EuGH-Vorlage zur Hinzurechnungsbesteuerung von Zwischeneinkünften mit Kapitalanlagecharakter im Drittstaatenfall

RA Dr. Peter Bujotzek, LL.M., Partner bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt

Die Hinzurechnungsbesteuerung nach dem deutschen AStG ist immer wieder Gegenstand obergerichtlicher Rechtsstreitigkeiten. Dies belegt auch die Zahl der derzeit anhängigen Verfahren beim BFH zu diesem Themenkreis. So muss der BFH beispielsweise über die Frage der Vereinbarkeit der deutschen Hinzurechnungsbesteuerungsregeln mit der unionsrechtlich garantierten Kapitalverkehrsfreiheit entscheiden (Az. I R 78/14, Mitteilung zum Verfahren vom 20.05.2015). In einem weiteren Verfahren wird der BFH darüber befinden müssen, unter welchen Voraussetzungen eine beherrschte Gesellschaft in ihrem Ansässigkeitsstaat einer „wirklichen wirtschaftlichen Tätigkeit“ i.S.v. § 8 Abs. 2 AStG nachgeht mit der Folge, dass von der Anwendung einer Hinzurechnungsbesteuerung abzusehen ist (Az. I R 94/15, Mitteilung zum Verfahren vom 20.06.2016; zur Vorinstanz vgl. Herrmann, Steuerboard vom 22.03.2016). Daneben hat der BFH mit Beschluss vom 12.10.2016 (I R 80/14, RS1232974) nun dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die Hinzurechnungsbesteuerung von Zwischeneinkünften mit Kapitalanlagecharakter in einem sog. Drittstaatenfall mit der Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar ist. » weiterlesen

Neues zur Hinzurechnungsbesteuerung?

RA Gerald Herrmann, Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

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Der EuGH hat in der Rechtssache Cadbury Schweppes (EuGH vom 12.09.2006 – Rs. C-196/04, DB 2006 S. 2045 m. Anm. Wassermeyer) entschieden, dass eine Hinzurechnungsbesteuerung dann gegen die in Art. 49 und 54 AEUV verankerte Niederlassungsfreiheit verstößt, wenn sich die Regelungen nicht nur auf die Erfassung von rein künstlichen Gestaltungen beschränken. Von einer Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung ist daher abzusehen, wenn die beherrschte Gesellschaft in ihrem Ansässigkeitsstaat einer „wirklichen wirtschaftlichen Tätigkeit“ nachgeht. Diese Rechtsprechung hat der deutsche Gesetzgeber in § 8 Abs. 2 AStG n.F. umgesetzt, wonach dem Steuerpflichtigen der Gegenbeweis einer „tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit“ eröffnet wird. Fraglich war bisher, welche Anforderungen an diesen Gegenbeweis zu stellen sind. Das FG Münster hat nunmehr erstmals zu den Anforderungen an den Gegenbeweis Stellung bezogen (FG Münster vom 20.11.2015 – 10 K 1410/12 F). » weiterlesen