{"id":1386,"date":"2010-12-31T08:01:02","date_gmt":"2010-12-31T07:01:02","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=1386"},"modified":"2011-02-24T19:37:21","modified_gmt":"2011-02-24T18:37:21","slug":"wegzugsbesteuerung-gilt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2010\/12\/31\/wegzugsbesteuerung-gilt\/","title":{"rendered":"Wegzugsbesteuerung: Gilt \u00a7 6 AStG auch bei Ver\u00e4u\u00dferungsverlusten?"},"content":{"rendered":"<p><strong> <\/strong><\/p>\n<p><strong> <\/strong><\/p>\n<p><strong> <\/strong><\/p>\n<p><strong> <\/strong><\/p>\n<p><strong> <\/strong><\/p>\n<div id=\"attachment_320\" style=\"width: 140px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a rel=\"attachment wp-att-320\" href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2010\/05\/19\/kippt-die-eu-die-sanierungsklausel-im\/best_michael\/\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-320\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-full wp-image-320\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/05\/Best_Michael.jpg\" alt=\"\" width=\"130\" height=\"155\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-320\" class=\"wp-caption-text\">StB Dr. Michael Best, Partner bei P\u00f6llath &amp; Partners, M\u00fcnchen<\/p><\/div>\n<p>Unterliegt eine Person mindestens zehn Jahre lang der deutschen unbeschr\u00e4nkten Steuerpflicht und ver\u00e4ndert diese Person Ihren Wohnsitz (bzw. Ans\u00e4ssigkeit) in der Weise, dass Deutschland das Recht verliert Gewinne aus der Ver\u00e4u\u00dferung von wesentlichen Beteiligungen zu besteuern, so kommt es im Zeitpunkt des Wegzugs zu einer fiktiven Realisierung von stillen Reserven in einer von dieser Person gehaltenen wesentlichen Beteiligung. Bei einem Umzug in ein anderes EU Land sowie bei einer vorr\u00fcbergehenden Abwesenheit kann die hieraus geschuldete Steuer gestundet werden. Die Frage, ob diese fiktive Gewinnrealisierung auch dann gilt, wenn der Wert der wesentlichen Beteiligung gesunken ist, d. h. der Steuerpflichtige einen Verlust realisiert, w\u00fcrde man nach dem Rechtsgef\u00fchl wohl spontan bejahen. Ein Blick ins Gesetz, Literatur und Rechtsprechung belehrt jedoch eines Besseren.<\/p>\n<p><!--more-->Im Schrifttum wurde bereits f\u00fcr die alte Fassung des \u00a7 6 AStG kontrovers diskutiert, ob Wertverluste zu ber\u00fccksichtigen seien. Die Finanzverwaltung (BMF-Schreiben vom 14. 5. 2004, BStBl. I 2004, Sondernummer 1\/2004) und der BFH (Urteil vom 28. 2. 1990, BStBl. II 1990 S. 615 = <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,86373,\" target=\"_blank\">DB 1990 S. 1597<\/a>) waren der Ansicht, dass \u00a7 6 AStG a. F. nicht zur Realisierung von Verlusten f\u00fchrt. Der BFH leitete dies aus der \u00dcberschrift der Vorschrift sowie aus den Ersatzrealisationstatbest\u00e4nden des \u00a7 6 Abs. 3 AStG a. F. ab.<\/p>\n<p>Durch die Neufassung des \u00a7 6 AStG durch das SEStEG ist diese Rechtsfrage neu zu beurteilen. Die Literatur scheint sich in der Mehrheit f\u00fcr eine Verlustber\u00fccksichtigung auszusprechen, es gibt jedoch auch Gegenstimmen:<\/p>\n<p><strong>Literaturmeinungen gegen eine Verlustrealisierung<\/strong><\/p>\n<p>Kraft (in Kraft, AStG, \u00a7 6 Rdn. 291) vertritt die Auffassung, dass eine fiktive Verlustentstehung\/Verlustverrechnung weiterhin nicht zul\u00e4ssig sei. Die Begr\u00fcndung des BFH zu \u00a7 6 AStG a. F. sei nach wie vor \u00fcberzeugend. Dieser Meinung schlie\u00dft sich auch Bron (IWB Fach 3 Deutschland Gruppe 2, S. 1413, Heft 9\/2009) an. Er vertritt die Auffassung, dass f\u00fcr Zwecke der Gestaltungsberatung weiterhin davon auszugehen sei, dass \u00a7 6 AStG nur Wertzuw\u00e4chse ber\u00fccksichtige und keine Wertverluste. Er st\u00fctzt diese Auffassung auf der insoweit unver\u00e4nderten \u00dcberschrift sowie \u00a7 6 Abs. 6 AStG wonach Wertminderungen erst bei einer sp\u00e4teren tats\u00e4chlichen Ver\u00e4u\u00dferung durch den Steuerpflichtigen ber\u00fccksichtigt werden. Von einer unver\u00e4nderten Rechtslage geht auch Menck (in Bl\u00fcmich, AStG, \u00a7 6 Rdn. 40) aus. Er ist jedoch der Ansicht, dass ein Verlustausgleich im Rahmen des \u00a7 6 AStG zuzulassen ist, wenn beim Wegzug \u00a7 6 AStG auf mehrere Anteile anzuwenden ist und teils Gewinne und teils Verluste entstanden sind.<\/p>\n<p><strong>Literaturmeinungen f\u00fcr eine Verlustber\u00fccksichtigung<\/strong><\/p>\n<p><strong> <\/strong><\/p>\n<p>Namhafte Literatur (vgl. Strunk\/Kaminski, in: Strunk\/Kaminski\/K\u00f6hler, \u00a7 6 AStG Rdn. 137 ff.; Wassermeyer, in: Flick\/Wassermeyer\/Baumhoff, \u00a7 6 AStG Rdn. 51; Schlenker in Bl\u00fcmich, EStG, \u00a7 10 d Rdn. 47) vertritt zwischenzeitlich jedoch die Auffassung, dass die Neufassung des \u00a7 6 AStG umfassender sei und \u00fcber die bisherige Regelung hinausgehe. Nunmehr m\u00fcssen auch Ver\u00e4u\u00dferungsverluste ber\u00fccksichtigt werden, wenn der Wert der Anteile zum Zeitpunkt des Wegzugs gegen\u00fcber den Anschaffungskosten gesunken ist. Zwar werde in der \u00dcberschrift von \u00a7 6 AStG unver\u00e4ndert von einem Verm\u00f6genszuwachs gesprochen. Jedoch bestehe die Rechtsfolge in einer uneingeschr\u00e4nkten Anwendung des \u00a7 17 EStG. Da dieser aber auch Ver\u00e4u\u00dferungsverluste erfasst, m\u00fcsse ein solcher Verlust auch im Anwendungsbereich des \u00a7 6 AStG realisiert werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Dies folge einerseits aus \u00a7 6 Abs. 5 Satz 6 AStG und im \u00dcbrigen auch aus der Abgrenzung zwischen den Besteuerungsrechten verschiedener Staaten. Au\u00dferdem seien die Ersatztatbest\u00e4nde des \u00a7 6 Abs. 3 AStG a. F. durch \u00a7 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 4 AStG ersetzt worden. Damit werde aber st\u00e4rker auf die Steuerentstrickung und die damit verbundene Abgrenzung der Besteuerungsrechte der beteiligten Staaten als auf die pers\u00f6nlichen Verh\u00e4ltnisse des Anteilseigners abgestellt (vgl. Wassermeyer, in: Flick\/Wassermeyer\/Baumhoff, \u00a7 6 AStG Rdn. 51, der allerdings darauf hinweist, dass \u00a7 6 Abs. 6 Satz 3 AStG auch f\u00fcr eine gegenteilige Auslegung sprechen k\u00f6nnte). Der Ber\u00fccksichtigung von Ver\u00e4u\u00dferungsverlusten stehe nach dieser Literatur auch\u00a0 nicht entgegen, dass der Gesetzgeber regelm\u00e4\u00dfig von einem Ver\u00e4u\u00dferungsgewinn spricht. Hierunter seien auch in anderen steuerlichen Regelungen nicht nur positive Eink\u00fcnfte zu verstehen, so dass aus dieser Begrifflichkeit kein Argument f\u00fcr einen Ausschluss der Verlustber\u00fccksichtigung abgeleitet werden k\u00f6nne (vgl. Strunk\/Kaminski, in: Strunk\/Kaminski\/K\u00f6hler, \u00a7 6 AStG Rdn. 139).<\/p>\n<p><strong>Gestaltungsempfehlung <\/strong><\/p>\n<p>Zumindest solange die Rechtsfrage durch die Rechtsprechung noch nicht gekl\u00e4rt ist, sollten Steuerpflichtige im Fall von Wertverlusten in wesentlichen Beteiligungen in Betracht ziehen, die Anteile zu ver\u00e4u\u00dfern um damit den Verlust noch vor dem Wegzug zu realisieren und mit anderen positiven Eink\u00fcnften zu verrechnen. Das FG Saarland sieht in einer solchen Vorgehensweise auch keinen Gestaltungsmissbrauch. In seinem Urteil vom 17. 6. 2008 (EFG 2008, S. 1803) hat das Gericht entschieden, dass der zu einem Verlust nach \u00a7 17 f\u00fchrende, rechtswirksam erfolgte und einem Fremdvergleich standhaltende Verkauf von Aktien durch das Gr\u00fcndungsmitglied einer AG an seine Ehefrau auch dann nicht gestaltungsmissbr\u00e4uchlich im Sinne von \u00a7 42 AO ist, wenn die Aktien fast vollst\u00e4ndig ihren Wert verloren haben und die Eheleute wegen des einem Monat nach Verkauf erfolgten Wegzugs nach Frankreich den Verlust ansonsten sp\u00e4ter nicht mehr in Deutschland h\u00e4tten geltend machen k\u00f6nnen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unterliegt eine Person mindestens zehn Jahre lang der deutschen unbeschr\u00e4nkten Steuerpflicht und ver\u00e4ndert diese Person Ihren Wohnsitz (bzw. Ans\u00e4ssigkeit) in der Weise, dass Deutschland das Recht verliert Gewinne aus der Ver\u00e4u\u00dferung von wesentlichen Beteiligungen zu besteuern, so kommt es im &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2010\/12\/31\/wegzugsbesteuerung-gilt\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304378,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2704,2241],"tags":[3548,3754,3752,3753],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1386"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304378"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1386"}],"version-history":[{"count":12,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1386\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2058,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1386\/revisions\/2058"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1386"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1386"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1386"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}