{"id":5178,"date":"2012-10-04T18:33:25","date_gmt":"2012-10-04T16:33:25","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=5178"},"modified":"2012-10-04T18:33:25","modified_gmt":"2012-10-04T16:33:25","slug":"kein-halbabzugsverbot-bei-tw-abschreibungen-auf-gesellschafterdarlehen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2012\/10\/04\/kein-halbabzugsverbot-bei-tw-abschreibungen-auf-gesellschafterdarlehen\/","title":{"rendered":"Kein Halbabzugsverbot bei TW-Abschreibungen auf Gesellschafterdarlehen"},"content":{"rendered":"<p>Die Finanzverwaltung hat vor dem BFH eine beachtliche Niederlage erlitten. Dieser hat mit zwei Urteilen vom 18.4.2012 (X R 5\/10 und X R 7\/10) entschieden, dass das Halbabzugsverbot auf Teilwertabschreibungen auf Gesellschafterdarlehen und auf R\u00fcckstellungen f\u00fcr die drohende Inanspruchnahme aus B\u00fcrgschaften entgegen der Auffassung des Bundesfinanzministeriums nicht anwendbar ist.<!--more--><\/p>\n<p>Beiden Streitf\u00e4llen lagen Betriebsaufspaltungen zugrunde. In dem Fall X R 5\/10 schrieb der Besitz-Einzelunternehmer seine an die in der Krise befindliche Betriebs-GmbH gew\u00e4hrten Darlehen ab und bildete eine R\u00fcckstellung f\u00fcr die drohende Inanspruchnahme aus B\u00fcrgschaften f\u00fcr Bankdarlehen der Gesellschaft. Diese wollte die Betriebspr\u00fcfung nur zu 50% anerkennen. Der BFH verneinte den erforderlichen wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen Betriebsverm\u00f6gensminderungen oder \u2013ausgaben mit nach \u00a7 3 Nr. 40 EStG teilweise steuerfreien Betriebsverm\u00f6gensmehrungen oder\u00a0 Einnahmen. Darlehen (auch eigenkapitalersetzende) und B\u00fcrgschaft seien selbst\u00e4ndige Wirtschaftsg\u00fcter, die auch bei einer denkbaren gesellschaftlichen Veranlassung von der Beteiligung zu unterscheiden seien. Substanzbezogene Wertminderungen von Darlehensforderungen und auf B\u00fcrgschaften unterl\u00e4gen daher nicht dem Abzugsverbot des \u00a7 3c Abs. 2 EStG. Die Fremd\u00fcblichkeit der Darlehens- oder B\u00fcrgschaftsgew\u00e4hrung sei hierbei ebenso wenig beachtlich.<\/p>\n<p>Damit ist das BMF-Schreiben vom 8.11.2010 (BStBl. I 2010 S. 1292) zur Anwendung des Teileink\u00fcnfteverfahrens im Zusammenhang mit der \u00dcberlassung von Wirtschaftsg\u00fctern bei Betriebsaufspaltungen hinf\u00e4llig. In diesem hatte die Finanzverwaltung versucht, den Begriff des \u201ewirtschaftlichen Zusammenhangs\u201c in \u00a7 3c Abs. 2 EStG mit der Fremd\u00fcblichkeit der Vereinbarung bzw. der tats\u00e4chlichen Handhabung der Nutzungs\u00fcberlassung oder Darlehensgew\u00e4hrung auszuf\u00fcllen. Nur bei Fremd\u00fcblichkeit best\u00fcnde ein \u201eVeranlassungszusammenhang\u201c mit steuerpflichtigen Ertr\u00e4gen, sodass der Anwendungsbereich des \u00a7 3c Abs. 2 EStG nicht er\u00f6ffnet sei. Konsequent erachtete der BFH die von der Finanzverwaltung in Tz. 4 des BMF-Schreibens vertretene Auffassung der \u201eumgekehrten\u201c Anwendung des \u00a7 3c Abs. 2 EStG im Hinblick auf den Gewinn aus der Wertaufholung einer abgeschriebenen Darlehensforderung als unzul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>Den \u00e4hnlichen Fall X R 7\/10 entschied der BFH genauso, wies ihn aber an das FG zur\u00fcck. Bei diesem hatte das Besitz-Einzelunternehmen auf seine Darlehensforderung gegen Besserungsvereinbarung verzichtet. Das FG muss hier eine m\u00f6gliche Teilwertabschreibung, die dem Darlehensverzicht vorginge, untersuchen.<\/p>\n<p>Zur Erinnerung: Bereits der I. Senat hatte entschieden, dass \u00a7 8b Abs. 3 a.F. KStG auf den Verluste von Gesellschafterdarlehen und B\u00fcrgschaftsinanspruchnahmen nicht anwendbar sei (Urteil vom 14.1.2009 \u2013 I R 52\/08, BStBl. II 2009 S. 647). Daraufhin wurden in \u00a7 8b Abs. 3 KStG mit den S\u00e4tzen 4-8 Abzugsverbote eingef\u00fchrt. Die Finanzverwaltung hatte es jedoch vers\u00e4umt, auch \u00a7 3c Abs. 2 EStG entsprechend \u00e4ndern zu lassen. Der X. Senat liegt mit seinen aktuellen Urteilen auf der Linie des I. Senats. Die Grunds\u00e4tze der BFH-Urteile sind auch auf das sog. Teileink\u00fcnfteverfahren nach dem Unternehmensteuerreformgesetz vom 14.8.2007 (BGBl. I 2007 S. 1912) anwendbar. F\u00fcr die Finanzverwaltung ist die Situation schwierig. Ihr BMF-Schreiben vom 8.11.2010 kann in der derzeitigen Fassung nicht bestehen bleiben. Sie wird auch das BMF-Schreiben vom 29.3.2011 (BStBl. I 2011 S. 277) zu \u00a7 1 AStG \u00fcberdenken m\u00fcssen. Es bleibt abzuwarten, ob die Finanzverwaltung erneut eine rechtsprechungsbrechende Gesetzes\u00e4nderung wie bei \u00a7 8b KStG einleitet.<\/p>\n<p>Die Urteile des X. Senats besch\u00e4ftigten sich ausschlie\u00dflich mit der Frage der Abzugsf\u00e4higkeit von Substanzverlusten. Offen blieb daher die in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung umstrittene Anwendung des \u00a7 3c Abs. 2 EStG auf Aufwendungen im Zusammenhang mit der unentgeltlichen \u00dcberlassung wesentlicher Betriebsgrundlagen. Ob der BFH seine Rechtsprechung bei diesen Sachverhalten entsprechend weiterentwickelt, kann mit Interesse beobachtet werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Finanzverwaltung hat vor dem BFH eine beachtliche Niederlage erlitten. Dieser hat mit zwei Urteilen vom 18.4.2012 (X R 5\/10 und X R 7\/10) entschieden, dass das Halbabzugsverbot auf Teilwertabschreibungen auf Gesellschafterdarlehen und auf R\u00fcckstellungen f\u00fcr die drohende Inanspruchnahme aus &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2012\/10\/04\/kein-halbabzugsverbot-bei-tw-abschreibungen-auf-gesellschafterdarlehen\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304387,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[2901,23329,7842],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5178"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304387"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=5178"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5178\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":5181,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5178\/revisions\/5181"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=5178"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=5178"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=5178"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}