{"id":1520,"date":"2011-01-28T11:56:57","date_gmt":"2011-01-28T10:56:57","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=1520"},"modified":"2011-02-23T20:14:54","modified_gmt":"2011-02-23T19:14:54","slug":"pensions-international-chancen-und-risiken","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2011\/01\/28\/pensions-international-chancen-und-risiken\/","title":{"rendered":"Pensions International &#8211; Chancen und Risiken"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_425\" style=\"width: 122px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a rel=\"attachment wp-att-425\" href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2010\/06\/01\/fliest-ein-einmalkapitalbetrag-bereits-mit-der-ausubung-des-wahlrechts-zugunsten-einer-altersrente-zu\/portner\/\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-425\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-425\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/06\/Portner-112x168.jpg\" alt=\"\" width=\"112\" height=\"168\" srcset=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/06\/Portner-112x168.jpg 112w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/06\/Portner.jpg 130w\" sizes=\"(max-width: 112px) 100vw, 112px\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-425\" class=\"wp-caption-text\">RA StB Dr. Rosemarie Portner LL.M., D\u00fcsseldorf<\/p><\/div>\n<p>Bei der Versteuerung der Leistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen oder Versicherungen (Leistungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung) stellt sich bei international t\u00e4tigen Arbeitnehmern die Frage, wie diese Leistungen besteuert werden, soweit sie auf Beitr\u00e4gen beruhen, die vom Arbeitgeber w\u00e4hrend der Zeit der T\u00e4tigkeit und Ans\u00e4ssigkeit des Arbeitnehmers in einem anderen Staat an eine ausl\u00e4ndische Versorgungseinrichtung geleistet wurden.<!--more--><\/p>\n<p>Die nationalen Steuervorschriften sehen regelm\u00e4\u00dfig auf der Grundlage einer intertemporalen Korrespondenz eine vorgelagerte oder eine nachgelagerte Besteuerung der Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung vor. Bei vorgelagerter Besteuerung werden die Beitr\u00e4ge aus versteuertem Einkommen geleistet. Die sp\u00e4teren Leistungen werden regelm\u00e4\u00dfig nur mit dem Ertragsanteil besteuert, w\u00e4hrend die R\u00fcckzahlung der Beitr\u00e4ge unversteuert bleibt. Bei nachgelagerter Besteuerung werden die Beitr\u00e4ge aus unversteuertem Einkommen geleistet und die sp\u00e4teren Leistungen voll (Ertrag und angesammelte Beitr\u00e4ge) versteuert.<\/p>\n<p>Bei grenz\u00fcberschreitenden F\u00e4llen ist diese intertemporale Korrespondenz oftmals gest\u00f6rt, weil zwei Staaten unabh\u00e4ngig voneinander ihre Besteuerungsbefugnis zu unterschiedlichen Zeitpunkten aus\u00fcben. Doppelbesteuerung ergibt sich, wenn ein Staat die Beitr\u00e4ge als Arbeitslohn versteuert, w\u00e4hrend der andere Staat die Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung voll versteuert. Umgekehrt k\u00f6nnen Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung steuerfrei bleiben, obgleich die Beitr\u00e4ge in einem anderen Staat aus unversteuertem Einkommen geleistet wurden.<\/p>\n<p>So gesehen ergeben sich f\u00fcr den Arbeitnehmer aus einer betrieblichen Altersversorgung Chancen und Risiken.<\/p>\n<p>Die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) schaffen keine Abhilfe. Internationaler Besteuerungspraxis folgend darf &#8211; vereinfacht ausgedr\u00fcckt &#8211; regelm\u00e4\u00dfig der Staat Arbeitslohn besteuern, in dem unselbstst\u00e4ndige Arbeit ausge\u00fcbt wird; die Besteuerung richtet sich nach dem nationalen Steuerrecht des T\u00e4tigkeitsstaats. Zum Arbeitslohn geh\u00f6ren regelm\u00e4\u00dfig auch Beitr\u00e4ge, die der Arbeitgeber im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung f\u00fcr einen Arbeitnehmer leistet, wenn der Arbeitnehmer hieraus einen unmittelbaren eigenen Anspruch auf Leistungen der Altersversorgung gegen\u00fcber einer Altersversorgungseinrichtung erwirbt. Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung kann dagegen nach internationaler Besteuerungspraxis nur der Ans\u00e4ssigkeitsstaat besteuern; die Besteuerung richtet sich hier nach dem nationalen Recht des Ans\u00e4ssigkeitsstaats.<\/p>\n<p>Die DBA enthalten in der Regel keine Vorschriften, die die Besteuerungsbefugnisse derart aufteilen, dass das Recht zur Besteuerung der Leistungen und die Verpflichtung zur steuerlichen Ber\u00fccksichtigung der zugrundeliegenden Beitr\u00e4ge demselben Staat zugewiesen werden. Ebenso wenig ergibt sich aus dem derzeitigen Gemeinschaftsrecht eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten der EU bzw. Vertragsstaaten des EWR, das jeweilige nationale Steuerrecht so zu harmonisieren, dass eine intertemporale Korrespondenz zwischen der Versteuerung der Beitr\u00e4ge und der Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung gewahrt ist.<\/p>\n<p>F\u00fcr einen in Deutschland ans\u00e4ssigen Empf\u00e4nger von Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung, der &#8211; ausschlie\u00dflich &#8211; der Auslandst\u00e4tigkeit zuzuordnende Beitr\u00e4ge zugrunde liegen, ergibt sich die Chance, die Leistungen in Deutschland nur mit dem Ertragsanteil versteuern zu m\u00fcssen, auch wenn die Beitr\u00e4ge bei der Besteuerung im Ausland unber\u00fccksichtigt geblieben sind und die Leistungen bei Ans\u00e4ssigkeit im Ausland dort nachgelagert besteuert w\u00fcrden. Die Chancen ergeben sich daraus, dass nach \u00a7 22 Nr. 5 EStG Leistungen aus Altersversorgungsvertr\u00e4gen, Pensionsfond, Pensionskassen und Direktversicherungen nur mit dem Ertragsanteil besteuert werden, soweit die Leistungen nicht beispielsweise auf Beitr\u00e4gen beruhen, auf die \u00a7 3 Nr. 63, \u00a7 10a oder Abschnitt XI etc. angewendet wurde (und die nicht Rentenversicherungen i. S. des \u00a7 10 Abs. 1 Nr. 2 b) EStG sind). Nur soweit f\u00fcr Beitr\u00e4ge die in dieser Vorschrift abschlie\u00dfend aufgez\u00e4hlten steuerliche Erleichterungen in Anspruch genommen wurden, werden die Leistungen als sonstige Eink\u00fcnfte voll besteuert. Die in \u00a7 22 Nr. 5 EStG aufgelisteten steuerlichen Erleichterungen k\u00f6nnen aber nur gew\u00e4hrt werden, wenn Beitr\u00e4ge als Arbeitslohn im Inland besteuert werden. Wurden die Beitr\u00e4ge nicht im Inland versteuert und konnten f\u00fcr die Beitr\u00e4ge keine der in \u00a7 22 Nr. 5 EStG aufgelisteten steuerlichen Erleichterungen in Anspruch genommen werden, k\u00f6nnen die Leistungen grunds\u00e4tzlich nur mit dem Ertragsanteil besteuert werden.<\/p>\n<p>Eine von PricewaterhouseCoopers durchgef\u00fchrte Studie zeigt, dass Leistungen, die eine in einem Staat ans\u00e4ssige Person von einer ausl\u00e4ndischen Altersversorgungseinrichtung bezieht, in den jeweiligen Staaten unterschiedlich besteuert werden. Einige Staaten besteuern die Leistungen ungeachtet dessen, ob die Beitr\u00e4ge zuvor in einem anderen Staat aus versteuertem oder unversteuertem Einkommen geleistet wurden; beispielsweise \u00d6sterreich. Andere Staaten lassen Leistungen aus ausl\u00e4ndischen Versorgungseinrichtungen unversteuert unabh\u00e4ngig davon, ob die Beitr\u00e4ge, auf denen die Leistungen beruhen, im Ausland versteuert wurden; beispielsweise Kroatien. Letzteres trifft, wie zuvor ausgef\u00fchrt wurde, aufgrund des Wortlauts des \u00a7 22 Nr. 5 EStG auch auf Deutschland zu. Eine Reihe anderer Staaten ber\u00fccksichtigt bei der Besteuerung der Leistungen, ob die Beitr\u00e4ge aus versteuertem Einkommen geleistet wurden, beispielsweise die USA. In diesen Staaten werden unterschiedliche Anforderungen an den Nachweis der Versteuerung der Beitr\u00e4ge gestellt. Diesen Anforderungen sollten bereits w\u00e4hrend der Ansparphase durch entsprechende Dokumentation Rechnung getragen werden, um eine sp\u00e4tere Doppelbesteuerung der Leistungen zu vermeiden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bei der Versteuerung der Leistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen oder Versicherungen (Leistungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung) stellt sich bei international t\u00e4tigen Arbeitnehmern die Frage, wie diese Leistungen besteuert werden, soweit sie auf Beitr\u00e4gen beruhen, die vom Arbeitgeber w\u00e4hrend der Zeit &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2011\/01\/28\/pensions-international-chancen-und-risiken\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304378,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2241,2862],"tags":[3159,7731,2414,3548],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1520"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304378"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1520"}],"version-history":[{"count":17,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1520\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1877,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1520\/revisions\/1877"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1520"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1520"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1520"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}