{"id":4919,"date":"2012-07-18T11:52:37","date_gmt":"2012-07-18T09:52:37","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=4919"},"modified":"2013-01-30T14:08:33","modified_gmt":"2013-01-30T12:08:33","slug":"kein-anspruch-auf-einen-bestimmten-inhalt-einer-verbindlichen-auskunft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2012\/07\/18\/kein-anspruch-auf-einen-bestimmten-inhalt-einer-verbindlichen-auskunft\/","title":{"rendered":"Kein Anspruch auf einen bestimmten Inhalt einer verbindlichen Auskunft"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_4920\" style=\"width: 135px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2012\/07\/18\/kein-anspruch-auf-einen-bestimmten-inhalt-einer-verbindlichen-auskunft\/nico-fischer-rechtsanwalt\/\" rel=\"attachment wp-att-4920\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-4920\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-4920\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2012\/07\/Fischer_Nico_040-125x168.jpg\" alt=\"\" width=\"125\" height=\"168\" srcset=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2012\/07\/Fischer_Nico_040-125x168.jpg 125w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2012\/07\/Fischer_Nico_040-755x1006.jpg 755w\" sizes=\"(max-width: 125px) 100vw, 125px\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-4920\" class=\"wp-caption-text\">RA Dr. Nico Fischer, Counsel bei P+P P\u00f6llath + Partners, M\u00fcnchen<\/p><\/div>\n<p>Die Erteilung verbindlicher Ausk\u00fcnfte durch die Finanzverwaltung stellt ein wichtiges Instrument zur Steuerplanung dar. In einem k\u00fcrzlich ergangenen Urteil\u00a0(BFH-Urteil vom 29. 2. 2012 \u2013 IX R 11\/11, <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/Content\/dft,222,0481942\" target=\"_blank\">DB 2012 S. 1550<\/a>) hat der BFH entschieden, dass ein Stpfl. die inhaltliche Richtigkeit einer zu seinen Ungunsten ergangenen verbindlichen Auskunft nur sehr eingeschr\u00e4nkt gerichtlich \u00fcberpr\u00fcfen kann. Falls das FA im Rahmen der verbindlichen Auskunft zu Ungunsten des Stpfl. entscheidet, so bleibt dem Stpfl. deshalb i. d. R. nur, sein urspr\u00fcngliches Vorhaben aufzugeben oder er stellt sich auf eine Auseinandersetzung im Steuerfestsetzungsverfahren ein. Hier ist die Entscheidung des FA einer gerichtlichen Kontrolle zug\u00e4nglich.<!--more--><\/p>\n<p>Im Vorfeld unternehmerischer Entscheidungen wie Investitionen oder Umstrukturierungen oder bei der privaten Verm\u00f6gensplanung stellen sich regelm\u00e4\u00dfig auch steuerliche Fragen. Insbesondere bei neuartigen Konstellationen, umstrittener Rechtslage oder wenn besonders gro\u00dfe Werte und damit Steuerrisiken im Raum stehen, besteht bei den betroffenen Steuerzahlern ein gro\u00dfes Bed\u00fcrfnis an zuverl\u00e4ssiger Kl\u00e4rung der Steuerfolgen vor der Umsetzung der Ma\u00dfnahmen.<\/p>\n<p>Der Gesetzgeber erkennt dieses Bed\u00fcrfnis an und hat die von Rspr. und Finanzverwaltung entwickelten Grunds\u00e4tze inzwischen auch gesetzlich geregelt (\u00a7 89 AO). Die Erteilung einer verbindlichen Auskunft f\u00fchrt dazu, dass die Finanzverwaltung im Rahmen der Steuerveranlagung oder einer sp\u00e4teren Betriebspr\u00fcfung grds. an die fr\u00fchere Beurteilung im Rahmen der verbindlichen Auskunft gebunden ist.<\/p>\n<p>Da der Gesetzgeber die Erteilung einer verbindliche Auskunft und die damit verbundene Rechtssicherheit f\u00fcr den Stpfl. als \u201eeine individuelle Unterst\u00fctzung der steuerlichen Gestaltungsplanung einzelner Stpfl.\u201c ansieht, berechnet er f\u00fcr diese Dienstleistung auch Geb\u00fchren. Diese werden nach dem sog. Gegenstandswert berechnet, also dem Unterschied der Steuerfolgen bei positiver oder negativer Antwort der Finanzverwaltung. Soweit ein solcher Wert nicht bestimmbar ist, berechnet das FA eine zeitabh\u00e4ngige Geb\u00fchr. Ausnahmen von der Kostenpflicht bestehen nur f\u00fcr einen Gegenstandswert von weniger als 10.000 \u20ac oder einem Arbeitsaufwand des FA von weniger als zwei Stunden.<\/p>\n<p>In dem vom BFH k\u00fcrzlich entschiedenen Fall (Urteil vom 29. 2. 2012 \u2013 IX R 11\/11, <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/Content\/dft,222,0481942\" target=\"_blank\">DB 2012 S. 1550<\/a>) hatte der Stpfl. aber m\u00f6glichweise zu hohe Erwartungen an die Serviceorientierung bez\u00fcglich der Dienstleistung \u201everbindliche Auskunft.\u201c Der Stpfl. beantragte eine verbindliche Auskunft, mit der er festgestellt haben wollte, dass sein geplantes Vorhaben keine Besteuerung eines Ver\u00e4u\u00dferungsgewinns ausl\u00f6sen w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Die Finanzverwaltung teilte die Auffassung des Stpfl. aber nicht. Im Rahmen der verbindlichen Auskunft teilte das FA stattdessen mit, dass es das geplante Vorhaben als steuerpflichtigen Ver\u00e4u\u00dferungsvorgang ansehen w\u00fcrde. Dieses Ergebnis wollte der Stpfl. aber nicht akzeptieren und erhob hiergegen Klage, um doch noch eine Entscheidung zu seinen Gunsten zu erzwingen. Der BFH hat jedoch entschieden, dass kein Anspruch des Kl\u00e4gers auf einen bestimmten rechtm\u00e4\u00dfigen Inhalt einer verbindlichen Auskunft besteht. D. h., der Stpfl. kann eine Entscheidung der Finanzverwaltung zu seinen Gunsten nicht gerichtlich erzwingen. Die Auskunft der Finanzverwaltung muss nach Auffassung der BFH-Richter lediglich den Anforderungen an ein faires rechtsstaatliches Verfahrens gen\u00fcgen. Daher muss die Entscheidung im Rahmen der verbindlichen Auskunft dem entsprechen, was das FA in der Sache f\u00fcr richtig h\u00e4lt, ohne dass dem FA hierbei ein Ermessen zusteht. Der BFH unterstreicht, dass die inhaltliche Richtigkeit der Entscheidung des FA nicht umfassend gerichtlich \u00fcberpr\u00fcft werden kann. Eine Ausnahme hiervon besteht, wenn die rechtliche Einordnung des zu beurteilenden Sachverhalts in sich nicht schl\u00fcssig oder evident rechtsfehlerhaft ist. Allerdings d\u00fcrfte sich die Abgrenzung zwischen evidenter und blo\u00df einfacher Rechtsfehlerhaftigkeit als schwierig gestalten.<\/p>\n<p>Der Stpfl. kann daher das FA nicht gerichtlich zwingen, sein Vorhaben bereits vor der Umsetzung in seinem Sinne zu entscheiden. Der Stpfl. wird somit vor die Wahl gestellt, entweder seine Planung zu \u00e4ndern oder das Vorhaben in Kenntnis der ablehnenden Auffassung der Finanzverwaltung umzusetzen. Im letzteren Fall bleibt ihm dann nur, eine f\u00fcr ihn positive Entscheidung im Steuerfestsetzungsverfahren anzustreben. Dies ist auch in vollem Umfang m\u00f6glich, da die verbindliche Auskunft keine Bindungswirkung entfaltet, wenn sie zum Nachteil des Stpfl. rechtswidrig ist. Im Regelfall wird die Finanzverwaltung allerdings ihre Entscheidung in gleicher Weise treffen, wie sie das im Rahmen der verbindlichen Auskunft getan hat. Gegen diese Entscheidung der Finanzverwaltung steht jedoch dem Stpfl. eine gerichtliche \u00dcberpr\u00fcfung offen.<\/p>\n<p>Um einen derartigen \u201eMarsch durch die Instanzen\u201c zu vermeiden, empfiehlt es sich, fr\u00fchzeitig Kontakt mit der Finanzverwaltung aufzunehmen, um zun\u00e4chst (ohne Anfall von Geb\u00fchren) einen Entwurf der verbindlichen Auskunft abzustimmen und erst nach Kl\u00e4rung aller m\u00f6glichen Divergenzen den endg\u00fcltigen Antrag auf verbindliche Auskunft einzureichen. So weit wird die Serviceorientierung der Finanzverwaltung aber in der Praxis leider nur in seltenen F\u00e4llen gehen.<\/p>\n<p>Auch wenn eine gerichtliche \u00dcberpr\u00fcfung von verbindlichen Ausk\u00fcnften (abgesehen von evidenten Rechtsfehlern oder unschl\u00fcssigen Ausf\u00fchrungen) i. d. R. nicht m\u00f6glich ist, bleibt zu hoffen, dass die Finanzverwaltung das Urteil des BFH nicht zum Anlass nimmt, die Erteilung von verbindlichen Ausk\u00fcnften in der Praxis noch mehr zu erschweren. Stattdessen sollte die Unterst\u00fctzung der Stpfl. bei der Planung ihrer Verh\u00e4ltnisse auch als Teil der geb\u00fchrenpflichtigen Dienstleistung verbindliche Auskunft angesehen werden. Denn gerade auch ein Vergleich mit europ\u00e4ischen Nachbarl\u00e4ndern zeigt, dass hier noch ein Nachholbedarf besteht.<\/p>\n<p>(Zitiervorschlag: Fischer, Steuerboard DB0483626)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Erteilung verbindlicher Ausk\u00fcnfte durch die Finanzverwaltung stellt ein wichtiges Instrument zur Steuerplanung dar. 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