{"id":1052,"date":"2010-10-26T06:00:19","date_gmt":"2010-10-26T05:00:19","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=1052"},"modified":"2011-02-24T18:15:57","modified_gmt":"2011-02-24T17:15:57","slug":"1052","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2010\/10\/26\/1052\/","title":{"rendered":"Italienische Steueramnestien \u2013 eine Erfolgsgeschichte?"},"content":{"rendered":"<p><strong> <\/strong><\/p>\n<p><strong> <\/strong>Das Ende der letzten italienischen Steueramnestie liegt nun fast sechs Monate zur\u00fcck. Der Begriff \u201escudo fiscale\u201c (steuerlicher Schutzschild) l\u00e4sst erahnen, worin der Vorteil f\u00fcr Steuers\u00fcnder lag: Im Ausland illegal gehaltenes Verm\u00f6gen konnte gegen eine Abgeltungsleistung in H\u00f6he von 5% (50% auf einen fiktiven Zinsertrag von 2% f\u00fcr die letzten f\u00fcnf Jahre vor dem 31.\u00a0 12. 2008) straffrei nach Italien zur\u00fcckgef\u00fchrt werden, entweder faktisch oder auch nur formal (\u00fcber den Erkl\u00e4rungsweg); die Herkunft der r\u00fcckgef\u00fchrten Verm\u00f6gen interessierte die \u201eAgenzia delle Entrate\u201c (Einnahmeagentur) nicht. Es war die dritte Steueramnestie innerhalb von zehn Jahren, erneut lanciert vom italienischen Finanz- und Wirtschaftsminister Giulio Tremonti. Auff\u00e4llig ist, dass diese dritte und vorerst wohl letzte Amnestie besonders attraktiv ausfiel. Dies \u00fcberrascht umso mehr, da nach Ablauf der Regelungen von 2001 und 2003 eigentlich keine weitere vorgesehen war.<\/p>\n<p><!--more--> In 2008 stellte Tremonti klar, dass es eine straffreie Legalisierung von schwarzem Auslandsverm\u00f6gen nur mehr im europ\u00e4ischen Kontext geben k\u00f6nne. In Anbetracht der letzten Regelung ist klar: Diese Aussage war nicht mehr als eine blo\u00dfe Absichtserkl\u00e4rung. Doch welche Gr\u00fcnde bewegten den Finanz- und Wirtschaftsminister der vierten Regierung Berlusconi \u2013 den der ehemalige britische Premier Tony Blair einst als den gebildetsten unter den Wirtschaftsministern pries \u2013 erneut einen italienischen Sonderweg einzuschlagen? Die Gr\u00fcnde sind vielf\u00e4ltig, doch \u00fcberwiegt der Erfolg der vergangenen Regelungen: Durch die Schutzschilde der Jahre 2001 und 2003 konnten insgesamt 77 Mrd. \u20ac an Verm\u00f6gen repatriiert werden. Die Rekapitalisierung der Wirtschaft und der Banken Italiens waren nicht minder wichtig als die Abgeltungsleistungen in H\u00f6he von 2,5% (Regelung von 2001) und 4% (Regelung von 2003), die zur Sanierung des italienischen Finanzhaushaltes beitrugen.<\/p>\n<p>Italien hat die Finanz- und Wirtschaftskrise hart getroffen. Die chronische Wachstumsschw\u00e4che und Unterkapitalisierung sowie die hohe Staatsverschuldung schr\u00e4nkten die staatlichen Konjunkturimpulse notgedrungen ein. Der Griff zum dritten \u201escudo\u201c lag mehr oder minder auf der Hand. Die Regelung trat am 15. 9. 2009 in Kraft und sollte urspr\u00fcnglich am 15.12.2009 auslaufen. Allerdings beschloss der Gesetzgeber eine Verl\u00e4ngerung des \u201escudo\u201c bis zum 30.4.2010 mit Abgeltungsleistungen in H\u00f6he von 6% (16. 12. 2009 bis 28. 2. 2010) und 7% (1. 3. 2010 bis 30. 4. 2010). Die Regelungen von 2001 und 2003 provozierten einen europaweiten Aufschrei, die von 2009 hingegen kaum, da sie in eine Zeit der Krise und Kampfansagen an Steueroasen fiel. Dass der \u201escudo\u201c von 2009 der letzte seiner Art gewesen sein k\u00f6nnte, scheint im Zuge der \u00c4chtung und Trockenlegung von Steueroasen glaubhafter als zuvor. So brauchte es nur wenig \u00dcberzeugungskraft, um italienische Steuers\u00fcnder zu veranlassen, ihre finanziellen (Geldbetr\u00e4ge, Wertpapiere oder Beteiligungen) und nichtfinanziellen (Immobilien, Juwelen oder Kunstgegenst\u00e4nde) Mittel sowie hieraus flie\u00dfende Ertr\u00e4ge in der Heimat zu legalisieren. Denn es zeichnete sich ab, dass in Zukunft vermehrt DBA abgeschlossen und die Auskunftspflichten im Rahmen der grenz\u00fcberschreitenden Amtshilfe erweitert werden.<\/p>\n<p>Die Regierung rechnete mit einem Ertrag zwischen 2 und 4 Mrd. \u20ac. Die Erfolgsbilanz l\u00e4sst sich zeigen: Italien f\u00fchrte insgesamt 104,5 Mrd. \u20ac an Verm\u00f6gen aus dem Ausland zur\u00fcck und kassierte hierf\u00fcr 5,6 Mrd. \u20ac an Abgeltungsleistungen. Unl\u00e4ngst korrigierte die \u201eBanca d\u2019Italia\u201c (italienische Staatsbank) die Regierungsangabe von 104,5 Mrd. \u20ac auf 97 Mrd. \u20ac (u.a. 66,78 Mrd. \u20ac aus der Schweiz, 7,6 Mrd. \u20ac aus Luxemburg und 4,6 Mrd. \u20ac aus San Marino). Der Finanzplatz Lugano erzitterte bei Verlautbarung des dritten \u201escudo fiscale\u201c. Allerdings hat dieser dem nach Z\u00fcrich und Genf drittgr\u00f6\u00dften Finanzplatz der Schweiz kaum geschadet, obwohl nur eine faktische R\u00fcckf\u00fchrung (materielle oder rechtliche) m\u00f6glich war \u2013 denn der Erkl\u00e4rungsweg stand Steuerhinterziehern ausschlie\u00dflich im Fall von EU-Staaten und kooperativen DBA-Staaten offen. Das Tessin ist glimpflich davongekommen, weil auch die rechtliche R\u00fcckf\u00fchrung beansprucht wurde (d. h. Aufbewahrung und Verwaltung durch einen italienischen Treuh\u00e4nder oder aber \u00dcbertragung an eine Gesellschaft mit R\u00fcckf\u00fchrung der Gesellschaftsanteile) und die lokalen Banken einen Gro\u00dfteil der r\u00fcckgef\u00fchrten Gelder durch Filialen in Italien auffangen konnten. Einer Studie der \u201eAssociazione Bancaria Ticinese\u201c (Tessiner Bankiervereinigung) zufolge wurde gut ein Drittel der italienischen Verm\u00f6gen im Tessin in der Heimat legalisiert, wobei sich der tats\u00e4chliche R\u00fcckfluss nach Italien auf gerade einmal 50% beschr\u00e4nkte.<\/p>\n<p>Es bleibt ein fader Beigeschmack. Denn die Irrelevanz der Herkunft half allein Verm\u00f6gen aus illegalen Gesch\u00e4ften. Die Kritiker der Regelung sprachen von Geldw\u00e4sche unter dem Schutzmantel \u00f6ffentlicher Institutionen. Der italienische Oppositionspolitiker und ehemalige Staatsanwalt Antonio Di Pietro fand deutlichere Worte, indem er die Beg\u00fcnstigten, die diversen kriminellen Vereinigungen Italiens, beim Namen nannte. In Anbetracht der aktuellen Ermittlungen der italienischen Staatsanwaltschaft in Rom gegen den amtierenden Regierungschef Silvio Berlusconi in Sachen Steuerhinterziehung (vgl. die Tageszeitung \u201eIl Sole 24 Ore\u201c vom 15.10.2010) stellt sich die Frage, wie der Fiskus der Gefahr einer schwindenden Steuermoral bei den ehrlichen Steuerb\u00fcrgern Italiens begegnen will. Sicher ist: Auf eine Neuauflage des \u201escudo fiscale\u201c sollte er \u2013 zumindest in naher Zukunft \u2013 verzichten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Ende der letzten italienischen Steueramnestie liegt nun fast sechs Monate zur\u00fcck. 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