{"id":4375,"date":"2012-02-23T09:56:34","date_gmt":"2012-02-23T08:56:34","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=4375"},"modified":"2012-07-24T14:20:33","modified_gmt":"2012-07-24T12:20:33","slug":"steuerliche-beschrankung-des-fremdfinanzierten-beteiligungserwerbs","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2012\/02\/23\/steuerliche-beschrankung-des-fremdfinanzierten-beteiligungserwerbs\/","title":{"rendered":"Steuerliche Beschr\u00e4nkung des fremdfinanzierten Beteiligungserwerbs?"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_320\" style=\"width: 140px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-320\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-full wp-image-320\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/05\/Best_Michael.jpg\" alt=\"\" width=\"130\" height=\"155\" \/><p id=\"caption-attachment-320\" class=\"wp-caption-text\">StB Dr. Michael Best, Partner bei P+P P\u00f6llath + Partners, M\u00fcnchen<\/p><\/div>\n<p>Die Regierungskoalition plant den Zinsabzug zu untersagen, wenn Unternehmen mit Fremdkapital erworben werden. Ein nicht nur steuerlich sondern auch volkswirtschaftlich bedenklicher Eingriff in das Steuerrecht. Anfang der Woche wurde ich von einem englischen Kollegen darauf angesprochen, ob es stimme was man h\u00f6rt, dass die deutsche Regierung eine \u00c4nderung des Steuerrechtes plant mit der gezielt eine Branche bzw. wirtschaftliche Aktivit\u00e4t verhindert bzw. benachteiligt werden soll. Der Kollege spielte dabei auf den von der Regierungskoalition verabschiedeten Ma\u00dfnahmenplan (12-Punkte Papier) an der j\u00fcngst ver\u00f6ffentlicht wurde und unter anderem vorsieht, dass sogenannte Leveraged Buy-Outs (LBO) unerw\u00fcnscht seien und deshalb ein hiermit verbundener Betriebsausgabenabzug untersagt werden soll. <!--more--><\/p>\n<p>Dabei geht es um folgendes:<\/p>\n<p>Wird ein Unternehmen erworben,\u00a0wird in aller Regel der Kaufpreis nicht nur mit Eigenkapital, sondern auch mit Fremdkapital (Bankdarlehen) finanziert. F\u00fcr diese Bankdarlehen m\u00fcssen Zinsen bezahlt werden. Diese Zinsen stellen grunds\u00e4tzlich steuerlichen Aufwand dar und k\u00f6nnen deshalb mit steuerpflichtigen Eink\u00fcnften verrechnet werden. Dabei werden Unternehmenserwerbe regelm\u00e4\u00dfig so strukturiert, dass die Zinsaufwendungen mit den steuerpflichtigen Ertr\u00e4gen des erworbenen Unternehmens verrechnet werden k\u00f6nnen. Das macht auch Sinn, denn andernfalls w\u00fcrde das Unternehmen Gewinne versteuern, w\u00e4hrendem die Ausgaben die in Zusammenhang mit dem Erwerb dieser Einnahmequelle stehen steuerlich nicht abgesetzt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Dabei scheint die Regierungskoalition nicht nur die steuerliche Verrechnung der Einnahmen mit den Ausgaben zu st\u00f6ren, sondern bereits der wirtschaftliche Vorgang, dass die eigenen Einnahmen des Unternehmens dazu dienen die Zinsaufwendungen zu bezahlen. Das ist aber nichts anderes, als es tagt\u00e4glich bei jedem Immobilienerwerb geschieht. Auch hier werden die Zinszahlungen aus den erwirtschafteten Mieteinnahmen entrichtet.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus hat der Gesetzgeber \u00fcber Jahre hinweg die Abzugsm\u00f6glichkeit von Zinsaufwendungen bereits erheblich versch\u00e4rft. Heute k\u00f6nnen Zinsaufwendungen nur noch in einem sehr begrenzten Rahmen steuerlich geltend gemacht werden (\u00a7 4h EStG und \u00a7 8a KStG). Auch diese Regelung ist nicht unumstritten. Wenigstens aber gilt sie gleicherma\u00dfen f\u00fcr alle steuerrelevanten Aktivit\u00e4ten die Zinsaufwand ausl\u00f6sen.<\/p>\n<p>Hingegen ist die vorliegend geplante Gesetzes\u00e4nderung offensichtlich politisch motiviert um eine vermeintlich unerw\u00fcnschte wirtschaftliche Aktivit\u00e4t zu sanktionieren und damit wenn m\u00f6glich zu verhindern. Hierzu kann man sicherlich unterschiedliche Auffassungen vertreten. Die Erfinder dieser geplanten Regelung sollten aber (zumindest bei der Umsetzung) folgendes bedenken:<\/p>\n<p>K\u00f6nnen Zinsen (\u00fcberhaupt) nicht mehr abgesetzt werden, so dr\u00fcckt dies erheblich auf die Rendite des investierten Kapitals. Schlimmstenfalls m\u00fcssen Steuern bezahlt werden obwohl insgesamt kein \u00dcberschuss erzielt wird. Dies wird notwendigerweise dazu f\u00fchren dass die Kaufpreise f\u00fcr Unternehmen sinken oder, viel schlimmer, dass Risikoinvestitionen nicht mehr get\u00e4tigt werden. Leidtragende sind dann die Unternehmen bzw. deren Mitarbeiter.<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich ergeben sich erhebliche Abgrenzungsprobleme. Wie will man den tagt\u00e4glichen Fall behandeln, bei dem eine Unternehmensgruppe ein weiteres Unternehmen erwirbt, die hierbei entstehenden Zinsaufwendungen aber innerhalb der Unternehmensgruppe mit anderen steuerlichen Eink\u00fcnften verrechnet werden (statt mit den Ertr\u00e4gen des erworbenen Unternehmens selbst)? Im Endeffekt w\u00fcrde dies bedeuten, dass jeglicher Zinsabzug im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen versagt werden m\u00fcsste. Ein volkswirtschaftlich nicht sehr sinnvolles Ergebnis.<\/p>\n<p>Von jeher war es umstritten, ob das Steuerrecht ein Vehikel zum Erreichen bestimmter wirtschaftlicher und politischer Ziele sein kann. Die steuerliche Gesetzgebung sollte sich an Steuergerechtigkeit und der Besteuerung der Leistungsf\u00e4higkeit orientieren. Und: auch der Erwerb von Unternehmen ist in aller Regel volkswirtschaftlich sinnvoll. Gerade die viel gescholtene Private Equity Branche investiert in Deutschland j\u00e4hrlich ca. 5\u00a0Milliarden Euro und ist damit Arbeitgeber f\u00fcr ca. 1,2\u00a0Millionen Personen. Ohne derartiges Risikokapital w\u00fcrde es viele Unternehmen heute nicht mehr geben. Sicherlich gibt es dabei auch unerw\u00fcnschte Effekte und zwar dann, wenn noch lebensf\u00e4hige Unternehmen zur gezielten Zerschlagung erworben werden. Das zu verhindern wird man aber mit dem Steuerrecht nicht erreichen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Regierungskoalition plant den Zinsabzug zu untersagen, wenn Unternehmen mit Fremdkapital erworben werden. Ein nicht nur steuerlich sondern auch volkswirtschaftlich bedenklicher Eingriff in das Steuerrecht. 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