{"id":3745,"date":"2011-10-18T16:23:46","date_gmt":"2011-10-18T15:23:46","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=3745"},"modified":"2011-11-02T21:17:31","modified_gmt":"2011-11-02T20:17:31","slug":"vorsteuer-dokumentation-der-zuordnungsentscheidung-bis-regel-abgabefrist","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2011\/10\/18\/vorsteuer-dokumentation-der-zuordnungsentscheidung-bis-regel-abgabefrist\/","title":{"rendered":"Vorsteuer: Dokumentation der Zuordnungsentscheidung"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_1713\" style=\"width: 121px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a rel=\"attachment wp-att-1713\" href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2011\/02\/21\/schnelles-ende-des-straffreiheits-zuschlags\/korf\/\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-1713\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-1713\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2011\/02\/Korf-111x168.jpg\" alt=\"\" width=\"111\" height=\"168\" srcset=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2011\/02\/Korf-111x168.jpg 111w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2011\/02\/Korf.jpg 227w\" sizes=\"(max-width: 111px) 100vw, 111px\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-1713\" class=\"wp-caption-text\">RA\/StB Ralph Korf, M\u00fcnchen<\/p><\/div>\n<p>Mit Urteil vom 7. 7. 2011 (V R 42\/09, <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,459654,\" target=\"_blank\">DB 2011 S.\u00a02300<\/a>) hat der BFH die Frage gekl\u00e4rt, bis wann sp\u00e4testens die Zuordnungsentscheidung dokumentiert sein muss, um bei gemischt-genutzten Gegenst\u00e4nden den Vorsteuerabzug zu erm\u00f6glichen: Es ist der gesetzliche Abgabetermin der Jahres-USt-Erkl\u00e4rung, also der 31. 5. des Folgejahres, in welchem die abziehbaren Vorsteuern angefallen sind. Dies war von den Finanzgerichten unterschiedlich gesehen worden.<!--more--><\/p>\n<p>Nach st\u00e4ndiger Rechtsprechung von EuGH und BFH kann ein Unternehmer einen Gegenstand, welchen er sowohl f\u00fcr unternehmerische als auch f\u00fcr private Zwecke nutzt, seinem Unternehmen ganz oder teilweise zuordnen oder dies auch ganz unterlassen und den Gegenstand im Privatverm\u00f6gen belassen.<\/p>\n<p><strong>Zuordnung gemischt-genutzter Gegenst\u00e4nde weiterhin m\u00f6glich<\/strong><\/p>\n<p>An dieser Ausgangslage hat auch die \u00c4nderung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie und des Umsatzsteuergesetzes nichts ge\u00e4ndert, nachdem nunmehr auch bei einer vollst\u00e4ndigen Zuordnung zum Unternehmen ein Vorsteuerabzug nur in der H\u00f6he der beabsichtigten Nutzung f\u00fcr nicht abzugssch\u00e4dliche Ums\u00e4tze m\u00f6glich ist. \u00c4ndert sich deren Nutzung im Berichtigungszeitraum, erfolgt eine Korrektur nach \u00a7 15a UStG.<\/p>\n<p>Diese Korrektur ist aber nur m\u00f6glich, wenn und soweit der Gegenstand dem Unternehmen zugeordnet wurde: Wurde dieser \u2013 etwa ein Geb\u00e4ude \u2013 nur zur H\u00e4lfte dem Unternehmen zugeordnet und die Vorsteuer zur H\u00e4lfte abgezogen, ist bei einem sp\u00e4teren Anstieg der unternehmerischen Nutzung auf 70% keine Korrekturm\u00f6glichkeit nach \u00a7 15a UStG gegeben.<\/p>\n<p><strong>Zeitpunkt und Dokumentation der Zuordnungsentscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Die Zuordnungsentscheidung muss im Zeitpunkt des Leistungsbezugs getroffen werden. Da sie eine \u201einnere Tatsache\u201c ist, aber f\u00fcr den Vorsteuerabzug in Gegenwart und Zukunft entscheidend, muss sie durch Beweisanzeichen \u201ezeitnah\u201c nach au\u00dfen dokumentiert werden. Fehlen solche Beweisanzeichen, kann eine Zuordnung nicht unterstellt werden.<\/p>\n<p>\u201eDabei ist die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs regelm\u00e4\u00dfig ein gewichtiges Indiz f\u00fcr, die Unterlassung des Vorsteuerabzugs ein ebenso gewichtiges Indiz gegen die Zuordnung eines Gegenstands zum Unternehmen\u2026 Auch die bilanzielle und ertragsteuerrechtliche Behandlung kann ggf. ein Indiz f\u00fcr die umsatzsteuerrechtliche Behandlung sein\u201c \u2013 so der BFH im Urteil vom 7. 7. 2011, V R 42\/09, Rdn. 23, <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,459654,\" target=\"_blank\">DB 2011 S. 2300<\/a>.<\/p>\n<p><strong>Die bisherige FG-Rechtsprechung<\/strong><\/p>\n<p>Es gab verschiedene finanzgerichtliche Urteile, wann denn der Vorsteuerabzug geltend zu machen und damit die Zuordnungsentscheidung zu dokumentieren sei. Es wurde vertreten, dies m\u00fcsse in der USt-Voranmeldung nach Leistungsbezug erfolgen. Da aber nicht jeder Unternehmer zur Abgabe von Voranmeldungen verpflichtet ist, wurde auf die Jahreserkl\u00e4rung abgestellt. Im vorliegenden Streitfall war der Kl\u00e4ger Unternehmer und zur Abgabe von Voranmeldungen verpflichtet, hatte die Vorsteuern aus einem gemischt-genutzten Grundst\u00fcck aber erstmals in der Jahreserkl\u00e4rung geltend gemacht. Die Erkl\u00e4rung f\u00fcr 2003 war am 20. 12. 2004 beim Finanzamt eingegangen.<\/p>\n<p><strong>Dokumentation bis 31. 5. des Folgejahres notwendig, aber auch hinreichend<\/strong><\/p>\n<p>W\u00e4hrend das FG die Klage deswegen abwies, weil der Kl\u00e4ger die Vorsteuer in den Voranmeldungen h\u00e4tte geltend machen m\u00fcssen, verwarf der BFH nun die Revision mit dem Argument, \u201ezeitnah\u201c sei eine Dokumentation der Zuordnungsentscheidung nur noch bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist zur Abgabe der Steuererkl\u00e4rung. Allerdings \u2013 und hier weicht der BFH von der Sichtweise mancher Finanzgerichte ab \u2013 sei die Einhaltung dieser Frist und die Dokumentation in der Jahreserkl\u00e4rung aber auch ausreichend, eine Aufnahme in die Voranmeldungen sei nicht erforderlich.<\/p>\n<p><strong>Obliegenheit, den Steuerberater auf Frist hinzuweisen<\/strong><\/p>\n<p>Eine \u00e4hnliche Tendenz haben vor kurzem zwei Entscheidungen des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz gezeigt (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. 2. 2011 \u2013 <a href=\"http:\/\/www3.mjv.rlp.de\/rechtspr\/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid=%7B88D3B190-ED17-4C56-A27D-5B0FA3A8183B%7D\" target=\"_blank\">6 K 1004\/09<\/a> und vom 14. 6. 2011 &#8211; <a href=\"http:\/\/www3.mjv.rlp.de\/rechtspr\/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid=%7B8CD5CBA8-34CB-4343-86D3-D9317AA5BA9B%7D\" target=\"_blank\">6 K 2016\/08<\/a>). Im ersten Fall hatte die Kl\u00e4gerin die Jahreserkl\u00e4rung erst 17 Monate nach Ablauf des Jahres abgegeben, in welchem die Vorsteuer angefallen war, im zweiten im Dezember des Folgejahres. Beides erschien dem FG zu sp\u00e4t.<\/p>\n<p>Im Fall <a href=\"http:\/\/www3.mjv.rlp.de\/rechtspr\/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid=%7B8CD5CBA8-34CB-4343-86D3-D9317AA5BA9B%7D\" target=\"_blank\">6 K 2016\/08<\/a> schrieben die Richter ins Urteil: \u201eDas Erfordernis der zeitnahen Abgabe einer Umsatzsteuer-Erkl\u00e4rung zur Dokumentation einer Zuordnungsentscheidung betreffend Geb\u00e4udeteile im Zeitpunkt des Bezuges der Herstellungsleistungen bedeutet f\u00fcr den durch einen Angeh\u00f6rigen der steuerberatenden Berufe vertretenen\u00a0 Steuerpflichtigen, dass dieser seinen Steuerberater fr\u00fchzeitig auf das Erfordernis der bevorzugten Bearbeitung seiner Umsatzsteuer-Erkl\u00e4rung hinweist und dass der Steuerberater f\u00fcr diese Steuererkl\u00e4rung keine Fristverl\u00e4ngerung \u00fcber die allgemeine Frist f\u00fcr Angeh\u00f6rige der steuerberatenden Berufe hinaus beantragt.\u201c In beiden Entscheidungen wurde die Revision zugelassen. Sie sind in der Datenbank des BFH nicht erw\u00e4hnt, eventuell noch nicht. Inhaltlich hat der BFH nun aber die Sichtweise des FG Rheinland-Pfalz best\u00e4tigt.<\/p>\n<p><strong>Vorsicht bei mehrj\u00e4hrigem Herstellungsvorgang<\/strong><\/p>\n<p>Zwar schreibt der BFH (in Randnummer 24): \u201eAus dem Grundsatz des Sofortabzugs der Vorsteuer folgt, dass die Zuordnungsentscheidung schon bei Anschaffung oder Herstellung des Gegenstands zu treffen ist. Gleichwohl kann die Zuordnungsentscheidung sp\u00e4testens und mit endg\u00fcltiger Wirkung in einer &#8222;zeitnah&#8220; erstellten Umsatzsteuererkl\u00e4rung f\u00fcr das Jahr, in das der Leistungsbezug f\u00e4llt, nach au\u00dfen dokumentiert werden (vgl. BFH-Urteil vom 17. 12. 2008 &#8211;\u00a0<a href=\"http:\/\/juris.bundesfinanzhof.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/document.py?Gericht=bfh&amp;Art=en&amp;nr=18315\" target=\"_blank\">XI R 64\/06<\/a>,\u00a0BFH\/NV 2009 S. 798; BFH-Beschluss vom 26. 6. 2009 &#8211;<a href=\"http:\/\/juris.bundesfinanzhof.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/document.py?Gericht=bfh&amp;Art=en&amp;nr=20091\" target=\"_blank\"> V B 34\/08<\/a>,\u00a0BFH\/NV 2009 S. 2011)\u201c. Das sollte aber nicht dahin missverstanden werden, dass der Unternehmer bis zum Abschluss des Herstellungsvorgangs warten kann. Wenn beispielsweise ein Geb\u00e4ude in den Jahren 2011 und 2012 errichtet, aber erst in 2012 fertiggestellt wird und in 2011 bereits Vorsteuern anfallen, muss der Unternehmer m. E. bereits in diesem Zeitpunkt die Entscheidung \u00fcber die unternehmerische Nutzung des k\u00fcnftigen Geb\u00e4udes treffen und sie bis zum 31. 5. 2012 nach au\u00dfen dokumentieren, das hei\u00dft, dem Finanzamt mitteilen. Der BFH l\u00e4sst diese Frage offen (Rdn. 43), da das Geb\u00e4ude bereits im Streitjahr 2003 fertiggestellt war und weitere Kosten im Jahr nach der Fertigstellung anfielen.<\/p>\n<p><strong>Verschiedene Beweisanzeichen m\u00f6glich<\/strong><\/p>\n<p>Unternehmer, die beim Leistungsbezug nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind- etwa Kleinunternehmer oder Unternehmer mit abzugssch\u00e4dlich steuerfreien Ums\u00e4tzen, aber davon ausgehen, dass sie innerhalb des Berichtigungszeitraums Ums\u00e4tze bewirken, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, m\u00fcssen andere Beweisanzeichen der Zuordnungsentscheidung schaffen. Das gilt insbesondere dann, wenn sie ertragsteuerlich Einnahmen-\u00dcberschuss-Rechner sind (und deswegen keine bilanzielle Behandlung ein Anzeichen sein kann). Die sicherste Art ist immer, dem Finanzamt \u2013 bis sp\u00e4testens 31. 5. nach Ablauf des Jahres, in dem die sp\u00e4ter einmal abziehbare Vorsteuer angefallen ist \u2013 schriftlich mitzuteilen, dass und in welchem Umfang der Gegenstand dem Unternehmen zugeordnet wird.<\/p>\n<p><strong>Umfang der Nutzung<\/strong><\/p>\n<p>Das FG M\u00fcnchen hat mit rechtskr\u00e4ftigem Urteil vom 2. 3. 2011 (3\u00a0K\u00a02880\/08, EFG 2011 S. 1665) \u00a0entschieden, der Unternehmer m\u00fcsse auch beim Leistungsbezug darlegen, dass er den Gegenstand zu mehr als 10% f\u00fcr unternehmerische Zwecke nutze. Diese Auffassung ist zweifelhaft, weil nicht gesichert ist, ob die Erm\u00e4chtigung zur Abweichung vom europ\u00e4ischen Recht tats\u00e4chlich eine Zuordnung ausschlie\u00dft oder nur den Vorsteuerabzug.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit Urteil vom 7. 7. 2011 (V R 42\/09, DB 2011 S.\u00a02300) hat der BFH die Frage gekl\u00e4rt, bis wann sp\u00e4testens die Zuordnungsentscheidung dokumentiert sein muss, um bei gemischt-genutzten Gegenst\u00e4nden den Vorsteuerabzug zu erm\u00f6glichen: Es ist der gesetzliche Abgabetermin der &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2011\/10\/18\/vorsteuer-dokumentation-der-zuordnungsentscheidung-bis-regel-abgabefrist\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304378,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2241,7754],"tags":[18850,18849,18851,2409,18847,18848],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3745"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304378"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3745"}],"version-history":[{"count":23,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3745\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3851,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3745\/revisions\/3851"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3745"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3745"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3745"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}