{"id":5036,"date":"2012-08-20T11:00:39","date_gmt":"2012-08-20T09:00:39","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=5036"},"modified":"2012-08-20T14:19:54","modified_gmt":"2012-08-20T12:19:54","slug":"teleologische-reduktion-des-%c2%a7-8c-kstg-beim-downstream-merger","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2012\/08\/20\/teleologische-reduktion-des-%c2%a7-8c-kstg-beim-downstream-merger\/","title":{"rendered":"Teleologische Reduktion des \u00a7 8c KStG beim downstream-merger"},"content":{"rendered":"<p>Dass \u00a7 8c KStG sowohl in der Literatur als auch mittlerweile in der Rspr. ob seines \u00fcberschie\u00dfenden Charakters umstritten ist, d\u00fcrfte hinreichend bekannt sein. Insofern verwundert es nicht, dass eine Begrenzung der Norm auf reine Missbrauchsf\u00e4lle vielfach gefordert wird. Teilweise &#8211; wenngleich in unzureichendem Ma\u00dfe &#8211; ist der Gesetzgeber diesen Forderungen im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes vom 22. 12. 2009 durch die Einf\u00fchrung der Konzernklausel (\u00a7 8c Abs. 1 Satz 5 KStG) sowie der Stille-Reserven-Klausel (\u00a7 8c Abs. 1 Satz 6 ff. KStG) nachgekommen. Auch unter dem insoweit modifizierten \u00a7 8c KStG wird einer am Normzweck der Missbrauchsvermeidung orientierten Auslegung der Vorschrift daher nach wie vor erhebliche Bedeutung zukommen. Das FG Berlin-Brandenburg hat nunmehr mit Urteil vom 18. 10. 2011 (8 K 8311\/10, <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,483381,\" target=\"_blank\">DB0483381<\/a>) in bemerkenswerter Weise die Vorschrift des \u00a7 8c KStG a. F. (i. d. F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom 14. 8. 2007) vor dem Hintergrund der ihr gesetzgeberisch zugedachten Missbrauchsvermeidungskonzeption teleologisch reduziert. <!--more--><\/p>\n<p>Dem Streitfall lag eine zivilrechtlich im Jahr 2008 erfolgte Verschmelzung zugrunde, im Rahmen derer die bisherigen Gesellschafterinnen (zwei GmbHs) der \u00fcbernehmenden Kapitalgesellschaft auf diese verschmolzen wurden (sog. downstream-merger). Die von den \u00fcbertragenden Gesellschaften jeweils gehaltenen Anteile an der \u00dcbernehmerin wurden dabei im Zuge der Verschmelzung an ihre jeweiligen Gesellschafter (Obergesellschafter) ausgekehrt. Aus Sicht der Obergesellschafter wurde daher &#8211; unter Wahrung der bisherigen Beteiligungsverh\u00e4ltnisse \u2013 jeweils eine bisher mittelbare Beteiligung in eine nunmehr unmittelbare Beteiligung an der \u00fcbernehmenden Kapitalgesellschaft umgewandelt.<\/p>\n<p>Das FG stellt zun\u00e4chst zutreffend fest, dass \u00a7 8c Satz 2 KStG a. F. im Streitfall prima facie einschl\u00e4gig ist. Denn es werden im Zuge der Verschmelzung 100% der Anteile an der \u00dcbernehmerin, die vor der Verschmelzung von den beiden \u00fcbertragenden GmbHs gehalten wurden, an die Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaften qua Anteilsauskehrung \u00fcbertragen. Dass bereits zuvor eine mittelbare Beteiligung der Obergesellschafter bestand, ist f\u00fcr die Tatbestandsverwirklichung des \u00a7 8c KStG im Ausgangspunkt unerheblich.<\/p>\n<p>Allerdings ist im Streitfall nach Ansicht des Gerichts eine teleologische Reduktion des \u00a7 8c Satz 2 KStG a. F. geboten, da der downstream-merger erkennbar allein der Verk\u00fcrzung der Beteiligungskette und gerade keiner missbr\u00e4uchlichen Gestaltung zur Sicherung oder \u00dcbertragung eines Verlustvortrags diene. Die Abw\u00e4rtsverschmelzung erfolge ohne \u00c4nderung der Beteiligungsverh\u00e4ltnisse der Obergesellschafter; die mittelbare Beteiligung werde auf dieser Ebene lediglich in eine unmittelbare umgewandelt.<\/p>\n<p>Den Ausf\u00fchrungen des FG Berlin-Brandenburg ist zuzustimmen. Eine Rechtfertigung f\u00fcr die mit \u00a7 8c KStG einhergehende Durchbrechung des Trennungsprinzips und den durch die Norm herbeigef\u00fchrten Untergang von Verlusten kann wenn \u00fcberhaupt in Missbrauchsvermeidungszwecken bestehen. \u00a7 8c KStG vermag es aufgrund seiner pauschalen Erfassung jedweder qualifizierter Anteils\u00fcbertragung nicht, diese Rechtfertigungsebene zu integrieren und bedarf daher einer am Normzweck der Missbrauchsverhinderung ausgerichteten Auslegung. In F\u00e4llen der blo\u00dfen Verk\u00fcrzung der Beteiligungskette kann jedenfalls ersichtlich keine Missbrauchsabsicht bestehen. Auch grunderwerbsteuerlich (\u00a7 1 Abs. 3 GrEStG) werden an eine solche Beteiligungskettenverk\u00fcrzung i. \u00dc. keine Konsequenzen gekn\u00fcpft. \u00a7 8c KStG mag daher zwar expressis verbis einschl\u00e4gig sein, ist aber vorliegend richtigerweise im Ergebnis nicht anzuwenden.<\/p>\n<p>Eine teleologische Reduktion des \u00a7 8c KStG k\u00f6nnte daneben insbesondere bei anderen Konzernsachverhalten \u2013 au\u00dferhalb des Anwendungsbereichs der Konzernklausel und jenseits von F\u00e4llen einer blo\u00dfen Verk\u00fcrzung der Beteiligungskette \u2013 geboten sein; beispielsweise im Rahmen der Verschmelzung einer 100% der Anteile einer Verlustgesellschaft haltenden Kapitalgesellschaft auf ihre beteiligungsidentische Schwesterkapitalgesellschaft (an \u00dcbertr\u00e4gerin und \u00dcbernehmerin seien mehrere Personen beteiligungsidentisch beteiligt, sodass die Anwendung der Konzernklausel zumindest fraglich sein d\u00fcrfte). Gleichwohl wird darauf hinzuweisen sein, dass sich im Beispiel nicht wie im Streitfall lediglich eine mittelbare Beteiligung in eine unmittelbare Beteiligung desselben Gesellschafters wandelt. Zwar bleibt es aus Sicht der Gesellschafter der zu verschmelzenden Gesellschaften bei der mittelbaren Beteiligung an der Verlustgesellschaft. Indes ergibt sich nunmehr erstmals eine Beteiligung der \u00dcbernehmerin an der Verlustgesellschaft (grunderwerbsteuerlich f\u00fchrt dies i. \u00dc. zur Einschl\u00e4gigkeit des \u00a7 1 Abs. 3 Nr. 4 GrEStG). M. E. \u00e4ndert dies jedoch an der Reduktionsbed\u00fcrftigkeit des \u00a7 8c KStG im Beispiel nichts. Entscheidend sollte sein, dass auf einer oberen Konzernebene mittelbar die Gesellschafteridentit\u00e4t gewahrt bleibt und hierdurch der Einfluss auf die Verwertung der Verluste der Verlustgesellschaft unver\u00e4ndert bleibt. Dieser Grundgedanke liegt jedenfalls ebenso der Konzernklausel zugrunde, wenngleich diese durch das Erfordernis der Beteiligung derselben \u201ePerson\u201c zu eng gefasst ist.<\/p>\n<p>(Zitiervorschlag: Kessler, Steuerboard DB0487786)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Dass \u00a7 8c KStG sowohl in der Literatur als auch mittlerweile in der Rspr. ob seines \u00fcberschie\u00dfenden Charakters umstritten ist, d\u00fcrfte hinreichend bekannt sein. Insofern verwundert es nicht, dass eine Begrenzung der Norm auf reine Missbrauchsf\u00e4lle vielfach gefordert wird. Teilweise &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2012\/08\/20\/teleologische-reduktion-des-%c2%a7-8c-kstg-beim-downstream-merger\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304374,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[18787,2613,3373],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5036"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304374"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=5036"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5036\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":5038,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5036\/revisions\/5038"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=5036"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=5036"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=5036"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}