{"id":3480,"date":"2011-08-31T10:08:22","date_gmt":"2011-08-31T09:08:22","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=3480"},"modified":"2011-08-31T10:16:27","modified_gmt":"2011-08-31T09:16:27","slug":"das-steuerabkommen-mit-der-schweiz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2011\/08\/31\/das-steuerabkommen-mit-der-schweiz\/","title":{"rendered":"Das Steuerabkommen mit der Schweiz, Unmut und potentielle Auswirkungen"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_3130\" style=\"width: 106px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a rel=\"attachment wp-att-3130\" href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2011\/07\/13\/der-us-amerikanische-foreign-account-tax-compliance-act-fatca\/p-dorfmueller\/\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-3130\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-3130\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2011\/07\/P-Dorfmueller-126x168.jpg\" alt=\"\" width=\"96\" height=\"137\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-3130\" class=\"wp-caption-text\">StB Dr. Pia Dorfmueller, Partner bei P+P P\u00f6llath + Partners, Frankfurt<\/p><\/div>\n<p>Am 10. 8. 2011 haben Unterh\u00e4ndler der Schweiz und Deutschlands in Bern die Verhandlungen \u00fcber offene Steuerfragen abgeschlossen und ein Steuerabkommen paraphiert (vgl. PM des BMF Nr.\u00a032\/2011 vom 10. 8. 2011). Der vollst\u00e4ndige Text der \u00dcbereinkunft liegt derzeit noch nicht vor; er wird erst nach Unterzeichnung durch die beiden Regierungen in einigen Wochen ver\u00f6ffentlicht. Das Steuerabkommen k\u00f6nnte Anfang 2013 in Kraft treten.<!--more--><\/p>\n<p>\u00a0Nach der Pressemitteilung des BMF sieht das Steuerabkommen vor, dass Personen mit Wohnsitz in Deutschland ihre bestehenden Bankbeziehungen in der Schweiz nachbesteuern k\u00f6nnen, indem sie entweder eine einmalige Steuerzahlung (zwischen 19 und 34% des Verm\u00f6gensbestandes, abh\u00e4ngig von der Dauer der Kapitalanlage sowie vom Anfangs- und Endbetrag des Kapitalbestandes) leisten oder ihre Schweizer Konten gegen\u00fcber den deutschen Beh\u00f6rden offenlegen. Es bleibt abzuwarten, welche Steuern mit dieser Zahlung abgegolten sind. Insbesondere der Einbezug von Erbschaft- und Schenkungsteuer w\u00fcrde den H\u00f6chstsatz von 34% relativieren. Um unter anderen ein Mindestaufkommen der Vergangenheitsbesteuerung zu sichern, haben sich die Schweizer Banken zu einer Garantieleistung von CHF 2 Mrd. verpflichtet. Dieses vorgestreckte Geld soll mit eingehenden Steuerzahlungen verrechnet werden.<\/p>\n<p>K\u00fcnftige Kapitalertr\u00e4ge sollen unmittelbar von einer Abgeltungsteuer in H\u00f6he von 26,375% erfasst werden. Diese Steuer entspricht dem in Deutschland geltenden Abgeltungsteuersatz (\u00a7\u00a032d Abs. 1 EStG) zzgl. Solidarit\u00e4tszuschlag. Ferner k\u00f6nnen die deutschen Beh\u00f6rden Auskunftsgesuche stellen, die den Namen des Kunden, jedoch nicht den Namen der Bank enthalten m\u00fcssen. So soll vermieden werden, dass weiteres Schwarzgeld in der Schweiz angelegt wird. Die Auskunftsgesuche m\u00fcssen in jedem Fall einen plausiblen Anlass haben; Anfragen ins Blaue hinein sind somit ausgeschlossen. F\u00fcr die Anzahl der Auskunftsgesuche innerhalb einer Zweijahresfrist wurde eine Bandbreite von 750 bis 999 Gesuchen vereinbart; danach soll eine Anpassung aufgrund der Ergebnisse vorgenommen werden.<\/p>\n<p>Des Weiteren sieht Deutschland von der strafrechtlichen Verfolgung von Schweizer Bankmitarbeitern ab, wenn diese vor Unterzeichnung des Steuerabkommens an einer Steuerstraftat beteiligt waren. Ferner sieht Deutschland f\u00fcr den Kauf von CDs aus der Schweiz mit den Daten mutma\u00dflicher Steuerhinterzieher aus Deutschland keinen Anlass mehr.<\/p>\n<p>Personen mit Wohnsitz in Deutschland haben neben der Vergangenheitsbesteuerung nach dem Steuerabkommen ab 2013 weiterhin die M\u00f6glichkeit der Selbstanzeige. Erfahrungsgem\u00e4\u00df schl\u00e4gt eine Selbstanzeige mit bis zu 20% des Verm\u00f6gens f\u00fcr Steuernachzahlungen zzgl. Hinterziehungszinsen durch. Insofern ist in jedem Fall zu pr\u00fcfen, welche Alternative f\u00fcr den Anleger g\u00fcnstiger ist. Dabei ist zu beachten, dass durch die j\u00fcngste Schweizer Datenaff\u00e4re das Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige (\u00a7\u00a7 371, 398a AO) durch Gesetz zur Verbesserung der Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4sche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbek\u00e4mpfungsgesetz) vom 28. 4. 2011 (BGBl. I 2011 S.\u00a0676)\u2013 n\u00e4mlich Abschaffung der Teilselbstanzeige \u2013 versch\u00e4rft wurde.<\/p>\n<p>Dem Steuerabkommen m\u00fcssen noch der Bundestag und der Bundesrat zustimmen. Im Bundesrat hat Schwarz-Gelb nicht die Mehrheit und SPD, Gr\u00fcne sowie Linke lehnen die geplante einmalige pauschale Nachzahlung ab. Dabei werden die Vertreter der Opposition in der Presse mit den Worten \u201eAblasshandel\u201c, \u201eGeschenk f\u00fcr Steuerbetr\u00fcger\u201c und \u201eh\u00f6chst problematisch\u201c zitiert. Sie fordern weiterhin den Kauf von CDs aus der Schweiz mit den Daten mutma\u00dflicher Steuerhinterzieher aus Deutschland. Stellenweise wird sogar von der Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz gesprochen, da eben keine gleichm\u00e4\u00dfige, gerechte und transparente Besteuerung gew\u00e4hrleistet sei. Dies deshalb, weil mit dem Steuerabkommen \u201esehr spezielle Regelungen f\u00fcr eine sehr spezielle Zielgruppe\u201c ausgehandelt worden seien. Des Weiteren ist der Presse zu entnehmen, dass seitens der Kriminalpolizei sogar \u00fcberlegt wird, \u201ewie das Verhalten des Bundesfinanzministers, seines Staatssekret\u00e4rs und der beteiligten Ministerialbeamten strafrechtlich zu w\u00fcrdigen ist.\u201c<\/p>\n<p>Insofern ist mit Spannung abzuwarten, ob der Bundesrat dem Steuerabkommen zustimmen wird. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass je nach Sch\u00e4tzung zwischen 130 und 180 Mrd. EUR deutsches Schwarzgeld in der Schweiz vermutet wird (Tax Notes International, August 8, 2011, S. 427). Auch ist zu beobachten, ob Gro\u00dfbritannien, das ein vergleichbares Steuerabkommen mit der Schweiz aushandelt hat, auf nationaler Ebene zustimmt. Gro\u00dfbritannien hat wohl eine Abschlagzahlung von CHF 500 Mio. ausgehandelt (vgl. Tax Notes International, August 29, 2011, S. 644).<\/p>\n<p>Ferner d\u00fcrften die beiden Steuerabkommen der Schweiz die Blockade von \u00d6sterreich und Luxemburg gegen den automatischen Informationsaustausch in der EU best\u00e4rken. Denn genau diesem entzieht sich die Schweiz. Die Schweizer Banken sollen lediglich durch die Abgeltungsteuer daf\u00fcr sorgen, dass s\u00e4mtliche Kapitalertr\u00e4ge genauso wie in Deutschland besteuert werden. Des Weiteren sind Auswirkungen auf die derzeitigen Beratungen hinsichtlich der Ausweitung des pers\u00f6nlichen Anwendungsbereichs der EU Zinsrichtlinie (2003\/48\/EG; \u00a7 45e EStG) zu bef\u00fcrchten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 10. 8. 2011 haben Unterh\u00e4ndler der Schweiz und Deutschlands in Bern die Verhandlungen \u00fcber offene Steuerfragen abgeschlossen und ein Steuerabkommen paraphiert (vgl. PM des BMF Nr.\u00a032\/2011 vom 10. 8. 2011). 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