{"id":3613,"date":"2011-09-21T09:05:25","date_gmt":"2011-09-21T08:05:25","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=3613"},"modified":"2011-09-22T10:46:30","modified_gmt":"2011-09-22T09:46:30","slug":"reinvestitionsklausel-vs-lohnsummenprufung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2011\/09\/21\/reinvestitionsklausel-vs-lohnsummenprufung\/","title":{"rendered":"Reinvestitionsklausel versus Lohnsummenpr\u00fcfung"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_1187\" style=\"width: 120px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a rel=\"attachment wp-att-1187\" href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2010\/11\/24\/verwaltungsvermogensquote-bei-tochtergesellschaften-keine-verscharfung-durch-das-jstg-2010\/andreas-richter-2\/\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-1187\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-medium wp-image-1187\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/11\/Andreas-Richter1-440x660.jpg\" alt=\"\" width=\"110\" height=\"146\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-1187\" class=\"wp-caption-text\">RA\/FAStR Dr. Andreas Richter LL.M., Partner bei P\u00f6llath+Partners, Berlin<\/p><\/div>\n<p>Wird unternehmerisches Verm\u00f6gen (land- und forstwirtschaftliches Verm\u00f6gen, inl\u00e4ndisches Betriebsverm\u00f6gen, Anteile an Kapitalgesellschaften von mehr als 25%) im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder von Todes wegen auf die n\u00e4chste Generation oder einen Dritten \u00fcbertragen, k\u00f6nnen weitgehende steuerliche Beg\u00fcnstigungen in Anspruch genommen werden. Im Grundsatz bleiben 85% des unternehmerischen Verm\u00f6gens von der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer verschont (Regelverschonung), auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen alternativ eine vollst\u00e4ndige Verschonung erreicht werden (Optionsverschonung).<!--more--><\/p>\n<p>Nach der Konzeption des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes ist die M\u00f6glichkeit der Inanspruchnahme dieser Verschonungsregeln jedoch an strenge Behaltens- bzw. Fortf\u00fchrungsvoraussetzungen gekn\u00fcpft. Der Bestand des Verschonungsabschlags ist einerseits davon abh\u00e4ngig, dass der Erwerber das erworbene unternehmerische Verm\u00f6gen f\u00fcnf Jahre (Regelverschonung) bzw. sieben Jahre (Optionsverschonung) lang fortf\u00fchrt (\u201eBehaltensfrist\u201c). Andererseits muss nach Ablauf der jeweiligen Behaltensfrist f\u00fcr Betriebe, die zum Besteuerungszeitpunkt mehr als zwanzig Arbeitnehmer aufweisen, gew\u00e4hrleistet werden, eine bestimmte Mindestlohnsumme nicht zu unterschreiten (\u201eLohnsummenpr\u00fcfung\u201c).<\/p>\n<p>Im Rahmen des Grundmodells bedeutet dies, dass die Lohnsumme des Betriebes innerhalb von f\u00fcnf Jahren nach der \u00dcbertragung 400% der Ausgangslohnsumme aufweisen muss, w\u00e4hrend im Optionsmodell innerhalb von sieben Jahren 700% der Ausgangslohnsumme erreicht werden m\u00fcssen. Im Ergebnis werden dem Steuerpflichtigen die Steuerbeg\u00fcnstigungen damit nur vorl\u00e4ufig unter der Bedingung der Einhaltung der Behaltensfrist und einer erfolgreichen Lohnsummenpr\u00fcfung gew\u00e4hrt.<\/p>\n<p>Ein Versto\u00df gegen die Behaltensfrist und\/oder Lohnsummenpr\u00fcfung f\u00fchrt grunds\u00e4tzlich zur r\u00fcckwirkenden Nachversteuerung. W\u00e4hrend jedoch ein Unterschreiten der Mindestlohnsumme nach Ablauf der jeweiligen Behaltensfrist ausnahmslos eine finale bzw. endg\u00fcltige Verminderung des Verschonungsabschlags in dem gleichen prozentualen Umfang zur Folge hat, wie die Mindestlohnsumme unterschritten wird, er\u00f6ffnet das Gesetz bei einem Versto\u00df gegen die Behaltensfrist unter bestimmten Voraussetzungen nachtr\u00e4gliche Heilungsm\u00f6glichkeiten.<\/p>\n<p>Nach der gesetzlichen Ausgangslage kann eine Nachversteuerung wegen Versto\u00dfes gegen die Behaltensfrist vermieden werden, wenn der f\u00fcr beg\u00fcnstigungsf\u00e4higes Verm\u00f6gen (vgl. \u00a7 13b Abs. 1 ErbStG) erzielte Erl\u00f6s innerhalb einer Frist von sechs Monaten in entsprechendes Verm\u00f6gen reinvestiert wird, das nicht zum Verwaltungsverm\u00f6gen geh\u00f6rt (vgl. \u00a7 13a Abs. 5 Satz 3 und 4 ErbStG). Der Gesetzgeber wollte mit dieser sog. Reinvestitionsklausel dem Erfordernis einer gr\u00f6\u00dferen betriebswirtschaftlichen Flexibilit\u00e4t f\u00fcr Unternehmen Rechnung tragen. Unternehmen sollen hiernach auf ver\u00e4nderte Rahmenbedingungen reagieren k\u00f6nnen und dementsprechend neue Investitionsentscheidungen t\u00e4tigen d\u00fcrfen, ohne dabei das Risiko einer Belastung durch Erbschaft- oder Schenkungsteuer tragen zu m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Auch wenn die Reinvestitionsklausel als solche zu begr\u00fc\u00dfen ist, f\u00fchrt ihre Anwendung in der Praxis h\u00e4ufig zu erheblicher Rechtsunsicherheit. Zwar vermag die Reinvestitionsklausel eine Nachversteuerung wegen Verletzung der Behaltensfrist zu vermeiden. Weder das Gesetz noch die hierzu bislang ergangenen Anweisungen der Finanzverwaltung beantworten aber eindeutig die Frage, wie sich eine erfolgreiche Reinvestition auf die Lohnsummenpr\u00fcfung auswirkt.<\/p>\n<p>W\u00fcrde die Reinvestition ausschlie\u00dflich den Versto\u00df gegen die Behaltensfrist \u201ekurieren\u201c, so w\u00fcrde die Reinvestitionsklausel in F\u00e4llen, in denen auch die Lohnsummenpr\u00fcfung zu erfolgen hat, in der Regel leerlaufen. Denn da die Finanzverwaltung Verst\u00f6\u00dfe gegen die Behaltensfrist und die Lohnsummenklausel grunds\u00e4tzlich unabh\u00e4ngig voneinander betrachten will, k\u00f6nnte trotz erfolgreicher Reininvestition eine Nachsteuer wegen Unterschreitens der Mindestlohnsumme entstehen. Dieses Ergebnis w\u00e4re vor dem Hintergrund des Zwecks der Verschonungsregeln, die insbesondere auf die Erhaltung von Arbeitspl\u00e4tzen abzielen, kaum \u00fcberzeugend.<\/p>\n<p>Kann der Steuerpflichtige die f\u00fcr ihn geltende Behaltensfrist auch dadurch wahren, dass er den erworbenen Betrieb gegen einen anderen \u201eeintauscht\u201c, so sollte entsprechendes auch im Hinblick auf die vom Steuerpflichtigen zu gew\u00e4hrleistenden Arbeitspl\u00e4tze gelten. Die Lohnsummen des Betriebes, in den mit Blick auf die Behaltensfrist erfolgreich reinvestiert wird, sollten daher in die am Ende der Behaltensfrist anzustellende Lohnsummenpr\u00fcfung eingehen. Andernfalls w\u00fcrde der mit der Reinvestitionsklausel verfolgte Zweck, trotz der gebotenen Kontinuit\u00e4t hinreichende Flexibilit\u00e4t f\u00fcr Unternehmen bei Investitionsentscheidungen zu gew\u00e4hrleisten, konterkariert.<\/p>\n<p>Wegen der erheblichen Bedeutung dieser Regelungen w\u00e4re eine gesetzgeberische Klarstellung in dieser Hinsicht dringend geboten, jedenfalls aber eine Klarstellung durch die Finanzverwaltung im Rahmen der derzeit erarbeiteten Erbschaftsteuerrichtlinien 2011.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wird unternehmerisches Verm\u00f6gen (land- und forstwirtschaftliches Verm\u00f6gen, inl\u00e4ndisches Betriebsverm\u00f6gen, Anteile an Kapitalgesellschaften von mehr als 25%) im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder von Todes wegen auf die n\u00e4chste Generation oder einen Dritten \u00fcbertragen, k\u00f6nnen weitgehende steuerliche Beg\u00fcnstigungen in Anspruch genommen &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2011\/09\/21\/reinvestitionsklausel-vs-lohnsummenprufung\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304378,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2241,3602],"tags":[7848,18822,18820,18821,18819],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3613"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304378"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3613"}],"version-history":[{"count":11,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3613\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3621,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3613\/revisions\/3621"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3613"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3613"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3613"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}