{"id":1087,"date":"2010-11-09T06:34:32","date_gmt":"2010-11-09T05:34:32","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=1087"},"modified":"2011-03-10T17:33:48","modified_gmt":"2011-03-10T16:33:48","slug":"was-wird-aus-der-selbstanzeige","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2010\/11\/09\/was-wird-aus-der-selbstanzeige\/","title":{"rendered":"Was wird aus der Selbstanzeige?"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_1092\" style=\"width: 131px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a rel=\"attachment wp-att-1092\" href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2010\/11\/09\/was-wird-aus-der-selbstanzeige\/hanno-kiesel_1_kleiner\/\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-1092\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-1092\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/11\/Hanno-Kiesel_1_kleiner-112x168.jpg\" alt=\"\" width=\"121\" height=\"168\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-1092\" class=\"wp-caption-text\">RA StB Dr. Hanno Kiesel, Partner bei Ernst &amp; Young, Stuttgart<\/p><\/div>\n<p>Die Bundesregierung hat das Bem\u00fchen des Bundesrates, die Regeln der Selbstanzeige deutlich zu versch\u00e4rfen, gestoppt. Der jetzige Entwurf zum Jahressteuergesetz 2010 enth\u00e4lt diesbez\u00fcglich keine \u00c4nderungsvorschl\u00e4ge mehr. Das ist eine gute Nachricht. Die schlechte Nachricht besteht jedoch darin, dass den Gesetzgeber nach dem Beschluss des BGH aus dem Fr\u00fchsommer 2010 eine Handlungsnotwendigkeit trifft. Denn der Beschluss des BGH f\u00fchrt zu erheblicher Rechtsunsicherheit, was dem Anspruch an die Klarheit einer Strafrechtsnorm in keinster Weise gerecht wird.\u00a0 Jeder Steuerpflichtige muss wissen, nach welchen Voraussetzungen er Straffreiheit erlangen kann bzw. nach welchen Voraussetzungen ihm diese verwehrt wird.\u00a0<!--more--><\/p>\n<p>Das deutsche Steuerrecht gilt als kompliziert. Es ist nach Steuerarten, Besteuerungszeitr\u00e4umen und \u2013zeitpunkten und Einkunftsarten, aber auch nach Verj\u00e4hrungszeitpunkten zu unterscheiden. Wen wundert es dabei, dass sich die aktuelle Diskussion allein auf die \u201eeinfach\u201c gelagerten F\u00e4lle der Einkommensteuerhinterziehung durch das Verschweigen von Auslandskonten konzentriert. Eine solche Konstellation lag im \u00dcbrigen auch dem Beschluss des BGH zugrunde.<\/p>\n<p>Leider lassen sich diese steuerlich \u201eeinfachen\u201c F\u00e4lle nicht einfach auf komplexe Steuersachverhalte \u00fcbertragen, wie sich \u00fcberwiegend im unternehmerischen Bereich zu finden sind. Jedem vern\u00fcnftig Denkenden ist einsichtig, dass ein Steuerpflichtiger, der das Konto einer Bank weiter verschweigt, weil er hier keine Entdeckung f\u00fcrchtet, f\u00fcr die Aufdeckung des Kontos bei einer anderen Bank keine Straffreiheit erreichen kann. Er muss \u201ereinen Tisch\u201c machen, so der BGH.<\/p>\n<p>Wie rein soll aber der Tisch eines Unternehmers werden, der einen Sachverhalt bereinigen will, der bisher bewusst falsch behandelt worden ist. Nach dem Verst\u00e4ndnis des BGH muss er s\u00e4mtliche Sachverhalte, die sich auf die gleiche Steuerart und den gleichen Besteuerungszeitraum beziehen, mit in die Berichtigung aufnehmen, die das Risiko einer steuerstrafrechtlichen Komponente haben. W\u00e4re das noch einfach, m\u00fcsste er zudem auch Sachverhalte erfassen, die leichtfertig falsch behandelt hat, die er bei geh\u00f6riger Anstrengung h\u00e4tte wissen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Der Unternehmer wird resignieren und lieber auf die Berichtigung verzichten, weil er nicht Gefahr laufen will, durch sp\u00e4ter folgende Berichtigungen dem Vorwurf ausgesetzt zu werden, die erste Berichtigung bewusst unvollst\u00e4ndig abgegeben zu haben. Denn er wird nicht beweisen k\u00f6nnen, dass er bez\u00fcglich der weiteren Sachverhalte gutgl\u00e4ubig war. Der Gesetzgeber darf die Unternehmer hier nicht alleine lassen. Er ist aufgefordert, eine Regelung zu schaffen, die es jedem Steuerpflichtigen erm\u00f6glicht, Fehler zu korrigieren ohne sich diesem geschilderten Risiko auszusetzen. Sonst l\u00e4uft er Gefahr, das der eigentliche Sinn der Selbstanzeigeregelung, verborgenes Steuersubstrat der Besteuerung wieder zuzuf\u00fchren, verloren geht.<\/p>\n<p>Bei den \u00dcberlegungen sollte er sich nicht von der Diktion des BGH leiten lassen, dass die bisherige Fassung der Regelung zu Hinterziehungsstrategien einl\u00e4dt. Wer Erfahrung mit der Beratung in diesen F\u00e4llen hat, kann berichten, dass die \u00fcberwiegende Zahl der Ratsuchenden schon immer \u201ereinen Tisch\u201c gemacht haben.<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich w\u00e4re es ein Fehler, die Selbstanzeige g\u00e4nzlich abzuschaffen, wie es Teile der Politik fordern.\u00a0 Das Institut der Selbstanzeige ist der Besonderheit geschuldet, dass jemand, der einmal damit angefangen hat, Steuern zu hinterziehen, damit nicht einfach wieder aufh\u00f6ren kann, ohne sich dem Risiko der Entdeckung auszusetzen. Hier unterscheidet sich der Steuerhinterzieher von jedem anderen, der sich einer allgemeinen Straftat schuldig macht. Letzterer kann jederzeit sein Verhalten einstellen, ohne Gefahr zu laufen, dadurch entdeckt zu werden. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, das sog. Selbstbezichtigungsverbot, dass in Deutschland Verfassungsrang genie\u00dft, in seine \u00dcberlegungen mit einzubeziehen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Bundesregierung hat das Bem\u00fchen des Bundesrates, die Regeln der Selbstanzeige deutlich zu versch\u00e4rfen, gestoppt. Der jetzige Entwurf zum Jahressteuergesetz 2010 enth\u00e4lt diesbez\u00fcglich keine \u00c4nderungsvorschl\u00e4ge mehr. Das ist eine gute Nachricht. 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