{"id":1012,"date":"2010-10-19T07:48:24","date_gmt":"2010-10-19T06:48:24","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=1012"},"modified":"2011-02-24T18:30:22","modified_gmt":"2011-02-24T17:30:22","slug":"die-entstrickung-oder-das-denkbar-grose-stuck-vom-steuerkuchen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2010\/10\/19\/die-entstrickung-oder-das-denkbar-grose-stuck-vom-steuerkuchen\/","title":{"rendered":"Die Entstrickung oder das denkbar gro\u00dfe St\u00fcck vom Steuerkuchen"},"content":{"rendered":"<p>Mit dem am 13. 12. 2006 in Kraft getretenen Gesetz \u00fcber die steuerlichen Begleitma\u00dfnahmen zur Einf\u00fchrung der Europ\u00e4ischen Gesellschaft und zur \u00c4nderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) wollte der Gesetzgeber u. a. sicherstellen, dass im Inland entstandene stille Reserven auch dann der deutschen Besteuerung unterliegen, wenn das betreffende Wirtschaftsgut zwischenzeitlich ins Ausland \u00fcberf\u00fchrt wird. Ganz offensichtlich sorgt sich der deutsche Fiskus dar\u00fcber, dass er m\u00f6glicherweise gar nichts oder zu wenig von dem Kuchen abbekommt, den der Steuerpflichtige in Deutschland gebacken, dann aber ins Ausland verbracht hat. Und ganz \u00e4hnlich wie in den Kindertagen waren die Augen dabei gr\u00f6\u00dfer als der Magen, was mitunter Bauchweh hervorrufen kann.<\/p>\n<p><!--more-->Durch die neuen Entstrickungsregelungen soll ein System der Schlussbesteuerung geschaffen werden. Eine logische Sekunde bevor Deutschland den fiskalischen Zugriff auf ein Wirtschaftsgut zu verlieren droht, will der Gesetzgeber schnell noch einmal zugreifen. Rechtstechnisch versucht er dies zum einen \u00fcber die Fiktion einer Entnahme (\u00a7 4 Abs. 1 Satz 3 EStG) oder die Fiktion einer Ver\u00e4u\u00dferung (\u00a7 12 Abs.1 KStG). Im Fokus der \u00dcberlegung soll nun die Frage stehen, welche inhaltlichen Grenzen dieser Ansatz hat.<\/p>\n<p>Nach der Lehre vom Vorbehalt des Gesetzes ist ein solcher Eingriff in eine grundrechtlich gesch\u00fctzte Position nur aufgrund eines formellen Gesetzes m\u00f6glich. Die Entstrickungsregelungen setzen im Tatbestand \u201eeinen Ausschluss oder die Beschr\u00e4nkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland\u201c voraus. Dies bedeutet zum einen, dass zun\u00e4chst ein Besteuerungsrecht zugunsten der Bundesrepublik Deutschland bestanden haben muss. Es kann nur ausgeschlossen oder beschr\u00e4nkt werden, was einmal schon bestanden hat. Diese \u00dcberlegung scheint schon zu banal, als dass sie einer n\u00e4heren Beschreibung bed\u00fcrfte. Sie f\u00fchrt aber in der Weiterentwicklung zu dem Schluss, dass ein Tatbestand, der an den Ausschluss oder die Beschr\u00e4nkung des deutschen Besteuerungsrechts ankn\u00fcpfen will, m\u00f6glicherweise genau eine Sekunde zu sp\u00e4t kommt, und ganz sicher nicht mehr f\u00fcr zuk\u00fcnftige Wertsteigerungen gelten kann. F\u00fcr den Grundfall der \u00dcberf\u00fchrung eines Wirtschaftsguts \u00fcber die Grenze bedeutet dies, dass die nach der \u00dcberf\u00fchrung entstehenden stillen Reserven mit Sicherheit nicht in Deutschland besteuert werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Die Finanzverwaltung sieht das offenbar anders: So schreibt der BFH in seinem Urteil \u00fcber die Aufgabe der sog. Theorie der finalen Entnahme nicht ohne Grund: \u201eSoweit das BMF schlie\u00dflich meint, au\u00dfer einem Zugriffsrecht auf die zum \u00dcberf\u00fchrungszeitpunkt vorhandenen, im Inland entstandenen stillen Reserven \u2026 bed\u00fcrfe es \u2026 auch noch einer Besteuerungsm\u00f6glichkeit hinsichtlich k\u00fcnftiger Wertsteigerungen \u2026 , vermag der Senat dem nicht zu folgen, BFH vom 17. 7. 2008 &#8211; I R 77\/06, Rz. 50, <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,302717,\" target=\"_blank\">DB 2008 S. 2281<\/a>.<\/p>\n<p>Die Finanzverwaltung hat also offensichtlich den Blick schon \u00fcber den Kuchentellerrand hinaus geworfen und auch zuk\u00fcnftige Wertsteigerungen in den Blick genommen. Dieser Auffassung wird in der Literatur jedoch zu Recht entgegengetreten. Denn wenn der Tatbestand eine Entnahme bzw. eine Ver\u00e4u\u00dferung fingiert, so muss dies auch folgerichtig weiter entwickelt werden. Ma\u00dfgeblich ist der Wert im Zeitpunkt des Ausschlusses oder der Beschr\u00e4nkung des Besteuerungsrechts. Das Verlangen nach einem gr\u00f6\u00dferen St\u00fcck von dem verlockend anmutenden Kuchen ist zwar aus fiskalischer Sicht verst\u00e4ndlich, mit der gegenw\u00e4rtigen Rechtslage jedoch nicht einmal ansatzweise vereinbar.<\/p>\n<p>Ein ganz anderes Thema ist die Frage, wann der Kuchen verzehrt werden kann. Auch hier scheint der Appetit des Fiskus deutlich zu gro\u00df zu sein. Die Finanzverwaltung m\u00f6chte den Kuchen n\u00e4mlich gerne aufessen, bevor er \u00fcberhaupt gebacken ist. Anders als im Gesetz vorgeschrieben und vom BFH herausgearbeitet will sie n\u00e4mlich nicht warten, bis der Erfolg aus der Ver\u00e4u\u00dferung des Wirtschafsguts realisiert wird, sondern direkt zugreifen, wenn das Wirtschaftsgut ins Ausland abwandert. Und wer sich recht erinnert, der wei\u00df auch, dass der Verzehr von rohem Teig ganz besonders heftige Bauchschmerzen verursachen kann.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit dem am 13. 12. 2006 in Kraft getretenen Gesetz \u00fcber die steuerlichen Begleitma\u00dfnahmen zur Einf\u00fchrung der Europ\u00e4ischen Gesellschaft und zur \u00c4nderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) wollte der Gesetzgeber u. a. sicherstellen, dass im Inland entstandene stille Reserven auch dann &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2010\/10\/19\/die-entstrickung-oder-das-denkbar-grose-stuck-vom-steuerkuchen\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304374,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[3480,3089,3478,3479,3481,3501],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1012"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304374"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1012"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1012\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1014,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1012\/revisions\/1014"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1012"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1012"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1012"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}