{"id":278,"date":"2010-05-12T06:45:38","date_gmt":"2010-05-12T05:45:38","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=278"},"modified":"2011-03-08T23:30:10","modified_gmt":"2011-03-08T22:30:10","slug":"evaluierung-der-zinsschranke","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2010\/05\/12\/evaluierung-der-zinsschranke\/","title":{"rendered":"Evaluierung der Zinsschranke"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_173\" style=\"width: 154px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-173\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-173\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/04\/Toeben_Thomas-130_ret-144x168.jpg\" alt=\"\" width=\"144\" height=\"168\" \/><p id=\"caption-attachment-173\" class=\"wp-caption-text\">StB Dr. Thomas T\u00f6ben, Partner bei P\u00f6llath + Partners, Berlin<\/p><\/div>\n<p>Ausweislich zahlreicher Aussagen von Politikern sollten mit der Zinsschranke vornehmlich multinational t\u00e4tige Unternehmen getroffen werden, bei denen Gewinnverlagerungspotenzial vermutet wird. Es war zun\u00e4chst die Rede von 150 bis rd. 300 global operierenden Konzernen. Im Gegensatz hierzu spricht die \u00a0Gesetzesbegr\u00fcndung \u00a0von mehr als 50.000 Steuerpflichtigen. Oft sind das Steuerpflichtige ohne irgendeinen Auslandsbezug bzw. ohne jegliches Gewinnverlagerungspotenzial.<!--more-->Die nunmehr angek\u00fcndigte Evaluierung der Zinsschranke ist dringend geboten. An diese Evaluierung traut sich jedoch keiner heran. Denn keiner wird heute wirklich wissen, wann die Zinsschranke eigentlich f\u00fcr wen gilt, was sie bringt und was sie kostet, in absoluten Zahlen und auch relativ im Verh\u00e4ltnis zu den Administrationskosten f\u00fcr Verwaltung, Gerichte und vor allem Unternehmen.<\/p>\n<p>Jedenfalls verm\u00f6gen die budgetierten Steuermehreinnahmen aus der Zinsschranke das deutsche Steueraufkommen nicht zu sichern, wie Politiker es uns aber dennoch st\u00e4ndig weismachen wollen. Ausweislich der Gesetzesbegr\u00fcndung sollen die j\u00e4hrlichen Mindereinnahmen als Folge der Streichung des fr\u00fcheren \u00a7 8a KStG a. F. \u20ac 475 Mio. p.a. betragen, die Einnahmen aus der Zinsschranke nach mehreren Anpassungen \u20ac 715 Mio. Per Saldo geht es also um ein j\u00e4hrliches Steuermehraufkommen von nur \u20ac 240 Mio. Das entspricht weniger als 0,05% des Gesamtsteueraufkommens 2008, ca. 1,5% bis 1,8% des K\u00f6rperschaftsteuer- bzw. Tabaksteueraufkommens 2008 und lediglich rd. 1\/3 des Biersteueraufkommens.<\/p>\n<p>Es ist nicht unrealistisch anzunehmen, dass die Zinsschranke allein an Beratungs-, Seminar- und sonstigen Administrationskosten mehr als \u20ac 240 Mio. verursacht, Kosten, die ohne Einschr\u00e4nkungen steuerlich abzugsf\u00e4hig sind. Adam Smith w\u00fcrde sich im Grabe umdrehen.<\/p>\n<p>Jedoch werden auch insoweit die politischen Entscheidungstr\u00e4ger und die \u00d6ffentlichkeit mit ungeheuerlichen Zahlen fehlinformiert. So werden in der BT-Drucks. 16\/5491 f\u00fcr die ma\u00dfgeblichen Vorschriften der \u201eZinsschranke\u201c die gesch\u00e4tzten \u201eB\u00fcrokratiekosten f\u00fcr die Unternehmen\u201c und die Anzahl der von den Regelungen betroffenen Unternehmen aufgef\u00fchrt. Wie immer man die angegebenen Zahlen auch dreht und wendet, sie ergeben keinen Sinn. So werden die Kosten f\u00fcr den Nachweis einer unsch\u00e4dlichen Gesellschafterfremdfinanzierung i.S. des \u00a7 8a Abs. 2 KStG n.F. mit \u20ac 878.750 angegebenen und die Zahl der davon betroffenen, nicht konzernzugeh\u00f6rigen Unternehmen (sog. \u201eStand-Alone-Unternehmen\u201c) mit 50.000.<\/p>\n<p>F\u00fcr konzernzugeh\u00f6rige Unternehmen werden die Kosten f\u00fcr den entsprechenden Nachweis einer unsch\u00e4dlichen Gesellschafterfremdfinanzierung i.S. des \u00a7 8a Abs. 3 KStG auf nur \u20ac 17.575 gesch\u00e4tzt; die hiermit korrespondierende Zahl der betroffenen Unternehmen auf 1000. Es ist kaum anzunehmen, dass sich der Betrag von \u20ac 878.750 auf die Nachweiskosten <span style=\"text-decoration: underline\">pro<\/span> Unternehmen bezieht, zumal ja in diesen F\u00e4llen f\u00fcr den Nachweis vermutlich schon ein Blick in die Bilanz gen\u00fcgen d\u00fcrfte. Andernfalls w\u00fcrden sich auch die Gesamtkosten auf \u20ac\u00a044 Mrd. pro Jahr belaufen, was gut 180-mal so viel w\u00e4re wie das gesamte Steuermehraufkommen aus der Zinsschranke.<\/p>\n<p>Ebenso unrealistisch ist es aber auch anzunehmen, dass die B\u00fcrokratiekosten pro konzernzugeh\u00f6rigem Unternehmen f\u00fcr den bei ihnen ungleich schwierigeren Nachweis einer sch\u00e4dlichen konzernfremden Gesellschafterfremdfinanzierung weltweit nur \u20ac 17,57<br \/>\n(\u20ac 17.575 \/ 1000) betragen und diese Kosten auf den Cent genau ebenso hoch sind wie die Kosten bei einem Stand-Alone-Unternehmen f\u00fcr den entsprechenden Nachweis dort (= \u20ac 878.750 \/ 50.000).<\/p>\n<p>W\u00e4re es nicht so ernst, k\u00f6nnte man annehmen, dass sich das BMF \u00a0mit den Abgeordneten des Parlaments einen Spa\u00df erlaubt hat. Erstaunlich ist nat\u00fcrlich auch, dass diese Ungereimtheiten niemandem aufgefallen sind und &#8211; noch schlimmer &#8211; auch niemanden zu interessieren scheinen. Das l\u00e4sst f\u00fcr die ggf. doch noch einmal stattfindende Evaluierung der Zinsschranke nichts Gutes ahnen. Der politische Umgang mit der Zinsschranke erfolgt nach dem Motto: \u201e<em>Augen zu und durch. Koste es, was es wolle<\/em>\u201c.<\/p>\n<p>Nimmt man den Auftrag zu einer Evaluierung der Zinsschranke wirklich ernst und misst die Ergebnisse einer solchen Evaluierung an den mit der Zinsschranke verfolgten Zielen (Sicherung des Steueraufkommens, Verhinderung missbr\u00e4uchlicher Gestaltungen und gerechtere Verteilung der Finanzierungslasten in einem internationalen Konzern), der Komplexit\u00e4t und den Ungereimtheiten sowie an den erst durch die Zinsschranke verursachten Unsicherheiten f\u00fcr Investoren, Unternehmen und deren Investitions- und Finanzplanung, muss man zu folgendem Schluss kommen: (i) die Zinsschranke wird aufgehoben und (ii) der alte \u00a7 8a KStG wird wiederbelebt, ggf. mit einigen Modifikationen. Das sollte, wie j\u00fcngst von <em>Sch\u00f6n<\/em> zutreffend ausgef\u00fchrt, mit der neueren Rechtsprechung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs vereinbar sein.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ausweislich zahlreicher Aussagen von Politikern sollten mit der Zinsschranke vornehmlich multinational t\u00e4tige Unternehmen getroffen werden, bei denen Gewinnverlagerungspotenzial vermutet wird. Es war zun\u00e4chst die Rede von 150 bis rd. 300 global operierenden Konzernen. 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