{"id":4996,"date":"2012-08-09T13:27:54","date_gmt":"2012-08-09T11:27:54","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=4996"},"modified":"2012-08-15T10:29:35","modified_gmt":"2012-08-15T08:29:35","slug":"bmf-veroffentlicht-musterabkommen-zu-us-fatca","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2012\/08\/09\/bmf-veroffentlicht-musterabkommen-zu-us-fatca\/","title":{"rendered":"BMF ver\u00f6ffentlicht Musterabkommen zu US-FATCA"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_4998\" style=\"width: 122px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2012\/08\/09\/bmf-veroffentlicht-musterabkommen-zu-us-fatca\/kring_wulf\/\" rel=\"attachment wp-att-4998\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-4998\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-4998\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2012\/08\/Kring_Wulf-112x168.jpg\" alt=\"\" width=\"112\" height=\"168\" srcset=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2012\/08\/Kring_Wulf-112x168.jpg 112w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2012\/08\/Kring_Wulf-440x655.jpg 440w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2012\/08\/Kring_Wulf-755x1124.jpg 755w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2012\/08\/Kring_Wulf.jpg 1823w\" sizes=\"(max-width: 112px) 100vw, 112px\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-4998\" class=\"wp-caption-text\">RA\/StB Wulf Kring, Tax Linklaters LLP, Frankfurt\/M.<\/p><\/div>\n<p>Das BMF hat am 26. 7. 2012 das \u201eMusterabkommen zur Steuerehrlichkeit und Umsetzung des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA)\u201c ver\u00f6ffentlicht (vgl. auch die Meldung unter <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,484368,FATCA\" target=\"_blank\">DB0484368<\/a>) und damit einen f\u00fcr die deutsche Finanzwirtschaft wichtigen Zwischenschritt bei der Umsetzung der US-amerikanischen FATCA-Regelungen in deutsches Recht vollzogen. Als n\u00e4chstes steht nun die Verhandlung eines bilateralen Abkommens zwischen Deutschland und den USA an.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Zielsetzung und Systematik der US-amerikanischen FATCA-Regelungen<\/strong><\/p>\n<p>FATCA wurde am 18. 3. 2010 in das US-Steuerrecht eingef\u00fcgt. Ziel ist es, ab 1. 1. 2013 ausl\u00e4ndische Finanzinstitute und Finanzintermedi\u00e4re (sog. Foreign Financial Institutions [FFI]) zur Offenlegung von Kontoinformationen in Bezug auf in den USA steuerpflichtige Personen gegen\u00fcber dem US Internal Revenue Service (IRS) zu bewegen. Unterschieden werden FFIs, die am Informationsaustausch teilnehmen (sog. Participating Foreign Financial Institutions [PFFI]) und FFIs, die gegen\u00fcber dem IRS nicht die relevanten Kontoinformationen offenlegen (sog. Non Participating FFI [NPFFI]). Vereinfacht sehen die FATCA-Regelungen ab 1. 1. 2014 einen 30%igen Quellensteuerabzug auf bestimmte US-Einkunftsquellen (insb. Zinsen und Dividenden) vor, ab 1. 1. 2015 auch auf Verkaufserl\u00f6se (brutto), die mit den vorgenannten Einkunftsquellen zusammenh\u00e4ngen. Die Einbehaltungsverpflichtung besteht f\u00fcr Zahlungen an NPFFs, die die relevanten Kontoinformationen dem IRS nicht zur Verf\u00fcgung stellen. Ab 1. 1. 2017 soll der 30%ige Quellensteuereinbehalt nicht nur auf US-Eink\u00fcnfte erfolgen, sondern auch auf sog. \u201ePassthru Payments\u201c, die ein PFFI, das selbst US-Eink\u00fcnfte erzielt, an ein NPFFI leistet. Damit sollen auch indirekte Investments in US-Eink\u00fcnfte erfasst werden.<\/p>\n<p><strong>Umsetzung von FATCA im Rahmen eines bilateralen Abkommens zwischen USA und Deutschland<\/strong><\/p>\n<p>Die einschneidende Wirkung von FATCA f\u00fcr deutsche Finanzinstitute soll durch ein bilaterales Abkommen entsch\u00e4rft werden. Durch das Abkommen, das auf Basis des jetzt ver\u00f6ffentlichten Musterabkommens abgeschlossen werden soll, wird sich Deutschland verpflichten, die Erhebung der FATCA-relevanten Informationen bei deutschen Finanzinstituten zu \u00fcbernehmen, sodass der Abschluss separater Vereinbarungen deutscher Finanzinstitute mit dem IRS entbehrlich wird und deutsche Finanzinstitute nicht als NPFFIs mit einem Quellensteuerabzug von 30% belegt werden. Vorgesehen ist, dass Deutschland und weitere EU-Staaten von den in ihrem Gebiet ans\u00e4ssigen Finanzinstituten die Informationen \u00fcber f\u00fcr US-Kunden gef\u00fchrte Konten selbst erheben und an den IRS weiterleiten. Die USA werden dasselbe tun und dar\u00fcber hinaus im Gegenzug alle Finanzinstitute des jeweiligen Vertragspartners (z. B. Deutschland) von der Pflicht ausnehmen, mit dem IRS Informationsvereinbarungen abzuschlie\u00dfen, wenn sie in den USA eine Einordnung als NPFFI vermeiden wollen.<\/p>\n<p>Die Umsetzung soll im Rahmen bestehender Doppelbesteuerungs- bzw. Steuerinformationsabkommen erfolgen und die Rechtsunsicherheiten (insb. im Bereich des Datenschutzes) beseitigen, die sich erg\u00e4ben, wenn deutsche Finanzinstitute sich \u201efreiwillig\u201c US-amerikanischen Informations-pflichten unterwerfen w\u00fcrden.<\/p>\n<p>Das nun ver\u00f6ffentlichte englischsprachige Musterabkommen gliedert sich dabei in einen Hauptteil, einen Annex I sowie einen Annex II. Der Hauptteil enth\u00e4lt neben einem umfangreichen Definitionskatalog (Art. 1) Regelungen zum Umfang der auszutauschenden Informationen (Art. 2), zum Zeitpunkt und zur Art und Weise des Informationsaustauschs (Art. 3), zur Abgrenzung und Einordnung von Finanzinstituten als PFFI und als NPFFI (Art. 4), zur Zusammenarbeit der Staaten bei der Durchsetzung der Informationspflichten (Art. 5), zur weiteren und verbesserten Zusammenarbeit (Art. 6) sowie zur zeitlichen Anwendung (Art. 7).<\/p>\n<p>In Annex I wird detailliert beschrieben, welchen Due Diligence Prozess ein Finanzinstitut durchf\u00fchren muss, um seinen Aufkl\u00e4rungs- und Informationspflichten in Bezug auf relevante US-Konten nachzukommen. Bisher nur durch Verweise angedeutet wird ein Annex II, der praktisch wichtige Ausnahmetatbest\u00e4nde enthalten soll.<\/p>\n<p>Auch wenn der Zeitplan f\u00fcr den Abschluss eines bilateralen Abkommens zwischen Deutschland und den USA und die Transformation in nationales Recht noch offen sind, so ist das Musterabkommen gleichwohl ein Schritt in die richtige Richtung f\u00fcr mehr Rechtssicherheit f\u00fcr deutsche Finanzinstitute.<\/p>\n<p>Insb. die in Art. 5 Abs. 2 des Musterabkommens vorgesehene Systematik, nach der deutsche Finanzinstitute nur dann als NPFFI einzuordnen sind und relevante Zahlungen an sie einem 30%igen Quellensteuerabzug unterliegen, nachdem ihr Name auf einer entsprechenden Liste des IRS ver\u00f6ffentlich wurde, mindert Rechtsunsicherheiten. Das Verfahren muss jedoch im ma\u00dfgeblichen bilateralen Abkommen rechtssicher ausgestaltet und von den zust\u00e4ndigen deutschen Beh\u00f6rden effektiv umgesetzt werden. Deutschland ist insoweit aufgefordert, einerseits das verwaltungsinterne Verfahren so auszugestalten, dass eine rechtzeitige Information des betreffenden Finanzinstituts sichergestellt ist, und sollte andererseits darauf dringen, dass ein deutsches Finanzinstitut nur mit Zustimmung Deutschlands durch den IRS als NPFFI eingeordnet werden darf und dass diese Einordnung im Vorwege im Rahmen eines Rechtsbehelfsverfahrens \u00fcberpr\u00fcft werden kann. Besondere Bedeutung wird schlie\u00dflich der Ausgestaltung von Ausnahmetatbest\u00e4nden in Annex II zukommen.<\/p>\n<p>(Zitiervorschlag: Kring, Steuerboard DB0485095)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das BMF hat am 26. 7. 2012 das \u201eMusterabkommen zur Steuerehrlichkeit und Umsetzung des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA)\u201c ver\u00f6ffentlicht (vgl. auch die Meldung unter DB0484368) und damit einen f\u00fcr die deutsche Finanzwirtschaft wichtigen Zwischenschritt bei der Umsetzung der &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2012\/08\/09\/bmf-veroffentlicht-musterabkommen-zu-us-fatca\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304378,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2241,23311],"tags":[3548,7861],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4996"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304378"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=4996"}],"version-history":[{"count":8,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4996\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":5029,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4996\/revisions\/5029"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=4996"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=4996"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=4996"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}