{"id":4266,"date":"2012-01-30T11:37:31","date_gmt":"2012-01-30T10:37:31","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=4266"},"modified":"2012-01-30T11:41:43","modified_gmt":"2012-01-30T10:41:43","slug":"%e2%80%9eerstinstanzliche-neuigkeiten%e2%80%9c-zur-behandlung-von-minder-und-mehrabfuhrungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2012\/01\/30\/%e2%80%9eerstinstanzliche-neuigkeiten%e2%80%9c-zur-behandlung-von-minder-und-mehrabfuhrungen\/","title":{"rendered":"\u201eErstinstanzliche Neuigkeiten\u201c zur Behandlung von Minder- und Mehrabf\u00fchrungen"},"content":{"rendered":"<div class=\"mceTemp\">\n<div id=\"attachment_3373\" style=\"width: 120px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a rel=\"attachment wp-att-3373\" href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2011\/08\/16\/entwurf-der-erbschaftsteuer-richtlinien-2011-neue-hurde-bei-der-erbschaftsteuerlichen-poolung-stimmrechtsloser-anteile\/dr-arne-von-freeden-ll-m\/\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-3373\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-3373\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2011\/08\/Dr.-Arne-von-Freeden-LL.M-112x168.jpg\" alt=\"\" width=\"110\" height=\"164\" srcset=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2011\/08\/Dr.-Arne-von-Freeden-LL.M-112x168.jpg 112w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2011\/08\/Dr.-Arne-von-Freeden-LL.M.jpg 221w\" sizes=\"(max-width: 110px) 100vw, 110px\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-3373\" class=\"wp-caption-text\">RA\/FAStR\/StB Dr. Arne von Freeden, LL.M. (NYU), Partner bei Flick Gocke Schaumburg, Bonn<\/p><\/div>\n<p>In der Konzernsteuerpraxis stellen sich regelm\u00e4\u00dfig Zweifelsfragen zur Behandlung von Minder- und Mehrabf\u00fchrungen einer Organgesellschaft. Dabei kann schon fraglich sein, ob ein bestimmter Sachverhalt \u00fcberhaupt eine Minder- oder Mehrabf\u00fchrung darstellt. In diesem Zusammenhang ist auf zwei finanzgerichtliche Entscheidungen hinzuweisen, die f\u00fcr die konzernsteuerrechtliche Gestaltungs- und Abwehrberatung von Bedeutung sein d\u00fcrften.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Steuerliche Behandlung von Minder- und Mehrabf\u00fchrungen<\/strong><\/p>\n<p>Eine k\u00f6rperschaftsteuerliche Minder- oder Mehrabf\u00fchrung liegt vor, wenn der von einer Organgesellschaft an den Organtr\u00e4ger auf der Grundlage des Ergebnisabf\u00fchrungsvertrags abzuf\u00fchrende (handelsrechtliche) Gewinn (z. B. 100) vom Steuerbilanzgewinn der Organgesellschaft (z. B. 70) abweicht (\u00a7 14 Abs. 4 Satz 6 KStG). \u00dcbersteigt der abzuf\u00fchrende handelsrechtliche Gewinn den Steuerbilanzgewinn, liegt eine Mehrabf\u00fchrung vor (z. B. 30), im umgekehrten Fall eine Minderabf\u00fchrung. Ursache einer Minder- oder Mehrabf\u00fchrung kann z. B. die unterschiedliche Bewertung eines Wirtschaftsguts in Handels- und Steuerbilanz sein. In Abh\u00e4ngigkeit von ihrer Ursache sind in vororganschaftlicher und in organschaftlicher Zeit verursachte Minder- und Mehrabf\u00fchrungen zu unterscheiden.<\/p>\n<p>In der Praxis \u201egef\u00fcrchtet\u201c sind die vororganschaftlich verursachten Mehrabf\u00fchrungen, da sie als fiktive Gewinnaussch\u00fcttung der Organgesellschaft (mit Kapitalertragsteuereinbehalt) zu behandeln sind und beim Organtr\u00e4ger \u2013 von Ausnahmen abgesehen \u2013 zu einer sofortigen Steuerentstehung f\u00fchren (\u00a7 14 Abs. 3 KStG, \u00a7 44 Abs. 7 EStG). Dagegen f\u00fchren in organschaftlicher Zeit verursachte Minder- und Mehrabf\u00fchrungen (zun\u00e4chst) nur zur einkommensneutralen Bildung von Ausgleichsposten in der Steuerbilanz des Organtr\u00e4gers und zu einer Erh\u00f6hung bzw. Minderung des Einlagekontos der Organgesellschaft (\u00a7 14 Abs. 4, \u00a7 27 Abs. 6 KStG). Eine unmittelbare Steuerfolge ergibt sich insoweit erst bei Ver\u00e4u\u00dferung der Organbeteiligung durch den Organtr\u00e4ger oder bei einem vergleichbaren Vorgang (z. B. Umwandlung der Organgesellschaft unter Ansatz gemeiner Werte), die Ausgleichsposten sind in diesem Fall Ver\u00e4u\u00dferungserl\u00f6s erh\u00f6hend oder mindernd aufzul\u00f6sen.<\/p>\n<p><strong>FG Hamburg: Keine Mehrabf\u00fchrung bei einem nur verrechenbaren Verlust der Organgesellschaft aus einer Tochterpersonengesellschaft<\/strong><\/p>\n<p>Fraglich ist, ob eine Mehrabf\u00fchrung vorliegt, wenn die Abweichung von abzuf\u00fchrendem handelsrechtlichen Gewinn (z. B. 0) und Steuerbilanzgewinn (z. B. .\/. 10) der Organgesellschaft durch einen nur verrechenbaren Verlust einer Tochterpersonengesellschaft (\u00a7 15a EStG) verursacht wird. Diese Frage k\u00f6nnte man \u2013 zu Lasten des Steuerpflichtigen \u2013 bejahen, da eine Abweichung zwischen den bilanziellen Gr\u00f6\u00dfen \u201ehandelsrechtliche Ergebnisabf\u00fchrung\u201c und \u201eSteuerbilanzgewinn\u201c \u2013 wie im Regelbeispiel des \u00a7 14 Abs. 4 Satz 6 KStG \u2013 vorliegt. Der Organtr\u00e4ger h\u00e4tte einen passiven Ausgleichsposten in seiner Steuerbilanz zu bilden, der bei einer Ver\u00e4u\u00dferung der Beteiligung an der Organgesellschaft einkommenswirksam aufzul\u00f6sen w\u00e4re (\u00a7 14 Abs. 4 Satz 2 KStG). Das Finanzgericht Hamburg hat die aufgeworfene Frage \u2013 zu Gunsten des Steuerpflichtigen und m.E. zutreffend \u2013 verneint (Gerichtsbescheid vom 1. 9. 2011 \u2013 2 K 188\/09 \u2013 Rev. eingelegt, Az. des BFH: I R 65\/11). Bei Beantwortung der Frage, ob eine Mehrabf\u00fchrung vorliegt, k\u00f6nne nicht nur die handelsrechtliche Ergebnisabf\u00fchrung mit dem Steuerbilanzgewinn (erste Gewinnermittlungsstufe) verglichen werden. Zu ber\u00fccksichtigen sei auch die au\u00dferbilanzielle Einkommenserh\u00f6hung (zweite Gewinnermittlungsstufe), durch die \u201etechnisch\u201c die Verlustausgleichsbeschr\u00e4nkung des \u00a7 15a EStG umgesetzt wird.<\/p>\n<p>Die Entscheidung \u201ehilft\u201c bei Organkreisen, die an (verlustverursachenden) Personengesellschaften beteiligt sind (z. B. Immobilien-KG). Sie wird nach meiner Einsch\u00e4tzung einer revisionsrechtlichen \u00dcberpr\u00fcfung durch den Bundesfinanzhof standhalten. Die Forderung von Seiten eines Betriebspr\u00fcfers, in Folge eines \u00a7 15a EStG-Verlustes einen passiven Ausgleichsposten beim Organtr\u00e4ger zu bilden, ist mit Hinweis auf die Entscheidung des Finanzgerichts zur\u00fcckzuweisen.<\/p>\n<p><strong>Nieders. FG: Vororganschaftlich verursachte Mehrabf\u00fchrung kann auch bei einem Verlust der Organgesellschaft vorliegen<\/strong><\/p>\n<p>Weiterhin ist fraglich, ob eine vororganschaftlich verursachte Mehrabf\u00fchrung vorliegt, wenn der vom Organtr\u00e4ger auszugleichende handelsrechtliche Verlust (z.B. .\/. 10) vom Steuerbilanzverlust (z.B. .\/. 20) der Organgesellschaft abweicht. Die Frage k\u00f6nnte man \u2013 zu Gunsten des Steuerpflichtigen \u2013 verneinen, da mangels Gewinn der Organgesellschaft gar keine Gewinnabf\u00fchrung erfolgt; mit anderen Worten: Keine Mehrabf\u00fchrung ohne Gewinnabf\u00fchrung. Danach w\u00e4re die skizzierte Ergebnisabweichung nicht als fiktive Gewinnaussch\u00fcttung der Organgesellschaft (mit KapESt-Einbehalt) zu behandeln (\u00a7 14 Abs. 3 Satz 1 KStG), der Organtr\u00e4ger h\u00e4tte keine Gewinnaussch\u00fcttung zu versteuern. Dieser \u00dcberlegung folgt das Nieders\u00e4chsische Finanzgericht nicht, es geht \u2013 zu Lasten des Steuerpflichtigen \u2013 von einer Mehrabf\u00fchrung aus (Urteil vom 10. 3. 2011 \u2013 6 K 338\/07 \u2013 Rev. eingelegt, Az. des BFH: I R 38\/11). Eine Anwendung des \u00a7 14 Abs. 3 Satz\u00a01 KStG setze keine tats\u00e4chliche Gewinnabf\u00fchrung voraus. Das Gesetz gehe lediglich von einer rechnerischen Differenz zwischen dem handelsrechtlichen und dem steuerbilanziellen Ergebnis aus. Danach kann eine Mehrabf\u00fchrung auch bei einer Ergebnisabweichung vorliegen, wenn die Ergebnisse negativ sind.<\/p>\n<p>Die Entscheidung ist nicht rechtskr\u00e4ftig, der BFH d\u00fcrfte sich im Rahmen der Revision auch mit der skizzierten Zweifelsfrage auseinandersetzen. Die Auffassung des Finanzgerichts ist aus meiner Sicht angreifbar. Belastende Steuerbescheide sollten mit Blick auf das anh\u00e4ngige Verfahren \u201eoffen gehalten\u201c werden.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In der Konzernsteuerpraxis stellen sich regelm\u00e4\u00dfig Zweifelsfragen zur Behandlung von Minder- und Mehrabf\u00fchrungen einer Organgesellschaft. Dabei kann schon fraglich sein, ob ein bestimmter Sachverhalt \u00fcberhaupt eine Minder- oder Mehrabf\u00fchrung darstellt. In diesem Zusammenhang ist auf zwei finanzgerichtliche Entscheidungen hinzuweisen, die &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2012\/01\/30\/%e2%80%9eerstinstanzliche-neuigkeiten%e2%80%9c-zur-behandlung-von-minder-und-mehrabfuhrungen\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304378,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2241,3349],"tags":[3122,2609,2485,2754],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4266"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304378"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=4266"}],"version-history":[{"count":7,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4266\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":4273,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4266\/revisions\/4273"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=4266"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=4266"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=4266"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}