{"id":3795,"date":"2011-10-26T05:48:22","date_gmt":"2011-10-26T04:48:22","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=3795"},"modified":"2011-11-02T20:48:52","modified_gmt":"2011-11-02T19:48:52","slug":"aufgedrangte-aussetzung-der-vollziehung-zur-vermeidung-von-zinsnachteilen-zu-den-seltsamen-folgen-des-hohen-gesetzlichen-zinssatzes","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2011\/10\/26\/aufgedrangte-aussetzung-der-vollziehung-zur-vermeidung-von-zinsnachteilen-zu-den-seltsamen-folgen-des-hohen-gesetzlichen-zinssatzes\/","title":{"rendered":"Aufgedr\u00e4ngte Aussetzung der Vollziehung zur Vermeidung von Zinsnachteilen"},"content":{"rendered":"<p>Rechtsbehelfe gegen Steuerbescheide haben bekanntlich keine aufschiebende Wirkung, d. h. der Steuerpflichtige muss trotz Einlegung des Einspruchs bzw. Erhebung der Klage die festgesetzte Steuer entrichten (\u00a7 361 Abs. 1 AO). Er hat allerdings die M\u00f6glichkeit, Aussetzung der Vollziehung (AdV) zu beantragen (\u00a7 361 Abs. 2 AO). Macht er von diesem Recht Gebrauch und gibt die Beh\u00f6rde dem Antrag statt, dann geht er jedoch das Risiko der Verzinsung ein: Dringt er n\u00e4mlich mit seinem Rechtsbehelf nicht durch, so ist der geschuldete Betrag vom Tag der Einlegung des ausgesetzten Rechtsbehelfs mit einem halben Prozent pro Monat, also mit 6% pro Jahr zu verzinsen (\u00a7\u00a7 237, 238 AO). Diese Zinspflicht mit einem Zinssatz, der erheblich \u00fcber dem Marktzins liegt, tritt aber im umgekehrten Fall auch ein: Wurde keine Aussetzung der Vollziehung gew\u00e4hrt, hat aber der Steuerpflichtige mit seinem Rechtsbehelf Erfolg gehabt, so hat die Finanzbeh\u00f6rde nach \u00a7 236 AO Prozesszinsen auf die Steuererstattungsbetr\u00e4ge zu leisten. Der Zinssatz betr\u00e4gt ebenfalls 6 %.<!--more--><\/p>\n<p>Der hohe Zinssatz l\u00e4sst die Finanzbeh\u00f6rde in F\u00e4llen einer gewissen Gr\u00f6\u00dfenordnung dar\u00fcber nachdenken, dem Steuerpflichtigen die AdV aufzudr\u00e4ngen, um den Zinsnachteilen zu entgehen. Denn wenn der Streit beispielsweise um 100.000 \u20ac Steuerschuld geht, deren Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Steuerpflichtige mit guten Gr\u00fcnden bezweifelt, dann hat die Finanzbeh\u00f6rde im Falle des Erfolgs der Klage bei dreij\u00e4hriger Verfahrensdauer (was keine Seltenheit ist) dem Steuerpflichtigen neben der entrichteten Steuer 18.000 \u20ac Zinsen zu bezahlen. Es gibt kaum eine Finanzanlage, die f\u00fcr den Steuerpflichtigen g\u00fcnstiger ist. Warum sollte der Steuerpflichtige in solchen F\u00e4llen AdV beantragen, wenn der Erstattungszinssatz den Marktzinssatz um etwa die H\u00e4lfte \u00fcbersteigt? Am Markt kann er die 100.000 \u20ac Steuer f\u00fcr 9.000 \u20ac Zinsen finanzieren, w\u00e4hrend er im Falle des Misserfolgs 18.000 \u20ac Aussetzungszinsen zahlen muss.<\/p>\n<p>Darf die Finanzbeh\u00f6rde zur Vermeidung des Zinsrisikos die Vollziehung des Steuerbescheids aussetzen, auch wenn kein Antrag des Steuerpflichtigen vorliegt? Der Wortlaut des \u00a7 361 Abs. 2 AO k\u00f6nnte dies zun\u00e4chst nahe legen. Dort hei\u00dft es n\u00e4mlich nur, dass die Beh\u00f6rde die Vollziehung aussetzen kann, ein Antrag wird nicht vorausgesetzt. Erst im Satz\u00a0 2 wird geregelt, dass die Aussetzung auf Antrag erfolgen soll, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts bestehen. Hei\u00dft dies, dass die Finanzverwaltung dem Steuerpflichtigen die AdV aufzwingen darf, nur weil sie das Zinsrisiko scheut?<\/p>\n<p>Mit dieser Frage besch\u00e4ftigt sich derzeit der BFH (I R 91\/10) in einer Revision gegen das Urteil des FG K\u00f6ln vom 8. 9. 2010 (<a href=\"http:\/\/www.justiz.nrw.de\/nrwe\/fgs\/koeln\/j2010\/13_K_960_08urteil20100908.html\" target=\"_blank\">13 K 960\/08<\/a>), in dem das Gericht eine dem Steuerpflichtigen aufgezwungene Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung als ermessensfehlerhaft ansah, \u201ewenn nicht besondere Gr\u00fcnde ausnahmsweise die Finanzbeh\u00f6rde berechtigen, die tendenziell auf den Rechtsschutz des B\u00fcrgers ausgerichtete Aussetzung der Vollziehung in objektiv belastender Weise gegen den Willen des B\u00fcrgers einzusetzen.\u201c Zwar ergebe sich aus \u00a7 361 Abs. 2 Satz 1 AO nicht, nach welchen Gesichtspunkten die Finanzbeh\u00f6rde ihr Ermessen bei der Anordnung der Aussetzung der Vollziehung auszu\u00fcben hat. Aus dem Kontext dieser Bestimmung im Abschnitt \u00fcber den au\u00dfergerichtlichen Rechtsschutz ergebe sich jedoch, dass AdV im \u201ewohlverstandenen Interesse des Steuerpflichtigen\u201c und damit nicht gegen dessen ausdr\u00fccklichen Willen angeordnet werden d\u00fcrfe. Das FG K\u00f6ln zieht damit dem Ermessen der Finanzbeh\u00f6rde klare Grenzen und begr\u00fcndet seine Auslegung auch mit verfassungsrechtlichen Argumenten. Die Aussetzung der Vollziehung diene dem von Art. 19 Abs. 4 GG geforderten effektiven Rechtsschutz, nicht dem Schutz der finanziellen Interessen des Staates.\u00a0 Diese zur Richtschnur der Ermessensaus\u00fcbung zu machen, laufe dem Zweck des \u00a7 361 Abs. 2 AO zuwider.<\/p>\n<p>Die Entscheidung des FG K\u00f6ln \u00fcberzeugt, und es w\u00e4re erstaunlich, wenn der BFH hier eine andere Position vertreten w\u00fcrde. Denn unter dem Gesichtspunkt des effektiven Rechtsschutzes kann eine aufgezwungene AdV kontraproduktiv sein, n\u00e4mlich in den F\u00e4llen, in denen der Steuerpflichtige wegen des hohen Zinsrisikos sich scheut, ins Klageverfahren zu gehen. 6% Zinsen sind eben in Zeiten wie diesen f\u00fcr beiden Seiten schmerzhaft, und es kann nicht angehen, das Risiko hoher Zinszahlungen bei ungewissem Prozessausgang (welcher ist das nicht?) einseitig auf den Steuerpflichtigen abzuw\u00e4lzen. Ist die Finanzverwaltung in F\u00e4llen mit hohem Streitwert nicht bereit, das Zinsrisiko zu \u00fcbernehmen, dann muss der Gesetzgeber eben die Zinsh\u00f6he den Marktbedingungen anpassen. Das gilt aber dann nat\u00fcrlich f\u00fcr beide Seiten. Aussetzungszinsen sind jedenfalls kein geeignetes Instrument, den \u00f6ffentlichen Haushalt durch aufgezwungene AdV aufzubessern.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Rechtsbehelfe gegen Steuerbescheide haben bekanntlich keine aufschiebende Wirkung, d. h. der Steuerpflichtige muss trotz Einlegung des Einspruchs bzw. Erhebung der Klage die festgesetzte Steuer entrichten (\u00a7 361 Abs. 1 AO). Er hat allerdings die M\u00f6glichkeit, Aussetzung der Vollziehung (AdV) zu &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2011\/10\/26\/aufgedrangte-aussetzung-der-vollziehung-zur-vermeidung-von-zinsnachteilen-zu-den-seltsamen-folgen-des-hohen-gesetzlichen-zinssatzes\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304376,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[2510,18855,18856,3650],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3795"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304376"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3795"}],"version-history":[{"count":11,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3795\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3844,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3795\/revisions\/3844"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3795"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3795"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3795"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}