{"id":10259,"date":"2022-11-30T16:56:24","date_gmt":"2022-11-30T14:56:24","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=10259"},"modified":"2022-11-30T16:56:24","modified_gmt":"2022-11-30T14:56:24","slug":"einlagenrueckgewaehr-feststellungsverfahren-jetzt-auch-bei-drittstaaten-kapitalgesellschaften","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2022\/11\/30\/einlagenrueckgewaehr-feststellungsverfahren-jetzt-auch-bei-drittstaaten-kapitalgesellschaften\/","title":{"rendered":"Einlagenr\u00fcckgew\u00e4hr \u2013 Feststellungsverfahren jetzt auch bei Drittstaaten-Kapitalgesellschaften"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_9508\" style=\"width: 141px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2021\/03\/Buge_Ronald_Neu-scaled.jpg\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-9508\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-9508\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2021\/03\/Buge_Ronald_Neu-131x168.jpg\" alt=\"\" width=\"131\" height=\"168\" srcset=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2021\/03\/Buge_Ronald_Neu-131x168.jpg 131w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2021\/03\/Buge_Ronald_Neu-440x566.jpg 440w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2021\/03\/Buge_Ronald_Neu-755x971.jpg 755w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2021\/03\/Buge_Ronald_Neu-768x988.jpg 768w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2021\/03\/Buge_Ronald_Neu-1194x1536.jpg 1194w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2021\/03\/Buge_Ronald_Neu-1593x2048.jpg 1593w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2021\/03\/Buge_Ronald_Neu-233x300.jpg 233w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2021\/03\/Buge_Ronald_Neu-scaled.jpg 1991w\" sizes=\"(max-width: 131px) 100vw, 131px\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-9508\" class=\"wp-caption-text\">RA Ronald Buge, Partner bei POELLATH, Berlin<\/p><\/div>\n<p>Das Thema Einlagenr\u00fcckgew\u00e4hr war an dieser Stelle schon vielfach Gegenstand der Diskussion. Das liegt nicht zuletzt daran, dass die Finanzverwaltung und in ihrem Gefolge der Gesetzgeber eine sehr eigent\u00fcmliche Sicht auf diese Problematik haben. Dabei ist der Ausgangspunkt recht einfach: Wer eine Kapitaleinlage in das Verm\u00f6gen einer Kapitalgesellschaft leistet und diese geleistete Einlage zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt \u2013 im Rahmen einer Kapitalherabsetzung, der Liquidation oder einfach auch nur im Zuge der Aussch\u00fcttung freier Kapitalr\u00fccklagen \u2013 wieder zur\u00fcckerh\u00e4lt, hat insoweit keinen Zuwachs steuerlicher Leistungsf\u00e4higkeit, so dass diese Einlagenr\u00fcckgew\u00e4hr steuerfrei sein muss. Die Steuerneutralit\u00e4t der Einlagenr\u00fcckgew\u00e4hr hat somit Verfassungsrang!<!--more--><\/p>\n<p><strong>Fr\u00fchere Sicht der Finanzverwaltung<\/strong><\/p>\n<p>Die Finanzverwaltung steht offenbar auf einem anderen Standpunkt: Ob eine Einlagenr\u00fcckgew\u00e4hr vorliegt, entscheidet sie. Und die Gesetzesformulierung scheint ihr in die H\u00e4nde zu spielen: \u00a7\u00a027 Abs.\u00a08 Satz\u00a01 KStG bestimmt, dass auch (!) EU-Kapitalgesellschaften eine (steuerneutrale) Einlagenr\u00fcckgew\u00e4hr erbringen k\u00f6nnen. Hieraus schloss die Finanzverwaltung und mit ihr ein Teil des Schrifttums, dass dies alle anderen ausl\u00e4ndischen Kapitalgesellschaften, also insbesondere solche aus Drittstaaten, nicht tun k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>BFH: Steuerneutrale Einlagenr\u00fcckgew\u00e4hr m\u00f6glich <\/strong><\/p>\n<p>Die Rechtsprechung hatte hier von jeher eine andere Sichtweise. Bereits vor Inkrafttreten von \u00a7\u00a027 Abs.\u00a08 KStG vertrat sie die Auffassung, dass eine Einlagenr\u00fcckgew\u00e4hr bei einer ausl\u00e4ndischen Kapitalgesellschaft (egal ob EU- oder Drittland) vorliege, wenn nach dem ma\u00dfgeblichen ausl\u00e4ndischen Handels- und Gesellschaftsrecht eine Kapitalr\u00fcckzahlung vorliege (vgl. z.B. BFH vom 27.04.2000 \u2013 I R 58\/99, BStBl.\u00a0II 2001 S.\u00a0168).<\/p>\n<p>Der BFH hielt diese Sichtweise \u2013 entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung \u2013 auch nach Inkrafttreten von \u00a7\u00a027 Abs.\u00a08 KStG aufrecht. Die materiell-rechtliche Frage, ob eine Einlagenr\u00fcckgew\u00e4hr vorliege, sei sowohl f\u00fcr EU- als auch f\u00fcr Drittstaaten-Kapitalgesellschaften anhand des anwendbaren ausl\u00e4ndischen Handels- und Gesellschaftsrechts zu bestimmen. \u00a7\u00a027 Abs.\u00a08 KStG sei eine rein verfahrensrechtliche Vorschrift, die \u2013 ausschlie\u00dflich f\u00fcr EU-Kapitalgesellschaften \u2013 ein besonderes Feststellungsverfahren vorsehe. Bei Drittstaaten-Kapitalgesellschaften erfolge der Nachweis der steuerneutralen Einlagenr\u00fcckgew\u00e4hr mangels eines gesondert geregelten Feststellungsverfahrens im Veranlagungsverfahren auf Ebene des inl\u00e4ndischen Anteilseigners (BFH vom 13.07.2016 \u2013 VIII R 47\/13, BStBl.\u00a0II 2022 S.\u00a0263; vom 10.04.2019 \u2013 I R 15\/16, BStBl.\u00a0II 2022 S.\u00a0266). Der BFH fundierte seine Auffassung sowohl verfassungs- als auch europarechtlich (vgl. dazu <em>Baumgartner<\/em>, <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2019\/09\/24\/alles-beim-alten-neues-zur-einlagenrueckgewaehr-von-drittstaatengesellschaften\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">HB Steuerboard vom 24.09.2019<\/a>).<\/p>\n<p><strong>Finanzverwaltung erkennt M\u00f6glichkeit einer steuerneutralen Einlagenr\u00fcckgew\u00e4hr bei Drittstaaten-Kapitalgesellschaften an <\/strong><\/p>\n<p>Die Finanzverwaltung wehrte sich zwar weiterhin, musste aber letztlich \u201eeinknicken\u201c und schwenkte schlie\u00dflich auf die Linie des BFH ein. Im Fr\u00fchjahr dieses Jahres ver\u00f6ffentlichte sie ein BMF-Schreiben (und die beiden vorstehend genannten Urteile) im Bundessteuerblatt und legte dabei gewisse Nachweisanforderungen f\u00fcr eine Einlagenr\u00fcckgew\u00e4hr fest (BMF-Schreiben vom 21.4.2022, BStBl.\u00a0I 2022, S.\u00a0647; vgl. dazu <em>Baumgartner<\/em>, <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2022\/04\/25\/das-bmf-schreiben-vom-21-04-2022-zu-steuerneutralen-kapitalrueckzahlungen-durch-drittstaaten-kapitalgesellschaften-die-fortsetzung-einer-unendlichen-geschichte\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">HB Steuerboard vom 25.04.2022<\/a>).<\/p>\n<p><strong>BFH fordert individuelle Nachweism\u00f6glichkeit<\/strong><\/p>\n<p>Daneben ergab sich noch eine weitere Entwicklung. Die Regelung in \u00a7\u00a027 Abs.\u00a08 KStG hat einen \u201eHaken\u201c: Wird die Einlagenr\u00fcckgew\u00e4hr bei einer EU-Kapitalgesellschaft nicht gesondert festgestellt, gilt sie gleichwohl als steuerpflichtige Dividende (\u00a7\u00a027 Abs.\u00a08 Satz\u00a09 KStG). Da der Antrag aber immer von der jeweiligen EU-Kapitalgesellschaft gestellt werden muss, hat der Anteilseigner nur begrenzte Einflussm\u00f6glichkeiten (als Minderheitsgesellschafter in aller Regel gar keine), muss aber ggf. mit den Rechtsfolgen einer nicht erfolgten Feststellung leben. Der BFH sah hier in zwei F\u00e4llen ebenfalls europarechtliche Bedenken und forderte, dass es eine individuelle Nachweism\u00f6glichkeit geben m\u00fcsse (BFH vom 04.05.2021 \u2013 VIII R 14\/20 und VIII R 17\/18; vgl. dazu <em>Baumgartner<\/em>, <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2021\/11\/23\/ausschuettungen-aus-eu-gesellschaften-einlagenrueckgewaehr-auch-ohne-antrag-nach-%c2%a7-27-abs-8-kstg\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">HB Steuerboard vom 23.11.2021<\/a>).<\/p>\n<p><strong>Gesetzliche Regelung im Rahmen des JStG 2022 geplant<\/strong><\/p>\n<p>Damit war eigentlich klar, dass \u00a7\u00a027 Abs.\u00a08 KStG in seiner derzeitigen Form kaum mehr haltbar war. Umso verwunderlicher war es, dass der Regierungsentwurf des JStG\u00a02022 diesen Punkt nicht aufgriff. Hier sprangen dann aber die L\u00e4nder in die Bresche: Der Bundesrat schlug in seiner Stellungnahme zum Entwurf des JStG\u00a02022 eine Neuregelung von \u00a7\u00a027 Abs.\u00a08 KStG vor, die nunmehr auch Drittstaaten-Kapitalgesellschaften erfassen sollte. Die Bundesregierung nahm diesen Vorschlag zustimmend auf (vgl. BT-Drucks.\u00a020\/4229, Vorabfassung, S.\u00a026\u00a0ff., 59, jeweils zu Ziff.\u00a016).<\/p>\n<p>Die Neuregelung d\u00fcrfte allerdings eher ein zweifelhafter Erfolg sein. Positiv zu bemerken ist allenfalls, dass nunmehr EU- und Drittstaaten-Kapitalgesellschaften gleichbehandelt werden. Dass war es dann aber auch schon.<\/p>\n<p><strong>Ausblick und Fazit<\/strong><\/p>\n<p>Zuk\u00fcnftig sind auch inl\u00e4ndische Anteilseigner von Drittstaaten-Kapitalgesellschaften dazu gezwungen, diese zu veranlassen, beim BZSt ein gesondertes Feststellungsverfahren durchf\u00fchren zu lassen. Es darf bezweifelt werden, dass diese Regelung durchdacht ist. Das BZSt ist bereits heute mit den Feststellungsverfahren f\u00fcr EU-Kapitalgesellschaften heillos \u00fcberfordert. Verfahrensdauern von bis zu 2 Jahren und teilweise auch dar\u00fcber hinaus sind keine Seltenheit. Dass sich dieser Zustand substantiell bessern soll, wenn nun auch noch Feststellungsverfahren f\u00fcr Drittstaaten-Kapitalgesellschaften hinzukommen sollen, erscheint nicht sonderlich realistisch.<\/p>\n<p>Viel schwerwiegender ist aber, dass der Entwurf der L\u00e4nder komplett die vom BFH geforderte M\u00f6glichkeit eines individuellen Nachweises ignoriert. Freilich liegt das auf der bisherigen sehr restriktiven Linie der Finanzverwaltung. Dass der BFH seine Meinung an diesem Punkt noch einmal revidiert, erscheint allerdings eher weniger wahrscheinlich, zumal die Fundierung dieser Auffassung in der Kapitalverkehrsfreiheit sowohl f\u00fcr EU- als auch f\u00fcr Drittstaaten-Kapitalgesellschaften gilt. So gesehen wird hier wieder nur eine Vielzahl von Verfahren provoziert, deren Ende absehbar ist. Es fragt sich, warum hier nicht einfach mal ein gr\u00f6\u00dferer Wurf gewagt wird, anstatt das Hin und Her der vergangenen Jahre auch f\u00fcr die Zukunft fortzusetzen.<\/p>\n<p>Der Ball liegt indes beim Finanzausschuss des Deutschen Bundestages. Dieser muss in K\u00fcrze seine Beschlussempfehlung zum Entwurf des JStG 2022 ver\u00f6ffentlichen. Eine sachgerechte Anpassung des \u00c4nderungsvorschlags zu \u00a7\u00a027 Abs.\u00a08 KStG w\u00e4re w\u00fcnschenswert. Ob sie tats\u00e4chlich kommt, erscheint gleichwohl zweifelhaft.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Thema Einlagenr\u00fcckgew\u00e4hr war an dieser Stelle schon vielfach Gegenstand der Diskussion. Das liegt nicht zuletzt daran, dass die Finanzverwaltung und in ihrem Gefolge der Gesetzgeber eine sehr eigent\u00fcmliche Sicht auf diese Problematik haben. Dabei ist der Ausgangspunkt recht einfach: &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2022\/11\/30\/einlagenrueckgewaehr-feststellungsverfahren-jetzt-auch-bei-drittstaaten-kapitalgesellschaften\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304378,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[21174,2241],"tags":[60296,3124,60201,60413,2613],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/10259"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304378"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=10259"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/10259\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10261,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/10259\/revisions\/10261"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=10259"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=10259"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=10259"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}