{"id":2523,"date":"2011-04-06T11:57:20","date_gmt":"2011-04-06T10:57:20","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=2523"},"modified":"2011-04-13T12:32:41","modified_gmt":"2011-04-13T11:32:41","slug":"verlustrechnung-und-mindestbesteuerung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2011\/04\/06\/verlustrechnung-und-mindestbesteuerung\/","title":{"rendered":"Verlustverrechnung und Mindestbesteuerung"},"content":{"rendered":"<div class=\"mceTemp\" style=\"text-align: left\">\n<dl>\n<dt><a rel=\"attachment wp-att-471\" href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2010\/06\/09\/notleidende-gesellschafterdarlehen\/dr-thomas-toeben\/\"><\/a><\/dt>\n<\/dl>\n<\/div>\n<div id=\"attachment_471\" style=\"width: 154px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a rel=\"attachment wp-att-471\" href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2010\/06\/09\/notleidende-gesellschafterdarlehen\/dr-thomas-toeben\/\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-471\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-471\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/06\/Dr.-Thomas-Toeben-144x168.jpg\" alt=\"\" width=\"144\" height=\"168\" srcset=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/06\/Dr.-Thomas-Toeben-144x168.jpg 144w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/06\/Dr.-Thomas-Toeben-440x513.jpg 440w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/06\/Dr.-Thomas-Toeben.jpg 709w\" sizes=\"(max-width: 144px) 100vw, 144px\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-471\" class=\"wp-caption-text\">StB Dr. Thomas T\u00f6ben, Partner bei P\u00f6llath + Partners, Berlin<\/p><\/div>\n<p>Am 16. 12. 2010 richtete die Fraktion DIE LINKE 55 Fragen an die Bundesregierung insbesondere zur Verlustverrechnung und Mindestbesteuerung, eine sog. &#8222;Kleine Anfrage&#8220;, verbunden mit der Aufforderung, die Antworten &#8222;bitte mit Begr\u00fcndung\u201c zu versehen. Mit Schreiben vom 1. 2. 2011 (<a href=\"http:\/\/dip21.bundestag.de\/dip21\/btd\/17\/046\/1704653.pdf\" target=\"_blank\">BT-Drucks. 17\/4653<\/a>) \u00fcbermittelte das BMF namens der Bundesregierung die Antwort. Wer angesichts der vielen Fragen mit einem teilweise extrem hohen Detaillierungsgrad gro\u00dfe Erwartungen an die Antwort hatte, wird entt\u00e4uscht sein. 17 Fragen wurden nicht beantwortet; einige Antworten sind Allgemeingut. Auch enthielt sich das Ministerium einer Wertung und oft auch der gew\u00fcnschten Begr\u00fcndung. Gleichwohl bietet die 25-seitige Antwort zzgl. der Statistiken auf 20 Seiten durchaus aufschlussreiche Erkenntnisse.<!--more--><\/p>\n<p>Die Fragen betreffen insbes. die Verlustvortrags- und Verlustr\u00fccktragsbeschr\u00e4nkungen und die Mindestbesteuerung. Ein wenig s\u00fcffisant wird auch gefragt, ob ein Wegfall der Verlustverrechnungsbeschr\u00e4nkungen eine Vereinfachung des Steuerrechts darstelle. Wissen wollten die Anfragenden auch, ob die Bundesregierung wegen des BFH-Beschlusses vom 26. 8. 2010 zu verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Mindestbesteuerung bei endg\u00fcltigem Ausschluss der Verlustverrechnung gesetzlichen Handlungsbedarf sehe und in welcher H\u00f6he in den Jahren 2001 bis 2009 Verlustr\u00fccktr\u00e4ge tats\u00e4chlich vorgenommen und Verlustvortr\u00e4ge festgesetzt wurden.<\/p>\n<p>Gefragt wurde auch, in wie vielen F\u00e4llen Verlustvortr\u00e4ge in Folge der Mindestbesteuerung nur beschr\u00e4nkt nutzbar waren. Ein wenig &#8222;schlicht\u201c, aber durchaus berechtigt, erscheint die Frage nach den Gr\u00fcnden f\u00fcr die hohen Verlustvortr\u00e4ge. Gespannt durfte man auf die Antwort zur Frage der Aufkommenswirkungen bei einem kompletten Verzicht auf die Mindestbesteuerung sein. Von allgemeinem Interesse sind die Antworten zu folgenden Komplexen:<\/p>\n<p>Das Verlustr\u00fccktragsvolumen ist vergleichsweise gering. In den Jahren 2001, 2004, 2005 und 2006 (f\u00fcr 2002 und 2003 scheint es keine Zahlen zu geben) gab es jeweils etwa 800.000 bis 900.000 K\u00f6rperschaftsteuerpflichtige. Ein Verlustr\u00fccktrag wurde nur von 3,5% bis 4% dieser Steuerpflichtigen in Anspruch genommen. Insgesamt betrug der Verlustr\u00fccktrag in jedem Jahr rd. \u20ac 1 Mrd., im Durchschnitt pro Steuerpflichtigem \u201enur\u201c gut \u20ac 30.000 p.a.<\/p>\n<p>Das Verlustvortragsvolumen bei der K\u00f6rperschaftsteuer wird mit dem allseits bekannten Betrag von \u20ac 500 Mrd. per Ende 2004 beziffert; bei der Gewerbesteuer waren es etwa \u20ac 70 Mrd. mehr. Bei der Einkommensteuer sollen bis Ende 2006 rd. \u20ac 59 Mrd. Verlustvortr\u00e4ge angeh\u00e4uft worden sein. Bis Ende 2006 wuchs der Betrag von \u20ac 500 Mrd. ausweislich der Anlagen offenbar auf rd. \u20ac 600 Mrd. Dieses K\u00f6rperschaftsteuerverlustvortragsvolumen von \u20ac 600 Mrd. entfiel auf rd. 52% aller K\u00f6rperschaftsteuerpflichtigen (rd. 482.000 von rd. 920.000). Das klingt erschreckend, k\u00f6nnte man doch daraus den Schluss ziehen, dass die H\u00e4lfte aller K\u00f6rperschaftsteuerpflichtigen \u00fcber einen langen Zeitraum keine, ggf. nie mehr K\u00f6rperschaftsteuer zahlt, g\u00e4be es nicht die Mindestbesteuerung.<\/p>\n<p>Dieser Schluss erscheint jedoch voreilig: das Verlustvortragsvolumen von \u20ac 600 Mrd. entf\u00e4llt n\u00e4mlich zu 80% (\u20ac 484 Mrd.) auf nur 6.489 (1,3%) der 482.000 K\u00f6rperschaftsteuerpflichtigen mit Verlustvortr\u00e4gen. Das \u201eRestverlustvortragsvolumen\u201c 2006 i.H. von \u20ac\u00a0121 Mrd. (20%) entf\u00e4llt auf fast 99% (!) aller K\u00f6rperschaftsteuerpflichtigen, tats\u00e4chlich auf 475.108, die Verlustvortr\u00e4ge von jeweils weniger als \u20ac 10 Mio. hatten.<\/p>\n<p>Angesichts dieser Verteilung des sehr hohen Verlustvortragsvolumens wird mit Recht die Frage gestellt werden m\u00fcssen, ob die rigorosen Verlustverrechnungsbeschr\u00e4nkungen (insbes. Mindestbesteuerung\/Wegfall der Verlustvortr\u00e4ge in \u00a7 8c-KStG-F\u00e4llen) f\u00fcr ALLE K\u00f6rperschaftsteuerpflichtigen mit dem \u201e<em>Totschlagargument<\/em>\u201c gerechtfertigt werden k\u00f6nnen, es gehe um \u20ac 600 Mrd. Verlustvortragsvolumen. Denn 80% des Betrages von \u20ac 600 Mrd. betrifft nur rd. 1% aller K\u00f6rperschaftsteuerpflichtigen, oft sicher auch Unternehmen, die direkt oder indirekt vom Staat gehalten werden und immense Verluste haben auflaufen lassen, f\u00fcr die die Allgemeinheit ohnehin schon aufkommen muss.<\/p>\n<p>Jedenfalls d\u00fcrfen ggf. sogar permanent defizit\u00e4re Unternehmen keine Rechtfertigung daf\u00fcr sein, wirtschaftlich grunds\u00e4tzlich vern\u00fcnftig arbeitende Unternehmen durch Verlustverrechnungsbeschr\u00e4nkungen mit steuerlichen Lasten zu belegen, wenn sie einmal in eine Talsohle oder gar tiefer geraten, daraus aber durch effiziente Unternehmensf\u00fchrung und entsprechende Kosteneinsparma\u00dfnahmen zeitnah wieder herauskommen. Die Finanzgerichte greifen insofern zu Recht korrigierend ein (BFH-Beschluss vom 26. 8. 2010 &#8211; I B 49\/10, <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,391419,\" target=\"_blank\">DB0391419<\/a>); Hessisches FG, Beschluss vom 7. 10. 2010 &#8211; <a href=\"http:\/\/www.lareda.hessenrecht.hessen.de\/jportal\/portal\/t\/s15\/page\/bslaredaprod.psml?&amp;doc.id=STRE201170366%3Ajuris-r01&amp;showdoccase=1&amp;doc.part=L\" target=\"_blank\">4 V 1489\/10<\/a>; FG M\u00fcnster, Urteil vom 30. 11. 2010 &#8211; <a href=\"http:\/\/www.justiz.nrw.de\/nrwe\/fgs\/muenster\/j2010\/9_K_1842_10_Kurteil20101130.html\" target=\"_blank\">9 K 1842\/10 K<\/a>).<\/p>\n<p>Beachtung verdienen insbes. die Antworten zur Anzahl der von der Mindestbesteuerung betroffenen Unternehmen und zu den j\u00e4hrlichen Aufkommenswirkungen bei einem kompletten Verzicht auf diese seit 2004 geltende Verlustverrechnungsbeschr\u00e4nkung.<\/p>\n<p>Ende 2005 habe es rund 30.000 K\u00f6rperschaftsteuerpflichtige (das entspricht 3% aller K\u00f6rperschaftsteuerpflichtigen) mit Verlustvortr\u00e4gen von jeweils \u00fcber \u20ac 1 Mio. gegeben. Das auf diese Steuerpflichtigen entfallende Gesamtverlustvortragsvolumen betrug \u20ac 533 Mrd. (= 96% vom Gesamtverlustvortragsvolumen Ende 2005). Im Folgejahr 2006 sollen jedoch nur 2.810 dieser 30.000 Steuerpflichtigen von der Mindestbesteuerung betroffen gewesen sein, konnten also wegen der Mindestbesteuerung ihre Verlustvortr\u00e4ge von insgesamt nur rd. \u20ac 17 Mrd. bis auf den grds. unbeschr\u00e4nkt abzugsf\u00e4higen Sockelbetrag von \u20ac 1 Mio. nur begrenzt abziehen, d. h. nur bis zu maximal 60% ihrer Gesamteink\u00fcnfte. Bei unterstelltem, ausreichend hohem (!) Einkommen dieser 2.810 Steuerpflichtigen in 2006 entspr\u00e4che bei Fortschreibung dieser Zahlen unter Zugrundelegung des aktuell geltenden K\u00f6rperschaftsteuersatzes von 15% der Verzicht auf die Mindestbesteuerung K\u00f6rperschaftsteuermindereinnahmen von etwa \u20ac\u00a01 Mrd. Das passt zu der Sch\u00e4tzung des Ministeriums, das die Steuermindereinnahmen bei Verzicht auf die Mindestbesteuerung mit rd. \u20ac 2,2 Mrd. p.a. beziffert, wovon etwa jeweils die H\u00e4lfte auf K\u00f6rperschaftsteuer und Gewerbesteuer entf\u00e4llt.<\/p>\n<p>Vermutlich sind die Steuermindereinnahmen noch geringer. Denn die Unterstellung, dass alle Unternehmen mit Verlustvortr\u00e4gen von (deutlich) \u00fcber \u20ac 1 Mio. im folgenden \u201eGewinnjahr\u201c ausreichend hohes Einkommen haben, um &#8211; bei Geltung der Mindestbesteuerung &#8211; eine vollst\u00e4ndige Verlustverrechnung vorzunehmen zu k\u00f6nnen, d\u00fcrfte zu optimistisch sein. Bei einem kompletten Verzicht auf die Mindestbesteuerung d\u00fcrften wohl nur Steuermindereinahmen von \u20ac 1,0 Mio. bis \u20ac 1,5 Mio. realistisch sein. Das entspricht rd. 1,5% bis 3% vom K\u00f6rperschaftsteueraufkommen (jeweils rd. \u20ac 16 Mrd. bis \u20ac 23 Mrd.) und Gewerbesteueraufkommen (rd. \u20ac 38 Mrd. bis \u20ac 40 Mrd.) der Jahre 2006 bis 2008 und einem um nur gut 1% h\u00f6heren Gesamtsteuersatz. W\u00e4ren die rechnerischen Steuermindereinnahmen bei Verzicht auf die Mindestbesteuerung gr\u00f6\u00dfer, dann wohl nur deshalb, weil die Unternehmen h\u00f6here Gewinne erzielen, also ein h\u00f6heres Ausgleichsvolumen haben, und allein das zu h\u00f6heren Steuereinnahmen f\u00fchren wird, mit oder auch ohne Mindestbesteuerung.<\/p>\n<p>Gemessen an dem relativ niedrigen Betrag der bef\u00fcrchteten Steuermindereinnahmen (weniger als 0,4% des Gesamtsteuerraufkommens) sind Steuergeschenke von \u20ac 1 Mrd. p.a. und mehr bei der Umsatzsteuer f\u00fcr einzelne Branchen aus parteipolitischem Kalk\u00fcl geradezu grotesk.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 16. 12. 2010 richtete die Fraktion DIE LINKE 55 Fragen an die Bundesregierung insbesondere zur Verlustverrechnung und Mindestbesteuerung, eine sog. &#8222;Kleine Anfrage&#8220;, verbunden mit der Aufforderung, die Antworten &#8222;bitte mit Begr\u00fcndung\u201c zu versehen. 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