{"id":1362,"date":"2010-12-22T09:38:27","date_gmt":"2010-12-22T08:38:27","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=1362"},"modified":"2011-03-10T17:40:24","modified_gmt":"2011-03-10T16:40:24","slug":"sondervergutungen-sollen-immer-unternehmensgewinne-sein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2010\/12\/22\/sondervergutungen-sollen-immer-unternehmensgewinne-sein\/","title":{"rendered":"DBA: Sonderverg\u00fctungen sollen immer Unternehmensgewinne sein \u2013 was hilft\u2019s?"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_371\" style=\"width: 128px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a rel=\"attachment wp-att-371\" href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2010\/05\/26\/die-kgaa-auch-international-ein-zwitter\/tischbirek\/\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-371\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-371\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/05\/Tischbirek-118x168.jpg\" alt=\"\" width=\"118\" height=\"168\" srcset=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/05\/Tischbirek-118x168.jpg 118w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/05\/Tischbirek.jpg 142w\" sizes=\"(max-width: 118px) 100vw, 118px\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-371\" class=\"wp-caption-text\">RA StB Wolfgang Tischbirek LL.M., Partner bei P\u00f6llath+Partners, Frankfurt\/M.<\/p><\/div>\n<p>Auf dem Gebiet der internationalen Besteuerung der Gesellschafter von Personengesellschaften setzt der BFH seine Rechtsprechungslinie unbeirrt fort und ist damit weiter dabei, das nach langen Diskussionen erst unter dem 16. 4. 2010 erlassene ausf\u00fchrliche BMF-Schreiben zur Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen auf Personengesellschaften geh\u00f6rig auseinanderzunehmen. Nachdem bereits kaum ein Monat nach Herausgabe des Erlasses die Position der Finanzverwaltung, die Fiktionen des nationalen deutschen Steuerrechts im Bereich der gewerblichen Pr\u00e4gung einer Personengesellschaft bzw. der gewerblichen Infektion von Eink\u00fcnften schl\u00fcgen auf das Abkommensrecht durch, vom BFH konterkariert worden war, ereilte nur ein knappes halbes Jahr sp\u00e4ter die vom Fiskus propagierte Behandlung von Sonderverg\u00fctungen im Inbound-Fall dasselbe Schicksal \u2013 und das, obwohl der Fiskus zuvor noch versucht hatte, seine Position durch eine Gesetzes\u00e4nderung zu retten.<!--more--><\/p>\n<p>Bei Eink\u00fcnften eines Gesellschafters aus bestimmten Leistungen an seine Personengesellschaft (sog. Sonderverg\u00fctungen) \u00fcbernimmt die Finanzverwaltung dem nationalen Recht entstammende Fiktionen auf die abkommensrechtliche Ebene und behandelt Eink\u00fcnfte aus derartigen Leistungen folglich als \u201eUnternehmensgewinne\u201c im Sinne von Art. 7 des OECD-Musterabkommens (\u201eOECD-MA\u201c). Dagegen qualifiziert der BFH solche Sonderverg\u00fctungen abkommensrechtlich entsprechend ihrem wirtschaftlichen Gehalt im engeren Sinne als Zinsen, Lizenzgeb\u00fchren, Mieteink\u00fcnfte aus unbeweglichem Verm\u00f6gen usw. und leitet jeweils aus den einzelnen speziellen Verteilungsnormen (z. B. Art. 11 bzw. Art. 12 OECD-MA) her, welchem der beiden Vertragsstaaten das Besteuerungsrecht ganz oder zum Teil jeweils zustehen soll. Das kann bei bestimmten abkommensrechtlichen Einkunftsarten, insbesondere bei Zinsen und bei Lizenzgeb\u00fchren, gerade im Inbound-Fall aufgrund der nach dem OECD-MA \u00fcblichen Struktur der Verteilungsnormen zu einem Verlust des deutschen Besteuerungsrechts f\u00fchren.<\/p>\n<p>Die vom BFH erstmals in seinem Urteil vom 17. 10. 2007 (<a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,285278,\" target=\"_blank\">I R 5\/06<\/a>, <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,286793,\" target=\"_blank\">DB 2008 S. 8<\/a>) eingenommene Haltung hat die Finanzverwaltung versucht auszuhebeln. Sie hat hierzu sogar den Gesetzgeber bem\u00fcht: Durch das JStG 2009 wurde mit \u00a7 50 d Abs. 10 EStG eine neue Bestimmung in das Gesetz aufgenommen, nach der Sonderverg\u00fctungen mangels unmittelbar einschl\u00e4giger ausdr\u00fccklicher Regelung in dem betreffenden Abkommen f\u00fcr dessen Anwendung \u201eausschlie\u00dflich als Unternehmensgewinne \u2026 gelten\u201c. In seinem j\u00fcngst ver\u00f6ffentlichten Urteil vom 8. 9. 2010 (I R 74\/09, <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,395270,\" target=\"_blank\">DB 2010 S. 2654<\/a>), in dem es um den praktisch bedeutsamen Fall von Lizenzgeb\u00fchren\u2013Zahlungen einer deutschen Personengesellschaft an ihren U.S.-amerikanischen Gesellschafter ging, hat der BFH diesen Versuch, mit Hilfe des Gesetzgebers eine Retourkutsche zu fahren, f\u00fcr untauglich erkl\u00e4rt, &#8211; untauglich wegen eines bei der Gesetzesformulierung unterlaufenen handwerklichen Fehlers: Zur Sicherung des Besteuerungsrechts f\u00fcr Deutschland h\u00e4tte es insbesondere der Zurechnung der Eink\u00fcnfte zu der (einer) inl\u00e4ndischen Betriebst\u00e4tte der Personengesellschaft und damit zugleich ihrer Gesellschafter (statt zum ausl\u00e4ndischen \u201eStammhaus\u201c des leistenden Gesellschafters) bedurft. Dazu w\u00e4re erforderlich gewesen, dass die den Eink\u00fcnften zugrundeliegenden Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde \u201etats\u00e4chlich-funktional\u201c zu der inl\u00e4ndischen Betriebst\u00e4tte geh\u00f6rt h\u00e4tten, d.h. dass in deren Bilanz f\u00fcr sie ein Aktivposten zu bilden gewesen w\u00e4re.<\/p>\n<p>Hieran fehlte es im entschiedenen Fall und d\u00fcrfte es in \u00e4hnlichen F\u00e4llen meist fehlen. Daraus wiederum wird ersichtlich, warum die neue Bestimmung des \u00a7 50 Abs. 10 EStG ihr von Finanzverwaltung und Gesetzgeber zugedachtes Ziel meist nicht wird erreichen k\u00f6nnen: Ihr Tatbestand, der lediglich auf die Umqualifikation der Eink\u00fcnfte in abkommensrechtliche Unternehmensgewinne gerichtet ist, greift zu kurz, da er die erforderliche Zurechnung der Eink\u00fcnfte zu der inl\u00e4ndischen Betriebst\u00e4tte nicht mit erfasst. Regelungen verschiedener DBA, in denen dies geschehen ist, zeigen, dass bei \u00a7 50 d Abs. 10 EStG tats\u00e4chlich ein Formulierungs-Missgeschick unterlaufen ist, auch wenn die Finanzverwaltung dieses in ihrem Erlass dadurch zu kaschieren sucht, dass sie die Zurechnung (ein wenig zu) schlicht f\u00fcr \u00fcberfl\u00fcssig erkl\u00e4rt (Tz..2.2.1 und 5.1).<\/p>\n<p>Aus diesem Grunde konnte der BFH es auch dahinstehen lassen, ob \u00a7 50 d Abs. 10 EStG ohne diesen Fehler einen \u201etreaty override\u201c bewirkt bzw. ob dieser einen Verfassungsversto\u00df dargestellt h\u00e4tte, wie in j\u00fcngster Zeit \u2013 auch an dieser Stelle \u2013 zunehmend vertreten wird. Von einer Entscheidung dieser Frage d\u00fcrft allerdings abh\u00e4ngen, ob eine \u201eReparatur\u201c des missgl\u00fcckten \u00a7 50 d Abs. 10 im Sinne der Finanzverwaltung \u00fcberhaupt m\u00f6glich ist oder nicht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Auf dem Gebiet der internationalen Besteuerung der Gesellschafter von Personengesellschaften setzt der BFH seine Rechtsprechungslinie unbeirrt fort und ist damit weiter dabei, das nach langen Diskussionen erst unter dem 16. 4. 2010 erlassene ausf\u00fchrliche BMF-Schreiben zur Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen auf &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2010\/12\/22\/sondervergutungen-sollen-immer-unternehmensgewinne-sein\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304378,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2241,2701],"tags":[2414,2415,3548,2678,3729],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1362"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304378"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1362"}],"version-history":[{"count":15,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1362\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2270,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1362\/revisions\/2270"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1362"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1362"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1362"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}