{"id":5382,"date":"2012-12-19T08:45:45","date_gmt":"2012-12-19T06:45:45","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=5382"},"modified":"2012-12-19T11:08:19","modified_gmt":"2012-12-19T09:08:19","slug":"rett-blocker-geblockt-oder-nicht-alternativen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2012\/12\/19\/rett-blocker-geblockt-oder-nicht-alternativen\/","title":{"rendered":"RETT-Blocker: Geblockt oder nicht? Alternativen?"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_4728\" style=\"width: 150px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2012\/05\/23\/ruckwirkende-berichtigung-von-rechnungen-fur-umsatzsteuerzwecke-%e2%80%93-aktuelle-entwicklungen\/soeren-reckwardt-rechtsanwalt-diplom-kaufmann\/\" rel=\"attachment wp-att-4728\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-4728\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-4728\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2012\/05\/Reckwardt_Soeren-008_-140x168.jpg\" alt=\"RA\/StB Dipl.-Kfm. S\u00f6ren Reckwardt\" width=\"140\" height=\"168\" srcset=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2012\/05\/Reckwardt_Soeren-008_-140x168.jpg 140w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2012\/05\/Reckwardt_Soeren-008_-440x525.jpg 440w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2012\/05\/Reckwardt_Soeren-008_-755x901.jpg 755w\" sizes=\"(max-width: 140px) 100vw, 140px\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-4728\" class=\"wp-caption-text\">RA\/StB Dipl.-Kfm. S\u00f6ren Reckwardt, Counsel bei P+P P\u00f6llath + Partners, Berlin<\/p><\/div>\n<p>Mit der Verschiebung des JStG 2013 in das neue Jahr stellt sich auch die Frage nach dem Schicksal der von den L\u00e4ndern vorgeschlagenen Versch\u00e4rfung des GrEStG zur Verhinderung von \u201eRETT-Blockern\u201c, also (bisher) zul\u00e4ssiger Strukturen, die einen grunderwerbsteuerfreien Share Deal erm\u00f6glichen. Trotz eines stetig steigenden GrESt-Aufkommens vermuteten einige L\u00e4nder-Finanzministerien die Gefahr von \u201eMissbrauch\u201c und \u201eSteuerausf\u00e4llen\u201c. Obwohl der Bundestag auf Empfehlung seines Finanzausschusses das JStG 2013 ohne eine diesbzgl. Regelung auf den Weg brachte, \u00fcbernahm der Bundesrat w\u00e4hrend des Gesetzgebungsverfahrens eine \u201eFormulierungshilfe\u201c des BMF mit dem Entwurf eines neuen \u00a7\u00a01\u00a0Abs.\u00a03a\u00a0GrEStG (inkl. Folge\u00e4nderungen im GrEStG). Dieser Entwurf ist auch in der \u201eBeschlussempfehlung\u201c des Vermittlungsausschusses vom 12. 12. 2012. enthalten.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Der Entwurf hat Schw\u00e4chen<\/strong><\/p>\n<p>Es bleibt zu hoffen, dass der Entwurf des Abs. 3a nicht Gesetz wird. Er schie\u00dft deutlich \u00fcber das Ziel hinaus. Ein Rechtsvorgang, der zu einer \u201ewirtschaftlichen Beteiligung\u201c i. H. von mindestens 95% an einer Gesellschaft mit inl\u00e4ndischem Grundbesitz f\u00fchrt, soll danach stets GrESt ausl\u00f6sen; auch dann, wenn der Vorgang nach den bestehenden Vorschriften (Abs. 2a und 3) nicht zu GrESt f\u00fchren w\u00fcrde. Demgegen\u00fcber existiert bereits seit vielen Jahren der vorzugsw\u00fcrdige Vorschlag einer moderaten Anpassung des bestehenden \u00a7 1 Abs. 3 GrEStG (vgl. <em>Fischer,<\/em> in: Boruttau, GrEStG-Komm., 17. Aufl., \u00a7 1 Rdn. 970), durch den \u201eaggressive\u201c Strukturierungen verhindert w\u00fcrden und das GrEStG trotzdem systematisch und handhabbar bliebe.<\/p>\n<p>Hingegen wird im Entwurf des Abs. 3a das unbestimmte Kriterium der \u201ewirtschaftlichen Beteiligung\u201c von mindestens 95% eingef\u00fchrt. Dabei w\u00fcrden alle direkten und (ggf. durchgerechnet) indirekten Beteiligungen, also auch Minderheitsbeteiligungen, einbezogen. Nach dem Wortlaut w\u00e4re nicht ausgeschlossen, dass k\u00fcnftig \u2013 dem GrESt-Recht wesensfremd \u2013 auch Gesellschafterdarlehen, stille Beteiligungen o. \u00e4. bei der Quotenermittlung der \u201ewirtschaftlichen Beteiligung\u201c zu ber\u00fccksichtigen sind. Au\u00dferdem w\u00fcrden gruppeninterne Restrukturierungen (insbesondere im Mittelstand) erschwert. Denn auch bei diesen kommen \u201eRETT-Blocker\u201c zum Einsatz, da \u00a7 6a GrEStG (sog. Konzernklausel) viel zu eng geraten ist und von der Finanzverwaltung in einem aktuellen Erlass auch noch restriktiv ausgelegt wird. Zudem sieht der Entwurf des Abs. 3a keine Einschr\u00e4nkung, wie etwa die Formulierung \u201eerstmals\u201c, vor, sodass selbst bei minimalen \u00c4nderungen an bestehenden Strukturen GrESt drohen w\u00fcrde (z. B. bei der Verringerung der Beteiligung an einer grundst\u00fcckshaltenden Gesellschaft von 100% auf 96%). All dies kann \u2013 auch von den L\u00e4nder-Finanzministerien \u2013 nicht gewollt sein. Solche Unklarheiten w\u00fcrden f\u00fcr erhebliche Unsicherheit in der Praxis sorgen. Sie w\u00fcrden wirtschaftlich notwendige und sinnvolle Umstrukturierungen gef\u00e4hrden. Erh\u00f6ht w\u00fcrde durch die Neuregelung vor allem die Komplexit\u00e4t des GrESt-Rechts, nicht jedoch die Steuergerechtigkeit.<\/p>\n<p><strong>Timing f\u00fcr die Praxis<\/strong><\/p>\n<p>Mit der Vertagung der Verabschiedung des JStG 2013 sollte sich \u2013 falls der neue Abs. 3a letztlich doch kommen sollte \u2013 zumindest die zeitliche Anwendungsbestimmung entsprechend \u00e4ndern. Stand hierf\u00fcr im Gesetzentwurf noch der 1. 1. 2013 als Stichtag, ist ein r\u00fcckwirkendes Inkrafttreten einer Gesetzesversch\u00e4rfung f\u00fcr eine stichtagsbezogene Steuer wie die GrESt kaum denkbar. Insofern bleibt den Stpfl. nun zumindest etwas mehr Zeit, um sich ggf. auf die Versch\u00e4rfung einzustellen und geplante Restrukturierungen bzw. Akquisitionen auf ihre Vereinbarkeit mit dem Gesetzentwurf zu pr\u00fcfen oder vorher noch umzusetzen.<\/p>\n<p><strong>Praxis-Alternative: Share Deal mit (bis zu 50%) reduzierter GrESt<\/strong><\/p>\n<p>Sollte ein grunderwerbsteuerfreier Share Deal aufgrund der diskutierten Gesetzesversch\u00e4rfung oder aus sonstigen Gr\u00fcnden (z. B. Risiken in der zu ver\u00e4u\u00dfernden Immobiliengesellschaft aus der Vergangenheit) nicht in Betracht kommen, bietet sich als Alternative f\u00fcr die Praxis u. a. ein Share Deal mit reduzierter GrESt an. Dabei wird bspw. die Immobilie des Verk\u00e4ufers (oder ein auf die Bed\u00fcrfnisse des K\u00e4ufers angepasstes, homogenes Teil-Portfolio aus dem Bestand des Verk\u00e4ufers) herausgel\u00f6st und in eine Tochter-KG eingebracht. Anschlie\u00dfend werden 100% der Anteile an der neuen, von Vergangenheitsrisiken unbelasteten KG an den K\u00e4ufer \u00fcbertragen. So erfolgt aus Verk\u00e4ufersicht ein sofortiger, vollst\u00e4ndiger Exit und der K\u00e4ufer muss sich nicht jahrelang mit Minderheitsgesellschaftern in seiner Struktur besch\u00e4ftigen. Eine etwaige sp\u00e4tere Anwachsung der Immobilie auf K\u00e4uferseite (Aufl\u00f6sung der KG) w\u00e4re wiederum grunderwerbsteuerbefreit.<\/p>\n<p>Da in solchen F\u00e4llen f\u00fcr die Ermittlung der GrESt-Bemessungsgrundlage die Berechnungsvorschriften der \u00a7\u00a7 138 ff. BewG einschl\u00e4gig sind, ist die GrESt bei Verkauf der KG-Anteile (verglichen mit einem Asset Deal) um bis zu 50% geringer. Dies gilt insbesondere f\u00fcr Immobilien mit hohen Kaufpreis-Multiplikatoren und geringem Leerstand (z. B. Trophy Office oder Berlin Residential). Nachteilige ertragsteuerliche Folgen der Herausl\u00f6sung lassen sich dabei bei entsprechendem Vorgehen vermeiden. F\u00fcr diese Alternative mit reduzierter GrESt bleibt jedoch zuk\u00fcnftig u. a. zu beachten, wie das BVerfG \u00fcber die Verfassungsm\u00e4\u00dfigkeit der entsprechenden Vorschriften des BewG urteilt (anh\u00e4ngig unter Az. 1 BvL 13\/11 und 14\/11) und inwieweit die (reduzierte) GrESt aufgrund des Share Deals ggf. ertragsteuerlich sofort abzugsf\u00e4hig ist.<\/p>\n<p>(Zitiervorschlag: Reckwardt, Steuerboard DB0567221)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit der Verschiebung des JStG 2013 in das neue Jahr stellt sich auch die Frage nach dem Schicksal der von den L\u00e4ndern vorgeschlagenen Versch\u00e4rfung des GrEStG zur Verhinderung von \u201eRETT-Blockern\u201c, also (bisher) zul\u00e4ssiger Strukturen, die einen grunderwerbsteuerfreien Share Deal erm\u00f6glichen. &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2012\/12\/19\/rett-blocker-geblockt-oder-nicht-alternativen\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304378,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1,2241,21185],"tags":[2624,23326,25409],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5382"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304378"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=5382"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5382\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":5391,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5382\/revisions\/5391"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=5382"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=5382"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=5382"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}