{"id":516,"date":"2010-06-18T07:00:53","date_gmt":"2010-06-18T06:00:53","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=516"},"modified":"2011-02-22T17:10:35","modified_gmt":"2011-02-22T16:10:35","slug":"jahressteuergesetz-2010-teilabzugsverbot-auch-bei-fehlenden-beteili-gungseinkunften","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2010\/06\/18\/jahressteuergesetz-2010-teilabzugsverbot-auch-bei-fehlenden-beteili-gungseinkunften\/","title":{"rendered":"Jahressteuergesetz 2010: Teilabzugsverbot auch bei fehlenden Beteiligungseink\u00fcnften"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_517\" style=\"width: 121px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a rel=\"attachment wp-att-517\" href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2010\/06\/18\/jahressteuergesetz-2010-teilabzugsverbot-auch-bei-fehlenden-beteili-gungseinkunften\/dr-martin-lenz\/\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-517\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-517\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/06\/Dr.-Martin-Lenz-111x168.jpg\" alt=\"\" width=\"111\" height=\"168\" srcset=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/06\/Dr.-Martin-Lenz-111x168.jpg 111w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/06\/Dr.-Martin-Lenz-440x660.jpg 440w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/06\/Dr.-Martin-Lenz-754x1132.jpg 754w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/06\/Dr.-Martin-Lenz.jpg 1181w\" sizes=\"(max-width: 111px) 100vw, 111px\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-517\" class=\"wp-caption-text\">WP StB Dr. Martin Lenz ist Leiter National Tax und Partner bei KPMG AG, Frankfurt\/M. <\/p><\/div>\n<p>Das Halbeink\u00fcnfteverfahren (nunmehr Teileink\u00fcnfteverfahren) des \u00a7 3 Nr. 40 EStG stellt Einnahmen aus der Ver\u00e4u\u00dferung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften zur H\u00e4lfte bzw. zu 40% steuerfrei. Korrespondierend dazu d\u00fcrfen gem\u00e4\u00df \u00a7 3c Abs. 2 EStG mit diesen Einnahmen unmittelbar oder mittelbar zusammenh\u00e4ngende Aufwendungen nur zur H\u00e4lfte bzw. zu 60% abgezogen werden. Der BFH hat mit Urteil vom 25. 6. 2009 jedoch entschieden, dass Erwerbsaufwendungen im Zusammenhang mit Eink\u00fcnften aus der Ver\u00e4u\u00dferung von Anteilen an Kapitalgesellschaften ungeachtet des Halb- bzw. Teilabzugsverbots in vollem Umfang abziehbar sind, wenn der Steuerpflichtige w\u00e4hrend der Dauer seiner Beteiligung an der Kapitalgesellschaft tats\u00e4chlich keine (steuerfreien) Einnahmen erzielt hat.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Nichtanwendungserlass der Finanzverwaltung<\/strong><\/p>\n<p>Mit Schreiben vom 15. 2. 2010 reagierte die Finanzverwaltung mit einem Nichtanwendungserlass auf das BFH-Urteil. Nach Auffassung der Finanzverwaltung d\u00fcrfe \u00a7 3c Abs. 2 EStG nicht isoliert betrachtet werden, sondern sei vielmehr im Gesamtzusammenhang und unter Ber\u00fccksichtigung von Sinn und Zweck aller des Halb- bzw. Teileink\u00fcnfteverfahrens betreffenden Vorschriften des Einkommensteuergesetzes auszulegen. Das Halb- bzw. Teileink\u00fcnfteverfahren sei von dem Grundgedanken gepr\u00e4gt, dass bei seiner Anwendung Gewinne und Verluste gleicherma\u00dfen nur zur H\u00e4lfte bzw. zu 60 Prozent der Einkommensteuer unterliegen sollen. Die Finanzverwaltung r\u00e4umte der Frage, ob in der Vergangenheit tats\u00e4chlich (steuerfreie) Einnahmen aus der Beteiligung erzielt wurden, in diesem Zusammenhang keine Bedeutung ein.<\/p>\n<p><strong>BFH best\u00e4tigt eigene Rechtsprechung<\/strong><\/p>\n<p>Mit Beschluss vom 18. 3. 2010 hat der BFH seine eigene Rechtsprechung best\u00e4tigt. Der Grundgedanke des Halb- bzw. Teileink\u00fcnfteverfahrens, Gewinne und Verluste gleich zu behandeln, \u00e4ndere nichts daran, dass nach dem Gesetzeswortlaut des \u00a7 3c Abs. 2 Satz 1 EStG die Einnahmen \u201eanfallen\u201c m\u00fcssen, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit den dort angef\u00fchrten Aufwendungen stehen.<\/p>\n<p><strong>Verwaltungsauffassung soll Gesetz werden<\/strong><\/p>\n<p>Die Bundesregierung m\u00f6chte nunmehr die Verwaltungsauffassung im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2010 gesetzlich festschreiben. Der Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2010 vom 19. 5. 2010 sieht in \u00a7 3c Abs. 2 Satz 2 EStG-E vor, dass f\u00fcr die Anwendung des Teilabzugsverbots die Absicht zur Erzielung von Betriebsverm\u00f6gensmehrungen oder Einnahmen, die dem Teileink\u00fcnfteverfahren unterliegen w\u00fcrden, ausreichend ist. Die abstrakte M\u00f6glichkeit der Einnahmenerzielung gen\u00fcgt folglich f\u00fcr die Anwendbarkeit des Teilabzugsverbots.<\/p>\n<p>Die Bundesregierung begr\u00fcndet diesen Schritt mit der Gefahr von erheblichen Steuermindereinnahmen sowie Praktikabilit\u00e4tsproblemen, da das vom Veranlagungszeitraum unabh\u00e4ngige Teilabzugsverbot eine laufende r\u00fcckwirkende Anpassung erforderlich machte, wenn in sp\u00e4teren Jahren Einnahmen anfielen.<\/p>\n<p><strong>F\u00fcr die Praxis resultieren zahlreiche Folgefragen <\/strong><\/p>\n<p>Die \u00c4nderung des \u00a7 3c Abs. 2 EStG durch das Jahressteuergesetz 2010 soll erstmals ab dem Veranlagungszeitraum 2011 anwendbar sein. Entgegen der Auffassung der Bundesregierung handelt es sich dabei nicht um eine Klarstellung der Verwaltungsauffassung, sondern um eine Neuregelung, die die Rechtslage \u00e4ndert. Somit sollte die BFH-Rechtsprechung f\u00fcr Veranlagungszeitr\u00e4ume vor 2011 einschl\u00e4gig sein.<\/p>\n<p>Aus einer Anwendung der BFH-Rechtsprechung resultieren jedoch zahlreiche Folgefragen: Kann der volle Abzug von Aufwendungen nur im Fall der Aufl\u00f6sung einer Gesellschaft etwa im Zuge einer Insolvenz erfolgen, wie es im Einzelfall vom BFH bejaht wurde, oder gilt dies auch bei einer verlustbringenden Beteiligungsver\u00e4u\u00dferung? Sind nur solche Einnahmen \u201esch\u00e4dlich\u201c, die dem Halb- bzw. Teileink\u00fcnfteverfahren unterlegen haben oder auch solche, die noch zu Zeiten des fr\u00fcheren Anrechnungsverfahrens erzielt wurden? K\u00f6nnen laufende Aufwendungen aus einer Kapitalbeteiligung, aus der bislang keine Einnahmen erzielt wurden, bereits im Jahr ihres Anfallens vollst\u00e4ndig abgezogen werden oder erst dann, wenn definitiv feststeht, dass aus der Beteiligung keine Einnahmen mehr erzielt werden k\u00f6nnen? Stellen bereits Minimalbetr\u00e4ge wie der ber\u00fchmte symbolische Ver\u00e4u\u00dferungspreis von einem Euro sch\u00e4dliche Einnahmen dar? Diese Fragen werden zumindest f\u00fcr Veranlagungszeitr\u00e4ume ab 2011 durch die \u00c4nderung des \u00a7 3c Abs. 2 EStG \u2013 zu Ungunsten des Steuerpflichtigen \u2013 gel\u00f6st.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Halbeink\u00fcnfteverfahren (nunmehr Teileink\u00fcnfteverfahren) des \u00a7 3 Nr. 40 EStG stellt Einnahmen aus der Ver\u00e4u\u00dferung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften zur H\u00e4lfte bzw. zu 40% steuerfrei. Korrespondierend dazu d\u00fcrfen gem\u00e4\u00df \u00a7 3c Abs. 2 EStG mit diesen Einnahmen unmittelbar oder mittelbar &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2010\/06\/18\/jahressteuergesetz-2010-teilabzugsverbot-auch-bei-fehlenden-beteili-gungseinkunften\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304378,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2241,2963],"tags":[2965,2415,2733,2966],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/516"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304378"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=516"}],"version-history":[{"count":19,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/516\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":528,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/516\/revisions\/528"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=516"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=516"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=516"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}