{"id":3042,"date":"2011-06-24T06:00:22","date_gmt":"2011-06-24T05:00:22","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=3042"},"modified":"2011-06-24T12:13:26","modified_gmt":"2011-06-24T11:13:26","slug":"gkkb-im-bundesrat","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2011\/06\/24\/gkkb-im-bundesrat\/","title":{"rendered":"GKKB im Bundesrat"},"content":{"rendered":"<p>Der Bundesrat hat sich mit der Richtlinie des Rates \u00fcber eine Gemeinsame konsolidierte K\u00f6rperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) besch\u00e4ftigt und in seiner Sitzung am 17. Juni diesen Jahres eine Stellungnahme beschlossen, die 18 Punkte umfasst und interessante Aspekte beinhaltet.<!--more-->Der Bundesrat begr\u00fc\u00dft und unterst\u00fctzt die Bestrebungen zur Schaffung einer einheitlichen und konsolidierten K\u00f6rperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage, ist sich dabei aber der Tatsache bewusst, dass es sich hier um ein au\u00dferordentlich ambitioniertes Projekt handelt, das sich nicht kurzfristig verwirklichen l\u00e4sst. Trotz dieser langfristigen Perspektive weist der Bundesrat mit Recht darauf hin, dass eine fr\u00fchzeitige Befassung mit dieser Thematik unverzichtbar ist.<\/p>\n<p>Die Forderung, Personengesellschaften in das Projekt einzubeziehen, ist aus deutscher Sicht verst\u00e4ndlich, erfordert aber wohl eine Umgestaltung der Besteuerung von Personengesellschaften in Deutschland. Zu Recht wird auch auf die ungel\u00f6sten Probleme im Zusammenhang mit der Gewerbesteuer hingewiesen, aber auch hier handelt es sich \u2013 wie bei den Personengesellschaften \u2013 um ein deutsches Sonderproblem, das allerdings hohe politische Brisanz besitzt. Auch die Wahlm\u00f6glichkeit der Unternehmen, f\u00fcr die GKKB zu optieren, wird vom Bundesrat aus nachvollziehbaren Gr\u00fcnden abgelehnt.<\/p>\n<p>Sehr interessant sind die Hinweise des Bundesrats, wonach mit der GKKB grunds\u00e4tzlich eine einfache und breite Bemessungsgrundlage angestrebt wird. Es werden aber berechtigte Zweifel ge\u00e4u\u00dfert, ob dieses Ziel f\u00fcr Deutschland erreicht werden kann angesichts der sofortigen Abziehbarkeit aller \u2013 d. h. auch der bisher aktivierungspflichtigen &#8211; Forschungs- und Entwicklungskosten sowie der vorgesehenen Bewertung von Pensionsr\u00fcckstellungen.<\/p>\n<p>Zum Widerspruch fordern jedoch einige grunds\u00e4tzliche Aspekte im Beschluss des Bundesrats heraus, die mit der Gefahr verbunden sind, das Projekt zu \u00fcberfrachten, seine Komplexit\u00e4t noch weiter zu steigern und damit die Gefahr heraufbeschw\u00f6ren, das Gesamtprojekt zu gef\u00e4hrden. In diese Richtung geht die Forderung nach Mitwirkung aller Mitgliedstaaten und die Ablehnung einer verst\u00e4rkten Zusammenarbeit von mindestens neun Mitgliedstaaten. Da einige Mitgliedstaaten das GKKB-Projekt wegen grunds\u00e4tzlicher Bedenken ablehnen, erscheint die verst\u00e4rkte Zusammenarbeit der einzig gangbare Weg, um Fortschritte zu erzielen.<\/p>\n<p>Noch gewichtiger ist die ablehnende Haltung des Bundesrats zu einer schrittweisen Umsetzung des Projekts, die sich in der ersten Stufe auf die Schaffung einer gemeinsamen Bemessungsgrundlage konzentrieren k\u00f6nnte, w\u00e4hrend die Konsolidierung und die formelm\u00e4\u00dfige Aufteilung einem weiteren Schritt vorbehalten bliebe. Zwar ist einzur\u00e4umen, dass im ersten Schritt noch nicht alle mit dem Richtlinien-Vorschlag verfolgten Ziele erreicht werden k\u00f6nnen, aber die positiven Effekte einer gemeinsamen Bemessungsgrundlage mit Blick auf die Reduzierung der Befolgungskosten bei Auslandsengagements sollten nicht untersch\u00e4tzt werden. Au\u00dferdem handelt es sich bei der gemeinsamen Bemessungsgrundlage um einen unverzichtbaren Schritt auf dem Weg zur vollst\u00e4ndigen Umsetzung des Projekts. Auch die unverzichtbare Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im steuerlichen Bereich k\u00f6nnte mit einer GKB bereits eingeleitet werden, wobei die Perspektive auf eine sp\u00e4tere Konsolidierung stets gewahrt bleiben sollte.<\/p>\n<p>Nicht unproblematisch ist die Forderung nach einer Harmonisierung der Steuers\u00e4tze, hier fordert der Bundesrat zumindest eine substanzielle Begrenzung des Steuersatzes nach unten. Diese Forderung geht deutlich \u00fcber das GKKB-Projekt der EU-Kommission hinaus, die bewusst und aus guten Gr\u00fcnden auf Aussagen zu den Steuers\u00e4tzen verzichtet hat.<\/p>\n<p>Mit Recht wird auf die bislang unbefriedigende L\u00f6sung beim Verteilungsmechanismus verwiesen und insbesondere auf die Bedeutung selbst geschaffener immaterieller Wirtschaftsg\u00fcter aufmerksam gemacht, hier fehlt es noch an einem \u00fcberzeugenden und praktikablen L\u00f6sungsansatz.<\/p>\n<p>Etwas \u00fcberrascht ist man von der Forderung in dem Papier des Bundesrats, \u201edie Einf\u00fchrung einer GKKB darf nicht dazu f\u00fchren, dass die Unternehmen ihren steuerlichen Sitz in Europa frei w\u00e4hlen k\u00f6nnen.\u201c Diese Forderung ist nicht leicht mit der unionsrechtlich verb\u00fcrgten Niederlassungsfreiheit zu vereinbaren.<\/p>\n<p>Als sehr positiv ist die Tatsache zu beurteilen, dass sich der Bundesrat bereits in einem sehr fr\u00fchen Stadium in die Diskussion eingeschaltet und die Bedeutung des Projekts betont hat. Eine Intensivierung der Diskussion ist im Interesse einer steuerlichen Fortentwicklung des Binnenmarktes dringend geboten. Der Bundesrat sollte seine ablehnende Haltung zur schrittweisen Umsetzung \u00fcberdenken und bei einer weiteren Befrachtung des Projektes Vorsicht walten lassen. Denn die Erfahrung zeigt, dass sich die Fortentwicklung des Binnenmarktes ganz \u00fcberwiegend in kleinen Schritten vollzieht, die allerdings auf ein vorgegebenes Ziel gerichtet sein sollten. \u00dcberfrachteten Gro\u00dfprojekten droht dagegen ein Scheitern.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Bundesrat hat sich mit der Richtlinie des Rates \u00fcber eine Gemeinsame konsolidierte K\u00f6rperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) besch\u00e4ftigt und in seiner Sitzung am 17. 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