{"id":1622,"date":"2011-02-16T12:20:56","date_gmt":"2011-02-16T11:20:56","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=1622"},"modified":"2011-02-24T10:00:32","modified_gmt":"2011-02-24T09:00:32","slug":"3-2-1-meins%e2%80%a6-umsatzsteuer-bei-%e2%80%9eprivatverkaufen%e2%80%9c-uber-ebay","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2011\/02\/16\/3-2-1-meins%e2%80%a6-umsatzsteuer-bei-%e2%80%9eprivatverkaufen%e2%80%9c-uber-ebay\/","title":{"rendered":"3, 2, 1 &#8211; meins\u2026 &#8211; Umsatzsteuer bei \u201ePrivatverk\u00e4ufen\u201c \u00fcber eBay"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_471\" style=\"width: 154px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a rel=\"attachment wp-att-471\" href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2010\/06\/09\/notleidende-gesellschafterdarlehen\/dr-thomas-toeben\/\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-471\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-471\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/06\/Dr.-Thomas-Toeben-144x168.jpg\" alt=\"\" width=\"144\" height=\"168\" srcset=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/06\/Dr.-Thomas-Toeben-144x168.jpg 144w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/06\/Dr.-Thomas-Toeben-440x513.jpg 440w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/06\/Dr.-Thomas-Toeben.jpg 709w\" sizes=\"(max-width: 144px) 100vw, 144px\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-471\" class=\"wp-caption-text\">StB Dr. Thomas T\u00f6ben, Partner bei P\u00f6llath + Partners, Berlin<\/p><\/div>\n<p>3, 2, 1 \u2013 meins. Das mag sich ein Ehepaar gedacht haben, das von November 2001 bis Juni 2005 erkleckliche Einnahmen aus dem Verkauf von mehr als 1200 Gebrauchtgegenst\u00e4nden \u00fcber die Internetplattform \u201aeBay\u2018 erzielte. Es handelte sich im Wesentlichen um in vielen Jahren gesammelte Puppen und Teddyb\u00e4ren, die bei den jeweiligen K\u00e4ufern ein neues zu Hause fanden. Das lukrative \u201eHobby\u201c f\u00fchrte \u00fcber die Jahre zu steigenden Erl\u00f6sen je Verkaufsvorgang. Die Gesamterl\u00f6se stiegen von zun\u00e4chst gut\u00a01000 \u20ac (2001), \u00fcber\u00a025.000 \u20ac\u00a0(2002), dann\u00a028.000 \u20ac\u00a0(2003),\u00a021.000 \u20ac\u00a0(2004) auf knapp\u00a035.000 \u20ac\u00a0im ersten Halbjahr 2005. Nicht schlecht f\u00fcr Puppen und Teddyb\u00e4ren!\u00a0\u00a0 Die Eheleute zahlten keine Umsatzsteuer. Auch bei der Einkommensteuer wurde das lukrative Gesch\u00e4ft nicht erkl\u00e4rt. Die 1939 und 1941 geborenen Eheleute, in den Streitjahren also bereits im pensionsf\u00e4higen Alter, h\u00e4tten, so ihre Argumentation, diese und andere gebrauchte Haushaltsgegenst\u00e4nde nicht mehr ben\u00f6tigt. Das mag angesichts des Alters der Eheleute einleuchtend erscheinen: was sollen \u00fcber 60-j\u00e4hrige Eheleute mit so vielen Puppen und Teddyb\u00e4ren anfangen?<!--more--><\/p>\n<p>3, 2, 1 \u2013 meins. Das meinte wohl auch das Finanzamt. Dieses wurde von einem \u201eeifrigen\u201c Auktionsteilnehmer auf den Sachverhalt hingewiesen und \u00fcbergab den Fall der Steuerfahndung. Am Ende wurde Umsatzsteuer von rd.\u00a011.500 \u20ac festgesetzt. Das FG Baden-W\u00fcrttemberg hat diese Steuerfestsetzung im Urteil vom 22. 9. 2010 (1 K 3016\/08, <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,403089,\" target=\"_blank\">DB0403089<\/a>) best\u00e4tigt. Es beurteilte die Verk\u00e4ufe als eine umsatzsteuerpflichtige T\u00e4tigkeit. Entscheidend war dabei das \u201enachhaltige\u201c T\u00e4tigwerden der Eheleute \u00fcber einen Zeitraum von immerhin dreieinhalb Jahren, das einen nicht unerheblichen Organisationsaufwandes der eigenen Arbeitsabl\u00e4ufe erfordere (t\u00e4gliche \u00dcberwachung der Onlineauktionen, \u00dcberwachung der Zahlungsvorg\u00e4nge und der Abwicklung des Versands). Das Gericht kam \u2013 nach einer \u201evorsichtigen Sch\u00e4tzung\u201c \u2013 auf eine durchschnittliche mindestens einst\u00fcndige Arbeitszeit t\u00e4glich. Bei solchen Umst\u00e4nden sei auch unter Ber\u00fccksichtigung der erheblichen Erl\u00f6se von einer Nachhaltigkeit der Bet\u00e4tigung auszugehen. Die Verkaufst\u00e4tigkeit sei nicht nur auf eine hohe Zahl von einzelnen Verkaufsf\u00e4llen und\u00a0 auf die Erzielung erheblicher Einnahmen oberhalb der Grenze f\u00fcr die Bet\u00e4tigung als Kleinunternehmer (16.620 \u20ac\u00a0in 2002; aktuell\u00a017.500 \u20ac) angelegt gewesen, sondern sogar auf \u201eunbestimmte Zeit\u201c. Denn die Verkaufst\u00e4tigkeit sei im Sommer 2005 offenkundig nur unter dem Eindruck des seinerzeit schwebenden Besteuerungsverfahrens eingestellt worden. 2005 waren die Eheleute bereits 65 Jahre. Wie viele Puppen und Teddyb\u00e4ren zu diesem Zeitpunkt noch in ihrem Besitz waren, ist nicht bekannt. Der Hinweis der Eheleute, dass die Plattform \u201eeBay\u201c doch nur eine f\u00fcr den Verkauf von Privatverm\u00f6gen moderne Alternative zu Flohm\u00e4rkten darstelle, beeindruckte das Gericht nicht.<\/p>\n<div class=\"mceTemp\">Keine Frage, die beachtlichen Erl\u00f6se rechtfertigen die Frage nach der zutreffenden Besteuerung. Dabei geht es nicht nur um Umsatzsteuer, sondern \u00a0auch darum, ob einkommensteuerlich gewerbliche oder sonstige Eink\u00fcnfte zu erfassen sind. Das Thema ist indes nicht neu. Die OFD Hannover hat sich ausf\u00fchrlich damit bereits 2004 befasst (Verf\u00fcgung vom 3. 6. 2004 &#8211; S 1620 &#8211; 7 &#8211; TF 695d; sh. auch Urban, INF 2005 S. 777).<\/div>\n<p>Das FG Baden-W\u00fcrttemberg hat die Revision zugelassen, weil von grunds\u00e4tzlicher Bedeutung ist, inwieweit an den Ma\u00dfst\u00e4ben von zwei BFH-Urteilen aus dem Jahr 1987 auch f\u00fcr Verk\u00e4ufe unter Nutzung der Interauktionsplattform \u201aeBay\u2018 festgehalten werden kann. In diesen beiden Urteilen, dem sog. Briefmarken- \u00a0und dem M\u00fcnzsammlerurteil, hat der BFH ausgef\u00fchrt, dass das Ver\u00e4u\u00dfern in Form des Wegtauschens einer Sammlung in einer oder auch in mehreren gleichartigen Handlungen als deren letzter Akt zu der privaten Sammlert\u00e4tigkeit geh\u00f6rt und keine Umsatzbesteuerung ausl\u00f6st (obwohl in beiden F\u00e4llen die erzielten Einnahmen von rd.\u00a0200.000 \u20ac\u00a0bzw. knapp\u00a0100.000 \u20ac\u00a0ebenfalls beachtlich waren). Eine solche Ver\u00e4u\u00dferung bilde den Abschluss der aus privaten Neigungen aufgebauten Sammlungen und sei mit der T\u00e4tigkeit eines H\u00e4ndlers nicht vergleichbar, weil der H\u00e4ndler die Ver\u00e4u\u00dferung von langer Hand plant und eine Ver\u00e4u\u00dferungsabsicht regelm\u00e4\u00dfig schon zum Zeitpunkt des Erwerbs der Sammlungsgegenst\u00e4nde habe. Das FG Baden-W\u00fcrttemberg sah sich darin gehindert, den Streitfall in gleicher Weise zu beurteilen. Denn eine Unternehmereigenschaft k\u00f6nne nicht allein mit dem Hinweis darauf verneint werden, dass es an den f\u00fcr Annahme einer H\u00e4ndlert\u00e4tigkeit entscheidenden Eink\u00e4ufen in (wenigstens bedingter) Wiederverkaufsabsicht gefehlt habe.<\/p>\n<p>Das Thema hat Bedeutung weit \u00fcber den entschiedenen Fall hinaus. Weltweit soll das Handelsvolumen von \u201eeBay\u201c, dem wohl umsatzst\u00e4rksten Anbieter von Internetauktionen, in 2008 knapp 60 Mrd. $ betragen haben. Im Mai 2009 vermeldete allein \u201eeBay\u201c Deutschland \u00fcber 14,5 Mio. aktive Mitglieder. Durchschnittlich sollen \u00fcber eBay Deutschland st\u00e4ndig mehr als 30 Mio. Artikel im Angebot sein. Der Anteil verkaufter Artikel von gewerblichen und privaten Verk\u00e4ufern soll jeweils ca. 50% betragen. Allein die gewerblichen H\u00e4ndler bei \u201eeBay Deutschland\u201c (knapp 160.000) sollen im April 2008 bis M\u00e4rz 2009 ein Handelsvolumen von 3,1 Mrd. \u20ac erzielt haben. Schon im Jahr 2005 sollen mehr als 64.000 Menschen in Deutschland einen ma\u00dfgeblichen Teil ihres Lebensunterhalts mittels \u201eeBay\u201c verdient haben.<\/p>\n<p>Angesichts dieser Zahlen darf man auf die Revisionsentscheidung des BFH gespannt sein.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>3, 2, 1 \u2013 meins. Das mag sich ein Ehepaar gedacht haben, das von November 2001 bis Juni 2005 erkleckliche Einnahmen aus dem Verkauf von mehr als 1200 Gebrauchtgegenst\u00e4nden \u00fcber die Internetplattform \u201aeBay\u2018 erzielte. 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