Neues zu FATCA – das zwischenstaatliche Abkommen

RA Ronald Buge, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

RA Ronald Buge, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Das Thema FATCA war schon des Öfteren Gegenstand dieses Blogs. FATCA steht für Foreign Account Tax Compliance Act. Dabei handelt es sich um ein Gesetz der USA, mit dem sichergestellt werden soll, dass US-Bürger Einkünfte, die sie unter Einschaltung ausländischer Banken und anderer Finanzintermediäre erzielen, in den USA ordnungsgemäß erklären und versteuern. Das Gesetz stellt in gewisser Weise eine Reaktion auf den UBS-Skandal dar.Technisch geht FATCA so vor, dass von Zahlungen aus Quellen in den USA an – aus US-Sicht – ausländische Finanzinstitutionen (der Begriff ist recht weit gefasst und erfasst neben Banken z. B. auch Fonds) eine Quellensteuer von 30% einbehalten wird, sofern die betreffende Finanzinstitution keine Informationen über seine US-Kunden an die US-Steuerbehörde (Internal Revenue Service – IRS) liefert. Anders formuliert: Die ausländische Finanzinstitution ist gezwungen, dem IRS Daten über seine US-Kunden zu liefern, sofern sie Zahlungen aus den USA weiterhin ohne (Straf-)Quellensteuerabzug erhalten will.

FATCA sieht vor, dass jede ausländische Finanzinstitution einen Vertrag mit dem IRS abschließen muss. Nach diesem Vertrag ist die ausländische Finanzinstitution verpflichtet, sämtliche Kundenbeziehungen daraufhin zu überprüfen, ob es sich dabei um einen US-Kunden handelt. Sofern US-Kunden identifiziert werden, müssen zu diesen jährliche Meldungen an den IRS gemacht werden. Von Zahlungen an Kunden, die dabei nicht kooperieren (es muss sich dabei nicht einmal um US-Kunden handeln), hat die ausländische Finanzinstitution seinerseits eine Quellensteuer von 30% einzubehalten und an den IRS abzuführen. Ferner müssen derartige nicht kooperative Kunden gekündigt werden. » weiterlesen