{"id":2563,"date":"2011-04-13T06:57:47","date_gmt":"2011-04-13T05:57:47","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=2563"},"modified":"2011-04-19T18:24:30","modified_gmt":"2011-04-19T17:24:30","slug":"besteuerung-von-sportwetten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2011\/04\/13\/besteuerung-von-sportwetten\/","title":{"rendered":"Besteuerung von Sportwetten"},"content":{"rendered":"<p>Wer in Berlin in bestimmten Vierteln durch die Stra\u00dfe f\u00e4hrt, sieht zuweilen an jeder Ecke ein Wettb\u00fcro, durchaus mehr als Lebensmittel- oder Bekleidungsgesch\u00e4fte. Das Spiel mit dem Gl\u00fcck ist heute \u00fcberall erh\u00e4ltlich, an Kiosken, in Wettlokalen, im Internet. Der Staat verdient bekanntlich mit, indem er \u00f6ffentliche Gl\u00fccksspiele monopolisiert hat, die Gewinne weitgehend absch\u00f6pft und nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz besteuert. Aber er kann die privaten Anbieter, die meist ohne Erlaubnis t\u00e4tig sind, immer weniger vom Markt verdr\u00e4ngen. Zwar ist das Veranstalten und Vermitteln von Gl\u00fccksspielen im Internet verboten, dies hindert aber ausl\u00e4ndische Anbieter nicht, online hierzulande ihre Dienste anzubieten. Dem Staat geht zunehmend Steuervolumen verloren, denn der ausl\u00e4ndische Wettanbieter zahlt im Inland regelm\u00e4\u00dfig keine Wettsteuer und erlangt so einen erheblichen Wettbewerbsvorteil.<!--more--><\/p>\n<p>Die h\u00e4ufigste Form der Sportwetten sind die sog. Oddsetwetten. Oddsetwetten sind Sportwetten mit vorgegebenen Sportbegegnungen, vornehmlich Fu\u00dfballwetten, zu festen Quoten. Tritt das vom Spieler vorhergesagte Ergebnis ein, so erh\u00e4lt dieser als Wettgewinn seinen Einsatz multipliziert mit einer vom Veranstalter vor dem Abschluss der Wette festgelegten Quote (\u201eodd\u201c). Die Spieler sind jenseits eines Mindesteinsatzes frei, die H\u00f6he des Einsatzes zu bestimmen. Die branchentypische Gewinnauszahlungsquote liegt zwischen 50% (im legalen Wettbereich) und 90% (im illegalen Wettbereich).<\/p>\n<p>Oddsetwetten unterfallen der Lotteriesteuer (<a href=\"http:\/\/bundesrecht.juris.de\/rennwlottg\/__17.html\" target=\"_blank\">\u00a7 17 Abs. 1 RennwLottG<\/a>), wenn sie im Inland veranstaltet werden. Veranstalten hei\u00dft \u2013 wie die Rechtsprechung so sch\u00f6n sagt \u2013 \u201eIns-Werk-Setzen\u201c, also \u201eplanm\u00e4\u00dfig ausf\u00fchren\u201c. Die Steuer betr\u00e4gt 20% des planm\u00e4\u00dfigen Preises ausschlie\u00dflich der Steuer. Umsatzsteuer f\u00e4llt daneben nicht an (\u00a7 4 Nr. 9b UStG). Der Steueranspruch l\u00e4sst sich aber schwerlich durchsetzen, da der Markt staatlicherseits kaum kontrollierbar ist. Der ausl\u00e4ndische Wettanbieter kann sich eines inl\u00e4ndischen Wettb\u00fcros oder eines Vermittlers bedienen oder \u00fcber das Internet problemlos in den deutschen Markt eindringen. Veranstalten oder Vermitteln von Sportwetten ohne Erlaubnis ist nach dem Gl\u00fccksspielstaatsvertrag verboten, aber Sanktionen gibt es kaum. Illegalit\u00e4t sch\u00fctzt zwar nicht vor der Steuerbelastung (\u00a7 40 AO), aber es hapert am Steuervollzug. Dazu kommt, dass das blo\u00dfe Vermitteln nach geltendem Recht keine Wettsteuer ausl\u00f6st. Nun hat das FG Bremen j\u00fcngst angenommen, dass eine inl\u00e4ndische Veranstaltung selbst dann vorliegt, wenn der ausl\u00e4ndische Wettanbieter im Inland (etwa im B\u00fcro eines blo\u00dfen Vermittlers) einen Computer zur Verf\u00fcgung stellt und dort die Daten eingelesen werden. Aber selbst wenn man dieser recht weiten Auffassung folgt, so ist doch offensichtlich, dass durch entsprechende Gestaltung die Steuer vermieden werden kann. Dies f\u00fchrt zu einem gespalteten Markt f\u00fcr Sportwetten und zu einem st\u00e4ndigen R\u00fcckgang legaler \u201eInlandswetten\u201c und illegaler \u201eAuslandswetten\u201c, also zu einem steuerlich Verdr\u00e4ngungswettbewerb.<\/p>\n<p>Unter dem Eindruck des illegalen Sportwettenmarkts aber auch unter dem Druck der Rechtsprechung des BVerfG und des EuGH haben die Ministerpr\u00e4sidenten der L\u00e4nder neuerdings beschlossen, das Monopol zu lockern, in begrenztem Ma\u00dfe Konzessionen zu vergeben und m\u00f6glicherweise an die Konzessionsvergabe eine Abgabe zu kn\u00fcpfen. W\u00fcrde eine Konzessionsabgabe helfen? Man wird das bezweifeln m\u00fcssen, einmal weil die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung zu derartigen Sonderabgaben streng ist, zum anderen weil damit das Problem der illegalen Internetveranstalter nicht gel\u00f6st wird.<\/p>\n<p>Welche M\u00f6glichkeiten bleiben? Der Staat k\u00f6nnte den inl\u00e4ndischen Spieler in den F\u00e4llen des Internetgebrauchs zum Steuerpflichtigen \u201ef\u00fcr den ausl\u00e4ndischen Veranstalter\u201c, also zum Entrichtungspflichtigen (\u00a7 33 Abs. 1 AO) machen und die Steuer beim \u00dcberweisungsvorgang einbehalten oder in sonstiger Weise an Datentransfer ankn\u00fcpfen.<\/p>\n<p>Zwar verf\u00fcgt der Veranstalter in diesen F\u00e4llen nicht \u00fcber eine Betriebsst\u00e4tte oder einen st\u00e4ndigen Vertreter im Inland, die im Ertragsteuerrecht stets die beschr\u00e4nkte Steuerpflicht ausl\u00f6sen (vgl. <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,292,177569\" target=\"_blank\">\u00a7 49 Abs. 1 Nr. 2 a) EStG<\/a>). Der Gebrauch des Internets durch einen im Inland ans\u00e4ssigen Spieler muss jedoch in diesen F\u00e4llen als inl\u00e4ndische Ankn\u00fcpfung gen\u00fcgen, da sonst der gr\u00f6\u00dfte Teil des den inl\u00e4ndischen Markt beherrschenden Wettgeschehens dem Steuerzugriff entgeht. Nat\u00fcrlich wirft diese L\u00f6sung eine Reihe datenschutzrechtlicher Fragen auf, die nicht einfach zu l\u00f6sen sind. Aber man sollte sich Gedanken machen und nach L\u00f6sungen suchen, da die gegenw\u00e4rtige Besteuerungssituation aus gleichheitsrechtlichen Gr\u00fcnden nicht mehr aufrechterhalten werden kann und die beabsichtige Lockerung des Sportwettenmonopols das illegale Internetangebot kaum ber\u00fchren wird.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer in Berlin in bestimmten Vierteln durch die Stra\u00dfe f\u00e4hrt, sieht zuweilen an jeder Ecke ein Wettb\u00fcro, durchaus mehr als Lebensmittel- oder Bekleidungsgesch\u00e4fte. Das Spiel mit dem Gl\u00fcck ist heute \u00fcberall erh\u00e4ltlich, an Kiosken, in Wettlokalen, im Internet. 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