{"id":149,"date":"2010-04-15T14:57:35","date_gmt":"2010-04-15T13:57:35","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=149"},"modified":"2011-02-18T12:38:41","modified_gmt":"2011-02-18T11:38:41","slug":"was-ist-von-den-fdp-steuerplanen-zu-halten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2010\/04\/15\/was-ist-von-den-fdp-steuerplanen-zu-halten\/","title":{"rendered":"Was ist von den FDP-Steuerpl\u00e4nen zu halten?"},"content":{"rendered":"<p>Die am 13. 4. 2010 vorgestellten Steuerpl\u00e4ne der FDP sehen im Wesentlichen einen Ersatz des bisherigen Formeltarifs bei der Einkommensteuer durch einen F\u00fcnf-Stufen-Tarif mit unver\u00e4ndertem Eingangs- und Spitzensteuersatz vor. Dies diene der Steuervereinfachung und f\u00fchrt gleichzeitig zu einer Absenkung der Durchschnittssteuerbelastung. Dar\u00fcber hinaus sollen die Gruppenbesteuerung (Organschaft) reformiert und GmbHs ein Optionsrecht zur Einkommensbesteuerung einger\u00e4umt werden. Was ist von diesen Pl\u00e4nen zu halten?<!--more--><\/p>\n<p>Eine Reform der Gruppenbesteuerung wurde bereits im Koalitionsvertrag vom 26.10.2009 in Aussicht gestellt. Hieran ist festzuhalten. Denn die sachlichen Voraussetzungen der Organschaft \u2013 der Ergebnis- bzw. Gewinnabf\u00fchrungsvertrag \u2013 sind unflexibel sowie streitanf\u00e4llig. Zudem kollidiert die Begrenzung der Organschaft auf das Inland mit dem Europarecht; diese Kollisionen strahlen indirekt auf die Verlustverrechnung \u00fcber die Grenze und die Zinsschranke aus.<\/p>\n<p>Der Gedanke, (kleineren) Kapitalgesellschaften ein Optionsrecht zur Einkommensbesteuerung einzur\u00e4umen und hierdurch eine Gleichstellung mit Personengesellschaften zu erreichen, ist nicht neu. Er findet sich auch im steuerpolitischen Teil des FDP-Wahlkampfprogramms. Ein solches Optionsrecht f\u00fchrt aber weder zu einer rechtsformneutralen Besteuerung noch dient es dem der FDP so wichtigen Ziel einer Steuervereinfachung. Vielmehr w\u00e4re das Gegenteil der Fall. Es verwundert daher nicht, dass dieser Gedanke in Wissenschaft und Steuerverwaltungspraxis seit Jahren nicht weiter verfolgt wird.<\/p>\n<p>Die angestrebte Reform des Einkommensteuertarifs fu\u00dft auf zwei Begr\u00fcndungen. Zum einen sei hierin ein Symbol f\u00fcr die versprochene Steuervereinfachung zu sehen. Allerdings darf Steuervereinfachung nicht erst am Tarif ansetzen. Ernst gemeinte Steuervereinfachung muss vielmehr die vorgelagerte Ermittlung der Bemessungsgrundlage im Visier haben. Hierin ist die eigentliche Komplexit\u00e4t des Einkommensteuerrechts mit seinen sieben Einkunftsarten und mittlerweile zahlreichen weiteren Schedulen verborgen. Zum anderen geht es um Steuerentlastungen, konkret soll die Durchschnittssteuerbelastung, also die Relation von absoluter Steuerzahlung zum zu versteuernden Einkommen, sinken. Die Notwendigkeit einer Einkommensteuerentlastung wird indes nicht begr\u00fcndet. Zahlen Deutsche im Vergleich zu Einkommensteuerpflichtigen anderer L\u00e4nder etwa zu viel Einkommensteuer? Festzustellen ist zun\u00e4chst, dass der 14%ige Eingangssteuersatz der niedrigste in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ist. Im Vergleich der EU-27 Mitgliedstaaten weisen nur vier L\u00e4nder einen niedrigeren Eingangssteuersatz auf, der durchschnittliche Eingangssteuersatz bel\u00e4uft sich auf 20%. Beim Spitzensteuersatz steht Deutschland mit 45% hingegen ung\u00fcnstiger da, hier betr\u00e4gt der EU-Durchschnitt lediglich 36%. Beim FDP-Konzept bleiben Eingangs- und Spitzensteuersatz unver\u00e4ndert. Aussagekr\u00e4ftiger ist die Durchschnittssteuerbelastung im internationalen Vergleich. Diese h\u00e4ngt bei progressivem Tarifverlauf bekanntlich von der H\u00f6he des zu versteuernden Einkommens ab. Legt man hierbei einen Ledigen mit einem zu versteuernden Einkommen mit 25.000, 50.000, 75.000 oder 100.000 \u20ac exemplarisch zugrunde, ergeben sich in Deutschland Belastungen von 16,7%, 25,9%, 31,2% und 33,9%. Damit weist Deutschland im EU-Vergleich f\u00fcr mittlere und kleine Einkommen eine durchschnittliche bis unterdurchschnittliche Belastung auf; die EU-Durchschnittswerte f\u00fcr 25.000 \u20ac betragen 19,7% und f\u00fcr 50.000 \u20ac 25,2%. Lediglich f\u00fcr h\u00f6here Einkommen ist die Belastung im EU-Ausland im Durchschnitt geringer, f\u00fcr zu versteuernde Einkommen von 75.000 bzw. 100.000 \u20ac ergeben sich Werte von 28,5% bzw. 30,4%.<\/p>\n<p>Deutschland hat also international gesehen kein Tarif- und Belastungsproblem bei der Einkommensteuer. Offen bleibt auch, wie die zu erwartenden Steuerausf\u00e4lle finanziert werden sollen. Die knappen Steuermittel werden an anderen Stellen dringender ben\u00f6tigt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die am 13. 4. 2010 vorgestellten Steuerpl\u00e4ne der FDP sehen im Wesentlichen einen Ersatz des bisherigen Formeltarifs bei der Einkommensteuer durch einen F\u00fcnf-Stufen-Tarif mit unver\u00e4ndertem Eingangs- und Spitzensteuersatz vor. 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