{"id":3860,"date":"2011-11-07T08:34:39","date_gmt":"2011-11-07T07:34:39","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=3860"},"modified":"2011-11-09T16:52:04","modified_gmt":"2011-11-09T15:52:04","slug":"zeitpunkt-der-versteuerung-von-arbeitnehmeraktien","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2011\/11\/07\/zeitpunkt-der-versteuerung-von-arbeitnehmeraktien\/","title":{"rendered":"Zeitpunkt der Versteuerung von Arbeitnehmeraktien"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_425\" style=\"width: 124px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a rel=\"attachment wp-att-425\" href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2010\/06\/01\/fliest-ein-einmalkapitalbetrag-bereits-mit-der-ausubung-des-wahlrechts-zugunsten-einer-altersrente-zu\/portner\/\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-425\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-full wp-image-425\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/06\/Portner.jpg\" alt=\"\" width=\"114\" height=\"161\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-425\" class=\"wp-caption-text\">RA\/StB Dr. Rosemarie Portner LL.M., D\u00fcsseldorf<\/p><\/div>\n<p>Ist ein Arbeitnehmer gehindert Aktien, die der Arbeitgeber ihm verbilligt \u00fcberl\u00e4sst, rechtsgesch\u00e4ftlich wirksam zu \u00fcbertragen, \u00a0ist der Vorteil aus der Verbilligung erst zu dem Zeitpunkt als Arbeitslohn zu versteuern, zu dem die \u00dcbertragungsbeschr\u00e4nkung entf\u00e4llt (BFH, Urteil vom 30. 6. 2011 &#8211; VI R 37\/09, <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,458876,\" target=\"_blank\">DB 2011 S. 2127<\/a>). Im Urteilsfall hatte der Arbeitnehmer verbilligt Aktien der U.S.-amerikanischen Muttergesellschaft seiner Arbeitgeberin erworben (restricted shares), die innerhalb von zwei Jahren weder handelbar noch lieferbar waren und sich auch nicht zur Beleihung eigneten. Nach einer Haltefrist von einem Jahr konnten sie nur unter bestimmten Bedingungen verkauft werden. Eine der Bedingungen betraf die Einhaltung der Publikationspflichten nach US-Aktienrecht durch die US- Muttergesellschaft, die die \u201erestricted shares\u201c ausgegeben hatte.\u00a0 Nach einer Sperrfrist von einem weiteren Jahr war ein freier Verkauf m\u00f6glich.<!--more--><\/p>\n<p>Nach st\u00e4ndiger Rechtsprechung des BFH ist der Vorteil aus dem verbilligten Erwerb von Aktien im Zeitpunkt der Aktien\u00fcberlassung zu versteuern. Dies gilt auch, wenn dem Arbeitnehmer nach den Regeln des Mitarbeiterbeteiligungsplans untersagt ist, die Aktien w\u00e4hrend eines bestimmten Zeitraums (Sperr-\/Haltefrist) durch Verkauf, Verpf\u00e4ndung oder auf sonstige Weise zu verwerten. Mit dem Erwerb des zivilrechtlichen Eigentums an den Aktien ist der Arbeitnehmer grunds\u00e4tzlich dividenden- und stimmberechtigt. Der Arbeitnehmer hat somit nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich Eigentum an den Aktien erworben, weil sich die mit dem Aktienerwerb verbundene Rechtsstellung nicht\u00a0 in der M\u00f6glichkeit ersch\u00f6pft, die Aktien zu verwerten.<\/p>\n<p>Das Urteil vom 30. 6. 2011 verdeutlicht, dass die Versteuerung des Vorteils aus einem verbilligten Aktienerwerb jedoch im Einzelfall aufgeschoben sein kann, bis der Arbeitnehmer die Aktien frei und wirksam \u00fcbertragen kann. Dabei greift der BFH auf die Grunds\u00e4tze des Aktienrechts zur\u00fcck, die auch f\u00fcr lohnsteuerrechtliche Zwecke heranzuziehen sind.<\/p>\n<p>Im deutschen Aktienrecht gilt der Grundsatz der freien \u00dcbertragbarkeit der Aktien. Allerdings k\u00f6nnen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf vertraglicher Grundlage eine \u00dcbertragungsbeschr\u00e4nkung vereinbaren, um auf diese Weise die rechtlich uneingeschr\u00e4nkte M\u00f6glichkeit der Aktien\u00fcbertragung\u00a0 zu untersagen (obligatorische \u00dcbertragungsbeschr\u00e4nkung). Hier kann der Arbeitnehmer die Aktien \u00a0\u00fcbertragen, darf\u00a0 sie aber aufgrund der obligatorisch vereinbarten Beschr\u00e4nkung nicht \u00fcbertragen. \u00a0Der Arbeitgeber kann nicht verhindern, dass der Arbeitnehmer sich \u00fcber die obligatorische \u00dcbertragungsbeschr\u00e4nkung hinwegsetzt. Ihm bleibt allein die M\u00f6glichkeit, f\u00fcr diesen Fall gegebenenfalls eine vertragliche Sanktion zu verh\u00e4ngen.<\/p>\n<p>Mitarbeiterbeteiligungspl\u00e4ne, f\u00fcr die das deutsche Aktienrecht ma\u00dfgeblich ist, enthalten regelm\u00e4\u00dfig obligatorische \u00dcbertragungsbeschr\u00e4nkungen der zuvor beschriebenen Art, die den Zeitpunkt der Versteuerung nicht beeinflussen.\u00a0 Der verbilligte Aktienerwerb soll dem\u00a0 Arbeitnehmer nicht nur erm\u00f6glichen, an der Unternehmenswertentwicklung teilzuhaben, sondern den Arbeitnehmer auch an das Unternehmen binden. Anderes gilt nur f\u00fcr Namensaktien unter den Voraussetzungen einer Vinkulierung (\u00a7 68 Abs. 2 AktG). Eine \u00dcbertragung vinkulierter Aktien ist ohne Zustimmung der Gesellschaft\u00a0 rechtlich unwirksam.\u00a0 Die \u00dcbertragungsbeschr\u00e4nkung wirkt nicht nur im Innenverh\u00e4ltnis zwischen dem Arbeitnehmer und der Gesellschaft, die die Aktien \u00fcberl\u00e4sst, sondern ist den Aktien immanent. Der Arbeitnehmer ist als rechtlicher Eigent\u00fcmer grunds\u00e4tzlich dividenden- und stimmberechtigt. Damit ist er zwar nutzungsberechtigt, kann jedoch die Aktien nicht wirksam verwerten. Solange die \u00dcbertragungsbeschr\u00e4nkung besteht, ist der Arbeitnehmer nach der Entscheidung des BFH nicht verf\u00fcgungsberechtigt. Ihm flie\u00dft der Vorteil aus der Aktien\u00fcberlassung erst zu, wenn die \u00dcbertragungsbeschr\u00e4nkung entf\u00e4llt. Die Versteuerung des Vorteils aus der Verbilligung ist bis zu diesem Zeitpunkt aufgeschoben. In \u00e4hnlicher Weise kann ausl\u00e4ndisches Aktienrecht \u00dcbertragungsbeschr\u00e4nkungen vorsehen, die eine \u00dcbertragung nicht nur vertraglich ausschlie\u00dfen, sondern zur Unwirksamkeit der \u00dcbertragung f\u00fchren.<\/p>\n<p><strong>F\u00fcr die Praxis <\/strong><\/p>\n<p>Die \u00dcbertragung verbilligt erworbener Aktien kann aufgrund der Planregeln vertraglich (obligatorisch) eingeschr\u00e4nkt sein.\u00a0 Obligatorische \u00dcbertragungsbeschr\u00e4nkungen sind f\u00fcr den Besteuerungszeitpunkt unbeachtlich. Die Verbilligung ist bereits bei \u00dcberlassung der Aktien zu versteuern. \u00dcbertragungsbeschr\u00e4nkungen, die zur Unwirksamkeit der \u00dcbertragung f\u00fchren,\u00a0 \u00a0k\u00f6nnen dagegen den Zeitpunkt der Besteuerung aufschieben, bis die \u00dcbertragungsbeschr\u00e4nkung entf\u00e4llt.<\/p>\n<p>Mitarbeiterbeteiligungspl\u00e4ne, f\u00fcr die deutsches Aktienrecht ma\u00dfgeblich ist, werden regelm\u00e4\u00dfig obligatorische Verf\u00fcgungsbeschr\u00e4nkungen vorsehen, die den Zeitpunkt der Besteuerung nicht beeinflussen, weil grunds\u00e4tzlich die freie \u00dcbertragbarkeit nicht beschr\u00e4nkt werden kann.\u00a0 Ist ausl\u00e4ndisches Aktienrecht f\u00fcr die \u00dcberlassung von Arbeitnehmer-Aktien ma\u00dfgeblich, kann dagegen eine \u00dcbertragungsbeschr\u00e4nkung unmittelbar die Wirksamkeit der \u00dcbertragung selbst bestimmen. Dann ist die Versteuerung mangels Verf\u00fcgungsmacht \u00fcber die Aktien aufgeschoben, bis die Beschr\u00e4nkung entf\u00e4llt. \u00a0F\u00fcr die Pr\u00fcfung verlangt, ausl\u00e4ndisches Recht festzustellen und auszulegen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ist ein Arbeitnehmer gehindert Aktien, die der Arbeitgeber ihm verbilligt \u00fcberl\u00e4sst, rechtsgesch\u00e4ftlich wirksam zu \u00fcbertragen, \u00a0ist der Vorteil aus der Verbilligung erst zu dem Zeitpunkt als Arbeitslohn zu versteuern, zu dem die \u00dcbertragungsbeschr\u00e4nkung entf\u00e4llt (BFH, Urteil vom 30. 6. 2011 &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2011\/11\/07\/zeitpunkt-der-versteuerung-von-arbeitnehmeraktien\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304378,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2241,2862],"tags":[21120,3132,7818,21121],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3860"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304378"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3860"}],"version-history":[{"count":13,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3860\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3875,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3860\/revisions\/3875"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3860"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3860"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3860"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}