{"id":5046,"date":"2012-08-28T11:12:02","date_gmt":"2012-08-28T09:12:02","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=5046"},"modified":"2012-08-28T11:45:54","modified_gmt":"2012-08-28T09:45:54","slug":"e-bilanz-neue-taxonomie-version-5-1","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2012\/08\/28\/e-bilanz-neue-taxonomie-version-5-1\/","title":{"rendered":"E-Bilanz: Neue Taxonomie &#8211; Version 5.1"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_5047\" style=\"width: 121px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2012\/08\/28\/e-bilanz-neue-taxonomie-version-5-1\/adrian_gerrit\/\" rel=\"attachment wp-att-5047\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-5047\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-5047\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2012\/08\/Adrian_Gerrit-111x168.jpg\" alt=\"StB Dr. Gerrit Adrian, Senior Tax Manager, KPMG, Frankfurt\/M.\" width=\"111\" height=\"168\" srcset=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2012\/08\/Adrian_Gerrit-111x168.jpg 111w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2012\/08\/Adrian_Gerrit-440x660.jpg 440w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2012\/08\/Adrian_Gerrit.jpg 1181w\" sizes=\"(max-width: 111px) 100vw, 111px\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-5047\" class=\"wp-caption-text\">StB Dr. Gerrit Adrian, Senior Tax Manager, KPMG, Frankfurt\/M.<\/p><\/div>\n<p>Die Steuer-Taxonomie ist das Herzst\u00fcck der E-Bilanz. Die Taxonomie beschreibt das steuerliche Gliederungsschema f\u00fcr die verschiedenen Berichtsbestandteile der E-Bilanz wie die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und die steuerliche \u00dcberleitungsrechnung. Bereits mit BMF-Schreiben vom 28. 9. 2011 (BStBl. I 2011 S. 855 = <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,459214,\" target=\"_blank\">DB 2011 S. 2231<\/a>) hatte die Finanzverwaltung dar\u00fcber informiert, dass die Taxonomie regelm\u00e4\u00dfig auf notwendige Aktualisierung hin \u00fcberpr\u00fcft wird. Gleichwohl kam die erste \u00dcberarbeitung \u00fcberraschend schnell. Mit Schreiben vom 5. 6. 2012 hat das BMF eine aktualisierte Taxonomie (Version 5.1) ver\u00f6ffentlicht und zudem Hinweise zu Verfahrensgrunds\u00e4tzen bei der Aktualisierung der Taxonomien gegeben (BStBl. I 2012 S. 598 = <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,480246,\" target=\"_blank\">DB 2012 S. 1411<\/a>). Wer die Hoffnung auf nunmehr weniger Taxonomiepositionen hatte, wird entt\u00e4uscht. Die Anzahl an Positionen ist nochmals gestiegen.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Welche Taxonomien und Berichtbestandteile sind betroffen?<\/strong><\/p>\n<p>S\u00e4mtliche Taxonomien sind von den Anpassungen betroffen. Ge\u00e4ndert wurden die Kerntaxonomie, die Spezialtaxonomien f\u00fcr Banken und Versicherungen und auch die verschiedenen Branchentaxonomien. Die Anpassungen ber\u00fchren auch unterschiedliche Berichtsbestandteile. \u00c4nderungen gibt es sowohl im Stammdatenmodul (GCD-Modul) als auch im Jahresabschlussmodul (GAAP-Modul). Im GAAP-Modul z. B. bei den Berichtsbestandteilen Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Ergebnisverwendung und Kapitalkontenentwicklung.<\/p>\n<p><strong>Was \u00e4ndert sich durch die Version 5.1?<\/strong><\/p>\n<p>Die Finanzverwaltung hat neben den neuen Taxonomien auch einen \u201e\u00c4nderungsnachweis\u201c zum Taxonomieupdate 2012 ver\u00f6ffentlicht. So kann nachvollzogen werden, an welchen Stellen sich Anpassungen im Vergleich zur bisherigen Taxonomie (Version 5.0) ergeben haben. Die \u00c4nderungen sind vielf\u00e4ltig. Es wurden Positionen neu eingef\u00fcgt, ge\u00e4ndert und auch gel\u00f6scht. Nachfolgend sind einige wesentliche \u00c4nderungen aufgef\u00fchrt:<\/p>\n<p>\u2022 Eine der Kern\u00e4nderung ist, dass spezielle Auffangpositionen f\u00fcr ausl\u00e4ndische Betriebsst\u00e4ttensachverhalte eingef\u00fcgt wurden. S\u00e4mtliche Taxonomien sind betroffen. Erkennbar sind diese Positionen an dem Zusatz \u201esoweit aus der\/den f\u00fcr die ausl\u00e4ndische(n) Betriebsst\u00e4tte(n) gef\u00fchrten Buchf\u00fchrung(en) nicht anders zuordenbar\u201c (Bsp.: \u201eGrundst\u00fccke, grundst\u00fccksgleiche Rechte und Bauten einschlie\u00dflich der Bauten auf fremden Grundst\u00fccken, soweit aus der\/den f\u00fcr die ausl\u00e4ndische(n) Betriebsst\u00e4tte(n) gef\u00fchrten Buchf\u00fchrung(en) nicht anders zuordenbar\u201c). In der Bilanz ist mit Ausnahme des Eigenkapitals an jeder Oberposition i. S. des \u00a7 266 HGB eine entsprechende Auffangposition eingef\u00fcgt worden. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Position \u201eErgebnis der ausl\u00e4ndischen Betriebsst\u00e4tten, soweit aus der\/den f\u00fcr die ausl\u00e4ndische(n) Betriebsst\u00e4tte(n) gef\u00fchrten Buchf\u00fchrung(en) nicht anders zuordenbar\u201c neu aufgenommen. Der ebenfalls \u00fcberarbeitete FAQ vom 15. 6. 2012 (abrufbar unter www.esteuer.de) erl\u00e4utert, dass die neuen Auffangpositionen f\u00fcr F\u00e4lle vorgesehen sind, in denen der Detaillierungsgrad des unternehmensindividuellen Kontenplans von der Betriebsst\u00e4ttenbuchhaltung abweicht. Hintergrund ist, dass auch bei gesonderter Betriebsst\u00e4ttenbuchhaltung f\u00fcr das Unternehmen als Ganzes nur eine E-Bilanz und nicht mehrere E-Bilanzen einzureichen ist. Die neuen Auffangpositionen erm\u00f6glichen nunmehr, unterschiedliche Detaillierungsgrade in der Stammhausbuchhaltung und der Buchhaltung der ausl\u00e4ndischen Betriebsst\u00e4tte beizubehalten und entsprechend in der E-Bilanz abzubilden.<\/p>\n<p>\u2022 F\u00fcr ertragsteuerliche Organschaften haben sich in mehreren Berichtsbestandteilen \u00c4nderungen ergeben. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die Positionen \u201eErtrag aus der Bildung aktiver oder der Aufl\u00f6sung passiver Ausgleichsposten bei Organschaftsverh\u00e4ltnissen\u201c und \u201eAufwand aus der Aufl\u00f6sung aktiver oder der Bildung passiver Ausgleichsposten bei Organschaftsverh\u00e4ltnissen\u201c eingef\u00fcgt. Im Modul \u201eSteuerliche Gewinnermittlung\u201c wurde der Bereich \u201eSteuerliche Korrekturen bei Organschaftsverh\u00e4ltnissen\u201c mit mehreren Unterpositionen neu aufgenommen. Das Modul \u201eSteuerliche Gewinnermittlung\u201c ist ausschlie\u00dflich f\u00fcr Personengesellschaften und Einzelunternehmen anwendbar.<\/p>\n<p>\u2022 Wichtige Anpassungen sind in der Taxonomie 5.1 f\u00fcr Personengesellschaften vorgenommen worden. Hier fehlten in der Taxonomie 5.0 einige Felder, sodass eine sachgerechte Zuordnung teils nicht m\u00f6glich war. Dies wurde mit der Taxonomie 5.1 behoben, indem f\u00fcr Personengesellschaften die folgenden Positionen im Eigenkapital eingef\u00fcgt wurden: Gewinnr\u00fccklagen\/Ergebnisr\u00fccklagen (Summenmussfeld); Gewinn-\/Verlustvortrag &#8211; bei Personen(handels)gesellschaften nach \u00a7 264c HGB (\u201erechnerisch notwendig, soweit vorhanden\u201c), Jahres\u00fcberschuss\/-fehlbetrag (Bilanz) &#8211; bei Personen(handels)gesellschaften nach \u00a7 264c HGB (\u201erechnerisch notwendig, soweit vorhanden\u201c); Bilanzgewinn\/Bilanzverlust (Bilanz) &#8211; bei Personen(handels)gesellschaften nach \u00a7 264c HGB (\u201erechnerisch notwendig, soweit vorhanden\u201c).<\/p>\n<p>\u2022 Mit der neuen Taxonomie 5.1 wurden nicht nur Taxonomiepositionen neu geschaffen, sondern es sind auch bei bereits bestehenden Positionen einzelne Parameter ge\u00e4ndert worden. Dies sind teils nicht-materielle \u00c4nderungen, wie Umbenennungen von Positionen oder die Berichtigung von Schreibfehlern. Teilweise haben die Anpassungen aber auch gravierende Auswirkungen. So sind z. B. aus folgenden Kannfeldern ein Mussfeld bzw. Quasimussfeld (\u201erechnerisch notwendig, soweit vorhanden\u201c) geworden: R\u00fcckstellungen f\u00fcr ungewisse Verbindlichkeiten (jetzt Quasi-Mussfeld, vorher Kannfeld); Ertr\u00e4ge aus der Aufl\u00f6sung von R\u00fcckstellungen (jetzt Mussfeld, vorher rechnerisch notwendig); davon Abschreibungen auf Geb\u00e4ude (jetzt Mussfeld, vorher Kannfeld). Zur Erl\u00e4uterung der Taxonomiepositionen im Detail vgl. KPMG, E-Bilanz, 1. Aufl., 2012, S. 125 ff. Von solchen Anpassungen ist \u00fcbrigens auch das Stammdatenmodul (GCD-Modul) betroffen: Z. B. sind Informationen zum Mutterunternehmen in der Taxonomie 5.1 nunmehr verpflichtend anzugeben. Die vorgenannten \u00c4nderungen f\u00fchren dazu, dass der Mindestumfang der Taxonomie nochmals ausgeweitet wurde.<\/p>\n<p>\u2022 In der Taxonomie 5.1 wurden neue Erl\u00e4uterungen zu einzelnen Taxonomiepositionen eingef\u00fcgt. In der Excel-Visualisierung sind diese neuen Erl\u00e4uterungen (bezeichnet als definition guidance) in den Spalten BA und BB zu finden (zur Beschreibung der einzelnen Spalten der Excel-Visualisierung vgl. KPMG, E-Bilanz, 1. Aufl., 2012, S. 84 ff.). Die Erl\u00e4uterungen enthalten technische Hinweise (z. B. zu rechnerischen Verkn\u00fcpfungen), aber auch materiell-rechtliche Ausf\u00fchrungen. Z. B. wird bei der Position \u201ePassiver Ausgleichsposten f\u00fcr Organschaftsverh\u00e4ltnisse beim Organtr\u00e4ger\u201c erl\u00e4utert, wann eine Mehrabf\u00fchrung vorliegt und dass die Position rein steuerlich zu verstehen ist. In der Handelsbilanz darf dieser Position kein Wert zugeordnet werden. Die Position ist nur f\u00fcr die steuerliche \u00dcberleitungsrechnung oder bei Einreichung einer origin\u00e4ren Steuerbilanz zu verwenden. Die Einf\u00fcgung dieser Erl\u00e4uterungen ist zu begr\u00fc\u00dfen, denn sie k\u00f6nnen bei der Zuordnung der unternehmensindividuellen Konten zu Taxonomiepositionen hilfreich sein.<\/p>\n<p><strong>Ab wann gilt die Taxonomie 5.1?<\/strong><\/p>\n<p>Die neue Version ist grds. f\u00fcr die Bilanzen aller Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. 12. 2012 beginnen, zu verwenden. Bei kalenderjahrgleichem Wirtschaftsjahr also erstmals f\u00fcr das Jahr 2013. Von der Finanzverwaltung wird aber nicht beanstandet, wenn die neue Taxonomie bereits f\u00fcr das vorangegangene Wirtschaftsjahr 2012 oder bei abweichendem Wirtschaftsjahr 2012\/2013 verwendet wird. Technisch soll die \u00dcbermittlung mit den neuen Taxonomien ab November 2012 m\u00f6glich sein.<\/p>\n<p>Wer Bilanzen f\u00fcr Wirtschaftjahre 2012 oder 2012\/2013 bereits auf Basis der Taxonomie 5.0 gemappt hat, muss sich jetzt nochmals die \u00c4nderungen durch die Taxonomie 5.1 ansehen und ggf. Anpassungen bei der Zuordnung der unternehmensindividuellen Konten zu den Taxonomiepositionen vornehmen. Diese notwendigen Anpassungen werden keine einmalige \u00dcbung sein. Das BMF-Schreiben vom 5.6.2012 f\u00fchrt allgemein aus, dass eine Taxonomie grds. nur f\u00fcr ein Wirtschaftsjahr zu verwenden ist. Nur ausnahmsweise k\u00f6nne es sein, dass in einem Jahr keine Aktualisierung der Taxonomie erforderlich ist. Dies best\u00e4tigt eine der Grundaussagen bei der E-Bilanz: Die zentrale Herausforderung ist und bleibt die Taxonomie.<\/p>\n<p>(Zitiervorschlag: Adrian, Steuerboard DB0489406)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Steuer-Taxonomie ist das Herzst\u00fcck der E-Bilanz. Die Taxonomie beschreibt das steuerliche Gliederungsschema f\u00fcr die verschiedenen Berichtsbestandteile der E-Bilanz wie die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und die steuerliche \u00dcberleitungsrechnung. Bereits mit BMF-Schreiben vom 28. 9. 2011 (BStBl. 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