{"id":603,"date":"2010-07-07T14:23:30","date_gmt":"2010-07-07T13:23:30","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/?p=603"},"modified":"2011-03-10T15:48:27","modified_gmt":"2011-03-10T14:48:27","slug":"wo-ist-unser-ganzes-geld-geblieben-verluste-der","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2010\/07\/07\/wo-ist-unser-ganzes-geld-geblieben-verluste-der\/","title":{"rendered":"Wo ist unser ganzes Geld geblieben? &#8211; Verluste der \u201eVerlierer\u201c und Gewinne der \u201eGewinner&#8220;"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_471\" style=\"width: 154px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a rel=\"attachment wp-att-471\" href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/2010\/06\/09\/notleidende-gesellschafterdarlehen\/dr-thomas-toeben\/\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-471\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-471\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/06\/Dr.-Thomas-Toeben-144x168.jpg\" alt=\"\" width=\"144\" height=\"168\" srcset=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/06\/Dr.-Thomas-Toeben-144x168.jpg 144w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/06\/Dr.-Thomas-Toeben-440x513.jpg 440w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/steuerboard\/files\/2010\/06\/Dr.-Thomas-Toeben.jpg 709w\" sizes=\"(max-width: 144px) 100vw, 144px\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-471\" class=\"wp-caption-text\">StB Dr. Thomas T\u00f6ben, Partner bei P\u00f6llath + Partners, Berlin<\/p><\/div>\n<p>Die Verlustverrechnungsbeschr\u00e4nkungen, wie insbes. die Mindestbesteuerung und der Wegfall von Verlustvortr\u00e4gen bei Gesellschafterwechsel, werden in der Regel damit begr\u00fcndet, dass das Steueraufkommen ohne solche Regeln angesichts des hohen Bestandes an steuerlichen Verlustvortr\u00e4gen zusammenbr\u00e4che. In diesem Zusammenhang wird oft ein aufgelaufener Verlustvortrag von 500 Mrd. genannt. In der Tat: der Betrag ist hoch, die Zahl indes ein wenig in die Jahre gekommen. <!--more--><\/p>\n<p>Laut zug\u00e4nglicher Statistik bis 2004 sollen sich die k\u00f6rperschaftsteuerlichen Verlustvortr\u00e4ge aller k\u00f6rperschaftsteuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland seit 1992 wie folgt entwickelt haben: 1992: 128 Mrd. \u20ac, 1995: 239 Mrd. \u20ac, 1998: 285 Mrd. \u20ac, 2001: 380 Mrd. \u20ac und 2004: 473 Mrd. \u20ac.<\/p>\n<p>Per Ende 2010 wird man wohl von einem noch deutlich h\u00f6heren kumulierten (nicht verbrauchten) Gesamtverlustvortragsvolumen ausgehen m\u00fcssen. Denn allein die Verluste 2008 und 2009 aus Abschreibungen als Folge der Finanzmarkt- und Wirtschaftkrise nur in der Finanzbranche d\u00fcrften ein bislang nicht gekanntes Volumen erreicht haben, trotz der weltweit erforderlichen Klimmz\u00fcge zur Begrenzung von das Eigenkapital aufzehrenden Verlusten durch Einf\u00fchrung gro\u00dfz\u00fcgigerer handelsrechtlicher Bewertungsvorschriften im Oktober 2008. So soll allein die Lockerung der Fair-Value-Vorschriften zur Bewertung von Finanzinstrumenten bei den deutschen Banken Abschreibungen in Milliardenh\u00f6he verhindert haben. Dennoch: ein bis Ende 2009 in der Summe aufgelaufener Verlustvortrag von bis zu\u00a0 750 Mrd. \u20ac erscheint vor diesem Hintergrund nicht unrealistisch.<\/p>\n<p>Die Frage ist jedoch: Warum sollen solche Zahlen daf\u00fcr herhalten, einzelnen Unternehmen, die per Saldo gar keinen Gewinn erwirtschaften, durch Beschr\u00e4nkung oder gar Versagung der Verlustverrechnung Steuerlasten aufzub\u00fcrden, obwohl tats\u00e4chlich erlittene Verluste durch sp\u00e4tere Gewinne lediglich kompensiert werden? Wem hilft das? Den Unternehmen und deren Arbeitnehmern sicherlich nicht.<\/p>\n<p>Denn es wird auch au\u00dfer Acht gelassen, dass den Verlusten bei der einen Gruppe, wenn man so will den \u201eVerlierern\u201c, in der Regel ja auch Gewinne bei einer anderen Gruppe, den \u201eGewinnern\u201c, \u00a0gegen\u00fcberstehen. Oft waren und sind diese Gewinner sogar direkt die \u00f6ffentlichen Gebietsk\u00f6rperschaften und indirekt wiederum dieselben als \u201estille Teilhaber\u201c\u201c an den mit den Verlusten korrespondierenden Gewinnen \u00fcber die darauf entfallenden Gewinnsteuern.<\/p>\n<p>Wird \u00fcber Verluste gesprochen, insbesondere seit September 2008, in der \u201ePost-Lehman-Periode\u201c und in Zeiten nahezu ohne Inflation, dr\u00e4ngt sich also die Frage auf: \u201eWo ist unser ganzes Geld geblieben?\u201c \u2013 Geld, das die \u201eVerlierer\u201c verloren haben, was ihnen Verluste in Milliardenh\u00f6he bescherte. Die Asiatische Entwicklungsbank bef\u00fcrchtete mehr als $ 50 Billionen Gesamtverluste weltweit allein als Folge der Finanzmarktkrise. Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 6. 9. 2009 kl\u00e4rte auf: \u201e<em>Die Milliarden, die jetzt abgeschrieben werden, haben damals die Verk\u00e4ufer der Wertpapiere erhalten, die Erl\u00f6se haben sich l\u00e4ngst all jene aufgeteilt, die von der Verbriefungsindustrie profitiert haben: die Banken (deren Angestellte und die Aktion\u00e4re), Ratingagenturen, Anw\u00e4lte, auch der Staat \u00fcber die Steuern auf die Gewinne sowie im n\u00e4chsten Schritt all jene, bei denen die Banker Gehalt und Boni ausgegeben haben: Sportwagenhersteller, Restaurants, Superm\u00e4rkte, Immobilienh\u00e4ndler und viele mehr. Allesamt Unbeteiligte, die sich kaum als Krisengewinner f\u00fchlen<\/em>\u201c.<\/p>\n<p>Ein weiteres Beispiel aus vergangenen Jahren: W\u00e4hrend einige Staaten Anfang 2000 UMTS-Lizenzen im Rahmen eines \u201eSch\u00f6nheitswettbewerbs\u201c vergeben haben, hat der deutsche Fiskus mit der Versteigerung von UMTS-Lizenzen umsatzsteuerfrei gut 50 Mrd. \u20ac erl\u00f6st. Dagegen muss man nichts haben, vorausgesetzt, der Staat hat mit den erhaltenen Mitteln vern\u00fcnftig gewirtschaftet. F\u00fcr viele UMTS-Lizenzk\u00e4ufer hat sich indes die damals extrem teure Investition nicht gelohnt. Die Anschaffungskosten mussten abgeschrieben werden. Das hat zu sehr hohen, auch wirtschaftlichen Verlusten in Milliardenh\u00f6he bei nur wenigen Unternehmen gef\u00fchrt. Aus welchem Grund sollen nun diese Verluste nicht mit k\u00fcnftigen Gewinnen verrechenbar sein? Viele Unternehmen kommen aus dem ganzen Abenteuer mit wirtschaftlichen Verlusten nur bei einer solchen Verlustverrechnung ohne Steuerlasten heraus. Der Staat darf in jedem Fall das Geld, also \u201eseinen steuerfreien Gewinn\u201c, behalten.<\/p>\n<p>\u00c4hnlich lief es in den Jahren 2002 bis 2007 im sicher oft \u00fcberhitzten Immobilienmarkt. So hat z. B. im Jahr 2006 die Stadt Dresden durch den Verkauf ihrer st\u00e4dtischen Wohnungsbaugesellschaft Woba ihre gesamten Schulden von einer \u00be Mrd. \u20ac auf einen Schlag getilgt. Der K\u00e4ufer mag indes zu teuer investiert haben; vermutlich waren verlustwirksame Abschreibungen erforderlich.<\/p>\n<p>Es gab viele andere solche F\u00e4lle. Verluste werden durch Verausgabung von finanziellen Mitteln erlitten. Die eine Gruppe bekommt diese Mittel, bei der anderen Gruppe stehen den Ausgaben keine ausreichenden Einnahmen aus der Investition gegen\u00fcber. Das sind regelm\u00e4\u00dfig reale Verluste zu Lasten der Substanz. Das Verlustunternehmen hat die mit den Verlusten korrespondierenden finanziellen Mittel regelm\u00e4\u00dfig einem anderen Unternehmen gezahlt. Bei diesen Unternehmen werden eben diese finanziellen Mittel zu steuerpflichtigem Gewinn gef\u00fchrt und damit mittelbar auch Steuereinnahmen in die Kassen des Staates gesp\u00fclt haben, wenn nicht gar der Staat das Geld gleich direkt durch Verkauf seines Tafelsilbers kassierte.<\/p>\n<p>Die hohe Zahl der aufgelaufenen Verlustvortr\u00e4ge als solche muss also nicht erschrecken. Allein auf die Zahl von 500 Mrd. \u20ac und mehr kann und darf eine Verlustverrechnungsbeschr\u00e4nkung nicht gest\u00fctzt werden. Denn wollte man die kumulierten Gesamtverlustvortr\u00e4ge aller k\u00f6rperschaftsteuerpflichtigen Unternehmen von 500 Mrd. \u20ac durch solche Verrechnungsbeschr\u00e4nkungen quasi wieder \u201ereinholen\u201c, br\u00e4uchte man bei einem KSt-Aufkommen von bisher rd. 25 Mrd. \u20ac in guten Jahren und nur 15 Mrd. in schlechten Jahren (z. B. 2008) mindestens 40 bis 80 Jahre. Die hohe Zahl der kumulierten Verluste in Deutschland allein ist also allenfalls ein \u201eTotschlagargument\u201c. Jedenfalls rechtfertigt diese Zahl nicht, dass der Staat einerseits Unternehmen, die per Saldo keinen Gewinn erwirtschaften, mit Steuern belastet, ausgerechnet derselbe Staat aber andererseits die mit den Verlusten korrespondierenden Einnahmen direkt in voller H\u00f6he einstreicht oder sich daran zumindest mittelbar \u00fcber Steuereinnahmen beteiligt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Verlustverrechnungsbeschr\u00e4nkungen, wie insbes. die Mindestbesteuerung und der Wegfall von Verlustvortr\u00e4gen bei Gesellschafterwechsel, werden in der Regel damit begr\u00fcndet, dass das Steueraufkommen ohne solche Regeln angesichts des hohen Bestandes an steuerlichen Verlustvortr\u00e4gen zusammenbr\u00e4che. 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