Steuernachzahlungen unterliegen seit mehr als fünf Jahrzehnten einer gesetzlichen Verzinsung von 0,5% pro Monat (§ 233a i.V.m. § 238 AO). Sinn und Zweck der Verzinsung ist es, den Liquiditätsvorteil abzuschöpfen, der einem Steuerpflichtigen dadurch entsteht, dass eine Steuerfestsetzung erst mehr als 15 Monate nach der Steuerentstehung erfolgt oder geändert wird. Während des Zeitraums der Nichterhebung kann der Steuerpflichtige diesen Steuerbetrag nutzen, der an sich bereits dem Fiskus zusteht. Gleichermaßen soll der Liquiditätsnachteil der Finanzverwaltung durch die Verzinsung ausgeglichen werden. In Anbetracht des aktuell niedrigen Zinsniveaus stellt sich jedoch die Frage, ob ein Zinssatz in Höhe von 6% pro Jahr noch verhältnismäßig ist. » weiterlesen
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BFH zweifelt an Verfassungsmäßigkeit von steuerlichen Nachzahlungszinsen
Der BFH hat in seinem Beschluss vom 25.04.2018 (IX B 21/18, DB 2018 S. 1190) erstmals erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der steuerlichen Nachzahlungszinsen nach § 238 Abs. 1 Satz 1 AO erhoben. Der gesetzlich geregelte Zinssatz von 0,5% pro Monat, d.h. 6% p.a., begegne ab dem Veranlagungszeitraum 2015 schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Zweifeln. Damit positioniert sich der BFH im Sinne vieler kritischer Stimmen in der Literatur. Ein Zinssatz von 6% p.a. wird in einer über Jahre andauernden Niedrigzinsphase nicht den wirtschaftlichen Realitäten gerecht und verschafft dem Staat eine nicht zu rechtfertigende Einnahmequelle. » weiterlesen