{"id":2829,"date":"2011-05-13T06:00:42","date_gmt":"2011-05-13T05:00:42","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=2829"},"modified":"2011-05-18T09:37:45","modified_gmt":"2011-05-18T08:37:45","slug":"berlin-bremst-ccctb-projekt-%e2%80%93-von-der-gkkb-zur-gkb","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2011\/05\/13\/berlin-bremst-ccctb-projekt-%e2%80%93-von-der-gkkb-zur-gkb\/","title":{"rendered":"Berlin bremst CCCTB-Projekt \u2013 von der GKKB zur GKB"},"content":{"rendered":"<p>Wie dem Handelsblatt vom 11. Mai (S. 18) zu entnehmen ist, hat der Parlamentarische Finanzstaatssekret\u00e4r Hartmut Koschyk auf eine parlamentarische Anfrage der Gr\u00fcnen geantwortet, \u201eDie Bundesregierung beabsichtigt derzeit nicht die Einf\u00fchrung einer GKKB\u201c. Damit hat das Berliner Finanzministerium sehr rasch auf den am 16. M\u00e4rz ver\u00f6ffentlichten Entwurf einer Richtlinie zur \u201eGemeinsamen Konsolidierten K\u00f6rperschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage\u201c reagiert. Obgleich es sich bei der GKKB um ein faszinierendes Projekt handelt, \u00fcberrascht diese Aussage aus Berlin nicht, da zumindest gegenw\u00e4rtig eine Vielzahl von Gr\u00fcnden gegen die auch nur mittelfristige Umsetzung dieses Projektes vorgetragen werden kann. <!--more-->Dabei ist das vom Finanzministerium angesprochene Risiko \u201eerheblicher dauerhafter steuerlicher Mindereinnahmen\u201c nur ein Gesichtspunkt, der auf die schwer kalkulierbaren Konsequenzen des GKKB-Projektes f\u00fcr die Staatseinnahmen der Mitgliedstaaten hinweist. Daneben sind insbesondere aus deutscher Sicht die schwierigen \u00dcbergangsprobleme zu nennen, da der steuerneutrale Eintritt in ein GKKB-Regime die Gefahr mit sich bringt, dass die in Deutschland verhafteten stillen Reserven europ\u00e4isiert und damit dem Zugriff des deutschen Fiskus in ganz erheblichem Umfang entzogen werden. Im Gegenzug werden bei Beendigung eines GKKB-Regimes europ\u00e4isierte stille Reserven nationalisiert.<\/p>\n<p>Daneben ist festzuhalten, dass ein GKKB-Regime ein Vertrauen zwischen den Finanzverwaltungen der Mitgliedstaaten voraussetzt, das zumindest gegenw\u00e4rtig nicht besteht, was durch die Probleme beim Informationsaustausch nachdr\u00fccklich belegt wird. Hier sind zun\u00e4chst vertrauensbildende Ma\u00dfnahmen erforderlich, um m\u00f6glicherweise in einem sp\u00e4teren Stadium weitergehende Schritte einleiten zu k\u00f6nnen. Trotz der sehr zur\u00fcckhaltenden Reaktion aus Berlin ist aber wichtig, dass die GKKB als Vision erhalten bleibt und die derzeit nicht vorgesehene Umsetzung nicht zur Unt\u00e4tigkeit f\u00fchrt.<\/p>\n<p>Bei realistischer Einsch\u00e4tzung ist zu konstatieren, dass die formelm\u00e4\u00dfige Aufteilung der konsolidierten Bemessungsgrundlage nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Mitgliedstaaten auf viel Skepsis trifft. Wenn aber f\u00fcr eine formelm\u00e4\u00dfige Aufteilung nicht der notwendige Konsens erzielt werden kann, macht auch die Ermittlung eines konsolidierten Ergebnisses keinen Sinn. Dagegen erscheinen die Bem\u00fchungen um eine gemeinsame Bemessungsgrundlage durchaus Erfolg versprechend, wie der Stellungnahme aus dem Berliner Finanzministerium zu entnehmen ist. Dabei sollte der Wert einer gemeinsamen Bemessungsgrundlage in der EU nicht untersch\u00e4tzt werden, kann damit doch die doppelte Gewinnermittlung bei ausl\u00e4ndischen EU-Betriebsst\u00e4tten vermieden werden.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem ist die gemeinsame Bemessungsgrundlage ein unverzichtbarer erster Schritt auf dem Weg zu einer GKKB, der bereits eine erhebliche Koordination zwischen den Finanzverwaltungen und Gerichten der Mitgliedstaaten erfordert. Dabei ist anzumerken, dass die gemeinsame Bemessungsgrundlage weit \u00fcber eine gemeinsame Gewinnermittlung hinausgeht und auch die au\u00dferbilanziellen Korrekturen erfasst. F\u00fcr die Arbeit an einer gemeinsamen Bemessungsgrundlage schafft der Richtlinienentwurf zur GKKB eine sehr geeignete Ausgangsbasis. Auf dieser Grundlage k\u00f6nnen die weiteren \u00dcberlegungen aufbauen, die in eine abgespeckte Richtlinie zu einer gemeinsamen k\u00f6rperschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage (GKB) einm\u00fcnden k\u00f6nnten.<\/p>\n<p>Eine solche Richtlinie k\u00f6nnte dann in jedem einzelnen Mitgliedstaat auch obligatorisch f\u00fcr alle Kapitalgesellschaften eingef\u00fchrt werden, womit gegen\u00fcber der Optionalit\u00e4t eine deutliche Verwaltungsvereinfachung verbunden w\u00e4re. Schlie\u00dflich w\u00e4re in diesem Zusammenhang noch zu pr\u00fcfen, ob diese Gewinnermittlung nicht auch auf Personenunternehmen ausgedehnt werden k\u00f6nnte, was zu einer gemeinsamen unternehmerischen Bemessungsgrundlage (GUB) f\u00fchren w\u00fcrde. Aus deutscher Sicht spricht f\u00fcr ein solches Projekt auch, dass die offensichtlich unvermeidbare Gewerbesteuer zwanglos integriert werden k\u00f6nnte.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wie dem Handelsblatt vom 11. 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