{"id":5700,"date":"2013-05-14T13:05:51","date_gmt":"2013-05-14T11:05:51","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=5700"},"modified":"2013-05-16T16:31:30","modified_gmt":"2013-05-16T14:31:30","slug":"double-irish-with-a-dutch-sandwich-zur-internationalen-diskussion-um-base-erosion-and-profit-shifting-aus-deutscher-sicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2013\/05\/14\/double-irish-with-a-dutch-sandwich-zur-internationalen-diskussion-um-base-erosion-and-profit-shifting-aus-deutscher-sicht\/","title":{"rendered":"\u201eDouble Irish with a Dutch Sandwich\u201c \u2013 Zur internationalen Diskussion um Base Erosion and Profit Shifting aus deutscher Sicht"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_5693\" style=\"width: 178px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2013\/05\/Autorenfoto_Reichl-2.jpg\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-5693\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-5693\" alt=\"StB Dr. Alexander Reichl, Partner bei Peters, Sch\u00f6nberger &amp; Partner, M\u00fcnchen\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2013\/05\/Autorenfoto_Reichl-2-168x110.jpg\" width=\"168\" height=\"110\" srcset=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2013\/05\/Autorenfoto_Reichl-2-168x110.jpg 168w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2013\/05\/Autorenfoto_Reichl-2.jpg 225w\" sizes=\"(max-width: 168px) 100vw, 168px\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-5693\" class=\"wp-caption-text\">StB Dr. Alexander Reichl, Partner bei Peters, Sch\u00f6nberger &amp; Partner, M\u00fcnchen<\/p><\/div>\n<p>Am 12. 2. 2013 hat die OECD den Bericht \u201eAdressing Base Erosion and Profit Shifting\u201c (kurz: BEPS) ver\u00f6ffentlicht. Dieser Bericht zur \u201eAush\u00f6hlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage und Gewinnverlagerung\u201c wurde von der OECD im Auftrag der G20-Staaten erstellt und soll als Grundlage dienen, Ma\u00dfnahmen zu entwickeln, die eine Eind\u00e4mmung (legaler) aggressiver Steuergestaltungen multinationaler Konzerne erm\u00f6glichen. Solche Gestaltungen umfassen bspw. das bewusste Ausnutzen der unterschiedlichen Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen (sog. Qualifikationskonflikte), Lizenzmodelle und Holdingstrukturen in Niedrigsteuerl\u00e4ndern.<!--more--><\/p>\n<p>Das Tempo, mit dem die internationale Gemeinschaft das BEPS-Projekt derzeit vorantreibt, kann ohne \u00dcbertreibung als atemberaubend bezeichnet werden. So soll im Rahmen eines Treffens von Vertretern der Finanzverwaltungen der G20-Staaten am 16.\/17. 5. 2013 in Moskau der Zwischenstand des Projekts diskutiert werden. Ein konkreter Handlungsplan soll bereits im Juni 2013 dem Comittee on Fiscal Affairs der G20 vorgelegt und von diesem verabschiedet werden. Die Regierungen der G20-Staaten planen auf dem Gipfeltreffen am 5.\/6. 9. 2013 \u00fcber die Handlungsempfehlungen zu beraten.<\/p>\n<p>Erg\u00e4nzend zu dem BEPS-Projekt wird von der EU-Kommission eine Initiative forciert, die sich der Bek\u00e4mpfung von aggressiver Steuerplanung verschrieben hat. Hierzu wurde am 6. 12. 2012 ein eigener Aktionsplan pr\u00e4sentiert. Vorangetrieben werden die internationalen Initiativen insbesondere durch das Bekanntwerden der exorbitant niedrigen Steuerquoten auf ausl\u00e4ndische Gewinne amerikanischer Gesellschaften, die aufgrund von im US-Steuerrecht zul\u00e4ssigen Gestaltungsmodellen (z. B. sog. \u201eDouble Irish with a Dutch Sandwich\u201c, vgl. dazu Pinkernell, IStR 2013 S. 180) erzielt werden k\u00f6nnen. Hinzu kam die sog. Offshore-Leaks Aff\u00e4re, durch die eine Vielzahl von Details zu Offshore-Konstruktionen ver\u00f6ffentlicht wurde und die seit Wochen eine hohe mediale Aufmerksamkeit genie\u00dft. Die \u201evertraulich\u201c behandelte Selbstanzeige eines prominenten Fu\u00dfballmanagers tut ihr \u00dcbriges, um den politischen Aktionismus in Deutschland weiter zu befeuern.<\/p>\n<p>Aber um was geht es in dem OECD-Bericht konkret? Zu Beginn des Berichts versucht die OECD das Ausma\u00df von grenz\u00fcberschreitenden Steuerplanungsstrategien mit empirischen Daten zu greifen. Dabei wird mit beeindruckenden Zahlen aufgewartet. So waren bspw. im Jahr 2010 die Karibikinseln Barbados, Bermudas und die Britischen Jungferninseln in umfangreichere Direktinvestitionen involviert als Deutschland. Zudem sind die Britischen Jungferninseln nach Hongkong der zweitgr\u00f6\u00dfte Investor in China. Die erhobenen Daten best\u00e4rken die OECD in der Annahme, dass multinationale Konzerne Diskrepanzen zwischen nationalen Steuersystemen ausnutzen und durch Gewinnverlagerungen in Niedrigsteuerl\u00e4nder ihre Konzernsteuerquote reduzieren. Solche legalen Steuervermeidungsstrategien f\u00fchren nicht nur zu einer ineffizienten Ressourcenallokation, sondern auch zu Wettbewerbsvorteilen von Gro\u00dfkonzernen gegen\u00fcber lokalen kleinen und mittleren Unternehmen.<\/p>\n<p>Um diesen Verwerfungen entgegenzutreten, sieht die OECD die Notwendigkeit einer international koordinierten Vorgehensweise. Neben versch\u00e4rften Offenlegungspflichten f\u00fcr internationale Konzerne im Hinblick auf deren effektive Konzernsteuerquote, hat die OECD sechs \u201eKey Pressure Areas\u201c identifiziert. Bei diesen handelt es sich um:<\/p>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Internationale Qualifikationskonflikte einschlie\u00dflich hybrider Gesellschaften und Finanzierungen;<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Abkommensrechtliche Behandlung von digitalen G\u00fctern und Dienstleistungen;<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Behandlung konzerninterner Fremdfinanzierung, Versicherungen und anderer konzerninterner Finanzinstrumente;<\/p>\n<p>(4)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Verrechnung konzerninterner Leistungen, insbesondere im Hinblick auf den Transfer von Risiken und immateriellen Wirtschaftsg\u00fctern;<\/p>\n<p>(5)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Wirksamkeit von Missbrauchsbek\u00e4mpfungsnormen;<\/p>\n<p>(6)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Verf\u00fcgbarkeit von beg\u00fcnstigenden Steuerregimen.<\/p>\n<p>Ob die in Deutschland derzeit geltenden unilateralen Regelungen im Hinblick auf die von der OECD genannten Problemfelder versch\u00e4rft werden m\u00fcssen, um gegen aggressive Steuerplanung vorgehen zu k\u00f6nnen, darf bezweifelt werden. Vielmehr gibt das deutsche Steuerrecht der Finanzverwaltung eine Vielzahl von Instrumentarien an die Hand, die bereits heute teilweise \u00fcber das Ziel hinaus schie\u00dfen. So sollte sich die deutsche Finanzverwaltung im Hinblick auf Qualifikationskonflikte bei hybriden Gestaltungen mit den Abs\u00e4tzen 9 bis 11 des \u00a7\u00a050d EStG sowie mit der im Rahmen des JStG 2013 geplanten \u00c4nderung des \u00a7\u00a08b Abs. 1 Satz 2 KStG im internationalen Vergleich gut gewappnet sehen. Auch bez\u00fcglich der Verrechnungspreise f\u00fcr immaterielle Wirtschafsg\u00fcter und der Reallokation von Chancen und Risiken bestehen mit dem in \u00a7 1 AStG kodifizierten hypothetischen Fremdvergleich und den Regelungen zur Funktionsverlagerung Instrumente, die weitreichende Besteuerungsbefugnisse schaffen. Flankiert werden diese Normen u. a. von den Regelungen der Zinsschranke, der Hinzurechnungsbesteuerung, den Substanzerfordernissen des \u00a7 50d Abs. 3 EStG und der allgemeinen Missbrauchsnorm des \u00a7\u00a042\u00a0AO. Des Weiteren sehen zahlreiche deutsche Doppelbesteuerungsabkommen R\u00fcckfallklauseln vor, die nach Willen des BMF standardm\u00e4\u00dfig vereinbart werden sollen, wie die vor kurzem ver\u00f6ffentlichte deutsche Verhandlungsgrundlage f\u00fcr Doppelbesteuerungsabkommen zeigt.<\/p>\n<p>Der deutsche Gesetzgeber ist gefordert, besonnene R\u00fcckschl\u00fcsse aus der BEPS-Diskussion zu ziehen. Aktuelle Untersuchungen verdeutlichen, dass es vorwiegend nicht deutsche Konzerne sind, die durch aggressive Gestaltungen ihre Steuerquote senken (vgl. Jonas, BB 2013 S. S.\u00a01111). Der BEPS-Bericht zeigt vielmehr, dass sich die Staatengemeinschaft dar\u00fcber klar werden muss, ob an den bisherigen Paradigmen des Internationalen Steuerrechts festgehalten werden soll. Dabei werden Fragen in den Mittelpunkt der Diskussion r\u00fccken m\u00fcssen wie z.\u00a0B., ob eine Gewinnallokation anhand des Fremdvergleichsgrundsatzes gewollt oder ob eine physische Pr\u00e4senz in einem Staat als Ankn\u00fcpfungspunkt der Besteuerung tats\u00e4chlich notwendig ist.<\/p>\n<p>Konsensf\u00e4hige Antworten auf diese fundamentalen Fragen des Internationalen Steuerrechts wird die Staatengemeinschaft bis September nicht finden k\u00f6nnen. Aus Sicht der deutschen Unternehmen bleibt nur zu hoffen, dass die international gef\u00fchrte Diskussion nicht in einer Versch\u00e4rfung von unilateralen Regelungen m\u00fcndet. F\u00fcr den Erfolg des Projekts wird entscheidend sein, einen gemeinsamen international einheitlichen Ansatz zu finden, in dessen Mittelpunkt eine angemessene Allokation von Besteuerungssubstrat steht. Aus Insell\u00f6sungen einzelner L\u00e4nder hingegen w\u00fcrden weitere Doppelbesteuerungsrisiken erwachsen, die international t\u00e4tige Unternehmen ungerechtfertigt belasten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 12. 2. 2013 hat die OECD den Bericht \u201eAdressing Base Erosion and Profit Shifting\u201c (kurz: BEPS) ver\u00f6ffentlicht. 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