{"id":1339,"date":"2010-12-14T12:35:07","date_gmt":"2010-12-14T11:35:07","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=1339"},"modified":"2011-02-24T19:59:11","modified_gmt":"2011-02-24T18:59:11","slug":"fur-gemeindefinanzreform-fehlt-weiterhin-konsens","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2010\/12\/14\/fur-gemeindefinanzreform-fehlt-weiterhin-konsens\/","title":{"rendered":"F\u00fcr Gemeindefinanzreform fehlt weiterhin Konsens"},"content":{"rendered":"<div class=\"mceTemp\">\n<div id=\"attachment_1414\" style=\"width: 131px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a rel=\"attachment wp-att-1414\" href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2010\/12\/14\/fur-gemeindefinanzreform-fehlt-weiterhin-konsens\/geberth\/\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-1414\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-1414\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/12\/Geberth-121x168.jpg\" alt=\"\" width=\"121\" height=\"168\" srcset=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/12\/Geberth-121x168.jpg 121w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/12\/Geberth-440x609.jpg 440w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/12\/Geberth-755x1045.jpg 755w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/12\/Geberth.jpg 1535w\" sizes=\"(max-width: 121px) 100vw, 121px\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-1414\" class=\"wp-caption-text\">RA Georg Geberth, Director Tax Policy der Siemens AG, M\u00fcnchen<\/p><\/div>\n<p>Die Gemeindefinanzkommission hat ihren \u2013 urspr\u00fcnglich f\u00fcr dieses Jahr geplanten \u2013 Abschlussbericht auf Februar 2011 verschoben. Zu divergierend sind offensichtlich die Vorstellungen zur Zukunft der Kommunalfinanzierung bei den Vertretern der Bundes- und der Landespolitik sowie den Interessenvertretern der Kommunen. Zwar w\u00e4re eine vollst\u00e4ndige Ersetzung der Gewerbesteuer durch eine andere Steuer aus Gr\u00fcnden der Standortattraktivit\u00e4t sicherlich w\u00fcnschenswert. Andererseits sind diejenigen, die sich schon lange mit der Gewerbesteuerdiskussion besch\u00e4ftigen, nicht wirklich \u00fcberrascht, dass \u2013 zumindest dem Vernehmen nach \u2013 eine solche grundlegende Reform am Widerstand der Kommunalpolitik scheitern wird. <!--more--><\/p>\n<\/div>\n<p>Erstaunlich ist jedoch, mit welcher Nonchalance die kommunalen Spitzenverb\u00e4nde versuchen, die Substanzbesteuerung in Form der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen gem\u00e4\u00df \u00a7 8 Nr. 1 GewStG zu ihren Gunsten auszudehnen. So haben sie sich in dem Anfang Juli dieses Jahres erschienenen Zwischenbericht der Gemeindefinanzkommission f\u00fcr eine drastische Ausweitung der Hinzurechnungen auf ca. das F\u00fcnffache ausgesprochen. Nach ihren Vorstellungen sollen die Finanzierungsanteile nicht mehr zu 25 Prozent, sondern in voller H\u00f6he \u2013 also zu 100% \u2013 hinzugerechnet werden. Au\u00dferdem sollen die pauschalierten Finanzierungsanteile selbst erh\u00f6ht sowie der Freibetrag (bezogen auf die Summe dieser Hinzurechnungen) von aktuell 100.000 \u20ac auf k\u00fcnftig 25.000 \u20ac herabgesetzt werden.<\/p>\n<p>Diese Position versucht nun der Deutsche St\u00e4dtetag \u2013 einer der drei in der Gemeindefinanzkommission vertretenen kommunalen Lobbyverb\u00e4nde \u2013 einzuzementieren. In einem Papier, das er vor einigen Wochen ver\u00f6ffentlicht hat, vertritt er einige Thesen, die an dieser Stelle zun\u00e4chst nur dargestellt werden sollen. Der Widerspruch wird ausf\u00fchrlich an anderer Stelle erfolgen \u2013 auch wenn dies teilweise gar nicht n\u00f6tig erscheint, wie folgende Beispiele zeigen:<\/p>\n<p>So unterstellt der St\u00e4dtetag:<\/p>\n<ul>\n<li> Hinzurechnung im Verlustfall ist problemlos. Verluste k\u00f6nnen im Zeitverlauf ausgeglichen werden.<\/li>\n<li>Die Hinzurechnung sorgt f\u00fcr Standortattraktivit\u00e4t, denn sie hilft, das Steuerniveau niedrig zu halten.<\/li>\n<li>Hinzurechnung besteuert nicht Kosten des Unternehmens, sondern Einkommen der Eigent\u00fcmer.<\/li>\n<li>Bei Unternehmensgewinnen, L\u00f6hnen und Geh\u00e4ltern erfolgt ein Teil der Besteuerung auf Unternehmensebene. Dies muss auch f\u00fcr Fremdkapital gelten.<\/li>\n<li>Die Hinzurechnungen sind wirtschaftlich Teil der Zinsbelastung der Fremdkapitalgeber, denn das Niveau der Zinsbelastung regelt der Kapitalmarkt. Damit k\u00f6nnen die Hinzurechnungen auf den Fremdkapitalgeber \u00fcbergew\u00e4lzt werden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Keines dieser Argumente h\u00e4lt einem kundigen Urteil stand. Nur exemplarisch: Ein steuerlicher Verlust, der aufgrund der Hinzurechnung nicht entsteht, kann auch sp\u00e4ter nicht ausgeglichen werden. Die anderen Behauptungen des St\u00e4dtetags sind nicht von besserer Qualit\u00e4t.<\/p>\n<p>Die Politik ist gut beraten, sich von den Erstellern solch abenteuerlicher Thesen nicht beraten zu lassen. Denn sie bewegen sich fernab jeglicher finanz- und steuerpolitischen Realit\u00e4t. Stattdessen sollte die Politik daran festhalten, dass Substanzbesteuerung grunds\u00e4tzlich sch\u00e4dlich ist und daher abgeschafft werden sollte.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Gemeindefinanzkommission hat ihren \u2013 urspr\u00fcnglich f\u00fcr dieses Jahr geplanten \u2013 Abschlussbericht auf Februar 2011 verschoben. 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