{"id":1484,"date":"2011-01-26T09:03:16","date_gmt":"2011-01-26T08:03:16","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=1484"},"modified":"2011-03-10T17:50:56","modified_gmt":"2011-03-10T16:50:56","slug":"steuervereinfachung-%e2%80%93-ohne-konzept-aber-besser-als-nichts","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2011\/01\/26\/steuervereinfachung-%e2%80%93-ohne-konzept-aber-besser-als-nichts\/","title":{"rendered":"Steuervereinfachung \u2013 ohne Konzept, aber besser als nichts"},"content":{"rendered":"<p>In einer gro\u00dfen Tageszeitung wurden die Steuerberater einmal als Dschungelk\u00f6nige bezeichnet, die sich im Gestr\u00fcpp des Steuerrechts auskennten und sich dadurch ein gutes Auskommen sicherten, dass sie die im Dschungel Verlorenen hindurchf\u00fchrten. So sehr auch die Kompliziertheit beklagt wird und quer durch alle politische Parteien der Ruf nach Steuervereinfachung ert\u00f6nt, so minimal, ja geradezu vernachl\u00e4ssigungswert sind die Fortschritte, die in den letzten Jahren erzielt wurden. Zwar gab es spektakul\u00e4re Entw\u00fcrfe und Visionen \u2013 angefangen von der 25%-igen flat tax eines Paul Kirchhof bis zur Bierdeckelsteuererkl\u00e4rung eines Friedrich M\u00e4rz \u2013 sie waren aber weit von der politischen Umsetzbarkeit entfernt. Zum Jahreswechsel trat aber nun das BMF auf den Plan und pr\u00e4sentierte den Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes. Steht also jetzt der gro\u00dfe Wurf an, der uns eine durchgreifende Vereinfachung bringen wird?<!--more--><\/p>\n<p>Weit gefehlt. Dem Gesetzentwurf liegt im Gegensatz zu verschiedenen in der Wissenschaft erarbeiteten Reformentw\u00fcrfen kein Konzept und schon gar nicht eine systematische Regelungsidee zugrunde. Den Schwerpunkt dieses\u00a0 Artikelgesetzes \u00a0&#8211; so nennt man \u00c4nderungsgesetze, die nach Artikeln getrennt, eine Reihe von Gesetzen \u00e4ndern, die inhaltlich nichts miteinander zu tun haben \u2013 bilden die einkommensteuerlichen Bestimmungen in Art. 1 und 2. So werden in \u00a7 3 EStG einige Steuerbefreiungsvorschriften aufgehoben, die ohnehin keine Bedeutung mehr haben (zum Beispiel die Steuerbefreiung f\u00fcr Zuwendungen ehemaliger alliierter Besatzungssoldaten an ihre Ehefrauen nach \u00a7 3 Nr. 49 EStG), oder es wird die Tarifverg\u00fcnstigung f\u00fcr au\u00dferordentliche Holznutzungen k\u00fcnftig in einer einzigen Vorschrift (\u00a7 34b EStG) geregelt \u00a0und dabei auf das bisher erforderliche \u201eBetriebsgutachten\u201c verzichtet. Das sind sicherlich Steuerbereinigungen, aber nicht die Vereinfachungen, an die man denkt, wenn man die Gesetzesbezeichnung liest.<\/p>\n<p>Allgemeine Beachtung findet schon jetzt die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags in \u00a7 9a EStG, der im Jahre 2003 von 1.044 \u20ac auf 920 EUR abgesenkt wurde und nun ab dem Veranlagungszeitraum 2011 auf 1.000 \u20ac angehoben werden soll. Sie hat im Vorfeld bekanntlich zu erheblichem politischen Streit gef\u00fchrt, wann diese f\u00fcr den einzelnen kaum sp\u00fcrbare Entlastung greifen soll. In der Begr\u00fcndung des Entwurfs wird die Vereinfachungswirkung dieser Pauschalregelung gepriesen, da durch die Anhebung auf 1.000 \u20ac weitere 550.000 Arbeitnehmer (insgesamt 21, 6 Mio. Arbeitnehmer) von der Verpflichtung befreit w\u00fcrden, Einzelnachweise im Veranlagungsverfahren vorzulegen. Dabei wird allerdings unterschlagen, dass es sich lediglich um eine statistische Auswirkung handelt. Denn Arbeitnehmer mit Aufwendungen in dieser Gr\u00f6\u00dfenordnung werden dennoch die Belege sammeln m\u00fcssen, um am Jahresende pr\u00fcfen und feststellen zu k\u00f6nnen, ob sie den Pauschbetrag \u00fcberschreiten oder nicht.\u00a0 Eine wirkliche Vereinfachung w\u00fcrde man nur durch eine Verdoppelung des Pauschbetrags erreichen, was aber zum einen kaum finanzierbar ist und zum anderen gleichheitsrechtliche Bedenken hervorriefe, wie die um ein Vielfaches h\u00f6here Abgeordnetenpauschale zeigt.<\/p>\n<p>Im Augenblick scheint es so zu sein, dass die Zeit der Steuervereinfachungskonzepte und der Diskussion \u00fcber eine systematische Rechtsvereinfachung erst mal vorbei ist, dass es vielmehr nur darum geht, Ver\u00e4nderungen im Detail vorzunehmen, die punktuelle Erleichterungen im Steuervollzug bringen. Vor wenigen Tagen k\u00fcndigte die Koalition an, k\u00fcnftig jedes Jahr ein Gesetz zur Steuervereinfachung zu beschlie\u00dfen. Das h\u00f6rt sich so an, als w\u00fcrde man sich Schritt f\u00fcr Schritt vorarbeiten. Aber \u2013 um im Bild des Steuerdschungels zu bleiben: Es geht nur darum, abgestorbene \u00c4ste zu beseitigen oder den Wildwuchs an einigen Stellen zu beschneiden. Das ist zwar besser \u00a0als gar nichts, \u00a0den Dschungel als solches ber\u00fchrt das aber nicht. Und wenn die Erwartungen, die durch den Begriff \u201eSteuervereinfachungsgesetz 2011\u201c geweckt werden, zun\u00e4chst hoch sind, so sie werden sie doch sofort wieder zur\u00fcckgenommen, wenn man die ersten drei S\u00e4tze der Begr\u00fcndung des Entwurfs liest. Danach soll es nur darum gehen, \u201edie Steuerpraxis\u201c und nicht das Steuerrecht zu vereinfachen, und wie schwer sich die Steuerpraxis tut, wei\u00df der normale Steuerpflichtige ohnehin nicht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In einer gro\u00dfen Tageszeitung wurden die Steuerberater einmal als Dschungelk\u00f6nige bezeichnet, die sich im Gestr\u00fcpp des Steuerrechts auskennten und sich dadurch ein gutes Auskommen sicherten, dass sie die im Dschungel Verlorenen hindurchf\u00fchrten. 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