{"id":3995,"date":"2011-11-23T10:19:10","date_gmt":"2011-11-23T09:19:10","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=3995"},"modified":"2012-08-15T10:34:19","modified_gmt":"2012-08-15T08:34:19","slug":"unternehmensbewertung-fur-historiker","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2011\/11\/23\/unternehmensbewertung-fur-historiker\/","title":{"rendered":"Unternehmensbewertung f\u00fcr Historiker"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_1269\" style=\"width: 122px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2010\/12\/01\/der-teure-euro\/pupeter_alexander_057\/\" rel=\"attachment wp-att-1269\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-1269\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-1269\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/12\/Pupeter_Alexander_057-112x168.jpg\" alt=\"\" width=\"112\" height=\"168\" srcset=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/12\/Pupeter_Alexander_057-112x168.jpg 112w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/12\/Pupeter_Alexander_057-440x659.jpg 440w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/12\/Pupeter_Alexander_057.jpg 591w\" sizes=\"(max-width: 112px) 100vw, 112px\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-1269\" class=\"wp-caption-text\">RA\/StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei P+P P\u00f6llath + Partners, M\u00fcnchen<\/p><\/div>\n<p>Die Absenkung der &#8222;Wesentlichkeitsgrenze&#8220; von 25% auf unter 10% f\u00fcr die steuerfreie Ver\u00e4u\u00dferung von Kapitalgesellschaftsbeteiligungen im Privatverm\u00f6gen (\u00a7 17 EStG) im Jahr 1999 war verfassungswidrig, soweit sie Wertzuw\u00e4chse betrifft, die bis zum 31. 3. 1999 entstanden sind und die damals h\u00e4tten steuerfrei realisiert werden k\u00f6nnen. Diese Wertzuw\u00e4chse bleiben nach einer Entscheidung des BVerfG (Beschluss vom 7. 7. 2010 &#8211; 2 BvR 748\/05, DB0364511) steuerfrei. Der Beschluss wirft f\u00fcr die Praxis vor allem die Frage auf, wie der steuerfreie bzw. steuerpflichtige Wertzuwachs zu bestimmen ist. Da Verk\u00e4ufe, bei denen diese Frage eine Rolle spielt, auch jetzt und in Zukunft noch stattfinden k\u00f6nnen, kann eine Anteils- oder Unternehmensbewertung auf einen mehr als zw\u00f6lf Jahre zur\u00fcckliegenden Zeitpunkt erforderlich werden. Bei dem Zustand mancher Unternehmensarchive k\u00f6nnten hier die Arbeitsmethoden der Historiker zum Einsatz kommen.<!--more--><\/p>\n<p>Das BMF hat mit Schreiben vom 20. 12. 2010 (\u00a0IV C 6 &#8211; S 2244\/10\/10001, DB0399552) zur Vereinfachung zugelassen, dass der steuerpflichtige Wertzuwachs linear im Verh\u00e4ltnis der Gesamtbesitzzeit zur Besitzzeit nach dem 31. 3. 1999 zu bestimmen ist. Hiervon kann nach diesem Schreiben zugunsten des Steuerpflichtigen abgewichen werden, wenn er einen h\u00f6heren Wertzuwachs bis zum 31. 3. 1999 nachweist. Zu Ungunsten des Steuerpflichtigen ist eine Abweichung m\u00f6glich, wenn die lineare Aufteilung zu offensichtlichen Widerspr\u00fcchen zu den tats\u00e4chlichen Wertverh\u00e4ltnissen f\u00fchrt und klare nachweisbare Anhaltspunkte f\u00fcr eine wesentlich gr\u00f6\u00dfere Wertsteigerung nach dem 31. 3. 1999 vorliegen. Der BFH hingegen hat mit einem Urteil vom 25. 11. 2010 (IX R 47\/10, DB0413398) knapp entschieden, dass die Wertsteigerung nach dem 31. 3. 1999 eine steuerbegr\u00fcndende Tatsache ist, f\u00fcr die die Feststellungslast das Finanzamt trifft.<\/p>\n<p>Hier bleibt abzuwarten, ob eine k\u00fcnftige differenziertere Rechtsprechung der Vermutung der linearen Wertentwicklung, die das BMF in seinem Schreiben aufgestellt hat, folgen wird. Jedenfalls ist zu beobachten, dass sich in der Praxis erste kreative Ans\u00e4tze zur Ermittlung des Unternehmenswertes auf diesen Stichtag zeigen. So hat das FG K\u00f6ln in einem Urteil vom 11. 3. 2011 (15 K 4663\/06, EFG 2011 S. 1764, NZB eingelegt) \u201ein eigener Sachkunde\u201c auf den 18. 12. 1998 eine Unternehmensbewertung entsprechend dem vereinfachten Ertragswertverfahren, welches (erst) ab 2009 in \u00a7\u00a7 200 ff. BewG normiert ist, vorgenommen.<\/p>\n<p>Das Datum 18. 12. 1998 ergab sich aus den Besonderheiten des Urteilsfalles. Dabei st\u00fctzte es sich offensichtlich auf ein vorliegendes Privatgutachten sowie auf ein Gutachten der Finanzverwaltung. Diese wichen wohl weniger in der Methode als in den anzusetzenden zuk\u00fcnftig nachhaltig zu erzielenden Jahresertr\u00e4gen voneinander ab. Der so auf den 18. 12. 1998 ermittelte Wert wurde anschlie\u00dfend auf den 31. 3. 1999 fortgerechnet. Dabei ging das FG K\u00f6ln sehr pragmatisch wie folgt vor: Der Wert der Gesellschaft wurde durch einen Anteilsverkauf am 27. 12. 1999 belegt. Die Ums\u00e4tze des Unternehmens zwischen dem 18. 12. 1998 und dem 27. 12. 1999 wurden ins Verh\u00e4ltnis gesetzt zu den Ums\u00e4tzen vom 18. 12. 1998 bis zum 31. 3. 1999. Die Quote wurde auf die Wertsteigerung zwischen dem 18. 12. 1998 und dem 27. 12. 1999 angewendet und hierdurch der steuerfrei zu stellende Wert zum 31. 3. 1999 bestimmt. Diese Vorgehensweise mag darin begr\u00fcndet liegen, dass es sich um ein Unternehmen der Buchhandelsbranche handelte, bei dem Ums\u00e4tze und Wert des Unternehmens in einem engen Verh\u00e4ltnis stehen.<\/p>\n<p>Angesichts der Beweisnot, in der sich Steuerpflichtiger und Verwaltung befinden k\u00f6nnen, bleibt f\u00fcr den Ideenreichtum, mit dem k\u00fcnftig aus einzelnen Anhaltspunkten eine Anteils- oder Unternehmensbewertung auf den 31. 3. 1999 erstellt werden wird, ein weiteres Bet\u00e4tigungsfeld.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Absenkung der &#8222;Wesentlichkeitsgrenze&#8220; von 25% auf unter 10% f\u00fcr die steuerfreie Ver\u00e4u\u00dferung von Kapitalgesellschaftsbeteiligungen im Privatverm\u00f6gen (\u00a7 17 EStG) im Jahr 1999 war verfassungswidrig, soweit sie Wertzuw\u00e4chse betrifft, die bis zum 31. 3. 1999 entstanden sind und die damals &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2011\/11\/23\/unternehmensbewertung-fur-historiker\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304378,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2241,3643],"tags":[3706,21132,21133,3709,21131,21130],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3995"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304378"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3995"}],"version-history":[{"count":8,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3995\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":5031,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3995\/revisions\/5031"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3995"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3995"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3995"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}