{"id":2859,"date":"2011-05-24T16:29:03","date_gmt":"2011-05-24T15:29:03","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=2859"},"modified":"2011-05-26T19:04:22","modified_gmt":"2011-05-26T18:04:22","slug":"obligatorische-gkb-statt-optionaler-gkkb-%e2%80%93-steuerpolitischer-konzeptwechsel-der-bundesregierung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2011\/05\/24\/obligatorische-gkb-statt-optionaler-gkkb-%e2%80%93-steuerpolitischer-konzeptwechsel-der-bundesregierung\/","title":{"rendered":"Obligatorische GKB, statt optionaler GKKB \u2013 steuerpolitischer Konzeptwechsel der Bundesregierung!"},"content":{"rendered":"<div class=\"mceTemp\">\n<div id=\"attachment_2168\" style=\"width: 121px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a rel=\"attachment wp-att-2168\" href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2011\/03\/07\/argernisse-bei-der-grunderwerbsteuer\/_mja4179\/\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-2168\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-2168\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2011\/03\/MJA4179-111x168.jpg\" alt=\"WP StB Prof. Dr. Ulrich Prinz, Partner bei KPMG, K\u00f6ln\" width=\"111\" height=\"168\" srcset=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2011\/03\/MJA4179-111x168.jpg 111w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2011\/03\/MJA4179.jpg 298w\" sizes=\"(max-width: 111px) 100vw, 111px\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-2168\" class=\"wp-caption-text\">WP StB Prof. Dr. Ulrich Prinz, Partner bei KPMG, K\u00f6ln<\/p><\/div>\n<p>Die Europ\u00e4ische Kommission hat am 16. 3. 2011 einen Richtlinienvorschlag f\u00fcr eine Gemein\u00adsame Konsolidierte KSt-Bemessungsgrundlage (GKKB) ver\u00f6ffentlicht, der ein beeindruckendes, komplett durchformuliertes Regelwerk f\u00fcr eine optionale, harmonisierte Unternehmensbesteuerung von K\u00f6rperschaften in der EU enth\u00e4lt. Vorgesehen ist ein \u00e4u\u00dferst ambitionierter \u201ekonzeptioneller Dreischritt\u201c, der eine einheitliche Steuerbemessungsgrund\u00adlage f\u00fcr EU-K\u00f6rperschaften, die anschlie\u00dfende Konsolidierung zu einem Gruppenergebnis mit zentrierter Zust\u00e4ndigkeit einer Hauptsteuerbeh\u00f6rde (one-stop-shop) und schlie\u00dflich die formelhafte Aufteilung des Gruppenergebnisses auf die betroffenen Mitgliedstaaten beinhal\u00adtet.<!--more--><\/p>\n<p>Der durch das GKKB-Projekt beim Steuerpraktiker entstehende Eindruck ist zweigeteilt: Steuersystematisch betrachtet vermittelt der Richtlinienvorschlag hoch interessante und tiefe Einblicke in unternehmenssteuerliche Grundsatzfragen; aus steuerpolitischer Perspektive d\u00fcrfte allerdings eine kurzfristige Umsetzung in Anbetracht der Sorge um Steuersubstratver\u00adluste der Mitgliedstaaten und eine stark beeintr\u00e4chtigte Steuersouver\u00e4nit\u00e4t Illusion sein. Kurzfristig realisierbar ist das Projekt nicht.<\/p>\n<p>Sehr aufschlussreich und klar, in seiner Deutlichkeit etwas \u00fcberraschend, ist die Antwort der Bundesregierung vom 3. 5. 2011 auf eine parlamentarische Anfrage der Fraktion B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen zur GKKB (<a href=\"http:\/\/dipbt.bundestag.de\/dip21\/btd\/17\/057\/1705748.pdf\" target=\"_blank\">BT-Drucks. 17\/5748<\/a> vom 5.\u00a05.\u00a02011; vgl. auch <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2011\/05\/13\/berlin-bremst-ccctb-projekt-%E2%80%93-von-der-gkkb-zur-gkb\/\" target=\"_blank\">Herzig<\/a>, Steuerboard vom 13. 5. 2011). Die Kernpunkte lassen sich in dem Leitmotiv \u201eobligatorische GKB statt op\u00adtionale GKKB\u201c zusammenfassen. Im Einzelnen hei\u00dft es:<\/p>\n<ul>\n<li> Die Bundesregierung unterst\u00fctzt derzeit nicht die Einf\u00fchrung einer GKKB, sondern will sich auf die Vorteile einer EU-weiten gemeinsamen Steuerbemessungsgrundlage konzentrieren (GKB), um eine st\u00e4rkere Koh\u00e4renz der Unternehmensbesteuerung in der EU zu erm\u00f6glichen und b\u00fcrokratischen Aufwand dauerhaft zu senken. Die GKB soll allerdings obligatorisch, nicht optional eingef\u00fchrt werden. Hierin liegt ein wichtiger Unterschied zum Kommissionskonzept. Grund f\u00fcr die kritische Haltung der Bundesre\u00adgierung ist vor allem die Sorge um erhebliche und dauerhafte steuerliche Minderein\u00adnahmen. Auch die niederl\u00e4ndische Regierung hat zwischenzeitlich ihre ablehnende Haltung zum GKKB-Projekt ihrem Parlament gegen\u00fcber ge\u00e4u\u00dfert (Schreiben vom 11.4.2011). Es d\u00fcrfte also \u201epolitisch eng\u201c werden f\u00fcr den GKKB-Vorschlag.<\/li>\n<li>Die Analyse der GKB im Hinblick auf Abweichungen der Steuerbemessungsgrundla\u00adgen gegen\u00fcber den deutschen Regeln und die \u00dcberpr\u00fcfung der fiskalischen Auswir\u00adkungen soll im Sommer 2011 abgeschlossen sein. Aus diesem Grund hat die Bundesre\u00adgierung eine Reihe der 63 Fragen aus der parlamentarischen Anfrage letztlich unbeant\u00adwortet gelassen.<\/li>\n<li>Die Bundesregierung rechnet aufgrund des Einstimmigkeitsprinzips bei den direkten Steuern mit langwierigen Verhandlungen im Rat und h\u00e4lt wohl vom Einsatz des \u201eIn\u00adstruments verst\u00e4rkter Zusammenarbeit\u201c in Europa nichts. Die aus der Kommission zu h\u00f6renden zeitlichen Vorstellungen zur Umsetzung des Projekts \u2013 ein bis zwei Jahre Beratun\u00adgen im Rat und im Europ\u00e4ischen Parlament sowie weitere zwei bis drei Jahre zur nationalen Umsetzung \u2013 \u00a0d\u00fcrften daher deutlich zu optimistisch sein.<\/li>\n<li>Der Stellenwert von Verrechnungspreispr\u00fcfungen, die im Richtlinienentwurf nicht di\u00adrekt angesprochen sind, wird bei der Antwort der Bundesregierung sehr deutlich. Mit dem deutschen Instrumentarium des \u00a7\u00a01 AStG zeigt sich die Bundesregierung ganz zufrieden. Man erwartet keine erheblichen Steuerausf\u00e4lle f\u00fcr den deutschen Fiskus aufgrund von steueroptimierten Verrechnungspreisgestaltungen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Nimmt man einmal die GKB als Kernelement des EU-Vorschlags etwas n\u00e4her in den Blick, so stellen sich vielf\u00e4ltige Fragen. Die Hinwendung zu einer mehr GuV-orientierten steuerli\u00adchen Gewinnermittlung erfordert die endg\u00fcltige Aufgabe des Ma\u00dfgeblichkeitsprinzips mit seinem R\u00fcckgriff auf die handelsrechtlichen GoB. Der bilanzorientierte Bestandsvergleich, der in Deutschland eine lange Tradition hat und erst k\u00fcrzlich durch das BilMoG f\u00fcr Steuerla\u00adtenzermittlungen fruchtbar gemacht wurde, m\u00fcsste insoweit aufgegeben werden. Viel ge\u00adwonnen w\u00e4re damit allerdings nicht, da vor allem die R\u00fcckstellungsproblematik mit der Grundfrage rechtliche versus wirtschaftliche Verpflichtungsentstehung, der Drohverlustr\u00fcck\u00adstellungs\u00adthematik und den nur begrenzt abziehbaren Pensionsr\u00fcckstellungen bestehen bleibt.<\/p>\n<p>Erste und zweite Gewinnermittlungsstufe werden durch den GuV-orienterten Ansatz \u201einteg\u00adriert\u201c. Die aus deutscher Sicht hochbrisante Thematik der verdeckten Gewinnaussch\u00fcttung wird damit Bestandteil der europ\u00e4ischen Bemessungsgrundlagenermittlung. In Deutschland wird man sich damit in Anbetracht h\u00f6chst nuancenreicher vGA-Dogmatik schwer tun. Aller\u00addings k\u00f6nnten Personengesellschaften in ein solches modernisiertes Steuerbemessungs\u00adgrundlagen\u00adkonzept zwanglos einbezogen werden.<\/p>\n<p>Die Kurzanalyse zeigt: Selbst bei einer Begrenzung des Projekts auf die GKB bleibt viel zu diskutieren. Ungeachtet aller schwierigen Detailfragen wird die Steuerpolitik in Deutschland gut daran tun, zumindest Lehren aus den Erkenntnissen des GKKB-Projekts f\u00fcr die derzeit anstehenden Steuerstrukturprojekte zu ziehen. Dies gilt sowohl f\u00fcr die Fortentwicklung der Organschaft zu einem modernen Gruppenbesteuerungssystem als auch f\u00fcr die Neuordnung der Verlustverrechnung.<\/p>\n<p>Europ\u00e4ische Anregungen f\u00fcr den deutschen Gesetzgeber k\u00f6nnten dabei sein: zeitlich unbegrenzter Verlustvortrag ohne R\u00fccktragsm\u00f6glichkeit, keine Mindest\u00adbesteuerung und kein \u00a7 8c KStG; Verzicht auf die Zinsschranke und \u00dcbergang auf eine miss\u00adbrauchsgeleitete Begrenzung des Finanzierungskostenabzugs im Verh\u00e4ltnis zu Niedrigsteu\u00aderl\u00e4ndern; Verzicht auf den Ergebnisabf\u00fchrungsvertrag als Voraussetzung f\u00fcr eine Gruppen\u00adbesteuerung bei gleichzeitig steigenden Qualifikationsanforderungen an die Gruppenmit\u00adgliedschaft und eine 5-j\u00e4hrige Mindestbindung; Sofortabschreibungen f\u00fcr Forschungs- und Entwicklungsaufwand.<\/p>\n<p>Aus meiner Perspektive sollte klar sein: Die nationalen Steuerstrukturprojekte m\u00fcssen unab\u00adh\u00e4ngig von der GKKB-Diskussion vorangebracht werden bei Vermeidung erkennbarer \u201eIn\u00adsell\u00f6sungen\u201c f\u00fcr Deutschland. Die Sonderfragen zur Gewerbesteuer sind nur durch Deutsch\u00adland selbst, nicht \u201e\u00fcber Europa\u201c l\u00f6sbar. Trotz aller Sorge um Steuersubstratverluste sollte die beachtliche Impulskraft der GKKB im europ\u00e4ischen Binnenmarkt nicht gering gesch\u00e4tzt werden. Zudem sieht der Richtlinienvorschlag eine Evaluation der Richtlinie nach sp\u00e4testens 5 Jahren vor. All dies zeigt: Auch wenn man sich zun\u00e4chst auf die GKB als \u201eerstes Etappen\u00adziel\u201c konzentriert, sollte das Gesamtprojekt mit seinen Chancen nicht vorzeitig ad acta gelegt werden!<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Europ\u00e4ische Kommission hat am 16. 3. 2011 einen Richtlinienvorschlag f\u00fcr eine Gemein\u00adsame Konsolidierte KSt-Bemessungsgrundlage (GKKB) ver\u00f6ffentlicht, der ein beeindruckendes, komplett durchformuliertes Regelwerk f\u00fcr eine optionale, harmonisierte Unternehmensbesteuerung von K\u00f6rperschaften in der EU enth\u00e4lt. 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