Die Hinzurechnungsbesteuerung nach dem deutschen AStG ist immer wieder Gegenstand obergerichtlicher Rechtsstreitigkeiten. Dies belegt auch die Zahl der derzeit anhängigen Verfahren beim BFH zu diesem Themenkreis. So muss der BFH beispielsweise über die Frage der Vereinbarkeit der deutschen Hinzurechnungsbesteuerungsregeln mit der unionsrechtlich garantierten Kapitalverkehrsfreiheit entscheiden (Az. I R 78/14, Mitteilung zum Verfahren vom 20.05.2015). In einem weiteren Verfahren wird der BFH darüber befinden müssen, unter welchen Voraussetzungen eine beherrschte Gesellschaft in ihrem Ansässigkeitsstaat einer „wirklichen wirtschaftlichen Tätigkeit“ i.S.v. § 8 Abs. 2 AStG nachgeht mit der Folge, dass von der Anwendung einer Hinzurechnungsbesteuerung abzusehen ist (Az. I R 94/15, Mitteilung zum Verfahren vom 20.06.2016; zur Vorinstanz vgl. Herrmann, Steuerboard vom 22.03.2016). Daneben hat der BFH mit Beschluss vom 12.10.2016 (I R 80/14, RS1232974) nun dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die Hinzurechnungsbesteuerung von Zwischeneinkünften mit Kapitalanlagecharakter in einem sog. Drittstaatenfall mit der Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar ist. » weiterlesen