{"id":1469,"date":"2011-01-24T07:44:23","date_gmt":"2011-01-24T06:44:23","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=1469"},"modified":"2011-01-21T13:57:18","modified_gmt":"2011-01-21T12:57:18","slug":"absicht-im-steuerrecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2011\/01\/24\/absicht-im-steuerrecht\/","title":{"rendered":"\u201cAbsicht\u201c im Steuerrecht"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_1269\" style=\"width: 122px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a rel=\"attachment wp-att-1269\" href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2010\/12\/01\/der-teure-euro\/pupeter_alexander_057\/\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-1269\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-1269\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/12\/Pupeter_Alexander_057-112x168.jpg\" alt=\"\" width=\"112\" height=\"168\" srcset=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/12\/Pupeter_Alexander_057-112x168.jpg 112w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/12\/Pupeter_Alexander_057-440x659.jpg 440w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/12\/Pupeter_Alexander_057.jpg 591w\" sizes=\"(max-width: 112px) 100vw, 112px\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-1269\" class=\"wp-caption-text\">RA StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei P\u00f6llath + Partners, M\u00fcnchen<\/p><\/div>\n<p>Ab 2011 werden sich GmbH-Gesellschafter in bestimmten F\u00e4llen nach der Motivation ihrer Beteiligung fragen lassen m\u00fcssen. Auf die im Strafrecht entwickelte Dogmatik zu den Formen des Vorsatzes wird zur\u00fcckgegriffen werden k\u00f6nnen. Denn mit dem JStG 2010 kann es f\u00fcr die vollst\u00e4ndige Geltendmachung eines Ver\u00e4u\u00dferungsverlustes darauf ankommen, ob ein Steuerpflichtiger die Absicht hatte, aus einer GmbH-Beteiligung Dividenden oder Ver\u00e4u\u00dferungserl\u00f6se zu erzielen.<!--more--><\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich sind Dividenden und Ver\u00e4u\u00dferungsgewinne bzw. -verluste aus Kapitalgesellschaftsbeteiligungen nur zu 60% (bis 2008 zu 50%) steuerpflichtig, \u00a7 3 Nr. 40, \u00a7 3c Abs. 2 EStG (Teileink\u00fcnfteverfahren, bis 2008 Halbeink\u00fcnfteverfahren). Der vollst\u00e4ndige Abzug eines Ver\u00e4u\u00dferungsverlustes war bis Ende 2010 in Ausnahmef\u00e4llen m\u00f6glich, da die Einschr\u00e4nkung des Verlustabzuges in \u00a7 3c Abs. 2 EStG voraussetzt, dass die Verluste in \u201ewirtschaftlichem Zusammenhang\u201c mit teilweise steuerbefreiten Einnahmen erfolgten. Gab es aus der entsprechenden GmbH keine Einnahmen, bestand nach der Logik des BFH ein solcher Zusammenhang nicht, der Verlustabzug blieb vollst\u00e4ndig m\u00f6glich.<\/p>\n<p>\u00a7 3c Abs. 2 EStG wurde durch das JStG 2010 dergestalt erg\u00e4nzt, dass ein Verlustabzug auch dann nur noch teilweise m\u00f6glich ist, wenn \u201edie Absicht zur Erzielung von Betriebsverm\u00f6gensmehrungen oder Einnahmen im Sinne des \u00a7\u00a03 Nr. 40\u201c vorliegt.<\/p>\n<p>Dieses Kriterium der \u201eAbsicht\u201c d\u00fcrfte in Zukunft f\u00fcr Diskussionen sorgen. Das Strafrecht hat hierzu eine feinsinnige Dogmatik entwickelt, auf die zur\u00fcckgegriffen werden kann. Denn der Gesetzgeber hat den Begriff der Absicht in Kenntnis des Umstandes verwendet, dass es sich um einen juristisch belegten Begriff handelt.<\/p>\n<p>Bei der \u201eAbsicht\u201c (Dolos Directus I. Grades) kommt es dem T\u00e4ter gerade darauf an, den Erfolg herbeizuf\u00fchren oder einen bestimmten Umstand zu verwirklichen. Hiervon unterschieden wird der \u201edirekte Vorsatz\u201c (Dolos Directus II. Grades), bei dem der T\u00e4ter wei\u00df oder es als sicher vorhersieht, dass er einen bestimmten Tatbestand verwirklicht, es ihm auf diesen speziellen Erfolg jedoch nicht ankommt. Bei dem Eventualvorsatz (\u201eDolos Eventualis\u201c) nimmt der T\u00e4ter den Erfolgseintritt lediglich billigend in Kauf.<\/p>\n<p>Wenn man sich diese Definition der Absicht vor Augen f\u00fchrt, erkennt man, dass keineswegs alle F\u00e4lle einer GmbH-Beteiligung erfasst sind. Man denke an einen Unternehmer, der sich an einer Vertriebsgesellschaft beteiligt. Ihn treibt die Absicht, einen Absatzkanal f\u00fcr seine Produkte zu erschlie\u00dfen. Ob diese Betriebsgesellschaft Dividenden aussch\u00fcttet, ist ihm nicht wichtig. Oder man denke an den Manager, dem nahegelegt wird, einen Teil seiner Verg\u00fctung in das Unternehmen zu investieren. Ob er sich jemals Dividenden oder einen Ver\u00e4u\u00dferungserl\u00f6s erwartet, kann manchmal bezweifelt werden. Jedenfalls sichert er sich sein Gehalt. Die Praxis wird hier in Zukunft weiteres Anschauungsmaterial bieten.<\/p>\n<p>Eine weitere, ungekl\u00e4rte Frage ist der Zeitpunkt, zu dem die Absicht vorzuliegen hat. Denkbar w\u00e4re, dass die entsprechende Absicht noch im Zeitpunkt der Realisierung des Ver\u00e4u\u00dferungsverlustes vorliegen m\u00fcsste. Dieses Verst\u00e4ndnis lie\u00dfe allerdings die neue Regelung weitgehend leerlaufen, denn eine Ver\u00e4u\u00dferung ohne Erl\u00f6s d\u00fcrfte wohl regelm\u00e4\u00dfig in einer Situation erfolgen, in der auch die Absicht, noch Einnahmen zu erzielen, ausgeschlossen ist.<\/p>\n<p>Sinnvoller ist, auf den Zeitpunkt abzustellen, zu dem die Anschaffungskosten geleistet werden, denn diese f\u00fchren sp\u00e4ter zum Ver\u00e4u\u00dferungsverlust. Auch damit w\u00fcrde die zeitliche Komponente nicht in jeden Fall erfassen. Ein Beispiel: Der Gesellschafter hat sich bei der Bank f\u00fcr einen Kredit seiner GmbH verb\u00fcrgt. Die GmbH ger\u00e4t in Insolvenz, ohne dass der Gesellschafter jemals eine Dividende erhalten h\u00e4tte. Die Bank nimmt ihn aus der B\u00fcrgschaft in Anspruch. Das f\u00fchrt grunds\u00e4tzlich zu nachtr\u00e4glichen Anschaffungskosten, die einen Ver\u00e4u\u00dferungsverlust erh\u00f6hen. In dem Zeitpunkt, in dem die Bank durch den Gesellschafter befriedigt wird, liegt keine Absicht mehr vor, Dividenden oder Ver\u00e4u\u00dferungsgewinne aus der Beteiligung zu erzielen.<\/p>\n<p>Ein anderes spannendes Thema ist die Beweislast. Nach der Gesetzesformulierung tr\u00e4gt die Finanzverwaltung die Beweislast, da es sich um ein steuerversch\u00e4rfendes Tatbestandsmerkmal handelt. Es ist zu erwarten, dass ein Anscheinsbeweis dergestalt postuliert werden wird, dass jemand, der sich an einer Kapitalgesellschaft beteiligt, auch die entsprechende Einnahmeerzielungsabsicht hat. F\u00fcr die Ersch\u00fctterung dieses Anscheinsbeweises sollte m. E. der Beleg subjektiver Gr\u00fcnde ausreichen, die eine auf ein anderes Ziel gerichtete Absicht als gleichfalls m\u00f6glich erscheinen lassen. Dem\u00a0 Steuerpflichtigen die Pflicht eines vollst\u00e4ndigen Gegenbeweises aufzuerlegen, w\u00e4re mit dem Wortlaut des Gesetzes nicht vereinbar.<\/p>\n<p>Es ist vorhersehbar, dass diese Fragen zun\u00e4chst die Rechtsbehelfsstellen der Finanz\u00e4mter, die Finanzgerichte und voraussichtlich auch den BFH besch\u00e4ftigen werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ab 2011 werden sich GmbH-Gesellschafter in bestimmten F\u00e4llen nach der Motivation ihrer Beteiligung fragen lassen m\u00fcssen. Auf die im Strafrecht entwickelte Dogmatik zu den Formen des Vorsatzes wird zur\u00fcckgegriffen werden k\u00f6nnen. Denn mit dem JStG 2010 kann es f\u00fcr die &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2011\/01\/24\/absicht-im-steuerrecht\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304378,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2241,3643],"tags":[327,2415,2733,7727,2753],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1469"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304378"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1469"}],"version-history":[{"count":7,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1469\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1472,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1469\/revisions\/1472"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1469"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1469"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1469"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}