{"id":457,"date":"2010-06-07T10:00:54","date_gmt":"2010-06-07T09:00:54","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=457"},"modified":"2011-02-22T17:37:10","modified_gmt":"2011-02-22T16:37:10","slug":"hessen-ergreift-initiative-zur-gruppenbesteuerung-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2010\/06\/07\/hessen-ergreift-initiative-zur-gruppenbesteuerung-2\/","title":{"rendered":"Hessen ergreift Initiative zur Gruppenbesteuerung"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_447\" style=\"width: 122px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a rel=\"attachment wp-att-447\" href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2010\/11\/29\/internationaler-steuerwettbewerb\/endres_neu\/\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-447\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-447\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/06\/Endres_neu-112x168.jpg\" alt=\"\" width=\"112\" height=\"168\" srcset=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/06\/Endres_neu-112x168.jpg 112w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/06\/Endres_neu-440x659.jpg 440w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/06\/Endres_neu.jpg 591w\" sizes=\"(max-width: 112px) 100vw, 112px\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-447\" class=\"wp-caption-text\">StB Prof. Dr. Dieter Endres ist Leiter der Steuerabteilung und Vorstand der PwC AG, Frankfurt\/M.<\/p><\/div>\n<p>Der Reformbedarf bei der Organschaft ist nicht erst aufgrund der aktuellen Diskussion um die extremen Formalerfordernisse eines EAV offensichtlich. Im Koalitionsvertrag ist deshalb auch die Einf\u00fchrung eines modernen Gruppenbesteuerungssystems anstelle der bisherigen Organschaft vorgesehen. Ende Mai hat nun das Hessische Ministerium der Finanzen die Initiative ergriffen und ein Diskussionspapier \u00fcber die Ausgestaltung einer neuen Gruppenbesteuerung vorgelegt.<!--more--><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-includes\/js\/tinymce\/plugins\/wordpress\/img\/trans.gif\" alt=\"\" \/>Im Rahmen einer Gruppenbesteuerung kann ein innerkonzernlicher Verlustausgleich grunds\u00e4tzlich in dreierlei Form erfolgen: durch steuerliche Vollkonsolidierung, durch Ergebniszusammenrechnung (wie bei der jetzigen Organschaft) oder durch Sonderregelungen zur \u00dcbertragbarkeit von Ergebnissen zwischen Gruppengesellschaften (group relief, group contribution). W\u00e4hrend sich die herrschende Literaturmeinung (vgl. z. B. die Diskussionsbeitr\u00e4ge in <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,394425,\" target=\"_blank\">DB 2010 S. 33<\/a> ff.) f\u00fcr eine Fortentwicklung der bisherigen Organschaftskonzeption, allerdings unter Wegfall des EAV-Erfordernisses, ausspricht, \u00fcberrascht der hessische Vorsto\u00df jetzt mit einem Pl\u00e4doyer f\u00fcr ein group contribution Modell, wie es beispielsweise in Finnland und Schweden vorzufinden ist.<\/p>\n<p>Das hessische Modell eines konzerninternen Gruppenbeitrags sieht vor, dass Gruppenmitglieder Gewinn bzw. Verluste auf eine andere Gesellschaft der Gruppe durch Leistung von Gruppenbeitr\u00e4gen \u00fcbertragen k\u00f6nnen. Es wird nicht die Gruppe als Einheit besteuert, sondern die einzelnen Unternehmen. Die Gruppenbeitr\u00e4ge stellen bei dem leistenden Gruppenmitglied Betriebsausgaben, beim empfangenden Gruppenmitglied steuerpflichtige Betriebseinnahmen dar. Mit diesem Konzept wird auch dem Erfordernis Rechnung getragen, dass eine steuerliche Verlust\u00fcbernahme nur bei tats\u00e4chlicher Verlusttragung zul\u00e4ssig sein soll. Gruppenbeitr\u00e4ge werden nur zwischen inl\u00e4ndischen Gruppengesellschaften bzw. Inlandsbetriebsst\u00e4tten ausl\u00e4ndischer Gesellschaften vorgesehen &#8211; eine Ber\u00fccksichtigung von Verlusten ausl\u00e4ndischer Tochtergesellschaften (ohne Bezug zu inl\u00e4ndischen Betriebsst\u00e4tten) ist nicht vorgesehen.<\/p>\n<p>Der hessische Vorschlag besticht durch Einfachheit, Flexibilit\u00e4t und &#8211; in diesen Zeiten besonders wichtig &#8211;\u00a0Finanzierbarkeit. Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanzen k\u00f6nnten vermieden werden. Auch die Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht sollte gew\u00e4hrleistet werden k\u00f6nnen. \u00dcber Detailthemen wie die H\u00f6he der erforderlichen Beteiligungsquote (Vorschlag 95%), die zus\u00e4tzliche Einf\u00fchrung einer horizontalen Ergebniskonsolidierung (ohne inl\u00e4ndisches Mutterunternehmen) oder die Behandlung der Gruppenmitglieder bei der Zinsschranke lie\u00dfe sich diskutieren.<\/p>\n<p>Wie so oft liegt die Crux der Sache aber im dualen System der Unternehmensbesteuerung. W\u00fcrde man Gruppenbeitr\u00e4ge auch f\u00fcr Zwecke der Gewerbesteuer effektiv werden lassen, erg\u00e4ben sich Anreize f\u00fcr einfache gewerbesteuerliche (Hebesatz-) Arbitragegewinne. Um dies auszuschlie\u00dfen, bedarf es bei der Gewerbesteuer weiterhin einer Ergebniszusammenrechnung im Gruppenkreis mit nachfolgender Zerlegung. Ein Nebeneinander unterschiedlicher Verlustverrechnungssysteme bei K\u00f6rperschaftsteuer und Gewerbesteuer ist aber sicherlich ein nicht zu untersch\u00e4tzender Pferdefu\u00df des hessischen Vorschlags. So begr\u00fc\u00dfenswert die Initiative aus Wiesbaden ist, so bedauerlich ist die Erkenntnis, dass die Komplexit\u00e4t des deutschen Steuerrechts selbst wohlgemeinten Vereinfachungen im Wege steht bzw. diese zumindest erschwert. Insoweit kann man nur auf ein kleines steuerpolitisches Wunder hoffen und dem neuen Anlauf f\u00fcr eine Reform der Gemeindefinanzen viel Erfolg w\u00fcnschen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Reformbedarf bei der Organschaft ist nicht erst aufgrund der aktuellen Diskussion um die extremen Formalerfordernisse eines EAV offensichtlich. Im Koalitionsvertrag ist deshalb auch die Einf\u00fchrung eines modernen Gruppenbesteuerungssystems anstelle der bisherigen Organschaft vorgesehen. 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