{"id":5246,"date":"2012-10-31T08:30:57","date_gmt":"2012-10-31T06:30:57","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=5246"},"modified":"2012-11-05T16:11:00","modified_gmt":"2012-11-05T14:11:00","slug":"die-finanztransaktionssteuer-ruckt-naher","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2012\/10\/31\/die-finanztransaktionssteuer-ruckt-naher\/","title":{"rendered":"Die Finanztransaktionssteuer r\u00fcckt n\u00e4her"},"content":{"rendered":"<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Nachdem sich zehn Mitgliedsl\u00e4nder der EU auf die Einf\u00fchrung einer Finanztransaktionssteuer geeinigt haben, hat die Europ\u00e4ische Kommission im Rahmen der sog. Verst\u00e4rkten Zusammenarbeit gem\u00e4\u00df Art. 326 ff des Vertrags \u00fcber die Arbeitsweise der Europ\u00e4ischen Union (AEUV) einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet. Zehn Mitgliedsl\u00e4nder, darunter Deutschland und Frankreich, werden sich an diesem Verfahren beteiligen, dem das Europ\u00e4ische Parlament und der Rat noch zustimmen m\u00fcssen. Danach wird die Europ\u00e4ische Kommission wohl einen entsprechenden Richtlinienvorschlag erlassen, dem dann nur noch die Vertreter der an der Verst\u00e4rkten Zusammenarbeit beteiligten Mitgliedstaaten zustimmen m\u00fcssen. Das Institut der Verst\u00e4rkten Zusammenarbeit reduziert also das f\u00fcr das Steuerrecht geltende Einstimmigkeitsprinzip auf die beteiligten Staaten; deshalb scheint der Weg f\u00fcr die Einf\u00fchrung der Finanztransaktionssteuer auf europ\u00e4ischer Ebene nun geebnet zu sein.<!--more--><\/p>\n<p>Die EU-Kommission hat bereits am 28. September 2001 einen Richtlinienentwurf zur Einf\u00fchrung einer europaweiten Finanztransaktionssteuer vorgelegt, der allerdings wegen der erforderlichen Einstimmigkeit aller Mitgliedsl\u00e4nder chancenlos war. Der jetzige neuerliche Versuch nutzt das im Lissabonner Vertrag 2009 eingef\u00fchrte neue Verfahren der Verst\u00e4rkten Zusammenarbeit. An der heftigen Zerstrittenheit der EU-L\u00e4nder zu diesem Thema \u00e4ndert das nat\u00fcrlich nichts. Sie war vielmehr Anlass, um eine Erm\u00e4chtigung f\u00fcr ein Verst\u00e4rkte Zusammenarbeit nachzusuchen, die der Rat als \u201eletztes Mittel\u201c einr\u00e4umen kann, \u201ewenn dieser feststellt, dass die mit dieser Zusammenarbeit angestrebten Ziele von der Union in ihrer Gesamtheit nicht innerhalb eines vertretbaren Zeitraums verwirklicht werden kann\u201c (Art. 20 Abs. 2 Vertrag \u00fcber die Europ\u00e4ische Union).<\/p>\n<p>Die Finanztransaktionssteuer ist aber nicht nur in der EU, sondern auch in \u00a0Deutschland rechtspolitisch sowie verfassungs- und europarechtlich umstritten. 2011 war sie bereits zweimal Gegenstand des HB-Steuerblogs, und allein 2012 gibt es eine kaum \u00fcbersehbare Flut von Ver\u00f6ffentlichungen in den steuerrechtlichen und finanzwissenschaftlichen Fachzeitschriften. Politisch wird die Finanztransaktionssteuer zumeist damit begr\u00fcndet, dass sich durch eine Abgabe auf Bank- und B\u00f6rsengesch\u00e4fte auch der Finanzsektor an der Bew\u00e4ltigung der Finanzkrise beteiligen w\u00fcrde. Sie sei, so die Bundesregierung, \u201eein wichtiges Element der Wachstums- und Konsolidierungsstrategie in Europa\u201c. Teilweise wird auch von einer \u201eSteuer gegen die Armut\u201c gesprochen, w\u00fcrde man denn die Ertr\u00e4ge weltweit zur Armutsbek\u00e4mpfung einsetzen.<\/p>\n<p>Die Botschaft der Fachleute ist aber ziemlich klar: Sie raten von der Einf\u00fchrung der Finanztransaktionssteuer ab. \u00d6konomisch gibt es Bedenken, dass die damit verbundenen steigenden Transaktionskosten die Marktliquidit\u00e4t reduzierten, so dass es zu verst\u00e4rkten Preisschwankungen kommen k\u00f6nne, die ja gerade durch die Einf\u00fchrung der Steuer bek\u00e4mpft werden sollten (Fuest, HB-blog vom 28. 1. 2011). Auch die m\u00f6gliche Verlagerung der Transaktionen und die damit verbundene Schw\u00e4chung der wenigen steuererhebenden Staaten werden immer wieder angef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Verfassungsrechtlich ist fraglich, wie sich die Steuer in den Katalog der Steuerarten des Art. 106 GG einreiht. Art. 106 Abs. 2 Nr. 3 GG nennt zwar die \u201eKapitalverkehrsteuer\u201c, ob aber darunter auch der Handel mit Derivaten, Termingesch\u00e4ften und \u00e4hnlichen Finanzprodukten f\u00e4llt, ist zumindest offen. Materiell-verfassungsrechtlich stellt sich vor allem die Frage, ob die Belastung privater Anleger, die schnell kumulieren kann und die sich von der urspr\u00fcnglichen Zielsetzung des Gesetzes (\u201efinanzielle Beteiligung des Finanzsektors an der Krisenbew\u00e4ltigung\u201c) entfernt, mit dem Leistungsf\u00e4higkeitsprinzip vereinbar ist.<\/p>\n<p>Europarechtlich wird gegen die Finanztransaktionssteuer u.a. vorgebracht, dass die EU in Art. 135 Abs. 1 MwSt-Richtlinie Finanztransaktionen weitgehend von der USt ausgenommen hat. Durch die ausdr\u00fcckliche Anordnung der Nichtbesteuerung habe die EU ihre Kompetenz zur Harmonisierung der indirekten Steuern (Art. 113 AEUV) auf dem Gebiet der Finanztransaktionssteuer f\u00fcr alle Mitgliedsl\u00e4nder bindend ausge\u00fcbt. F\u00fcr eine Fragmentierung des Marktes, die \u00fcberdies dem Gebot einheitlicher Wettbewerbsverh\u00e4ltnisse im Binnenmarkt entgegensteht, gebe es keinen Raum mehr (dazu n\u00e4her: Sester, WM 2012, S. 529 ff).<\/p>\n<p>Trotz aller Warnungen von \u00d6konomen, Verfassungsjuristen und Europarechtlern wird sich der politische Wille, die Steuer einzuf\u00fchren, wohl durchsetzen. Aber das letzte Wort sprechen in Europa nicht die Finanzministerien, auch nicht die Parlamente, sondern bekanntlich die Gerichte. Ob die Finanztransaktionssteuer die nach Inkrafttreten wohl bald folgenden Verfahren vor dem EuGH und dem BVerfG \u00fcberstehen wird, wird sich noch zeigen m\u00fcssen. Von der Hand zu weisen, sind die vielfach ge\u00e4u\u00dferten Bedenken jedenfalls nicht.<\/p>\n<p>(Zitiervorschlag: Birk, Steuerboard DB0538077)<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp; Nachdem sich zehn Mitgliedsl\u00e4nder der EU auf die Einf\u00fchrung einer Finanztransaktionssteuer geeinigt haben, hat die Europ\u00e4ische Kommission im Rahmen der sog. 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