{"id":1592,"date":"2011-02-09T12:58:06","date_gmt":"2011-02-09T11:58:06","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=1592"},"modified":"2011-03-10T18:00:57","modified_gmt":"2011-03-10T17:00:57","slug":"verzicht-auf-vorbehaltsniesbrauch-gegen-abfindung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2011\/02\/09\/verzicht-auf-vorbehaltsniesbrauch-gegen-abfindung\/","title":{"rendered":"Verzicht auf Vorbehaltsnie\u00dfbrauch gegen Abfindung"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_320\" style=\"width: 140px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a rel=\"attachment wp-att-320\" href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2010\/05\/19\/kippt-die-eu-die-sanierungsklausel-im\/best_michael\/\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-320\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-full wp-image-320\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/05\/Best_Michael.jpg\" alt=\"\" width=\"130\" height=\"155\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-320\" class=\"wp-caption-text\">StB Dr. Michael Best, Partner bei P\u00f6llath &amp; Partners, M\u00fcnchen<\/p><\/div>\n<p>Eltern \u00fcbergeben Verm\u00f6genswerte in Form von Immobilien oftmals bereits zur Lebenszeit an die Kinder, behalten sich dann jedoch das Recht zur Nutzung der \u00fcbergebenen Immobilie (sowohl zur Selbstnutzung als auch Vermietung) vor (Vorbehaltsnie\u00dfbrauch). In sp\u00e4teren Jahren ist der Vorbehaltsnie\u00dfbrauch oftmals \u00fcberholt und\/oder hindert die Kinder an einer Ver\u00e4u\u00dferung der Immobilie, z. B. um den Erl\u00f6s in eine eigene Immobilie zu investieren. In dieser Situation wird in der Regel der Verzicht auf den Vorbehaltsnie\u00dfbrauch durch die Eltern in Betracht gezogen. <!--more--><\/p>\n<p>Erfolgt dieser Verzicht unentgeltlich, so liegt hierin eine Schenkung der Eltern an die Kinder. Gegebenenfalls ist der Schenkungsbetrag durch den Freibetrag gedeckt, allerdings ist zu beachten, dass Schenkungen innerhalb eines zehn-Jahres Zeitraums zusammen zu rechnen sind. Sollte der Freibetrag bereits ausgesch\u00f6pft sein oder sind die Eltern nicht bereit auf ihr Recht unentgeltlich zu verzichten, so werden die Parteien eine Abfindung vereinbaren. Diese muss angemessen sein um Schenkungsteuer zu vermeiden.<\/p>\n<p>Wenn eine solche angemessene Abfindung entrichtet wird stellt sich aber die Frage, ob diese Abfindung beim Empf\u00e4nger zu steuerpflichtigen Eink\u00fcnften f\u00fchrt.<\/p>\n<p style=\"text-align: left\"><strong>Ertragsteuerliche Behandlung der Abfindung beim Empf\u00e4nger<\/strong><\/p>\n<p>Eine sonstige Leistung i. S. von \u00a7\u00a022 Nr.\u00a03 EStG ist jedes Tun, Unterlassen oder Dulden, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrages sein kann, und um des Entgeltes Willen erbracht wird. Ausgenommen sind jedoch Ver\u00e4u\u00dferungsvorg\u00e4nge und ver\u00e4u\u00dferungs\u00e4hnliche Vorg\u00e4nge im privaten Bereich, bei denen ein Entgelt daf\u00fcr bezahlt wird, dass ein Verm\u00f6genswert in seiner Substanz endg\u00fcltig aufgegeben wird (vgl. BFH-Urteil vom 9. 8. 1990 &#8211; X R 140\/88, BStBl.\u00a0II 1990 S.\u00a01026 = <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,87242,\" target=\"_blank\">DB 1990 S. 2452<\/a>). Auch das Nie\u00dfbrauchsrecht stellt einen Verm\u00f6genswert dar. Dieses wird durch den Verzicht endg\u00fcltig aufgegeben. Somit d\u00fcrfte die Abfindungszahlung keine sonstige Leistung i.S. von \u00a7\u00a022 Nr.\u00a03\u00a0EStG sein.<\/p>\n<p><strong>Keine Entsch\u00e4digung f\u00fcr entgangene Einnahmen <\/strong><\/p>\n<p>Eine Gegenleistung f\u00fcr den Verzicht auf einen Vorbehaltsnie\u00dfbrauch ist nach Auffassung der Rechtsprechung auch keine Entsch\u00e4digung (vgl. BFH-Urteil vom 25. 11. 1992 &#8211; X R 34\/89, BStBl.\u00a0II 1996\u00a0S.\u00a0663 = <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,92691,\" target=\"_blank\">DB 1993 S. 816<\/a>). Diese Auffassung der Rechtsprechung ist im Ergebnis zutreffend. Denn der Verzicht auf den Vorbehaltsnie\u00dfbrauch f\u00fchrt zwar zum Verlust der bisherigen Einkommensquelle, die Abfindung wird aber nicht als Entsch\u00e4digung f\u00fcr den Verlust der Einnahmequelle bezahlt, sondern ist als Gegenleistung f\u00fcr die Aufgabe des Rechtes, d.h. f\u00fcr die \u00dcbertragung des Wirtschaftsgutes selbst zu sehen.<\/p>\n<p><strong>Keine Eink\u00fcnfte aus Spekulationsgesch\u00e4ft <\/strong><\/p>\n<p>Es fehlt bereits an einem Anschaffungsgesch\u00e4ft: Der Vorbehalt des Nie\u00dfbrauchs durch den Verm\u00f6gens\u00fcbergeber stellt nach einheitlicher Meinung der Rechtsprechung und der Finanzverwaltung keine Gegenleistung des Erwerbers dar (vgl. BFH-Urteil vom 28. 7. 1981 &#8211; VIII R 124\/76, BStBl.\u00a0II 1982\u00a0S.\u00a0378). Auch der Empf\u00e4nger eines mit einem dinglichen Nutzungsrecht belasteten Grundst\u00fccks erh\u00e4lt nur ein um das Nutzungsrecht gemindertes Eigentum.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem stellt das Nie\u00dfbrauchsrecht kein sonstiges dingliches Recht an einem Grundst\u00fcck i. S. von \u00a7\u00a023 Abs.\u00a01 Satz\u00a01 Nr.\u00a01 EStG dar (vgl. Littmann, in: Littmann\/Bitz\/Pust, EStG \u00a7\u00a023 Rdn.\u00a031).<\/p>\n<p>In der Literatur wird au\u00dferdem darauf hingewiesen, dass es bei der Abl\u00f6sung eines Nie\u00dfbrauchs nicht zur Ver\u00e4u\u00dferung eines Wirtschaftsgutes komme, d. h. keine \u00dcbertragung auf einen Erwerber stattfindet. Gegenstand des Rechtsgesch\u00e4ftes sei lediglich die Beseitigung einer Wertminderung des bereits in fr\u00fcheren Jahren \u00fcbertragenen Grundst\u00fccks, das Nie\u00dfbrauchsrechts gehe zivilrechtlich unter. Somit kommt es nicht zu einer Ver\u00e4u\u00dferung, die tatbestandliche Voraussetzung f\u00fcr \u00a7\u00a023 EStG w\u00e4re. Sollte der entgeltliche Verzicht als Ver\u00e4u\u00dferung behandelt werden, so m\u00fcsste der Gesetzgeber dies ausdr\u00fccklich regeln (vgl. Meyer\/Ball, StBP 2010 S. 185 (190) Fn. 40).<\/p>\n<p>Selbst wenn man eine Ver\u00e4u\u00dferung unterstellen w\u00fcrde, k\u00e4me hier eine Besteuerung des f\u00fcr den Verzicht gezahlten Entgelts allenfalls gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a023 Abs. 1 Nr. 2 EStG innerhalb der f\u00fcr <span style=\"text-decoration: underline\">andere<\/span> Wirtschaftsg\u00fcter regelm\u00e4\u00dfig geltenden ein-Jahresfrist in Betracht. Allerdings ist auf die Neuregelung in \u00a7\u00a023 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG hinzuweisen. Danach greift bei bestimmten Wirtschaftsg\u00fctern eine zehn-Jahresfrist, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Eink\u00fcnfte erzielt wurden. Dies w\u00fcrde voraussetzen, dass bereits bislang aus dem Vorbehaltsnie\u00dfbrauch Eink\u00fcnfte realisiert wurden, z. B. weil die Immobilie vermietet worden ist. Diese, mit Blick auf Steuersparmodelle eingef\u00fcgte Neuregelung, findet allerdings nur Anwendung, sofern solche (anderen) Wirtschaftsg\u00fcter nach dem 31. 12. 2008 erworben wurden (\u00a7 52a Abs. 11 Satz 4 EStG).<\/p>\n<p><strong>Auffassung der Finanzbeh\u00f6rden<\/strong><\/p>\n<p>Das oben abgeleitete Ergebnis wird auch von den Finanzbeh\u00f6rden best\u00e4tigt. Nach Tz. 60 des sog. dritten Nie\u00dfbrauchserlasses (vgl. BMF-Schreiben vom 24. 7. 1998, BStBl. I\u00a01998\u00a0S. 914 = <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,147229,\" target=\"_blank\">DB 1998 Heft 38 Beilage 13<\/a>) stellt die Abl\u00f6sung eines Vorbehaltsnie\u00dfbrauchs gegen Einmalzahlung beim Nie\u00dfbraucher eine nicht-steuerbare Verm\u00f6gensumschichtung dar.<\/p>\n<p>Der sog. zweite Nie\u00dfbrauchserlass (vgl. BMF-Schreiben vom 15. 11. 1984, BStBl. I\u00a01984\u00a0S. 561) hatte allerdings noch danach differenziert, ob das Nutzungsrecht anl\u00e4sslich einer unentgeltlichen Verm\u00f6gens\u00fcbergabe im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder im Rahmen eines entgeltlichen Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4ftes vorbehalten worden war. Ein Grund f\u00fcr diese Differenzierung scheint nicht erkennbar. Au\u00dferdem ist die Rechtsprechung dieser Differenzierung nicht gefolgt (vgl. BFH-Urteil vom 25. 11. 1992 &#8211; X R 34\/89, BStBl. II\u00a01996\u00a0S. 663 = <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,92691,\" target=\"_blank\">DB 1993 S.\u00a0816<\/a>).<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eltern \u00fcbergeben Verm\u00f6genswerte in Form von Immobilien oftmals bereits zur Lebenszeit an die Kinder, behalten sich dann jedoch das Recht zur Nutzung der \u00fcbergebenen Immobilie (sowohl zur Selbstnutzung als auch Vermietung) vor (Vorbehaltsnie\u00dfbrauch). In sp\u00e4teren Jahren ist der Vorbehaltsnie\u00dfbrauch oftmals &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2011\/02\/09\/verzicht-auf-vorbehaltsniesbrauch-gegen-abfindung\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304378,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2704,2241],"tags":[2415,2108,7743,7742],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1592"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304378"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1592"}],"version-history":[{"count":33,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1592\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2287,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1592\/revisions\/2287"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1592"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1592"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1592"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}