{"id":5959,"date":"2013-08-29T12:26:56","date_gmt":"2013-08-29T10:26:56","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=5959"},"modified":"2013-08-29T12:27:05","modified_gmt":"2013-08-29T10:27:05","slug":"neues-zu-fatca-das-zwischenstaatliche-abkommen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2013\/08\/29\/neues-zu-fatca-das-zwischenstaatliche-abkommen\/","title":{"rendered":"Neues zu FATCA \u2013 das zwischenstaatliche Abkommen"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_4469\" style=\"width: 122px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2012\/03\/Buge_Ronald-0932.jpg\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-4469\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-4469\" alt=\"RA Ronald Buge, Counsel bei P+P P\u00f6llath + Partners, Berlin\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2012\/03\/Buge_Ronald-0932-112x168.jpg\" width=\"112\" height=\"168\" srcset=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2012\/03\/Buge_Ronald-0932-112x168.jpg 112w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2012\/03\/Buge_Ronald-0932-440x660.jpg 440w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2012\/03\/Buge_Ronald-0932-755x1132.jpg 755w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2012\/03\/Buge_Ronald-0932.jpg 800w\" sizes=\"(max-width: 112px) 100vw, 112px\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-4469\" class=\"wp-caption-text\">RA Ronald Buge, Counsel bei P+P P\u00f6llath + Partners, Berlin<\/p><\/div>\n<p>Das Thema FATCA war schon des \u00d6fteren Gegenstand dieses Blogs. FATCA steht f\u00fcr Foreign Account Tax Compliance Act. Dabei handelt es sich um ein Gesetz der USA, mit dem sichergestellt werden soll, dass US-B\u00fcrger Eink\u00fcnfte, die sie unter Einschaltung ausl\u00e4ndischer Banken und anderer Finanzintermedi\u00e4re erzielen, in den USA ordnungsgem\u00e4\u00df erkl\u00e4ren und versteuern. Das Gesetz stellt in gewisser Weise eine Reaktion auf den UBS-Skandal dar.Technisch geht FATCA so vor, dass von Zahlungen aus Quellen in den USA an \u2013 aus US-Sicht \u2013 ausl\u00e4ndische Finanzinstitutionen (der Begriff ist recht weit gefasst und erfasst neben Banken z.\u00a0B. auch Fonds) eine Quellensteuer von 30% einbehalten wird, sofern die betreffende Finanzinstitution keine Informationen \u00fcber seine US-Kunden an die US-Steuerbeh\u00f6rde (Internal Revenue Service \u2013 IRS) liefert. Anders formuliert: Die ausl\u00e4ndische Finanzinstitution ist gezwungen, dem IRS Daten \u00fcber seine US-Kunden zu liefern, sofern sie Zahlungen aus den USA weiterhin ohne (Straf-)Quellensteuerabzug erhalten will.<\/p>\n<p>FATCA sieht vor, dass jede ausl\u00e4ndische Finanzinstitution einen Vertrag mit dem IRS abschlie\u00dfen muss. Nach diesem Vertrag ist die ausl\u00e4ndische Finanzinstitution verpflichtet, s\u00e4mtliche Kundenbeziehungen daraufhin zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob es sich dabei um einen US-Kunden handelt. Sofern US-Kunden identifiziert werden, m\u00fcssen zu diesen j\u00e4hrliche Meldungen an den IRS gemacht werden. Von Zahlungen an Kunden, die dabei nicht kooperieren (es muss sich dabei nicht einmal um US-Kunden handeln), hat die ausl\u00e4ndische Finanzinstitution seinerseits eine Quellensteuer von 30% einzubehalten und an den IRS abzuf\u00fchren. Ferner m\u00fcssen derartige nicht kooperative Kunden gek\u00fcndigt werden.<!--more--><\/p>\n<p>Diese Regelungen haben verst\u00e4ndlicherweise einen Aufschrei in der Branche ausgel\u00f6st. Denn es ist klar, dass auf s\u00e4mtliche Finanzinstitutionen au\u00dferhalb der USA erhebliche Kosten zukommen werden. Da FATCA eine Art \u201eBeweislastumkehr\u201c enth\u00e4lt, m\u00fcssen sie die vom IRS vorgeschriebenen Verfahren zur Identifizierung von Kunden in jedem Fall anwenden (und dies entsprechend dokumentieren), damit sie s\u00e4mtliche US-Kunden identifizieren k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Einziger Ausweg aus FATCA w\u00e4re somit, Zahlungen aus US-Quellen zu vermeiden. Ein derartiger R\u00fcckzug vom US-Kapitalmarkt d\u00fcrfte f\u00fcr eine global agierende Finanzinstitution aber praktisch kaum m\u00f6glich sein, den US-Kapitalmarkt komplett zu ignorieren. Lediglich f\u00fcr rein innerstaatlich operierende Finanzinstitutionen w\u00e4re dies eine M\u00f6glichkeit.<\/p>\n<p>FATCA wirft dar\u00fcber hinaus vielf\u00e4ltige juristische Probleme auf, die einer praktischen Umsetzung entgegenstehen k\u00f6nnen. So k\u00f6nnen etwa die Erhebung von Daten, die f\u00fcr die Identifizierung von US-Kunden erforderlich sind, sowie ihre Weitergabe an ausl\u00e4ndische Beh\u00f6rden durch die Gesetze des Ans\u00e4ssigkeitsstaates einer Finanzinstitution eingeschr\u00e4nkt oder verboten sein. FATCA legt hierzu zwar fest, dass Finanzinstitutionen von jedem Kunden einen wirksamen Verzicht auf derartige Bestimmungen einholen m\u00fcssen. Ist dies nicht m\u00f6glich, muss die Kundenbeziehung beendet werden. Kann nun aber ein Finanzinstitut einem Kunden k\u00fcndigen, nur weil dieser nicht auf ein nach den Gesetzen seines Staates einger\u00e4umtes Schutzrecht verzichten kann oder will?<\/p>\n<p>Nichtsdestotrotz stellt FATCA auch die USA vor erhebliche Probleme. Eigentlich sollte FATCA bereits seit dem 1.\u00a01. 2013 angewendet werden. Der IRS hat die Anwendung immer wieder hinausgeschoben. Nach derzeitigem Stand soll der Quellensteuerabzug nach FATCA in einer ersten Stufe ab dem 1.\u00a01. 2014 eingef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>Dem Aufschrei der Finanzbranche stand in Deutschland und auch auf EU-Ebene ein sehr beredtes Schweigen gegen\u00fcber. Dies wohl mit Kalk\u00fcl: Denn mit FATCA wollten die USA nicht weniger in Gang setzen als einen globalen automatisierten Informationsaustausch in Steuersachen. Dies ist seit langem ein Ziel der EU, namentlich auch von Deutschland. Es verwundert daher auch wenig, dass Deutschland zusammen mit weiteren EU-Staaten eine Initiative zum gegenseitigen Informationsaustausch gestartet hat und FATCA dabei als Modell angesehen wurde. In diesem Zusammenhang wurde auch der Abschluss zwischenstaatlicher Abkommen (Intergovernmental Agreements \u2013 IGA) mit den USA im Zusammenhang mit FATCA angek\u00fcndigt.<\/p>\n<p>Mittlerweile haben eine Reihe von Staaten entsprechende IGAs abgeschlossen. Am 31.5. 2013 hat auch Deutschland sein IGA unterzeichnet. Im Ergebnis muss der Abschluss dieses Abkommens als positiv bewertet werden, auch wenn das IGA FATCA letztlich nicht aus der Welt schaffen kann.<\/p>\n<p>Wesentlicher Vorteil des IGA ist, dass s\u00e4mtliche deutschen Finanzinstitutionen (das Abkommen spricht von \u201eFinanzinstituten\u201c) gegen\u00fcber den USA als \u201ecompliant\u201c angesehen werden. Dies bedeutet im Wesentlichen, dass gegen\u00fcber deutschen Finanzinstitutionen kein (Straf-)Quellensteuerabzug mehr vorgenommen wird. Ferner ist auch kein Vertrag mit dem IRS mehr erforderlich.<\/p>\n<p>Die Verpflichtung zur Identifizierung von Kunden und zur Meldung der Eink\u00fcnfte von US-Kunden bleibt aber bestehen. Sie erfolgt nun allerdings auf Basis einer (noch zu erlassenden) Vorschrift des deutschen Rechts und gegen\u00fcber einer deutschen Beh\u00f6rde (wahrscheinlich dem Bundeszentralamt f\u00fcr Steuern). Die deutsche Beh\u00f6rde \u00fcbermittelt die Daten dann an den IRS. Damit d\u00fcrfte insbesondere etwaigen datenschutzrechtlichen Bedenken Rechnung getragen sein.<\/p>\n<p>Interessanterweise bringt das Abkommen aber noch eine Versch\u00e4rfung gegen\u00fcber FATCA. W\u00e4hrend FATCA dadurch vermieden werden konnte, keine Eink\u00fcnfte aus US-Quellen zu beziehen, sind nach dem Abkommen zumindest im Grundsatz s\u00e4mtliche deutschen Finanzinstitute verpflichtet, US-Kunden zu identifizieren und ggf. Steuerdaten dieser Kunden zu melden. Theoretisch k\u00f6nnte hiervon z.\u00a0B. auch ein geschlossener Immobilienfonds erfasst sein, der lediglich eine Immobilie in Deutschland h\u00e4lt. Nach FATCA (ohne Ber\u00fccksichtigung des IGA) m\u00fcsste dieser Fonds gar nichts tun. Es bleibt abzuwarten, ob die noch zu erlassende Umsetzungsvorschrift f\u00fcr diese F\u00e4lle Erleichterungen vorsehen wird.<\/p>\n<p>Und es besteht auch noch Handlungsbedarf in den USA. Wenn eine deutsche Finanzinstitution Eink\u00fcnfte aus den USA bezieht, muss sie sich gegen\u00fcber dem Abzugsverpflichteten in den USA als eine nach einem IGA als \u201ecompliant\u201c geltende Finanzinstitution legitimieren. Daf\u00fcr ist es u.\u00a0a. erforderlich eine sog. Global Intermediary Identifier Number (GIIN) zu beantragen. Ein Online-Registrierungsportal auf der Website des IRS ist seit vergangener Woche online. Um sicher ab dem 1.\u00a07. 2014 \u00fcber eine GIIN zu verf\u00fcgen, muss die Anmeldung bis sp\u00e4testens 25.\u00a04. 2014 erfolgt sein.<\/p>\n<p>Res\u00fcmierend bleibt festzuhalten, dass deutsche Finanzinstitutionen FATCA nicht ignorieren k\u00f6nnen. Der Abschluss des IGA ist im Ergebnis aber als positiv zu bewerten, weil damit das Unvermeidliche etwas leichter handhabbar wird. Nichtsdestotrotz bleibt f\u00fcr die betroffenen Unternehmen noch eine Menge zu tun.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Thema FATCA war schon des \u00d6fteren Gegenstand dieses Blogs. FATCA steht f\u00fcr Foreign Account Tax Compliance Act. 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