{"id":2689,"date":"2011-04-29T07:22:39","date_gmt":"2011-04-29T06:22:39","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=2689"},"modified":"2011-05-05T15:05:10","modified_gmt":"2011-05-05T14:05:10","slug":"beitrage-des-arbeitgebers-zur-betrieblichen-altersversorgung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2011\/04\/29\/beitrage-des-arbeitgebers-zur-betrieblichen-altersversorgung\/","title":{"rendered":"Beitr\u00e4ge des Arbeitgebers zur betrieblichen Altersversorgung"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_425\" style=\"width: 122px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a rel=\"attachment wp-att-425\" href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2010\/06\/01\/fliest-ein-einmalkapitalbetrag-bereits-mit-der-ausubung-des-wahlrechts-zugunsten-einer-altersrente-zu\/portner\/\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-425\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-425\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/06\/Portner-112x168.jpg\" alt=\"\" width=\"112\" height=\"168\" srcset=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/06\/Portner-112x168.jpg 112w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/06\/Portner.jpg 130w\" sizes=\"(max-width: 112px) 100vw, 112px\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-425\" class=\"wp-caption-text\">RA StB Dr. Rosemarie Portner LL.M., D\u00fcsseldorf<\/p><\/div>\n<p>Der BFH hatte sich im Urteil vom 9. 12. 2010 (VI R 57\/08, <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,412141,\" target=\"_blank\">DB 2011 S. 688<\/a>) mit dem Ausdruck &#8222;Beitr\u00e4ge des Arbeitgebers&#8220; zu befassen und entschied, dass darunter alle Beitr\u00e4ge fallen, die vom Arbeitgeber als Versicherungsnehmer selbst geschuldet und an eine Versorgungseinrichtung geleistet werden. Eigene Beitr\u00e4ge des Arbeitnehmers sind dagegen anzunehmen, wenn aufgrund der vertraglichen Vereinbarung mit der Versorgungseinrichtung eine origin\u00e4re Beitragspflicht des Arbeitnehmers besteht.\u00a0<!--more--><\/p>\n<p>Im Urteilsfall war der Arbeitgeber Vertragspartner der Versorgungseinrichtung und damit\u00a0 origin\u00e4r beitragsverpflichtet. Allerdings refinanzierte der Arbeitgeber seine Beitragszahlungen bei den Arbeitnehmern insoweit, als die Arbeitnehmer einen Arbeitnehmeranteil zu den Beitragszahlungen zu tragen hatten. Hierzu behielt der Arbeitgeber den Arbeitnehmeranteil des Beitrags vom Arbeitslohn ein, meldete aber den ungek\u00fcrzten Arbeitslohn zur Lohnsteuer an. Somit wurde der Arbeitnehmeranteil aus individuell versteuertem Arbeitslohn finanziert.<\/p>\n<p>Auf der Grundlage und in den Grenzen des \u00a7 3 Nr. 63 EStG bleiben Beitr\u00e4ge des Arbeitgebers an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder f\u00fcr eine Direktversicherung zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung steuerfrei. Der Steuerfreibetrag wird nach Auffassung der Finanzbeh\u00f6rden (<a href=\"http:\/\/www.bundesfinanzministerium.de\/DE\/BMF__Startseite\/Aktuelles\/BMF__Schreiben\/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten\/einkommensteuer\/258__a__Altersvorsorge,templateId=raw,property=publicationFile.pdf\" target=\"_blank\">BMF-Schreiben vom 31. 3. 2010 &#8211; IV C 3 \u2013 S <\/a><a name=\"xhlhit\" href=\"http:\/\/www.bundesfinanzministerium.de\/DE\/BMF__Startseite\/Aktuelles\/BMF__Schreiben\/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten\/einkommensteuer\/258__a__Altersvorsorge,templateId=raw,property=publicationFile.pdf\" target=\"_blank\"><\/a><a href=\"http:\/\/www.bundesfinanzministerium.de\/DE\/BMF__Startseite\/Aktuelles\/BMF__Schreiben\/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten\/einkommensteuer\/258__a__Altersvorsorge,templateId=raw,property=publicationFile.pdf\" target=\"_blank\">2222\/09\/10041<\/a>) f\u00fcr Beitr\u00e4ge gew\u00e4hrt, die vom Arbeitgeber zus\u00e4tzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden Hier tr\u00e4gt der Arbeitgeber die Beitr\u00e4ge.<\/p>\n<p>Nach Auffassung der Finanzbeh\u00f6rden wird der Steuerfreibetrag nach \u00a7 3 Nr. 63 EStG auch gew\u00e4hrt, wenn die Beitr\u00e4ge durch Entgeltumwandlung finanziert werden. Eine Entgeltumwandlung setzt nach dem Betriebsrentengesetz voraus, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, k\u00fcnftige Entgeltanspr\u00fcche zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung herabzusetzen. Steuerrechtlich wird eine Entgeltumwandlung auch dann anerkannt, wenn zwar der Arbeitslohn bereits erdient, aber noch nicht f\u00e4llig ist. Hier ist der Arbeitnehmer wirtschaftlich mit den Beitr\u00e4gen belastet, weil er zugunsten der Zukunftssicherungsleistungen auf einen Teil seines Arbeitslohns verzichtet. Bei einer Entgeltumwandlung wird aber im Zeitpunkt der Beitragsleistung durch den Arbeitgeber nur der gek\u00fcrzte Arbeitslohn besteuert.<\/p>\n<p>Der Steuerfreibetrag nach \u00a7 3 Nr. 63 EStG ist dagegen nach Auffassung der Finanzbeh\u00f6rden zu versagen, wenn der Arbeitnehmer die Beitr\u00e4ge aus bereits versteuertem Arbeitslohn finanziert (so genannte Eigenbeitr\u00e4ge). Dies soll auch dann gelten, wenn der Arbeitgeber die Beitr\u00e4ge an die Versorgungseinrichtung abf\u00fchrt.<\/p>\n<p>Eigenbeitr\u00e4ge sind auch anzunehmen, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Vereinbarung \u00fcber die Arbeitslohnk\u00fcrzung zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung zu einem Zeitpunkt treffen, nachdem der Arbeitslohn bereits erdient und f\u00e4llig ist. Hier wird die Gehaltsk\u00fcrzung steuerrechtlich nicht anerkannt, sondern eine Lohnverwendung angenommen.<\/p>\n<p>Nach st\u00e4ndiger Rechtsprechung der Finanzgerichte liegt der Lohnzufluss in den gegenw\u00e4rtigen Beitr\u00e4gen des Arbeitgebers, mit denen dieser die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers im Rahmen einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung\u00a0 finanziert.<\/p>\n<p>Auf der Grundlage des BFH-Urteils\u00a0 vom 9. 12. 2010 (<a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,412141,\" target=\"_blank\">DB 2011 S. 688<\/a>) bleiben aber auch diese Beitr\u00e4ge im Rahmen des \u00a7 3 Nr. 63 EStG steuerfrei, wenn der Arbeitgeber Vertragspartner des Altersversorgungsvertrages ist. F\u00fcr den BFH ist allein entscheidend, ob der Arbeitgeber oder ob der Arbeitnehmer Vertragspartner der Versorgungseinrichtung ist.<\/p>\n<p>Eigenbeitr\u00e4ge wurden historisch der privaten Altersvorsorge zugeordnet und erst mit der Erg\u00e4nzung des Betriebsrentengesetzes (\u00a7 1 Abs. 2 Nr. 4) in die betriebliche Altersversorgung einbezogen. Mit dem BFH-Urteil vom 9. 12. 2010 kann nunmehr grunds\u00e4tzlich auch eine durch Eigenbeitr\u00e4gen arbeitnehmerfinanzierte Zukunftssicherungsleistung des Arbeitgebers an einen Pensionsfond, eine Pensionskasse oder f\u00fcr eine Direktversicherung gef\u00f6rdert werden und zwar nicht nur durch Zulagen und ggf. Sonderausgaben (\u00a7\u00a7 79 ff. EStG i. V. mit \u00a7 10a EStG), sondern auch den Freibetrag nach \u00a7 3 Nr. 63 EStG, wenn der Arbeitgeber Vertragspartner des Altersversorgungsvertrages ist.<\/p>\n<p>Damit erweitert sich der Gestaltungsspielraum f\u00fcr eine steuerlich gef\u00f6rderte betriebliche Altersversorgung. Der BFH hat sich allerdings nicht ausdr\u00fccklich dazu ge\u00e4u\u00dfert, ob die Gew\u00e4hrung des Steuerfreibetrags nach \u00a7 3 Nr. 63 EStG voraussetzt, dass es sich um Eigenbeitr\u00e4ge gem. \u00a7 1 Abs. 2 Nr. 4 des Betriebsrentengesetztes handelt. Danach verlangt eine durch Eigenbeitr\u00e4ge finanzierte betriebliche Altersversorgung, dass die Zusage des Arbeitgebers auch die Leistungen aus diesen Beitr\u00e4gen umfasst.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der BFH hatte sich im Urteil vom 9. 12. 2010 (VI R 57\/08, DB 2011 S. 688) mit dem Ausdruck &#8222;Beitr\u00e4ge des Arbeitgebers&#8220; zu befassen und entschied, dass darunter alle Beitr\u00e4ge fallen, die vom Arbeitgeber als Versicherungsnehmer selbst geschuldet und &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2011\/04\/29\/beitrage-des-arbeitgebers-zur-betrieblichen-altersversorgung\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304378,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2241,2862],"tags":[7858,2859,7859,3132,3292],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2689"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304378"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2689"}],"version-history":[{"count":9,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2689\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2736,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2689\/revisions\/2736"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2689"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2689"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2689"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}