{"id":182,"date":"2010-04-22T06:00:36","date_gmt":"2010-04-22T05:00:36","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=182"},"modified":"2011-02-18T15:48:41","modified_gmt":"2011-02-18T14:48:41","slug":"was-kostest-eine-steuerliche-forschungsforderung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2010\/04\/22\/was-kostest-eine-steuerliche-forschungsforderung\/","title":{"rendered":"Was kostest eine steuerliche Forschungsf\u00f6rderung?"},"content":{"rendered":"<p>Laut Koalitionsvertrag strebt die Bundesregierung eine steuerliche F\u00f6rderung von Forschung und Entwicklung (F&amp;E) an. Als F\u00f6rderinstrument steht eine Steuergutschrift im Raum. Absch\u00e4tzungen \u00fcber die fiskalischen Kosten verschiedener Ausgestaltungen einer solchen F&amp;E-F\u00f6rderung liegen bislang nicht vor. Diese L\u00fccke schlie\u00dfen aktuelle Untersuchungen am Zentrum f\u00fcr Europ\u00e4ische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim.<!--more--><\/p>\n<p>Die Modellrechnungen des ZEW quantifizieren die Aufkommensausf\u00e4lle bei den Steuereinnahmen der Gewerbe-, K\u00f6rperschaftsteuer und Lohnsteuer. Diese betragen je nach Ausgestaltung der Steuergutschrift zwischen 464\u00a0Mio. \u00a0\u20ac und 5.702\u00a0Mio.\u00a0\u20ac. Die fiskalischen Kosten werden durch den F\u00f6rdersatz und die Berechnungsbasis der Steuergutschrift bestimmt. Die Variation der qualifizierten FuE-Aufwendungen hat gro\u00dfe Auswirkungen auf die berechneten Kosten. Zudem sind die Erstattungsoption, die zur Verrechnung verwendete Steuer und begrenzende Elemente, sowie ein differenzierter F\u00f6rdersatz oder eine Kappungsgrenze, wesentliche Parameter.<\/p>\n<p>Ein F\u00f6rdersatz von 10%, der auf alle FuE-Aufwendungen angewandt wird, f\u00fchrt zu Aufkommensausf\u00e4llen von 3.296\u00a0Mio.\u00a0\u20ac. Eine Erstattungsoption f\u00fcr den Teil der Steuergutschrift, der die Gewerbe- und K\u00f6rperschaftsteuerschuld \u00fcbersteigt, ist dringend notwendig. Sonst w\u00fcrde nach den Berechnungen etwa ein Drittel der Unternehmen nicht oder nur teilweise in den Genuss der F\u00f6rderung kommen. In diesem Fall w\u00fcrden sich unerw\u00fcnschte Verzerrungen zwischen ertragsstarken und ertragsschwachen Unternehmen ergeben. Wird die gleiche Gutschrift daher mit Erstattungsoption berechnet, betragen die fiskalischen Kosten 4.751\u00a0Mio.\u00a0\u20ac.<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich sollte die steuerliche F\u00f6rderung auf die Bevorzugung oder Benachteiligung bestimmter FuE-Sachverhalte verzichten, um die Auswahl der FuE-Projekte nicht zu verzerren. Dennoch gibt es Argumente f\u00fcr die Einschr\u00e4nkung der F\u00f6rderung auf Personalaufwendungen bzw. f\u00fcr die Beg\u00fcnstigung von kleinen und mittleren Unternehmen. Die Eingrenzung der Gutschrift auf Personalaufwendungen f\u00fchrt zu Kosten i. H. von 2.273\u00a0Mio.\u00a0\u20ac. Als pragmatischer Ansatz erscheint die Verrechnung der Steuergutschrift mit der monatlich abzuf\u00fchrenden Lohnsteuer. In diesem Fall k\u00f6nnte zudem auf eine Erstattungsoption verzichtet und die Liquidit\u00e4tswirkungen verbessert werden.<\/p>\n<p>Unterschiedliche F\u00f6rders\u00e4tze f\u00fcr KMU und gro\u00dfe Unternehmen k\u00f6nnen die Aufkommensausf\u00e4lle ebenfalls wirksam begrenzen. Ein F\u00f6rdersatz von 12% f\u00fcr KMU und 4% f\u00fcr gro\u00dfe Unternehmen (jeweils berechnet auf Personalaufwendungen) f\u00fchrt zu einem merklich reduzierten Aufkommenseffekt von 1.062\u00a0Mio.\u00a0\u20ac. Wird der F\u00f6rdersatz f\u00fcr KMU auf 25% erh\u00f6ht, ergeben sich Kosten von 1.309\u00a0Mio.\u00a0\u20ac. In beiden F\u00e4llen bleiben die Aufkommensausf\u00e4lle unterhalb der Grenze von 1,5\u00a0Mrd. \u20ac. Auch ein Maximalbetrag f\u00fcr die Steuergutschrift (Kappungsgrenze) f\u00fchrt zu einer wirksamen Reduktion der Aufkommensausf\u00e4lle. Dennoch hat eine Kappungsgrenze ung\u00fcnstige Auswirkungen, dadurch stellen sich verzerrende Effekte innerhalb der Gruppe der gro\u00dfen und forschungsstarken Unternehmen ein. Besonders forschungsstarke Unternehmen w\u00fcrden dann denselben F\u00f6rderbetrag erhalten wie deutlich weniger forschungsaktive Unternehmen.<\/p>\n<p>Weiterf\u00fchrende Informationen: Christina Elschner\/Christof Ernst\/Christoph Spengel: Fiskalische Kosten einer steuerlichen F\u00f6rderung von Forschung und Entwicklung in Deutschland \u2013 Eine Empirische Analyse verschiedener Gestaltungsoptionen, ZEW-Discussion Paper Nr. 10-019, Mannheim 2010\u00a0(<a href=\"ftp:\/\/ftp.zew.de\/pub\/zew-docs\/dp\/dp10019.pdf\">ftp:\/\/ftp.zew.de\/pub\/zew-docs\/dp\/dp10019.pdf<\/a>)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Laut Koalitionsvertrag strebt die Bundesregierung eine steuerliche F\u00f6rderung von Forschung und Entwicklung (F&amp;E) an. Als F\u00f6rderinstrument steht eine Steuergutschrift im Raum. Absch\u00e4tzungen \u00fcber die fiskalischen Kosten verschiedener Ausgestaltungen einer solchen F&amp;E-F\u00f6rderung liegen bislang nicht vor. 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