{"id":1119,"date":"2010-11-05T06:54:30","date_gmt":"2010-11-05T05:54:30","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=1119"},"modified":"2011-02-24T19:25:51","modified_gmt":"2011-02-24T18:25:51","slug":"entwicklungen-bei-der-vereinbarung-der-verlustubernahmeverpflichtung-bei-einer-organschaft-mit-einer-gmbh","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2010\/11\/05\/entwicklungen-bei-der-vereinbarung-der-verlustubernahmeverpflichtung-bei-einer-organschaft-mit-einer-gmbh\/","title":{"rendered":"Entwicklungen bei der Vereinbarung der Verlust\u00fcbernahmeverpflichtung bei einer Organschaft mit einer GmbH"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_517\" style=\"width: 121px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a rel=\"attachment wp-att-517\" href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2010\/06\/18\/jahressteuergesetz-2010-teilabzugsverbot-auch-bei-fehlenden-beteili-gungseinkunften\/dr-martin-lenz\/\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-517\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-517\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/06\/Dr.-Martin-Lenz-111x168.jpg\" alt=\"\" width=\"111\" height=\"168\" srcset=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/06\/Dr.-Martin-Lenz-111x168.jpg 111w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/06\/Dr.-Martin-Lenz-440x660.jpg 440w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/06\/Dr.-Martin-Lenz-754x1132.jpg 754w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/06\/Dr.-Martin-Lenz.jpg 1181w\" sizes=\"(max-width: 111px) 100vw, 111px\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-517\" class=\"wp-caption-text\">WP StB Dr. Martin Lenz ist Partner und Leiter National Tax bei KPMG AG, Frankfurt\/M. <\/p><\/div>\n<p>Die Vereinbarung der Verlust\u00fcbernahmeverpflichtung bei einer Organschaft mit einer GmbH als Organgesellschaft ist mit zahlreichen Zweifelsfragen verbunden. Wesentlichen Problemfelder und die vorgeschlagenen \u00c4nderungen im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2010 (JStG 2010) wurden im Steuerboard-Beitrag vom 16. 9. 2010 dargestellt. Die Dynamik dieses Themas blieb auch in den vergangenen Wochen ungebrochen hoch. Neuerungen gibt es von der Rechtsprechung, der Verwaltung und auch von der Gesetzgebung zu berichten.<!--more--><\/p>\n<p>Gefestigte BGH-Rechtsprechung und st\u00e4ndige Rechtsprechung des BFH stehen sich bez\u00fcglich des Erfordernisses der ausdr\u00fccklichen vertraglichen Vereinbarung einer Verlust\u00fcbernahmeverpflichtung kontr\u00e4r gegen\u00fcber. W\u00e4hrend nach BGH-Rechtsprechung die Vorschriften des \u00a7 302 AktG auch ohne gesonderte Vereinbarung f\u00fcr eine GmbH gelten, besteht der BFH f\u00fcr steuerliche Zwecke mit Hinweis auf \u00a7 17 Satz 2 Nr. 2 KStG auf einer ausdr\u00fccklichen Vereinbarung im Ergebnisabf\u00fchrungsvertrag. Die gegen ein entsprechendes Urteil des BFH vom 3. 3. 2010 (Az. I\u00a0R 68\/09, <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,362517,\" target=\"_blank\">DB0362517<\/a>) eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG vom 31. 10. 2010 &#8211; 2 BvR 998\/10). Insoweit bleibt es bei der steuerlichen Notwendigkeit, eine Verlust\u00fcbernahme entsprechend den Vorschriften des \u00a7 302 AktG zu vereinbaren.<\/p>\n<p><strong>Ver\u00f6ffentlichung eines BMF-Schreibens vom 19. 10. 2010<\/strong><\/p>\n<p>Die Unsicherheiten hinsichtlich der Formulierung einer entsprechenden Vertragsklausel wurden aufgrund einer gemeinsamen Verf\u00fcgung der OFD Rheinland und der OFD M\u00fcnster vom 12.\u00a08. 2009 ausgel\u00f6st. Danach sollen bestimmte Vertragsklauseln steuerlich nicht anerkannt werden, die im ersten Satzteil die Verlust\u00fcbernahme entsprechend \u00a7 302 AktG in G\u00e4nze vereinbaren, im zweiten Satzteil jedoch eine w\u00f6rtliche Wiedergabe des \u00a7 302 Abs. 1 AktG beinhalten. In Bezug auf eine vergleichbare Vertragsklausel entschied der BFH in einem Aussetzungsbeschluss vom 28. 7. 2010 (Az. I B 27\/10, <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,363890,\" target=\"_blank\">DB 2010 S. 2031<\/a><br \/>\n), es sei nicht ernstlich zweifelhaft, dass eine Verlust\u00fcbernahme entsprechend den Vorschriften des \u00a7\u00a0302 AktG vereinbart worden ist.<\/p>\n<p>Am 19. 10. 2010 erging ein BMF-Schreiben zur Vereinbarung der Verlust\u00fcbernahme bei k\u00f6rperschaftsteuerlicher Organschaft. Danach ist die in der gemeinsamen Verf\u00fcgung der OFD Rheinland und der OFD M\u00fcnster aufgegriffene Klausel der Verlust\u00fcbernahmeverpflichtung nicht zu beanstanden. Das BMF-Schreiben nimmt au\u00dferdem Bezug auf die Grunds\u00e4tze des Aussetzungsbeschlusses vom 28. 7. 2010, die f\u00fcr diesen oder \u00e4hnliche F\u00e4lle auch im Rahmen der Steuerfestsetzung in allen offenen F\u00e4llen anzuwenden sind.<\/p>\n<p>Einer wirksamen Bezugnahme auf \u00a7 302 AktG steht gem\u00e4\u00df BMF-Schreiben allerdings entgegen, wenn die weiteren Ausf\u00fchrungen erkennbar darauf gerichtet sind, die umfassende Bezugnahme auf \u00a7 302 AktG zu relativieren und bestimmte Abs\u00e4tze des \u00a7 302 AktG auszuschlie\u00dfen. Von einer erkennbar einschr\u00e4nkenden Vereinbarung sei nur dann auszugehen, \u201ewenn der Wortlaut der Vereinbarung die Einschr\u00e4nkung eindeutig vorsieht oder \u00fcber den Wortlaut hinaus konkrete weitere Anhaltspunkte vorliegen\u201c.<\/p>\n<p><strong>Jahressteuergesetz 2010<\/strong><\/p>\n<p>Der Bundesrat hatte im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum JStG 2010 um Pr\u00fcfung gebeten, ob \u00a7 17 KStG derart ge\u00e4ndert werden sollte, dass lediglich auf das Bestehen einer Verpflichtung zur Verlust\u00fcbernahme nach \u00a7 302 AktG abgestellt wird. Damit w\u00e4re das formale und streitanf\u00e4llige Erfordernis der ausdr\u00fccklichen Vereinbarung beseitigt worden. Mittlerweile zeichnet sich allerdings ab, dass der Bundestag die vom Bundesrat angeregte Gesetzes\u00e4nderung nicht aufgenommen hat. Stattdessen erging am 19. 10. 2010 das bereits angesprochene BMF-Schreiben.<\/p>\n<p><strong>Neue Zweifelsfragen<\/strong><\/p>\n<p>Die Aufhebung der OFD-Verf\u00fcgung durch das BMF-Schreiben ist zu begr\u00fc\u00dfen. Die bislang aufgegriffenen Vertragsklauseln sind nunmehr gem\u00e4\u00df BMF-Schreiben auch von der Finanzverwaltung anzuerkennen.<\/p>\n<p>Das BMF-Schreiben beseitigt allerdings nicht alle Zweifelsfragen. Zudem ergeben sich durch die ge\u00e4nderte Verwaltungsauffassung neue Zweifelsfragen. Zun\u00e4chst in nicht eindeutig, wann der Bereich der \u201e\u00e4hnlichen\u201c und daher steuerlich nicht zu beanstandenden Vertragsklauseln verlassen wird. Zweifelhaft ist beispielsweise, ob Vertragsklauseln, die auf die Vorschriften der \u00a7\u00a7 291 ff. AktG verweisen, auf Grundlage des BMF-Schreibens anzuerkennen sind. Zudem ist die im BMF-Schreiben formulierte Ausnahme von grunds\u00e4tzlich anzuerkennenden Vertragsklauseln unklar. Vertragsklauseln sollen nicht anerkannt werden, wenn eine erkennbar einschr\u00e4nkende Vereinbarung vorliegt. Davon ist auszugehen, \u201ewenn \u00fcber den Wortlaut hinaus konkrete weitere Anhaltspunkte vorliegen\u201c. Welche Anhaltspunkte gemeint sind, l\u00e4sst das BMF-Schreiben offen.<\/p>\n<p>Im Ergebnis besteht weiterhin das formale Erfordernis der ausdr\u00fccklichen Vereinbarung einer Verlust\u00fcbernahmeverpflichtung, verbunden mit Zweifelsfragen und dem Risiko einer verungl\u00fcckten Organschaft. Um Rechtssicherheit und administrative Erleichterungen f\u00fcr Unternehmen zu schaffen, ist eine gesetzliche \u00c4nderung nach wie vor notwendig.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Vereinbarung der Verlust\u00fcbernahmeverpflichtung bei einer Organschaft mit einer GmbH als Organgesellschaft ist mit zahlreichen Zweifelsfragen verbunden. Wesentlichen Problemfelder und die vorgeschlagenen \u00c4nderungen im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2010 (JStG 2010) wurden im Steuerboard-Beitrag vom 16. 9. 2010 dargestellt. 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