{"id":1586,"date":"2011-02-10T06:49:10","date_gmt":"2011-02-10T05:49:10","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=1586"},"modified":"2011-03-31T10:16:19","modified_gmt":"2011-03-31T09:16:19","slug":"e-bilanz-startschuss-zur-pilotphase-%e2%80%93-distanz-und-streckenverlauf-unbekannt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2011\/02\/10\/e-bilanz-startschuss-zur-pilotphase-%e2%80%93-distanz-und-streckenverlauf-unbekannt\/","title":{"rendered":"E-Bilanz: Startschuss zur Pilotphase \u2013 Distanz und Streckenverlauf unbekannt"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_1558\" style=\"width: 135px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a rel=\"attachment wp-att-1558\" href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?attachment_id=1558\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-1558\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-1558\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2011\/02\/Fuhrmann-125x168.jpg\" alt=\"\" width=\"125\" height=\"168\" srcset=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2011\/02\/Fuhrmann-125x168.jpg 125w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2011\/02\/Fuhrmann.jpg 198w\" sizes=\"(max-width: 125px) 100vw, 125px\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-1558\" class=\"wp-caption-text\">WP\/StB\/CPA (U.S.) Dipl.-Kfm. Sven Fuhrmann, Partner bei Deloitte in Frankfurt\/M.<\/p><\/div>\n<p>Mit dem Steuerb\u00fcrokratieabbaugesetz im Jahr 2008 wurde die Verpflichtung zur \u00dcbermittlung von (Steuer-)Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz (sog. Taxonomie) durch Datenfern\u00fcbertragung f\u00fcr Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen, durch den Gesetzgeber begr\u00fcndet. Erst knapp zwei Jahre sp\u00e4ter, im Jahr 2010, hat die Finanzverwaltung den ersten Entwurf des Aufbaus und Umfangs einer sog. allgemeinen Taxonomie ver\u00f6ffentlicht. Die branchenspezifischen Taxonomien (z. B. f\u00fcr Banken, Versicherungen, Wohnungsbauunternehmen) wurden bis dato noch nicht durch die Finanzverwaltung zur Verf\u00fcgung gestellt. Gegenstand der Diskussion in zahlreichen Stellungnahmen war somit nur die allgemeine Taxonomie.<!--more--><\/p>\n<p>Im Wesentlichen wird kritisiert, dass (i) der Umfang, der von der Finanzverwaltung definierten allgemeinen Taxonomie, weit \u00fcber die gesetzliche Intension (Ersatz von Papier durch elektronische Daten) hinausgeht und es hierf\u00fcr an einer gesetzlichen Grundlage fehlt, (ii) die Finanzverwaltung die Verpflichtung hat, jedem Steuerpflichtigen entsprechende Tools (analog zur ELSTER-Schnittstelle) zur Verf\u00fcgung zu stellen, damit dieser seine gesetzlichen Deklarationspflichten erf\u00fcllen kann , (iii) Daten nunmehr erstmalig zu erheben sind, die keine steuerliche Relevanz haben (z.B. ausl\u00e4ndische Freistellungsbetriebsst\u00e4tten), (iv) sich verschiedene Sachverhalte nicht zutreffend in der allgemeinen Taxonomie abbilden lassen (u.a. die ertragsteuerliche Organschaft, Umwandlungsvorg\u00e4nge mit steuerlicher R\u00fcckwirkung) (v) den Steuerpflichtigen nicht ausreichend Zeit verbleibt, um die entsprechenden Organisationsabl\u00e4ufe und die IT-Landschaft an die neuen Anforderungen anzupassen.\u00a0<\/p>\n<p>Der Gesetzgeber hat durch die Anwendungszeitpunktverschiebungsverordnung vom 22.12.2010 die Verpflichtung zur \u00dcbermittlung von (Steuer-)Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfern\u00fcbertragung um ein Jahr auf Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen, verschoben. Ausweislich der Verordnungsbegr\u00fcndung soll durch die Verschiebung des erstmaligen Anwendungszeitpunkts sichergestellt werden, dass alle technischen und organisatorischen Voraussetzungen f\u00fcr eine reibungslose Einf\u00fchrung der E-Bilanz durch den Steuerpflichtigen geschaffen werden k\u00f6nnen. Im Rahmen eines Pilotprojektes soll der Taxonomie-Umfang \u00fcberpr\u00fcft werden. Die endg\u00fcltige allgemeine Taxonomie wurde hierzu mit BMF-Schreiben vom 16.12.2010 ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n<p>Am 18.1.2011 hat das BMF die an der Pilotphase teilnehmenden Steuerpflichtigen \u00fcber das Vorgehen in der Pilotphase vom\u00a0 1.2.2011 bis 30.4.2011 informiert. Die Finanzverwaltung ist derzeit nur bereit auf die von Steuerpflichtigen im Rahmen der Pilotphase anhand von praktischen Beispielen nachgewiesenen Probleme im weiteren Verfahren einzugehen. Eine allgemeine theoretische Diskussion sei nicht mehr beabsichtigt. Die Pilotphase wird nach den derzeitigen Planungen im Mai 2011 durch die Finanzverwaltung ausgewertet. Die Ergebnisse der Pilotphase sollen anschlie\u00dfend zeitnah ver\u00f6ffentlicht werden.\u00a0 Von den an der Pilotphase teilnehmenden Steuerpflichtigen wurde im Rahmen der Anh\u00f6rung am 18.1.2011 nachdr\u00fccklich kritisiert, dass derzeit am Markt praktisch keine Softwarel\u00f6sung verf\u00fcgbar ist, um den von der Finanzverwaltung eingesetzten Elster Rich Client testen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Der Elster Rich Client stellt sicher, dass eine elektronische Daten\u00fcbermittlung an die Finanzverwaltung nur m\u00f6glich ist, sofern ein entsprechender Mindestdatensatz \u00fcbermittelt wurde und verschiedene Plausibilit\u00e4tskontrollen bestanden wurden. Angesichts der technischen Rahmenbedingungen kann nicht von einer echten Pilotphase gesprochen werden. Eine Verl\u00e4ngerung der Testphase scheint unausweichlich, sofern diese nicht nur auf dem Papier stattfinden soll. Die Steuerpflichtigen sollten w\u00e4hrend und nach der Pilotphase nicht M\u00fcde werden, in Frage zu stellen, ob der durch die Finanzverwaltung definierte Mindestumfang der Taxonomie tats\u00e4chlich eine gesetzliche Grundlage hat. Die Finanzverwaltung ist aufzufordern, technische L\u00f6sungen zur elektronischen Daten\u00fcbermittlung zur Verf\u00fcgung zu stellen. Es kann nicht Aufgabe eines Steuerpflichtigen sein, Softwarel\u00f6sungen auf eigene Kosten f\u00fcr die Finanzverwaltung zu entwickeln, damit dieser seine Steuerdeklarationspflichten erf\u00fcllen kann.<\/p>\n<p>Unabh\u00e4ngig vom weiteren Verlauf der Pilotphase sollte sich jeder Steuerpflichtige zeitnah mit der E-Bilanz intensiv besch\u00e4ftigen, da nicht unerhebliche Eingriffe in die Organisationsabl\u00e4ufe und IT-Landschaft zu erwarten sind. Wie problematisch die praktische Umsetzung sein kann, zeigt ein Blick nach Gro\u00dfbritannien. Obwohl die Anforderungen der britischen Finanzverwaltung hinsichtlich des Mindestumfangs der elektronisch zu \u00fcbermittelnden Daten deutlich geringer sind, bitten die\u00a0 Steuerberater- und Wirtschaftspr\u00fcferverb\u00e4nde Gro\u00dfbritanniens j\u00fcngst in einem Brandbrief trotz einer fast zwei j\u00e4hrigen Vorlaufzeit nach Ver\u00f6ffentlichung der Taxonomie, um eine Verschiebung des f\u00fcr den 1.4.2011 vorgesehenen Einf\u00fchrungsdatums zur \u201cE-Bilanzverpflichtung\u201c um mindestens 6 Monate, da es ansonsten als unwahrscheinlich gilt, dass die Steuerpflichtigen ihre Steuerdeklarationspflichten erf\u00fcllen k\u00f6nnen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit dem Steuerb\u00fcrokratieabbaugesetz im Jahr 2008 wurde die Verpflichtung zur \u00dcbermittlung von (Steuer-)Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz (sog. 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