{"id":346,"date":"2010-05-25T08:24:28","date_gmt":"2010-05-25T07:24:28","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=346"},"modified":"2011-02-18T17:19:45","modified_gmt":"2011-02-18T16:19:45","slug":"spenden-ohne-grenzen-europaischer-gerichtshof-offnet-die-grenzen-fur-den-spendenabzug","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2010\/05\/25\/spenden-ohne-grenzen-europaischer-gerichtshof-offnet-die-grenzen-fur-den-spendenabzug\/","title":{"rendered":"Spenden ohne Grenzen \u2013 Europ\u00e4ischer Gerichtshof \u00f6ffnet die Grenzen f\u00fcr den Spendenabzug"},"content":{"rendered":"<p>Der europaweiten F\u00f6rderung steuerbeg\u00fcnstigter Institutionen steht grds. nichts mehr im Weg. In der Rechtssache \u201ePersche\u201c hat der EuGH den Weg f\u00fcr grenz\u00fcberschreitende Spenden frei gemacht. Hierf\u00fcr musste der EuGH gleich an mehreren Gabelungen die Weichen richtig stellen. Schon die Er\u00f6ffnung des Anwendungsbereichs war strittig. Der EuGH stellte jedoch klar, dass die Kapitalverkehrsfreiheit nicht nur grenz\u00fcberschreitende Investments mit Anlageabsicht, sondern auch Spenden sch\u00fctzt. Hergeleitet hat das Gericht dies aus dem Anhang zur Kapitalverkehrsrichtlinie 88\/361\/EWG, wonach auch Schenkungen und Stiftungen zum Kapitalverkehr z\u00e4hlen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um eine Geld- oder Sachspende handele.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p><strong>Recht des Heimatstaats entscheidet \u00fcber die F\u00f6rderungsw\u00fcrdigkeit<\/strong><\/p>\n<p>Damit verst\u00f6\u00dft der deutsche <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,292,177447\" target=\"_blank\">\u00a7 10b EStG<\/a>, der lediglich Spenden an inl\u00e4ndische juristische Personen f\u00f6rdert, klar gegen h\u00f6herrangiges Unionsrecht. Die n\u00e4chste H\u00fcrde bestand darin, zu kl\u00e4ren, ob bzw. inwieweit in- und ausl\u00e4ndischen Einrichtungen hinsichtlich der Gemeinn\u00fctzigkeit vergleichbar sind und wer dies ggf. zu beweisen hat. Die Tatsache, dass in den Unionsstaaten unterschiedliche Wohlt\u00e4tigkeitsbegriffe vorherrschen, hindert nach Ansicht des EuGH den Spendenabzug nicht, solange die ausl\u00e4ndischen gemeinn\u00fctzigen Einrichtungen die Anforderungen des deutschen Rechts erf\u00fcllen. Soll hei\u00dfen: W\u00fcrde die ausl\u00e4ndische Institution gef\u00f6rdert, wenn Sie ihren Sitz im Inland h\u00e4tte, mindert die Spende an diese ausl\u00e4ndische Einrichtung ebenso wie eine Spende an eine vergleichbare inl\u00e4ndische Organisation das zu versteuernde Einkommen.<\/p>\n<p><strong>Probleme bei der Steueraufsicht sind l\u00f6sbar<\/strong><\/p>\n<p>Damit konnte der EuGH sich der zentralen Frage nach der Steueraufsicht zuwenden. Entgegen dem vorlegenden Gericht h\u00e4lt der EuGH ein vollst\u00e4ndiges Abzugsverbot f\u00fcr unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig. Denn es gibt keinen \u00fcberzeugenden Grund generell davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige nicht in der Lage sei, anhand stichhaltiger Belege den Nachweis zu f\u00fchren, dass die grenz\u00fcberschreitende Spende die Anforderungen seines Heimatstaats erf\u00fcllt. Es obliegt also dem Steuerpflichtigen, alle zum Nachweis notwendigen Dokumente beizubringen und die ausl\u00e4ndische Einrichtung zur Ausstellung dieser Dokumente zu veranlassen. L\u00fccken in der Dokumentation gehen ausschlie\u00dflich zu Lasten des Steuerpflichtigen. Denn die Finanzverwaltung ist nicht verpflichtet, von der Amtshilferichtlinie Gebrauch zu machen. V\u00f6llig zutreffend weist der EuGH darauf hin, dass ein grenz\u00fcberschreitender Spendenabzug nur dann Bedeutung erlangen wird, wenn die Empf\u00e4ngereinrichtungen zur Mitwirkung bereit sind. Angesichts der Tatsache, dass bereits einige international t\u00e4tige Hilfsorganisationen in anderen Mitgliedstaaten gemeinn\u00fctzige Tochtergesellschaften errichtet haben, um den Spendenabzug zu erm\u00f6glichen, ist das sicher in vielen F\u00e4llen eine ganz realistische Annahme.<\/p>\n<p><strong>Nachweispflichten f\u00fcr den grenz\u00fcberschreitenden Spendenabzug<\/strong><\/p>\n<p>Der Steuerpflichtige wird also nachweisen m\u00fcssen, (1) dass die Satzung der ausl\u00e4ndischen Einrichtung den deutschen Anforderungen an die Gemeinn\u00fctzigkeit gen\u00fcgt und (2) die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung sich daran gehalten hat, was u. a. (3) eine zeitnahe Mittelverwendung\u00a0 bedingt. Dar\u00fcber hinaus bedarf es (4) einer Zuwendungsbest\u00e4tigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck und (5) die Zuwendung muss alle Merkmale einer Spende nach deutschem Recht erf\u00fcllen.<\/p>\n<p>Noch nicht gekl\u00e4rt ist, ob der f\u00fcr Inlandsspenden geltende Vertrauensschutz auch f\u00fcr grenz\u00fcberschreitende Spenden gelten kann. Angesichts der fehlenden korrespondierenden Haftung der ausstellenden K\u00f6rperschaft f\u00fcr fehlerhafte Spendenbescheinigungen im grenz\u00fcberschreitenden Verh\u00e4ltnis wird man das wohl kaum annehmen k\u00f6nnen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der europaweiten F\u00f6rderung steuerbeg\u00fcnstigter Institutionen steht grds. nichts mehr im Weg. In der Rechtssache \u201ePersche\u201c hat der EuGH den Weg f\u00fcr grenz\u00fcberschreitende Spenden frei gemacht. Hierf\u00fcr musste der EuGH gleich an mehreren Gabelungen die Weichen richtig stellen. Schon die Er\u00f6ffnung &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2010\/05\/25\/spenden-ohne-grenzen-europaischer-gerichtshof-offnet-die-grenzen-fur-den-spendenabzug\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304374,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[2471,2812,2815,2676,2813,2814],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/346"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304374"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=346"}],"version-history":[{"count":16,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/346\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":352,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/346\/revisions\/352"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=346"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=346"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=346"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}