{"id":10229,"date":"2022-10-25T17:13:15","date_gmt":"2022-10-25T15:13:15","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=10229"},"modified":"2022-10-25T17:13:15","modified_gmt":"2022-10-25T15:13:15","slug":"grenzueberschreitende-private-equity-strukturen-komplex-ueblich-und-angemessen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2022\/10\/25\/grenzueberschreitende-private-equity-strukturen-komplex-ueblich-und-angemessen\/","title":{"rendered":"Grenz\u00fcberschreitende Private Equity-Strukturen: komplex, \u00fcblich und angemessen"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_8522\" style=\"width: 178px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-8522\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-8522\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2018\/04\/Toeben_Thomas_NEU-168x94.jpg\" alt=\"\" width=\"168\" height=\"94\" srcset=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2018\/04\/Toeben_Thomas_NEU-168x94.jpg 168w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2018\/04\/Toeben_Thomas_NEU-440x247.jpg 440w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2018\/04\/Toeben_Thomas_NEU-755x424.jpg 755w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2018\/04\/Toeben_Thomas_NEU-500x281.jpg 500w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2018\/04\/Toeben_Thomas_NEU.jpg 767w\" sizes=\"(max-width: 168px) 100vw, 168px\" \/><p id=\"caption-attachment-8522\" class=\"wp-caption-text\">StB Dr. Thomas T\u00f6ben, YPOG, Berlin<\/p><\/div>\n<p>Internationale, grenz\u00fcberschreitende Private Equity (PE) Strukturen sind komplex. Die Komplexit\u00e4t und Internationalit\u00e4t rufen bei jenen, denen die Gr\u00fcnde f\u00fcr die Komplexit\u00e4t nicht bekannt sind, Misstrauen hervor, mitunter auch Missgunst. Erl\u00e4uterungen zu den Gr\u00fcnden f\u00fcr die Zwischenschaltung verschiedener Gesellschaften in mehreren L\u00e4ndern sind daher vonn\u00f6ten. Aufkl\u00e4rung ist auch wegen der aktuellen Ermittlungen M\u00fcnchner Steuerbeh\u00f6rden gegen Manager von Private Equity Fonds geboten.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Drei Ebenen in PE-Strukturen mit vielen Gesellschaften <\/strong><\/p>\n<p>In internationalen Private Equity Fonds-Strukturen gibt es im Wesentlichen drei Ebenen, die unterschieden werden m\u00fcssen. Eine Besteuerung darf es allenfalls auf zwei Ebenen geben, nicht auf drei oder sogar mehr. Eine mehr als zweifache Besteuerung macht Investitionen \u00fcber Private Equity Strukturen unattraktiv. Von einer dreifachen Besteuerung auch nur bedrohte Strukturen werden kurzfristig austrocknen und vom Markt verschwinden.<\/p>\n<p><strong>Grafische Darstellung der PE-Struktur-Ebenen<\/strong><a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2022\/10\/PE-Struktur-Ebenen.jpg\"><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"alignleft size-large wp-image-10231\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2022\/10\/PE-Struktur-Ebenen-755x414.jpg\" alt=\"Grafische Darstellung der PE-Struktur-Ebenen\" width=\"584\" height=\"320\" srcset=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2022\/10\/PE-Struktur-Ebenen-755x414.jpg 755w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2022\/10\/PE-Struktur-Ebenen-440x241.jpg 440w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2022\/10\/PE-Struktur-Ebenen-168x92.jpg 168w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2022\/10\/PE-Struktur-Ebenen-768x421.jpg 768w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2022\/10\/PE-Struktur-Ebenen-500x274.jpg 500w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2022\/10\/PE-Struktur-Ebenen.jpg 938w\" sizes=\"(max-width: 584px) 100vw, 584px\" \/><\/a><\/p>\n<p>Auf der <strong>ersten <\/strong>Besteuerungsebene (in der grafischen Darstellung unten) betr\u00e4gt die Steuerbelastung weltweit rd. 25%. In M\u00fcnchen liegt sie bei fast 33% (15,825% KSt einschl. Soli; 17% GewSt). Von einem Vorsteuergewinn von 100 verbleiben f\u00fcr Aussch\u00fcttungen an die letztendlichen Kapitalgeber 67.<\/p>\n<p>Auf der <strong>zweiten <\/strong>Besteuerungsebene (in der grafischen Darstellung oben) unterliegen diese 67 bei den Kapitalgebern bestenfalls dem f\u00fcr Kapitaleink\u00fcnfte geltenden Steuerregime mit einer Steuer unter 30%. Damit verbleiben den Kapitalanlegern nach Steuern weniger als 50. Die Gesamtsteuerbelastung bel\u00e4uft sich schon so auf mehr als 50.<\/p>\n<p><strong>Steuerlich transparente, blo\u00dfe B\u00fcndelungsgesellschaften auf mehreren Zwischenebenen <\/strong><\/p>\n<p>Die steuerlich transparenten Private Equity Fonds befinden sich bildlich gesprochen in der Mitte zwischen den Kapitalanlegern \u201eoben\u201c und den Investitionsobjekten \u201eunten\u201c. Viele Investoren aus unterschiedlichen L\u00e4ndern und deren Kapital werden in solchen Fonds-Personengesellschaften sowie weiteren vorgelagerten sog. Blocker-Gesellschaften, Feeder-Fonds und Dach-Fonds nur geb\u00fcndelt. Das Kapital der Investoren flie\u00dft zun\u00e4chst von oben hinein in diese B\u00fcndelungsgesellschaften auf mehreren Zwischenebenen und aus diesen nach unten wieder heraus. Auf dem gleichen Weg flie\u00dft das Kapital wieder zur\u00fcck \u2013 wenn alles gut l\u00e4uft, mit Gewinn zugunsten aller. In einigen Staaten wird insoweit von \u201epass through entities\u201c gesprochen. Diese m\u00fcssen sowohl aus Sicht der Ans\u00e4ssigkeitsstaaten der Kapitalanleger als auch aus Sicht der Quellenstaaten, also jener Staaten, in denen das Kapital investiert wird, f\u00fcr Besteuerungszwecke transparent sein. Ansonsten drohen (Qualifikations-) Konflikte mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Steuerlasten auf den nur der Kapitalb\u00fcndelung dienenden Zwischenebenen; allgemein droht eine unangemessen hohe Besteuerung der von \u2013 oder besser \u201e\u00fcber\u201c \u2013 Private Equity Fonds-Strukturen erzielten Ertr\u00e4ge. An solchen nicht sachgerechten Mehrfachbesteuerungen hat niemand ein Interesse \u2013 auch nicht die beteiligten Fisci. Denn diese Zusatzbelastung trifft nicht irgendwelche Private Equity-Manager, die ihren Gewinnanteil in ihrem Ans\u00e4ssigkeitsstaat nach den dort geltenden Regeln selbstverst\u00e4ndlich versteuern, sondern vor allem die Anleger, die \u00fcberwiegend \u00fcber Pensionskassen oder Versicherungen an den Investitionen der Private Equity-Fonds beteiligt sind. Die Verwendung von steuertransparenten Rechtsformen und mehrstufigen Gesellschaftsstrukturen ist legal, legitim und sachgerecht.<\/p>\n<p><strong>Keine dritte Besteuerungsebene durch B\u00fcndelungsgesellschaften <\/strong><\/p>\n<p>Wer in diesem Kontext den Anschein erwecken m\u00f6chte, Private Equity-Fonds w\u00fcrden durch die Zwischenschaltung von \u201epass through entities\u201c, statt ihrerseits steuerpflichtiger Kapitalgesellschaften, in anr\u00fcchiger Weise eine Besteuerung \u201evermeiden\u201c, ignoriert die wirtschaftliche Realit\u00e4t sowie die Gr\u00fcnde f\u00fcr oft mehrstufige, notwendige Strukturen mit vielen Gesellschaften ohne eigene wirtschaftliche Aktivit\u00e4t, und verkennt vor allem die Gesetzeslage.<\/p>\n<p>Nach Auffassung der M\u00fcnchner Ermittlungsbeh\u00f6rden solle es \u2013 anders als in den \u00fcbrigen Staaten der Welt \u2013zumindest eine <strong>dritte<\/strong> Besteuerungsebene, wenn nicht sogar weitere geben (in der grafischen Darstellung grau hinterlegt), so u.a. auf Ebene der Blocker- und\/oder der zumeist steuertransparenten Feeder-Gesellschaften, in denen das Geld der Kapitalanleger nur geb\u00fcndelt wird. Zus\u00e4tzlich sollen auch noch die eigentlichen, ebenfalls steuertransparenten Private Equity Fonds-Personengesellschaften, die das ihnen mittelbar anvertraute Verm\u00f6gen der Investoren und damit fremdes Geld nur verwalten (siehe in der grafischen Darstellung die \u201eroten Pfeile\u201c), nicht verm\u00f6gensverwaltend, sondern als Gewerbebetriebe selbst auch noch gewerbesteuerpflichtig sein. So w\u00fcrde die Steuerbelastung auf \u00fcber 70% klettern. Von einem Vorsteuergewinn von 100 verblieben f\u00fcr die Kapitalgeber weniger als 30%.<\/p>\n<p><strong>Artifizielle, dritte Besteuerungsebene zerst\u00f6rt den deutschen Private Equity-Markt <\/strong><\/p>\n<p>Bei wirtschaftlich derart drastischen Folgen wird Deutschland als Standort f\u00fcr Private Equity seine ohnehin schon schwache Wettbewerbsposition weiter einb\u00fc\u00dfen. Die ausl\u00e4ndischen, vor allem institutionellen Kapitalanleger (darunter Versicherungen, Pensionskassen, Staatsfonds, Stiftungen u.a.m.) haben viele und attraktivere Investitionsalternativen in anderen Staaten. Dabei kommt aktuell erschwerend hinzu, dass wegen der kriegsbedingten Unsicherheiten in Europa und der N\u00e4he Deutschlands zur Ukraine die \u00dcberlassung von privatem Kapital aus Amerika in Milliardenh\u00f6he ohnehin ins Stocken geraten ist, zum Teil auch bereits v\u00f6llig ausbleibt.<\/p>\n<p>Auch wegen der weltweit h\u00f6chsten Energiekosten werden Investitionen bereits ins Ausland verlagert. Wenn es dar\u00fcber hinaus auch noch zu einer deutschen \u201e<em>Sonder-<\/em>\u201c Steuer von rd. 30% und mehr auf Private Equity kommt, werden ausl\u00e4ndische Kapitalgeber ihr Geld erst recht nicht mehr in Deutschland investieren. Arbeitspl\u00e4tze, Gewinne und damit auch Steuern werden darunter deutlich leiden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Internationale, grenz\u00fcberschreitende Private Equity (PE) Strukturen sind komplex. Die Komplexit\u00e4t und Internationalit\u00e4t rufen bei jenen, denen die Gr\u00fcnde f\u00fcr die Komplexit\u00e4t nicht bekannt sind, Misstrauen hervor, mitunter auch Missgunst. 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