{"id":5401,"date":"2013-01-09T11:15:12","date_gmt":"2013-01-09T09:15:12","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=5401"},"modified":"2013-01-09T11:21:21","modified_gmt":"2013-01-09T09:21:21","slug":"gesetzgeberische-masnahmen-seit-2009-ruckblick-auf-den-koalitionsvertrag","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2013\/01\/09\/gesetzgeberische-masnahmen-seit-2009-ruckblick-auf-den-koalitionsvertrag\/","title":{"rendered":"Gesetzgeberische Ma\u00dfnahmen seit 2009 \u2013 R\u00fcckblick auf den Koalitionsvertrag"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_4747\" style=\"width: 150px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2012\/06\/08\/verauserung-von-anteilen-an-immobiliengesellschaften-%e2%80%93-die-neuen-dba-mit-den-niederlanden-und-luxemburg\/hardy-fischer-rechtsanwalt\/\" rel=\"attachment wp-att-4747\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-4747\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-4747\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2012\/06\/Fischer_Hardy-080-\u00fcberarbeitet-HP-140x168.jpg\" alt=\"\" width=\"140\" height=\"168\" srcset=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2012\/06\/Fischer_Hardy-080-\u00fcberarbeitet-HP-140x168.jpg 140w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2012\/06\/Fischer_Hardy-080-\u00fcberarbeitet-HP-440x525.jpg 440w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2012\/06\/Fischer_Hardy-080-\u00fcberarbeitet-HP-755x901.jpg 755w\" sizes=\"(max-width: 140px) 100vw, 140px\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-4747\" class=\"wp-caption-text\">RA\/StB Dr. Hardy Fischer, Counsel bei P+P P\u00f6llath + Partners, Berlin<\/p><\/div>\n<p>Das Jahr 2013 wird ein Wahlkampfjahr. Gesetzgeberische Ma\u00dfnahmen im Steuerrecht sind in solchen Jahren nicht oder nur sehr begrenzt konsensf\u00e4hig, insbesondere wenn wie derzeit unterschiedliche Mehrheitsverh\u00e4ltnisse in Bundestag und Bundesrat bestehen. Einen ersten Vorgeschmack dieses Schauspiels bot bereits das JStG 2013, das kurz vor Weihnachten im Vermittlungsausschuss zum Spielball der verschiedenen politischen Interessen wurde.<!--more--><\/p>\n<p>Die Vorschau auf das Wahlkampfjahr bietet gleichzeitig einen Anlass f\u00fcr eine R\u00fcckschau. Vor gut drei Jahren hat die Regierungskoalition einen Koalitionsvertrag vereinbart, welcher unter dem Titel <em>\u201eWachstum. Bildung. Zusammenhalt.\u201c<\/em> verschiedene steuerliche Ma\u00dfnahmen f\u00fcr die 17. Legislaturperiode vorsah. Nachfolgend soll eine Auswahl der geplanten Ma\u00dfnahmen in Erinnerung gerufen und ihre (Nicht-)Umsetzung dargestellt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a01. \u201eSofortprogramm krisenentsch\u00e4rfende Ma\u00dfnahmen\u201c<\/strong><\/p>\n<p>Unter diesem Stichwort enthielt der Koalitionsvertrag ein B\u00fcndel von Ma\u00dfnahmen, die gr\u00f6\u00dftenteils mit dem sog. Wachstumsbeschleunigungsgesetz ab 2010 unmittelbar umgesetzt wurden. U. a. wurden Verlust- und Zinsabzugsbeschr\u00e4nkungen f\u00fcr international aufgestellte Konzerne und auch f\u00fcr mittelst\u00e4ndische Unternehmen entsch\u00e4rft, z. B.:<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Einf\u00fchrung eines Konzern- und Stille-Reserven-Escape bei der Mantelkaufregelung des \u00a7 8c KStG ,<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 bei der Zinsschranke dauerhafte Erh\u00f6hung der Freigrenze auf 3 Mio. \u20ac, Einf\u00fchrung eines EBITDA-Vortrags und Erh\u00f6hung der Toleranzschwelle beim Eigenkapitalquotenvergleich,<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Reduzierung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Immobilienmieten sowie<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Einf\u00fchrung einer Konzernklausel bei der GrESt (\u00a7 6a GrEStG).<\/p>\n<p>Steuerliche Erleichterungen bieten regelm\u00e4\u00dfig wenig Anlass zur Kritik. Gleichwohl haben die Neuregelungen ihre Zwecke nur teilweise erf\u00fcllt. Die Konzernklauseln bei der Verlustverrechnung und im GrESt-Recht sind wegen hoher H\u00fcrden in der Praxis h\u00e4ufig nicht nutzbar. Hier bedarf es weiterer Nachbesserungen durch den Gesetzgeber, um die beabsichtigten Erleichterungen in Konzernstrukturen auch tats\u00e4chlich nutzen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>2. <\/strong><strong>\u201eSteuervereinfachung\u201c<\/strong><\/p>\n<p>Der Koalitionsvertrag enth\u00e4lt einen langen Katalog sog. steuervereinfachender Ma\u00dfnahmen, z. B.:<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Steuererkl\u00e4rungsvordrucke sollten verst\u00e4ndlicher gestaltet werden und die Finanzverwaltung sollte vorausgef\u00fcllte Steuererkl\u00e4rungen zur Verf\u00fcgung stellen. Letzteres soll ab 2013 teilweise verwirklicht werden \u2013 man darf gespannt sein.<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die elektronische Abgabe von Jahressteuererkl\u00e4rungen wurde erweitert, zudem wurde die LSt-Karte aus Papier ab 2013 abgeschafft.<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Umsatzsteuerlich wurde die elektronische Rechnungsstellung erleichtert.<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Zur Erh\u00f6hung der Planungssicherheit auf Seiten der Unternehmen und der Finanzverwaltung sollte daf\u00fcr gesorgt werden, dass der Gedanke der zeitnahen Betriebspr\u00fcfung verwirklicht wird. Dies wurde nur sehr begrenzt umgesetzt. Die entsprechende neue Verwaltungsvorschrift der Finanzverwaltung (\u00a7 4a BpO) sieht vor, dass nach Ermessen der Finanzverwaltung Unternehmen f\u00fcr eine solche zeitnahe, gegenwartsnahe Betriebspr\u00fcfung ausgew\u00e4hlt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der steuerliche Abzug privater Steuerberatungskosten, die M\u00f6glichkeit zur Abgabe der Steuererkl\u00e4rung f\u00fcr einen Zeitraum von zwei Jahren und die Vermeidung einer separaten Erkl\u00e4rungspflicht f\u00fcr Rentenbez\u00fcge etc. wurden entgegen dem Koalitionsvertrag nicht umgesetzt.<\/p>\n<p><strong>3. <\/strong><strong>Ziele bei der Unternehmensbesteuerung<\/strong><\/p>\n<p>Des Weiteren sah der Koalitionsvertrag diverse Ziele f\u00fcr das Unternehmensteuerrecht vor, allerdings unter dem Vorbehalt der sog. Aufkommensneutralit\u00e4t, sodass keine gro\u00dfen Entlastungen in der 17. Legislaturperiode zu erwarten waren. So sollten laut Koalitionsvertrag gepr\u00fcft werden:<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 eine Neustrukturierung der Regelungen zur Verlustverrechnung,<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 die grenz\u00fcberschreitende Besteuerung von Unternehmensertr\u00e4gen sowie<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 die Einf\u00fchrung eines modernen Gruppenbesteuerungssystems anstelle der bisherigen Organschaft. Nach intensiven Diskussionen \u00fcber eine Reform der Organschaft hat der Gesetzgeber nun nur eine kleine L\u00f6sung angedacht. Grund hierf\u00fcr d\u00fcrfte am Ende die (fehlende) Aufkommensneutralit\u00e4t gewesen sein, die einem \u201egro\u00dfen Wurf\u201c entgegenstand. Im sog. <em>\u201eGesetz zur \u00c4nderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts\u201c<\/em> sind punktuelle Ver\u00e4nderungen vorgesehen. Die Formulierung der Verlust\u00fcbernahmeverpflichtung soll in \u00a7\u00a017 KStG gesetzlich verankert werden. F\u00fcr mehr Rechtssicherheit soll au\u00dferdem ein neues Feststellungsverfahren f\u00fcr das dem Organtr\u00e4ger zuzurechnende Einkommen der Organgesellschaft sorgen. Daneben wird auf die Rspr. des BFH zur Diskriminierung in grenz\u00fcberschreitenden Sachverhalten reagiert. Das Gesetz ist bisher noch nicht in Kraft getreten, sondern hat am 12. 12. 2012 im Vermittlungsausschuss einen letzten \u00c4nderungsvorschlag erfahren. Hier\u00fcber muss in Bundestag und Bundesrat noch abgestimmt werden.<\/p>\n<p><strong>4. <\/strong><strong>Verpasste Reformen<\/strong><\/p>\n<p>Der Koalitionsvertrag k\u00fcndigte weiterhin Kommissionen an, die f\u00fcr die GewSt und die USt jeweils Reformvorschl\u00e4ge erarbeiten sollten. Aus der T\u00e4tigkeit beider Kommissionen resultierten \u2013 wohl auch erwartungsgem\u00e4\u00df \u2013 jedoch keine Reformvorschl\u00e4ge. Weder ist absehbar, dass in naher Zukunft die GewSt wie geplant durch einen h\u00f6heren Anteil der Kommunen an der USt und einen kommunalen Zuschlag auf die ESt und KSt mit eigenem Hebesatz ersetzt wird. Noch wird es in naher Zukunft eine \u00dcberarbeitung des Katalogs der erm\u00e4\u00dfigten MwSt-S\u00e4tze geben. Die 17. Legislaturperiode hat hier keine Neuerungen gebracht, sieht man einmal von der fiskalisch fraglichen umsatzsteuerlichen Privilegierung des Hotelgewerbes ab.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus wollte man sich laut Koalitionsvertrag mit dem Problem der zweifachen Besteuerung von Unternehmensertr\u00e4gen auf der Ebene der Unternehmen und Anteilseigner einerseits und der nur einfachen Besteuerung der Ertr\u00e4ge aus Zinsprodukten andererseits auseinandersetzen. Auch hierzu gab es keine neueren Entwicklungen. Im \u2013 nahezu gescheiterten \u2013 JStG 2013 war lediglich eine Versch\u00e4rfung von \u00a7 8b KStG vorgesehen (keine Steuerbefreiung, wenn die Dividende auf Ebene der aussch\u00fcttenden Gesellschaft die steuerliche Bemessungsgrundlage minderte).<\/p>\n<p>In einer Gesamtschau verbleibt damit ein gemischtes Bild. Nach anf\u00e4nglicher Betriebsamkeit, z. B. im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes, konnten bisher weitere wesentliche steuerliche Ziele des Koalitionsvertrags nicht umgesetzt werden. An diesem Befund wird sich bis zur Bundestagswahl im Herbst 2013 wohl kaum etwas \u00e4ndern.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Jahr 2013 wird ein Wahlkampfjahr. Gesetzgeberische Ma\u00dfnahmen im Steuerrecht sind in solchen Jahren nicht oder nur sehr begrenzt konsensf\u00e4hig, insbesondere wenn wie derzeit unterschiedliche Mehrheitsverh\u00e4ltnisse in Bundestag und Bundesrat bestehen. 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